Antrag Sorgerecht
 
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Antrag Sorgerecht

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Frage, die geklärt werden müsste ist, ob Übernachtungen bei Dritten in den Bereich der Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung fallen.

Vergiss es. Hier wird vermutlich jeder Richter auf De(i)vil komm raus sein Hoheitsgebiet verteidigen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2013 21:24
(@christian44)
Rege dabei Registriert

So, ich wollte euch mal auf dem laufenden halten ..

KM hat einem gemeinsamen Treffen beim Jugendamt nicht zugestimmt. Sie teilte aber dem Jugendamt mit, dass sie gegen eine gemeinsame
elterliche Sorge "nichts" einzuwenden hat (eigenartig)

Ich weis das ihr RA auf meinen Antrag beim Amtsgericht geantwortet hat, nur weis ich leider nicht was ..!?!?
Kann ich da irgendwie Auskunft von Gericht bekommen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 10:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

So, ich wollte euch mal auf dem laufenden halten ..

KM hat einem gemeinsamen Treffen beim Jugendamt nicht zugestimmt. Sie teilte aber dem Jugendamt mit, dass sie gegen eine gemeinsame
elterliche Sorge "nichts" einzuwenden hat (eigenartig)

Ich weis das ihr RA auf meinen Antrag beim Amtsgericht geantwortet hat, nur weis ich leider nicht was ..!?!?
Kann ich da irgendwie Auskunft von Gericht bekommen ?

Hallo Christian,

und ob du bescheid bekommen solltest. Als Verfahrensbeteiligter und ANtragsteller hast du sogar ein Recht auf Transparenz, auch im Vorverfahren.

Als Beispiel mein aktueller Fall:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27077-start-msg312353.html#new

Ruf am besten beim Gericht an und fordere unter Angabe des Aktenzeichens, die Zusendung der Unterlagen zu diesem Verfahren. Danach sollte auch im Schreiben der Gegenseite eine Zustimmung zum GSR beschrieben sein. Ist dem nicht so, spielt die KM ein falsches Spiel. Entsprechend würde ich mich mit dem Jugendamt kurzschliessen und entsprechend anfragen ob die Stellungnahme so an das Gericht gesendet wurde oder wird. Sollte dem Gericht glaubhaft bestätigt werden, dass die KM gegen ein GSR keine Gründe vorlegt, kann dieses im schriftlichen Verfahren nach FamG § 155a entscheiden. Oder aber die KM stimmt einer Beurkundung der Gemeinsamen beim Jugendamt zu und du kannst nach Umsetzung dieser entsprechend den Antrag zurück ziehen.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 10:37
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Meiner Meinung nach arbeitet das Jugendamt nicht so mit mir zusammen.
Ich weis nicht was die KM so dem JA erzählt.

Ich habe es aber wenigstens schriftlich vom Jugendamt, dass sie nichts gegen die gemeinsame elterliche
Sorge hat. Einen gemeinsamen Termin möchte sie mit mir aber trotzdem nicht machen. Sehr eigenartig ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 10:45
(@christian44)
Rege dabei Registriert

So, ich habe jetzt das Schreiben von der Gegenseite erhalten.

Es steht so ungefähr drin, dass sich die KM wundert weil Sie noch nie gehört hat, dass ich das GSR haben will.
Es wurde betont, dass es das Kind ja bei mir gut hat und gerne zum Kindesvater kommt.

Vom Richter wurde mir noch in einem extra Satz mitgeteilt, dass wenn man die gemeinsame elterliche Sorge vor dem Jugendamt vor der Verhandlung macht, kann man sich die Verhandlung sparen.

Ich habe provisorisch vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge einseitig abgegeben. Das Jugendamt wo die KM lebt hat mir das empfohlen obwohl die KM keinen Termin zur Beurkundung machen will sondern die Antwort des Gerichtes abwarten möchte.

