Hallo !
Habe einen Sohn (3,5 Jahre alt) und lebe seit 1,5 Jahren vom KV getrennt. Mein Sohn hat eigentlich gar keine richitge Beziehung zum Kind, er hat sich auch während des Zusammenlebens nur sporadisch gekümmert . Erst nach der Trennung wurde es etwas mehr, seitdem er eiune neue LG hat ist der Kontakt drastisch eingebrochen. So sieht er den Kleinen ca. alle 4-5 Wochen für 3-4 Stunden. Ich habe ihm immer gesagt, daß er wann immer er will und es zeitlich paßt (also möglichst nicht 1/2 Stunde vorher anrufen so nach dem motto: ich hole ihn JETZT ab) sein Kind sehen kann, er ist beruflich sehr eingespannt und hat immer gleich gesagt: regelmäßigkeit so alle 2 Wochen Fr- So geht eh nicht, das kann ich eh nicht einhalten.... Naja, egal, ich kenne ihn ja, es war während der Ehe auch nicht anders. So ist er nunmal und ich wollte halt für ihn und fürs Kind so zwanglos wie möglich einen Umgang sichern. Dummerweise will mein Sohn aber jetzt schon nicht mehr mit ihm mitfahren wenn er kommt. D.h, die Besuche finden bei uns zuhause statt. Wenn er dann doch mal mit ihm fährt, z.B ein Eis essen oder so, dann bringt der KV den Kleinen sofort zurück, weil er nicht damit umgehen kann wenn er heult oder ähnliches. Ich habe in der letzten zeit immer versucht, ihm klar zu machen, daß er den bezug zu seinem Sohn irgendwann ganz verlieren wird und das ist eigetlich nicht das, was erstrebenswert ist. Ansonsten gibt es ja keine Probleme, ich kann alleine entschieden, er gibt für alles seine zustimmung (leider teilweise überhaupt nicht termingerecht, sondern oft viel zu spät, z.B für Kindergarten oder Krankenversicherung) aber er stimmt halt zu. Er hat beim infogespräch mit dem Anwalt (bzgl Scheidung) auch gefragt, ob ich das ASR haben will. damals habe ich noch gesagt, nein, ich möchte gerne daß er auch Verantwortung trägt und sie tragen KANN. Ich wollte das Scheidungsverfahren auch so kurz wie möglich halten, denn wir wollen eine einvernehmliche Schiedung. Der KV hat damals auch gesagt, daß er eine eventulle Festlegung des Umgangs eh nicht einhalten könnte, deshalb wollten wir den Bereich Sorgerecht raushalten. Ich willmich mit ihm nicht zoffen, aber irgendwie bin ich jetzt der Ansicht, daß ein ASR doch besser wäre, denn dann bräuchte ich nicht immer allen zustimmungen hinterherlaufen. Er sagt eh immer: mach wie Du meinst und hat immer Angst, daß er, wenn er irgendwo unterschreibt, Dinge wie z.B. Einkommen preisgeben muß und daraus Nachteile entstehen. Naja. Soweit so gut . Wie ist es denn mit dem ASR wenn beide ELtern sich einig sind ? Gibt es dann auch ein Verfahren? Und wenn ja, wie teuer wird das denn ? Mein LG und ich knapsen eh rum, da er auch in Scheidung lebt mit RICHITG Streß (bin die LG von mija) . Unter anderem darum ist mein Bedarf an ehelichen Streitigkeiten auch gedeckt. Und das Kind drunter leiden lassen will ich schon gar nicht.
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar * Antoine de Saint-Exupery*
Hallo jaja,
deine Beweggründe sind nachvollziehbar und ich versuche es mal anders zu beleuchten.
Bisher hat es mehr oder minder ohne Probleme geklappt; auch wenn die eine oder andere Unterschrift des KV verspätet kam oder ungern geleistet wurde. Doch, es hat geklappt und dir sind keinerlei sachlichen Nachteile daraus entstanden.
Deinen Ex schätze ich so ein, dass er wohl mit jüngeren Kindern nicht so ganz richtig was anfangen kann. Das wird sich, so hoffe ich, mit zunehmendem Alter deines Sohnes bessern.
Die Übertragung des ASR ist mit Zustimmung des anderen Elternteiles möglich. Das wird einfach in der Scheidungsverhandlung beantragt, der RA des KV gibt die Zustimmung seines Mandanten und gut ist.
Jetzt kommt der Haken: Sollte dir etwas böses zustoßen, so ist ist der KV rechtlos! Das JA kann in eigenem Ermessen deinen Sohn hinpacken, wohing es dies gerade beliebt. Es interessiert sich im schlimmsten Fall einen Dreck um die Vater-Kind-Bindung. Dies sähe bei GSR anders aus. Ich denke, das wollen weder du noch dein Ex.
