Aufenthaltsbestimmu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Aufenthaltsbestimmungsrecht?

 
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen.
Bisher konnte mir hier schon gut geholfen werden, vielleicht auch diesmal!?

Ich habe mich vor 3 Monaten von meiner Frau getrennt, unser Sohn lebt bei Ihr.
Wir befinden uns also im Trennungsjahr haben allerdings eine zerstritte Siutation...meine Frau hat mich knapp ein 3/4 Jahr betrogen.

Mein Sohn verbringt jede Woche Di und Mittwoch bei mir sowie jedes 2 Wochenende.
Nun hat mein Sohn gestern bei seinen Großeltern geschlafen (meinen Eltern), meine Frau fuchsteufelswild, verbietet dieses und will meinen Sohn heute wieder abholen.

Das Verhältnis zu Oma und Opa ist traumhaft, mein Sohn freut sich riesig auf diese Besuche.

Nun meine Frage:
Nach einer Trennung haben doch beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Meine Frau vertritt die Ansicht, nur Sie dürfte dies entscheiden und solche Übernachtungen bedürfen Ihrer Zustimmung.

Gibt es etwas das ich für den weiteren Fortgang tun kann (Stichwort alleiniges Sorgerecht,etc.)?

Vielen Dank für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2005 15:25
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mr Trust me,
eigentlich ist das Recht auf deiner Seite, denke ich.
Natürlich habt ihr in der Trennungszeit GSR und geteiltes ABR. Auch kannst Du mit deinem Kind während der Umgangszeit machen, was Du willst. Warum? Ich, Du, der Gesetzgeber und der Rest der Welt (bis auf die Ex halt) gehe davon aus, dass Du verantwortungvoll auf dein Kond aufpasst. Wenn Du ganz vie Lust hast, dann schaue Dir doch mal die auzüge aus dem BGB weiter unten an.

Aber ich muss auch sagen. Als ich das von Dir gelesen habe, dachte ich nur :'der Glückliche'. Du hast viel mehr Umgang, als ich mir vorstellen kann.

Warum versuchst Du also nicht mal rauszukriegen, warum die Ex so ausgeflippt ist und versuchst das abzustellen. Ggf. dann halt keine Großelternübernachtungen.

Nach 3 Monaten sind die Gemüter noch recht heiss, also versuchst Du den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, bis die Bziehungen versachlicht sind.

Ich weiss, hört sich alles ganz theoretisch an. Aber ich bin in einer ähnlichen Situation und meine Ex kann auch nicht zwischen Eltern und Beziehungsebene unterscheiden.

Take care,
Michael

§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
(1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.
(3) Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit nach Absatz 1 oder 2 betreffen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
(4) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde.

§ 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:00
(@PhoeniX)

Hallo

So weit mir bekannt ist, obliegen Umgangsaktivitäten allein dem Umgangselternteil. Somit dürfte auch die Übernachtung bei den Großeltern OK sein (solage es nicht die Regel ist).

Jedoch sollte man aufpassen das dieses nicht zum Umgangsboycott führt.

Sollte keine Einigung aufgrund deiner Aussage (Meine Frau vertritt die Ansicht, nur Sie dürfte dies entscheiden) getroffen werden können, müßtest du dir überlegen, ob du nicht einen Antrag auf eine "konkrete Umgangsregelung" stellst.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:57
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

ob du nicht einen Antrag auf eine "konkrete Umgangsregelung" stellst.

Das scheint doch aber konkret eigentlich gereegelt zu sein .. von daher ist da ja doch erstmal kein Handlungsbedarf, das Problem scheint hier ja bis jetzt erstmal nur noch wo anders zuliegen ..

Nämlich das die KM doch gern gewissermaßen einige Dinge beim Umgang vorschreiben möchte..

Und da ist dieser § ganz interessant für dich @Mr Trustme

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Der § sagt doch eigentlich schon alles aus dazu..genau genommen nämlich der Satz ..

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

Von daher ist es deine Entscheidung was du während des Umganges machst ..

Wobei, du schon dich mit der KM kurzschließen solltest umd da bei Unstimmigkeiten vielleicht doch eine gemeinsame Lösung zu finden ..

Gemeinsam ist da deutlich besser .. als versuch das mit ihr erstmal zu klären in einem Gespräch!

Aber..

Gibt es etwas das ich für den weiteren Fortgang tun kann (Stichwort alleiniges Sorgerecht,etc.)?

.. von dem ASR solltest du in diesem Moment erstmal die Finger lassen, wenn da nicht gravierende Probleme bei der KM sind, wäre da z.B. ein Antrag auf Übertragung des SR auf dich der eventuelle Schuß nach hinten!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 20:44
(@PhoeniX)

Hallo Jens

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Jedoch sollte man aufpassen das dieses nicht zum Umgangsboycott führt.

Sollte keine Einigung aufgrund deiner Aussage (Meine Frau vertritt die Ansicht, nur Sie dürfte dies entscheiden) getroffen werden können, müßtest du dir überlegen, ob du nicht einen Antrag auf eine "konkrete Umgangsregelung" stellst.

