Guten Abend,
nachdem das Thema hier schon so engagiert diskutiert wird, hier noch ein ergänzender Beitrag, auch mit der Bitte um Stellungnahmen, Meinungen und vor allem Ratschläge.
Meine Frau hat vor einigen Tagen ohne vorherige Nachricht bzw. Ankündigung mit unseren beiden gemeinsamen Kindern während meiner - berufsbedingten - Abwesenheit die Wohnung verlassen und dabei auch nahezu sämtliche persönlichen Gegenstände von sich selbst und den Kindern (Kleidung, Spielsachen, Mobiliar, Einrichtung, Hausrat etc. mitgenommen. Sie ist also de facto mit den Kindern ausgezogen. Am Küchentisch fand ich eine kurze Notiz, dass Sie sich mit den Kindern erstmal bei ihren Eltern ca. 500 km entfernt in NRW "erholen" wolle. Daneben lag ein Schreiben Ihres Anwalts, in dem sie die Trennung erklären lässt und der Auszug mit den Kindern gerechtfertigt (Missachtung der Betreuungspflichten durch mich) wird. Wir sind seit fünf Jahren verheiratet, haben uns aber schon vor einiger Zeit getrennt, leb(t)en jedoch bis eben vor einigen Tagen im gemeinsamen Haus mit den Kindern zusammen. Die beiden Jungs (5 und 6 Jahre) gehen/gingen seit drei Jahren hier gemeinsam in den Kindergarten, der ältere soll(te) im September hier (Bayern) eingeschult werden. Anmeldung etc. war alles schon geregelt. Im Dorf war alles o.k., die Kinder hatten Freunde, Musikschule, Fußball etc., ich hab´ viel im Kindergarten gemacht (u.a. Elternbeirat etc.) Inzwischen sind die Kinder vom Kindergarten abgemeldet, auch die Schulanmeldung hier im Ort hat die Mutter bereits rückgängig gemacht. Auch für den Nicht-Betroffenen dürften kaum Zweifel bestehen, dass hier kurz vor Schulbeginn in NRW "vollendete Tatsachen" geschaffen werden sollten.
Anders als beim Vater-Kollegen im Drama nebenan, bin ich seit genau vier Jahren praktisch in Vollzeit bei den Buben zu Hause, von Juni 2004 bis September 2007 im Rahmen der Elternzeit und seitdem (mit 8 Wochenstunden) als Nebenerwerbspapa. Meine Frau ist analog hierzu die (Haupt-) Brötchenverdienerin und in Vollzeit berufstätig. Beide Aufgaben waren so abgesprochen und letztlich auch der Anlass für unseren Umzug in die Nähe ihrer jetzigen Arbeitsstelle. Wir haben hier ein kleines Häuschen erworben, das ist noch einigermaßen belastet und die Bedienung der Schulden hängt vom Einkommen meiner Frau und jetzt auch von ihrem Gutdünken ab. In diesem Häuschen sitze ich jetzt ohne meine Kinder, bohre in meinen Gedanken und frage mich, wie das weitergeht. Ist guter Rat teuer!?
In diesem Häuschen sitze ich jetzt ohne meine Kinder, bohre in meinen Gedanken und frage mich, wie das weitergeht. Ist guter Rat teuer!?
Hallo,
vielleicht wird der teuer, ja. Aber du bekommst vielleicht PKH. So oder so brauchst du einen Anwalt, schnell. Hat deine Frau die Kinder bereits bei der Gemeinde abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet? Wenn nicht, ist noch das Gericht bei dir zuständig, nicht das in NRW. Der RA soll einen Antrag auf Übertragung des ABR stellen, Eilantrag, Argumentation fokussiert auf Kontinuitätsprinzip, also gewohnte Umgebung, Freunde,und natürlich die gute Betreuung durch dich.
/elwu
... muss mir denn das ABR "übertragen" werden, ich dachte das hätte ich automatisch mit dem Sorgerecht . Oder ist mit "Übertragung" gemeint, dass ich das ABR auch ausüben darf, was ja faktisch nicht (mehr) der Fall ist.
Heute morgen waren die Kinder "lediglich" von der Schule bzw. vom Kindergarten abgemeldet, nicht jedoch vom Wohnort. Ist ja nicht unbedingt logisch, andererseits aber vielleicht auch kalkuliert, denn wenn die Kinder nicht abgemeldet sind, sind sie woanders auch nicht angemeldet und demzufolge kriegt der Papa auch nicht raus, wo sie jetzt wohnen bzw. wohnen sollen. Geht natürlich nicht ewig, ist schon klar, macht aber trotzdem mürbe. Anwaltstermin ist morgen ...
Kann jemand noch eine Prognose abgeben? Müsste doch auch vergleichbare "Fälle" geben!?
Hallo Joti,
ABR beantragen heißt in dem Fall, dass Du es dann allein hast. Und Deine Ex eben nicht mehr. Desweiteren würde ich in Schule und Kindergarten die Abmeldung rückgängig machen und denen mal ein BGB schenken, denn abmelden dürfen die Eltern bei GSR nur gemeinsam.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke, werd´ mich drum kümmern. Wenn ein Elternteil bei GSR nicht alleine von Kindergarten und Schule abmelden darf, dann darf er doch auch (woanders) nicht alleine anmelden, oder!? Und wenn das so ist, warum gilt das nicht erst recht für die Wohnsitzmeldung?
