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aufenthaltsbestimmungsrecht

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(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Hallo erstmal meine Geschichte,ich habe bis vor kurzen mit (meine ex 4jahre beziehung)21 jahre (ihrer Tochter )5jahre und meinem sohn (1,5jahre)zusammengelebt,wie jedes paasr hatten wir unsere streits aber seid einen halben jahr lief alles gut,doch dann haben wir neuen nachbarn kennen gelernt,mir ist auf gefallen das von meiner ex()die besten freundin()sich in den neuen nachbarn verguckt hat,wir haben die zusammengebracht und dan sah ich das meine freundin nur bei ihm saß und die sich immer unterhalten haben,hinter meine rücken sind sie zusammen gekommen,ich habe das rausgekriegt und habe meine sachen gepackt und bin gegangen,habe mitgenommen,seid dem sind die beiden zusammen wohnen zusammen,in meiner noch wohnung ich wohne bei meiner mutter die hat ein ovbergeschoß frei gehabt 2 zimmer ein bad eine küche, hatte ich mitgenommen aber in ihr heute wiedergegeben,bloß ist diese frau stinkent faul ich habe mich immer um ihn gekümmert sie nur wo ihre betreuung da war um ein auf gute mama zu machen,sauber gemacht habe auch immer ich,am liebsten möchte ich ihn bei mir haben mein kleinen schatz,wir haben beide das sorgerecht+aufhentalbestimmungsrecht,mein kleiner heult jedesmal wenn ich nach hause geh auch ihre tochter liebt mich abgöttisch,ihr neuer musste in uhaft ist aber nur raus weil sein anwalt ihn bis zur verhandlunbg raus geholt hat(da er einen menschen zusammen mit nem kumple halb zum "krüppel" gemacht hat),jetzt wollen die sich auch noch ein hund holen im schlafzimmer( zimmer)und bei ihrer tochter haust der dreck bzw ihre drecksklamotten sind alle im zimmer verteilt,habe fotos gemacht und protokolier alles von ihnen,sie sagte mal selber das sie überfordert mit den beiden kids ist,wie komme ich als vater an das aufenhaltbestimmungsrecht damit ich sagen kann das er bei mir wohnen soll?freiwillig will sie das nicht machen da sie *** behalten möchte weil ihr vater(sinthi,2mal in haft)ihr druck macht,ich habe von der materie keine ahnung bloß bei mir weiß ich hat er es sauber und ich würde ihm nicht die mutter verwähren und vorallem ist hier meine familie drumrum die mir immer beistehen!
danke schonmal und sorry das ich so komisch schreiben tue


Anm.: Bitte keine Realnamen! Forenregel Nr. 2 beachten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2011 02:09
(@staengler)
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Servus vollcontackt,

willkommen bei vatersein.de!

Ja, mit dem Lesen Deines Beitrages ist es nicht ganz leicht.

Versuche doch bitte in kurzen Sätzen Deine Geschichte zu schildern und füge einige Leerzeilen dazwischen ein, weil es dsann mit dem Lesen deutlich besser klappt.

Zur Sache:
Warum hast Du ihr das Kind wieder gebracht?
Behalte es einfach bei Dir, wenn es das Kind so lieber hat, Du der Ansicht bist, dass KM überfordert ist und Du zudem auch das GSR hast.

Oben in Deinem Beitrag schreibst Du, dass Du

wir haben beide das sorgerecht+aufhentalbestimmungsrecht

etwas weiter unten steht

wie komme ich als vater an das aufenhaltbestimmungsrecht damit ich sagen kann das er bei mir wohnen soll

Was stimmt denn nun eigentlich?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 12:01
(@vollcontackt)
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Tsuldigung ich meine natürlich das wir das geteilte sorgerecht+aufenhaltbestimmungsrecht haben,ich möchte gern das alleinige aufenhaltbestimmungsrecht wie stelle ich das an bzw wie leite ich das in die wege?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 10:38
(@staengler)
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Servus vollcontackt,

das alleinige ABR erhält man nur durch einen Richterspruch.

Es wäre also bei einem Gericht zu beantragen.
Dazu würde ich Dir aber dringend die Hilfe eines guten Anwaltes für Familienrecht empfehlen!

Mit so einem Antrag riskierst Du aber mitunter auch, dass das alleinige ABR am Ende an die Mutter geht.