Soll ich jetzt dem Gericht antworten oder auf die Verhandlung warten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 13:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christian,

der Richter wollte nur darauf aufmerksam machen, dass sich eine Verhandlung erübrigt, wenn die gemeinsame Sorge beim JA beurkundet wird.
Mir ist schleierhaft, was Deine Ex will, wenn sie nicht gegen das GSR ist, aber nicht zum JA will.

Vielleicht hilft ja, wenn Du ihr die Sache noch einmal darlegst (also, wenn das JA beurkundet, gibt es keine Verhandlung und keine Kosten für die Verhandlung, wenn es eine Verhandlung gibt, warum soll der Richter das GSR ablehnen, wenn sie nicht dagegen ist bzw. es keinen Grund gibt es Dir zu verweigern,  dann gibt das GSR und eine Kostenrechnung).

Wenn es nicht mit dem JA klappt, dann muss es eine Verhandlung geben und Deine Chancen sind nicht schlecht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 14:07
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Kann man den Satz so schreiben ?? :

"Da Frau XYZ keine Gründe vortragen kann, die gegen eine gemeinsame elterliche Sorge sprechen  bzw. dem Kindeswohl widersprechen, bitte ich um Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach §1626a."


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 15:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Christian!
ICh würde evtl. so schreiben:

"Da Frau XYZ offensichtlich keine Gründe vortragen kann, die gegen eine gemeinsame elterliche Sorge sprechen  bzw. dem Kindeswohl widersprechen, bitte beantrage ich um  die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach §1626a."

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 15:26
(@christian44)
Rege dabei Registriert

OH Danke 82Marco, klingt besser so der Satz ..

Ist es ratsam noch etwas zum Thema der Gegenseite bezüglich des nichts wissen der KM
darüber, dass ich das gemeinsame Sorgerecht ihr gegenüber ja nie kundgetan habe, zu antworten?

Oder auch das sie beim Jugendamt ja gesagt hat das sie nichts gegen das GSR hat (habe ich schriftlich vom JA-Mitarbeiter).
Auch das Sie die kostenlose Beurkundung abgelehnt hat (habe ich ebenfalls schriftlich vom JA-Mitarbeiter). usw. ?

Sie hat für alles natürlich noch Prozesskostenhilfe beantrag, da klagt es sich doch gleich viel leichter.. 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 15:45
(@bagger1975)

Besser noch so:

"Da Frau XYZ offensichtlich keine Gründe vortragen kann, die gegen eine gemeinsame elterliche Sorge sprechen  bzw. dem Kindeswohl widersprechen, beantrage ich die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626 a BGB durch Beschluss.

Die empfohlene öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärung beim JA der Gemeinde XYZ scheiterte bislang an den fehlenden Erklärungen von Frau XYZ. Der Antragsteller seinerseits hat auf Anraten des JA die entsprechende Sorgeerklärung bereits am ... abgegeben."

Dann weiß der Richter gleich Bescheid, dass es nicht am Vater liegt und erklärt sich die "Verwunderung" der KM von selbst...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 15:56




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie hat für alles natürlich noch Prozesskostenhilfe beantrag, da klagt es sich doch gleich viel leichter.. 😡

Hallo Christian,

VKH (Verfahrenskostenhilfe) wird eigentlich erst bewilligt wenn eine Begründung zum Antrag der Antragsablehnung (deines Antrages) transparent wird. Sprich dazu muss es auch erstmal zum mündlichen Verfahren kommen.

Erst so kann das Gericht in der Regel die Aussicht auf Erfolg bemessen. Da du allerdings schon eine Stellungnahme vom Jugendamt hast und sie nichts gegen das GSR hat solltet ihr den aussergerichtlichen Weg ein letztes mal versuchen. Der Richter hat euch m.E. noch eine Frist eingeräumt das unter euch zu klären, was auch schneller gehen würde und weniger stressig ist.

Ich würde die KM anschreiben, ihr eine Kopie der einseitigen Sorgerechtsbeurkundung senden und dazu eine höfliche Aufforderung entsprechend ihrer Zusage beim JA durch Unterzeichnung der Sorgerechtsurkunde zu bekunden, so dass du in das Sorgerchtsregister eingetragen werden kannst.
Entsprechend ziehst du den Antrag dann zurück. Frist, 14 Tage, wenn überhaupt.