Nicht nur die Hälfte meiner Antwort lesen.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 21:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Magst du recht haben... aber bis jetzt geht es ja nicht um einen Umgangsboykott .. sonder darum das die KM gern wohl gewissen Bestimmen möchte/gern würde .. und das ist nunmal nicht ihr Recht ..
Wobei du recht wiederum haben magst das das dann wiederum zu rinem Umgangsboykott führen könnte .. aber wir wollen doch jetzt nicht gleich vom schlimmsten ausgehen .. oder besser doch ??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 21:11
(@PhoeniX)

Hallo Jens

Gerade weil jeder sich in dieser Situation auf den Schlips oder Rochsaum getreten fühlt und gerade

1) das Thema Unterhalt (Einstellung der Zahlungen egal aus welchem Grund)
2) das Thema Gegensteuern (sich nicht an Absprachen oder "Befehle" halten)

meißt zu Umgangsboycott führen sollte es (meiner Meinung nach) bei solchen Themen angesprochen werden. Dann kann jeder für sich entscheiden was er macht.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 21:40
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank euch allen, ich war leider den Rest des Tages beschäftigt meinen Sohn wieder bei seinen Großeltern abzuholen und habe diverse Telefonate gehabt.

Mein Verhalten war sicherlich nicht ungewöhnlich und die Übernachtung bei den Großeltern ist nicht die Regel. Ich hab egerade ein Telefonat mit der Freundin meiner Frau geführt:
Sie hat mir gesteckt, dass meine Frau mit meinen Sohn und Ihrem betrügerischen Stecher eine Woche nach Italien fliegt...mit meinem Sohn.

Jetzt kommt Ihr. Mir wird vorgeworfen, dass mein Sohn bei Oma und Opa schläft die seit Geburt eine große Rolle für ihn spielen und sie will ohne mein Wissen mit meinem Sohn ins Ausland!!!

Dies ist alles nur ein Teil großer Lügen und Intrigen meiner Frau (alle Details gern auf Anfrage). Ein freundschaftliches Gespräch ist auszuschliessen. Heute habe ich durch Zufall bemerkt, dass Sie das Schloss unseres Kleingartens hat austauschen lassen.

Vielen Dank an alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2005 23:23
(@PhoeniX)

Hallo MrTrustme

Das du momentan in einer ziemlich angespanten Situation bist glaube ich dir gern.

Was möchtest du hören?? Wir sind hier immer darauf bedacht durch sachliche Argumente und Informationsaustausch zu betreiben.

Für einen Trennungsvater ist es immer wichtig ruhig zu bleiben (egal in welcher Situation), denn nur das führt zum Erfolg.

Ich hab egerade ein Telefonat mit der Freundin meiner Frau geführt:

Na ja ... solche Gespräche haben viele hier schon geführt ... sei vorsichtig bei dem was oder wie du es sagst ...

Der Rest ist normaler "Machtkampf".

Könntest ja mal deine Situation in der Rubik deine Geschichte schreiben. Je mehr Infos desto besser kann geholfen werden.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 23:41
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Mr Trustme

Ich hab egerade ein Telefonat mit der Freundin meiner Frau geführt:

Hm, ob das nun gut ist unbedingt, es ist die Freundin deiner Frau.. und es etwas was von Dritten berichtet wird, ob das immer so alles stimmt und nicht vielleicht auch Stimmungsmache ist ist eine andere Frage ..

Naja ...

Sie hat mir gesteckt, dass meine Frau mit meinen Sohn und Ihrem betrügerischen **tsts - ID 31** eine Woche nach Italien fliegt...mit meinem Sohn.

Hm, ob das nun grad gut ist das du ihren neuen so nennst "betrügerischen **tsts - ID 31** " .. äußere sowas lieber nicht nach aussen ..

Und sie kann das tun, also in Urlaub fliegen, wie du auch .. ihr habt beide das SR .. also steht das auch beiden zu .. und wenn sie einen Kinderausweiß hat ist das auch kein Prob, hat sie keinen Kinderausweiß, ist das auch kein Prob, denn die Unterschrift für einen Ausweiss kannst du auch nicht wirklich nicht leisten ..

Und ihr könnt beide mit eurem Kind Urlaub machen .. steht ihr wie auch dir zu..

und sie will ohne mein Wissen mit meinem Sohn ins Ausland!!!

Naja ob sie nun dich darüber nun explizit informieren muß sei etwas dahingestellt, aber schaden würde es sicherlich nicht, und es wäre wohl auch völlig ok wenn sie es dir mitteilt ..

Dies ist alles nur ein Teil großer Lügen und Intrigen meiner Frau

Drum auch vorsichtig bei Gesprächen mit IHREN Freundinnen ... !! Das könte auch mit dazu gehören, oder sie sind eingeweiht ..

Heute habe ich durch Zufall bemerkt, dass Sie das Schloss unseres Kleingartens hat austauschen lassen.

Und wie merkt man das durch Zufall??

Ich denke du steigst auch etwas auf diesen Machtkampf ein, bzw. sie erreicht bei dir etwas damit ..
Was auch normal und verständlich ist, versuche, auch wenn es sehr schwer ist da drüber zu stehen!!
Versuche es einfach .. das bringt dich auf Dauer evtl weiter .. denn wenn sie das so betreibt, als Intriegen, dann will sie ja auch genau das bewirken das du dich aufregst ..

Und diesen Erfolg versuche ihr einfahc nicht zu geben .. setze ihr auch die Grenzen .. dennoch wäre der erste Versuch ein klärendes Gespräch .. und bedenke einfahc auch das die Trennung noch frisch ist u das noch auf beiden Seiten Spannungen herrschen ...

Was auch wiederum normal ist ..

Wünsch dir dennoch die Kraft dafür!!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2005 06:13