Die Familienrechtsprechung in Deutschland ist leider sehr mütterlastig.
Ein Hund im Schlafzimmer usw. sind für Dich noch keine Garantie, so einen Streit am Ende auch zu gewinnen.
Es erhöht lediglich Deine Chancen etwas.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 10:47
(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

danke also wie meinst du sollte ich vorgehen weiter beweise sammeln(da hab ich schon bilder videos),das sie "schlampig"ist?
Oder warte bis sie fehler macht oder solls ich riskieren?
Nen Beratungsschein(Für den Anwalt) habe ich schon mal geholt,und anwalt rufe ich gleich mal an der kann mich ja auch bissl beraten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 16:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die wenigsten Richter werden sich Bilder und Videos zum Beweis ansehen wollen.

Geh zum Anwalt und lasse Dich beraten. Aber sieh zu, dass es ein guter Anwalt im Familienrecht ist und kein Wald-und-Wiesen-Winkeladvokat.

Und Euer Kind holst Du einfach zu Dir und lässt es bei Dir. Schon gar, wenn es eh viel lieber in Deinen 4 Wänden bleiben möchte.

Zeit zu vertrödeln hast Du hierbei nicht. Denn lebt das Kind erst mal ein paar Tage bei der Mutter, dann bekommst Du ganz schnell was von Kontinuität usw. zu hören.

Du kannst auch vorsichtig mal beim Jugendamt am Wohnort des Kindes anklopfen.
Evtl. erhältst Du hier Unterstützung.

Aber Vorsicht dabei. Die sind oft sehr mütterlastig!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 16:28
(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

danke michael,das problem ist bloß wenn ich es hierher hole ruft die KM die Polizei,und droht mir ihrer Familie(die sind alle bissl gewaltbereit),´gestern habe ich erfahren das sie heiraten will nach 2 wochen beziehung hat das konsequenzen für das kind bzw hat sie dadurch vorteile?Heiraten will sie nur weil ihr neuer ja mit einenm bein im Knast ist!Ich war gestern nochmal da die letzen sachen geholt,das sieht aus da ist echt hammer!

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 11:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

in Bezug auf das Kind hat das keine Auwirkungen. Die einzige Auswirkung ist, das sie dann keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt ggü. dir hat.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:25
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

wie Tina schon schreibt hättest du dann ein Problem weniger - den Unterhalt für KM.

Lass die KM doch die Polizei holen - was wollen die machen, wenn beide das Sorgerecht/ABR haben - nix.
Lass dich nicht von gewaltbereiten Leuten auf der Seite der KM einschüchtern, dein Fokus sollte das Wohl eures Kindes sein und dein eigenes Wohlergehen. Mit gewalttätigen Aktionen der Gegenseite könnten dir u.U. Vorteile entstehen, also nimm den Pimpf zu dir und warte ab.

Gruß Zahltag

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Geschrieben : 06.05.2011 11:30
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

zahltag hat Recht.
Allerdings solltest Du natürlich schon ein wachsames Auge haben und auf mögliche Racheakte der Gegenseite achten.
Im Notfall sofort die Polizei rufen und auch Anzeige erstatten.

Evtl. einen mehrtägigen Ausflug mit Kind unternehmen?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:34




(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

okay gut im mom ist er das ganze wochenende bei mir,mal schauen wie es dann weiter geht!
halte euch auf den laufenden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 11:36
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

was auch sehr wichtig wäre, wenn du euer Kind einbehälst - wie kannst du eine 100 %-ige Betreuung sicherstellen? Mach dir mal gedanken wie du das organisiert bekommen würdest und nein es ist kein Betreuungskonzept, wenn deine Mutter euer Kind zu 80 % betreut.

Hast du dir da schon gedanken gemacht?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mal schauen wie es dann weiter geht!

Das klingt, als möchtest Du das Kind aus Angst vor der Verwandtschaft wieder zurückbringen?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 11:45
(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

100% betreueng hätte das kind dann bei mir,meine ex will eine schnellheirat machen damit der neue von ihr bessere chancen vor gericht hat(schwere Körperverletzung mit räuberische erpressung)hat das konsequenzen für mich und mein sohn?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2011 11:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hat das konsequenzen für mich und mein sohn?