Eine Kopie des ganzen schickst du dem Richter inkl. Stellungnahme des Jugendamtes zur Kenntnisnahme. Dieser erkennt dann, dass du es nochmals aussergerichtlich versuchst und deine Ex prinzipiell nichts dagegen hat sondern irgendwelche Jugendamts-Phobien besitzt 😉

Sollte das nicht fruchten, so würde ich es machen wie andere dir hier schon geraten haben und das Gericht nach BGB 1626a bitten dem Antrag statt zu geben und dabei die Verfahrensweise § 155a FamG anzuwenden.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 18:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

in Ergänzung zu den Vorschreibern würde ich Dir noch einen Satz an die Mutter Eures Kindes nahelegen, der sinngemäss heisst "Lass uns das im Interesse unseres Kindes vernünftigerweise und verantwortlich tun; sonst muss das Gericht das SR zuteilen - und daran, dass es das tun wird, gibt es keinen Zweifel."

Hintergrund: Wenn tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung erforderlich wäre, fühlt sich das für Deine Ex wie ein verlorenes Gerichtsverfahren an (auch wenn eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit ausgesprochen wird). Und das könnte sie dazu veranlassen, den so empfundenen Gesichtsverlust anderweitig kompensieren zu wollen; beispielsweise mit Umgangserschwernissen.

Es ist durchaus nicht egal, auf welche Weise Du das GSR erreichst. Eine einvernehmlich (wenn auch mit sanftem Druck) herbeigeführte "freie Entscheidung" ist auf Dauer tragfähiger als ein gefühltes "man hat mich gezwungen".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 21:18
(@christian44)
Rege dabei Registriert

So es gibt Neuigkeiten. Die KM hat nun doch das GSR unterschrieben  :thumbup:
So jetzt muss ich an das Gericht schreiben das die Verhandlung nicht stattfinden braucht. Wie schreibe ich das denn nur ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2013 22:19
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Christian,

erstmal Glückwunsch. Mach das Beste draus.
Wenn du das schriftlich vom Jugendamt und Sorgerechtsregister hast machst du eine Kopie des ganzen und schreibst folgendes an das Gericht:

Adresskopf Eigen

Adresskopf Gericht

Aktenzeichen *********

Sehr geehrter Herr Richter XY,

hiermit möchte ich meinen Antrag zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts in Bezug auf Aktenzeichen XY hiermit zurück ziehen.

Begründung:

Die KM Name XY hat am XY Datum die Sorgerechtsurkunde beim zuständigen Jugendamt unterzeichnet, die Sorge wird nun mit Einverständnis der KM XY für das gemeinsame Kind XY gemeinsam ausgetragen.

Für ihre Mühen möchte ich mich trotzdem herzlich bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian **

Anlagen:

Kopie Beurkundung Jugendamt
Kopie Auzug Sorgrechtsregister Jugendamt

Das reicht vollkommen aus und der Richter freut sich für dich mit weil er jetzt eine Baustelle weniger hat.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 22:48
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Dank dir Sputnik  :thumbup:
Super Forum !!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2013 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für ihre Mühen möchte ich mich trotzdem herzlich bedanken und verbleibe

Ich glaube, an dieser Stelle würde meine Tintenpatrone eintrocknen. 🙂

Und statt "ausgetragen" würde ich lieber "ausgeübt" sagen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 22:54
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube, an dieser Stelle würde meine Tintenpatrone eintrocknen. 🙂

:rofl2: Nunja zumindest hat der Richter nochmals den Wink mit dem Zaunpfahl gegeben und ein wenig "contenance" ist ja ganz nett zumal ein Antrag auf Umgang ja auch irgendwann folgen kann und solche kleinen Freundlichkeiten sicher nicht negativ bewertet werden  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 23:01
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