Ihr könnt damit auch anders umgehen. Lass dir von deinem Ex eine Vollmacht zur Erledigung wichtiger Dinge zur Alleinregelung geben (Gesundheitsfürsorge, Geldangelegenheiten, Schule,/KiGa, ...). Damit hast du den notwendigen handlungsspielraum, der KV seine Freiheiten und für den Fall der Fälle er weiterhin die Rechte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi jaja,
ich kann deine frage nicht versteh.
wenn sich der KV kaum bzw nicht um euer kind kümmert und mit deinen entscheidungen
einverstanden ist warum willst du das ASR?
denke bitte immer daran dass das ASR nicht nur vorteile hat:
wenn dir zb etwas passiert ( schwere krankheit, unfall mit todesfolge ) was passiert dann mit eurem gemeinsamen kind?
der KV muss dann erst langjährige klagen anstreben um euer kind zu besuchen, umgang und sorge zubekommen.
ich betreue gerade so einen fall, die KM hat ASR ist jetzt sehr krank ( krebs ) mit kaum einer heilungs chance sie wollte dem KV übers JA dass GSR geben. JA hat ihr dringend abgeraten und mid ihr zu einer vormundschaft ( natürlich ) JA geraten.
das kind lebt zur zeit auf ihren wunsch beim vater, der vater muss allerdings bei ihrem ableben damit rechnen dass das kind vom JA abgehlot wird und zur drittbetreuung freigegeben wird " kinderheim oder pflegefamilie."
denke bitte an euer kind und nicht an rechte.
mel
Hallo !
Danke für die schnelle Antwort ! Das ist eine gute Idee mit der Vollmacht. Der Anwalt hat auch gesagt damals, daß der KV sollte es zum Streit kommen, eh keine guten Aussichten auf Erfolg hat, sollte er das ASR beantragen. Das will er allerdings auch gar nicht haben. Wie gesagt, er hat wenig zeit für den kleinen und er NIMMT sich auch wenig Zeit. Er trifft sich in der Freizeit halt lieber mit Freunden oder fährt in den Urlaub. Ich habe ihm auch schon erklärt, daß er es später nicht mir erklären muß, warum er nie da war sondern dem Kleinen.
Meine Mutter hat mir auch schon gesagt, daß sie das Gefühl hat er kann mit Kleinkindern nichts anfangen. Naja, er hat auch ziemlich viel verpaßt. In der Zeit von ca 1 1/2 bis 3,5 Jahre entwickeln sich die Lütten ja rasant ! Er geht mit ihm halt noch so um als wäre er 1,5 Jahre alt. Ich werde das mit der Vollmacht mal angehen. Allerdings- er hat schon immer gesagt, daß er den kleinen - wenn mir mal was passieren sollte - eh meinen Eltern geben würde, weil er sich nicht kümmern würde. Nur mein LG hätte nactürlich das Nachsehen. Er ist wie ein papa zum kleinen, der Kleine sagt auch Papi zu ihm (das weiß der KV auch, er hat nichts dagegen) . Der Kleine hat irgendwann damit angefangen, denn mein LG hat auch einen Sohn der 3,5 ist und so kam es dazu, daß mein Kleiner Papi sagt.
Alles in einem eigentlich problemlos, wenn die Unzuverlässgkeit des KV nicht wäre.... aber ich muß ja zum Glück nicht mehr mit ihm leben, darum ärgere ich mich auch nur sehr begrenzt darüber 😉 und wie gesagt - mehr als ihm alle Möglichkeiten aufzuzeigen und es ihm freizustellen kann ich doch nicht, oder ?
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Anm. Admin: Einen Buchstaben habe ich entfernt, der dort wo er stand einen völlig falschen Eindruck deines LG aufkommen lassen könnte.
[Editiert am 8/9/2004 von DeepThought]
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar * Antoine de Saint-Exupery*
Hallo !
Danke , das mit den Rechten hatte ich gar nicht überlegt. Vielleicht kümmert er sich ja später mehr um den Kleinen.
Wahrscheinlich bin ich momentan auch eher sauer darüber, daß er den Kleinen so oft versetzt hat. Wir haben dann vergeblich auf ihn gewartet den ganzen tag und er kam entweder gar nciht oder 3 Stunden zu spät. Naja, Das mit der Vollmacht: kann ich die selbst schreiben, oder muß das so ein offizielles Ding sein ? :yltype:
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar * Antoine de Saint-Exupery*
hi jaja,
nein du kannst dieses schreiben nicht aufsetzen.
du kannst allerdings bei dem zuständigen JA eine urkunde erstellen lassen.
soweit ich weis muss diese von einer beurkundungsberechtigten person unterschrieben sein.
beim JA wird sowas kostenlos erstellt, privat kostet wie wir wissen alles teuros.
mel