Zunächst einmal nicht.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 10.05.2011 12:16
(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

Moin neues hat sich ereignet,übers wochenende habe ich beide kinder mein sohn m und die große tochter von ihr(5),ich habe j mit groß gezogen und deswegen hängt sie auch an mir,heute habe ich gesehen sie hat pickelchen an den beinen und am po und in der ritze,vorhin hat sie geheult und gesagt das meine ex die im july heiratet mit ighren neuen den sie ja 5 wochen jetzt kennt nach celle ziehen will also aus dem landkreis raus darf sie einfach aus dem landkreis ziehen meiner meinung nach muss ich doch dafür die zustimmung geben oder?(wir haben beide das sorgerecht und aufenhaltbestimmungsrecht)ihre wohnung sieht immer noch aus wie ein rrichtiger schweinestall wohnzimmer ist soweit sauber aber die kinder zimmer sind dreckig mit alter wäsche und man kann kaum ein fuß vor dem anderen setzen(habe jedesmal fotos von der wohnung gemacht)!ich weiß nicht was ich machen soll will das alleinige aufenhaltbestimmungsrecht mir holen habe aber angst das das ganze gegen mich enden kann!

***edit: Bitte keine Realnamen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 18:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was bitte hast du am Po deiner 5-jährigen Stieftochter zu suchen?

Theoretisch braucht sie deine Zustimmung. Praktisch kann sie umziehen und wird dafür kaum bestraft werden.

Die Fotos sind so ne Sache. Wenn du sie heimlich gemacht hast oder sie ihre Zustimmung dazu in ihrer Wohnung nicht gegeben hat, wirst du sie kaum verwenden können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 20.05.2011 18:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Bitte, keine Realnamen zu verwenden sowie ein paar Satzzeichen und die Shift-Taste zur besseren Lesbarkeit zu verwenden, scheint bislang ungehört verhallt zu sein. Ist das so schwer?

Zu den Inhalten:
- Kinder haben manchmal "Pickelchen", ohne dass es dafür eine "böse" Ursache geben muss. Wenn Du deswegen ein Fass aufmachst, musst Du auch Stress in Kauf nehmen, wenn die Kinder sich bei Dir mal den Magen verderben oder das Knie aufschürfen.

- in einer fremden Wohnung hast Du keine "Beweisfotos" zu machen; es wird sie auch niemand sehen wollen. Mal abgesehen davon, dass unaufgeräumte Kinderzimmer wohl eher Standard sind; zumindest sind sie kein Grund für einen ABR-Entzug.

- Deine Ex darf theoretisch nicht ohne Deine Einwilligung mit Eurem Sohn umziehen (mit der Tochter schon; für die hast Du ja kein ABR). Praktisch kann sie Deine Einwilligung durch ein Gericht ersetzen lassen.

Für einen halbwegs erfolgversprechenden ABR-Antrag genügt es jedenfalls nicht, die vorgeblichen Fehler Deiner Ex oder ihres neuen LG zu thematisieren; schon gar nicht mit illegalen Beweismitteln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 19:02
(@vollcontackt)
Schon was gesagt Registriert

diese pickelchen jucken und außerdem muss ja auch mal baden was sie bei der mutter nie macht,deswegen hatte ich das gesehen.
So und ihr zimmer ist nicht "verspielt" dreckig sondern richtig mit essen´s resten und dreckwäsche die im ganzen zimmer rumliegt!
Ihr bettlaken ist au8ch voller Blutflecken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 20:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und nun stell dir vor, sie erzählt das daheim bei Mama und ihr flattert ein ABR-Antrag ins Haus.

Ich kann mir gut vorstellen, das der KM just dann einfällt, das du bei einem Umgang dich ihrer Tochter seltsam genährt hast...
... und schwups ist das ABR erstmal dein geringstes Problem.

Anstatt verzweifelt anch irgendwelchen Gründen (und wie gesagt, die Fotos kannst du nicht verwenden, du könntest dafür sogar Ärger bekommen) zu suchen, solltest du dir Gedanken machen, wie du ohne mit allzuviel Dreck zu werfen einen vernünftigen ABR-Antrag auf die Beine bekommst.

Zudem wirst du dir u.U., wen ndu die desolaten Zustände der KM zu sehr anprangerst die Frage stellen lassen müssen ,warum du nicht schon zu gemeinamen Zeiten beim JA um Hilfe nachgesucht hast.

Im dümmsten Fall wird der Jugne statt bei dir in einer Pflegefamilie landen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 20:46




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