Hi Joti,
das ist so wie Du schreibst, eigentlich bräuchte KM eine Vollmacht von Dir. In der Realität fragt danach nur kein Schwein. Habe ich selber erlebt, dass die mich beim EMA angeguckt hat wie ein Pferd, als ich mit der Vollmacht von Ex rumwedelte...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aha, wenn das in der Realität kein Schwein interessiert, dann sollte ich ja der Realität doch besser schriftlichen Ausdruck verleihen und zumindest bei Schule und Kiga gedruckt Stellung beziehen!? Wedelt man da dann mit Paragraph Sowieso oder ist das zuviel des Guten?
Und noch einmal: Gibt´s Erfahrungswerte für meine (Miss-)Erfolgssaussichten bei der Übertragung des ABR!?
Moin,
nun ja, die Schulen und Kindergärten befinden sich vielfach noch in dem Lernprozess, dass sorgeberechtigte Eltern eben aus Mutter und Vater bestehen. Ein bißchen Rechtskunde kann da nicht schaden. Ich würde daher hingehen und sie darauf aufmerksam machen, dass die Abmeldung unwirksam ist, weil Deine Zustimmung (vorher!) fehlt und Du die Genehmigung (nachher!) verweigerst.
Das gleiche sollte Dein Anwalt Deiner Ex freundlich mitteilen, dass diese eigenmächtigen Schritte rückgängig gemacht wurden und die Kinder weiterhin im gewohnten Umfeld Kita und Schule besuchen werden. (Hinweis auf die Schulpflicht!)
Es gibt hier einen User, der das auch durch hat, der hatte letztlich für den Teilbereich Schule die Alleinsorge per Gericht übertragen bekommen. Das wichtigste ist aber dass Du das ABR bekommst, damit Du die Kinder schnellstmöglich in ihr gewohntes Umfeld zurückführen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielleicht hilft dies ja auch ein klein wenig. Z.B. beim Hinweis auf die Schulpflicht, und beim Nachdruck auf eine schnelle Regelung.
Du solltest auch das Gericht am bisherigen Wohnort angehen, denn die mögliche Ummeldung ist unwirksam.
Ab zum RA und auf die Änderung beim FamFG, auch die geplanten die du weiter oben in dem Beitrag findest, hinweisen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für eure Beiträge, sie waren/sind sehr hilfreich. Ich hab´ heute schriftlich gegenüber Kindergarten (kleiner Sohn) und Schule (Einschulung größerer Sohn) Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass ich mit der von meiner Frau betriebenen Abmeldung beider Buben nicht einverstanden bin und die jeweiligen Anmeldungen uneingeschränkt aufrecht erhalten möchte. Man war sehr entgegenkommend, was es in der Praxis nützt, wird sich herausstellen. Man Anwalt hat sich heute mit dem Anwalt von KM in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob und wo der künftige Wohnsitz der Kinder sein soll. Bislang heißt es nämlich offiziell nur "Urlaub" in NRW. Allerdings werd´ ich nicht ganz schlau draus. Offiziell fährt man nur mal eben ohne Ankündigung mitten im Kindergartenjahr in Urlaub, inoffiziell betreibt man hintenrum einfach mal so die Abmeldung der Kinder von Kindergarten und Schule. Hat das Strategie oder was soll das!?
Danke für den Hinweis auf § 50 Famg. Ist ja erst seit ein paar Tagen rechtsverbindlich, muss ich da meinen RA nochmal drauf hinweisen oder weiß der das und ich riskiere eine Backpfeife wg Oberschlaubergerei.
Mein Problem: In NRW beginnt am 11. August die Schule und ich hab´ nach dem ganzen Mist ,der sich da ausbreitet , einfach Angst, dass wir mit einem Eilantrag auf Übertragung des ABR zu spät kommen und dann tatsächlich vollendete Tatsachen, sprich: Einschulung, Ummeldung etc. geschaffen sind. Düstere Nächte sind das jetzt, wenig Schlaf und die Jungs fehlen mir brutal.
Den Schlaumeiereindruck kannst du umgehen, indem du das als Frage formulierst.
"Hömma, Rechtsfuzzi, wie isn das mit dem neuen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Insbesondere der §50e und Folgende?
Verbessert das meine Chancen?"
So (oder ähnlich) kannst du ihm zeigen, dass du schlau bist ohne ihm zu sagen, dass er doof ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So,
jetzt ist eine Katze aus dem Sack: Kinder und KM haben 500 km entfernt einen neuen Hauptwohnsitz. Mein Versuch, die Kinder wieder hier anzumelden, ist gescheitert (Begründung im Meldeamt: die Kinder sind ja tatsächlich weg, also können sie nicht hier sein und folglich auch nicht wieder hier gemeldet werden!) Anwalt sitzt bereits über dem Eilantrag (Antrag auf Herausgabe, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, Alleinvertretungsrecht bei Schule und Kindergarten). Muss ich noch was machen, beachten untenehmen? Oder kann ich jetzt umfallen!? Unfassbar, irgendwie hatte ich doch noch Hoffnung, sie würden sich wenigstens hier in der Nähe niederlassen, KM hat ja auch ihre Arbeitsstelle hier, Kinder. Kindergarten, Freunde ... unfassbar!
Moin,
die möglichen Schritte sind eingeleitet, weshalb die Antwort auf deine Frage
Muss ich noch was machen, beachten untenehmen?
schlicht lautet: Abwarten. Nicht zu vergessen: Auf deine Gesundheit achten. Geh' raus, spazieren, laufen, boxen, squaschen, whatever.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
