Sputnick,
was soll denn dieser Blödsinn.
Wo habe ich dem TO empfohlen mit der Faust auf den Richtertisch zu hauen.
Im Gegenteil. Nur zwei Beiträge vorher gab ich Hinweise, wie man im weiteren streitigen Verfahren in verschiedene Richtungen sachlich ruhig und strategisch richtig begründen könnte, wenn man über die Entscheidung des FG hinausgehen zu beabsichtigt.
DAS setzt aber Kenntnisse der ratio legis voraus, die ich hier zu vermitteln versuche.
W.
Hallo Mux,
könnte man denken...
Das Einfallstor ist doch, wie Du an anderer Stelle ja auch ausführtest, daß das Gericht nur Kenntnis von Gründen gegen die gES haben oder behaupten muß, um ein normales Verfahren mit JA und Anhörungen usw. führen zu können. Wenn die Eltern auch nur ansatzweise irgendwo streitig aufgefallen sind, reicht das.
Der TO mag mal sagen, ob das der Fall ist.
Pardon, ein Fehler: Es muß nach Art. 6 GG 'zuvörderst' heißen, iSv vorrangig.
W.
So, es gibt wieder mal Post vom Jugendamt (gleich zwei Briefe von verschiedenen Sachbearbeitern)
Ich werde zu einem Gespräch ins Jugendamt geladen wo auch die KM erscheinen soll.
Es geht um die Gestaltung des Umgangs mit meiner Tochter. Ich nehme an, dass es darum geht, dass meine Tochter beim Letzen Umgang bei ihrer Oma geschlafen hat.
Die KM will dies nicht. Des Weiteren soll bei dem Gespräch über die gS gesprochen werden, da ich ja ein Verfahren eingeleitet habe und das JA hofft das es vielleicht so zu regeln
ist.
Der 2. Brief betrifft den Unterhalt. Ich soll in den nächsten 3 Wochen den Unterhalt auf 100% des Regelbetrags titulieren lassen. Auch wird von der KM
bemängelt, dass der Unterhalt unterschiedlich auf Ihrem Konto eintrifft und ich doch einen Dauerauftrag machen soll.
Zum Unterhalt muss ich sagen das ich seit 5 Jahren einen Dauerauftrag eingerichtet habe. Möglich ist das sie es nicht immer genau am 1. auf dem Konto hat (Wochenende).
Also der Druck der da von KM-Seite aufgebaut wird ist schon echt nervig ...
Moin,
Zum Unterhalt muss ich sagen das ich seit 5 Jahren einen Dauerauftrag eingerichtet habe. Möglich ist das sie es nicht immer genau am 1. auf dem Konto hat (Wochenende).
Unterhaltszahlungen sollen spätestens am dritten Werktag des lfd. Monats auf dem Konto des UH-Berechtigten eingehen.
Wenn Du einen Dauerauftrag zum jeweiligen 01. eingerichtet hast, dann passt das auch.
Wenn also Deine Ex ein Problem damit hat, das der UH nicht Schlag 01. des Monats auf dem Konto ist, dann darf sie sich zwar gerne darüber aufregen, muss aber ansonsten auch damit klar kommen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Unterhaltszahlungen sollen spätestens am dritten Werktag des lfd. Monats auf dem Konto des UH-Berechtigten eingehen.
dazu gibt es keine belastbare Vorschrift. Unterhalt ist monatlich im Voraus zu leisten und Monatsanfang ist immer noch der Erste (diese Selbstverständlichkeit ist in § 192 BGB sogar normiert).
Dass man jeden anderen Tag einvernehmlich vereinbaren kann und niemand gegen einen Titel vorgehen wird in dem "dritter Werktag" steht und auch beim Überschreiten der Frist wenig bis gar nichts passiert, ist eine andere Sache. Aber 100% korrekt ist es nicht.
Gruss von der Insel
dazu gibt es keine belastbare Vorschrift.
Nein, aber eine gängige Rechtsprechung, die besagt, dass es am 3. Werktag da sein sollte.
Einer Klage wegen dieser Differenz würde ich jedenfalls gelassen entgegen sehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OK, ich werde einfach den Dauerauftrag des Unterhalts nach vorne verlegen.
Wie sieht es denn mit Umgang von Oma und Opa aus.. darf das Kind dort übernachten ?
Ich hoffe nicht das mir jetzt daraus wieder ein Strick gedreht wird, aber ich denke ja .. 😡
Mit wem dein Kind während deines Umgangsrecht Kontakt hat, entscheidest du ganz allein.
Das muss Mutter oder Oma natürlich nicht daran hindern es zu versuchen aber das sind Konfliktherde bei denen du es drauf ankommen lassen solltes, denn im Zweifelsfall würden sogar JA und Gericht der Mutter eine Abfuhr erteilen, was sich ganz positiv auf andere Konflikte auswirken kann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es wird eigentlich mehr um die Übernachtung an sich gehen.
Im konkreten Fall ist sie mit der Oma in einen Kinderfreizeitpark gefahren und hat dort übernachtet.
Am nächten Tag war sie dann frühs wieder bei mir.
Moin Christian,
auch in meinem GSR-verfahren musste ich mir solchen Mist anhören, ich hätte das Kind einfach bei Oma und Opa abgeschoben und hätte mich dann entfernt (was totaler Plödsinn gewesen ist).
Es gehört zu einer gesunden Entwicklung des Kindes dazu, dass es auch Umgang mit den Großeltern hat.
Wenn KM es Dir verbieten will frag einfach mal nach der Rechtsgrundlage :rofl2:
Aber ich wiederhole mich nur ungern: Nimm Dir einen RA. Ich sehe nicht, dass das ein Selbstläufer wird.
Natürlich solltest Du das Gespräch beim JA bzgl. Sorgerecht annehmen, aber wie Mux schon schrieb, ist eine Anhörung des JA zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch nicht angedacht. Insofern würde ich in dem Gespräch als allererstes fragen, was denn die KM für Gründe gegen das GSR genannt hat.
Und wie auch immer die lauten, ist Deine Antwort: "Das sind alles keine kindeswohlgefährdenden Gründe. Insofern ist hier aufgrund der neuesten Gesetzesgrundlage das GSR zu erteilen. Ich muss auch nicht darlegen, inwiefern das GSR dem Kindeswohl dient. Die KM muss belegen, was dagegen spricht. Und das hast sie nicht. Punkt."
Gruss
BP
Genau so ist es.
Verhalte dich wie ein Angeklagter in einem Strafprozess.
Sage nichts, außer dass du "unschuldig" bist und die Gegenseite darlegen muss, warum ein GSR in deinem speziellen Fall dem Kind schaden sollte.
Und wenn es schlecht läuft, sagst du:
"Ich sage nichts mehr ohne meinen Anwalt."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Am nächten Tag war sie dann frühs wieder bei mir.
Und selbst wenn nicht. Das Kind hat bei gesetzter Frist wieder bei der Mutter zu sein. Also nach vereinbartem oder angeordnetem Ende der Umgangszeit. Während der Umgangszeit, hast du als Umgangsberechtigter das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Das heißt, dass du auch entscheidest auch ob das Kind mit Oma Freude und Spaß haben darf, und nicht die Mutter. Du hast alles zu unterlassen, was sich negativ auf das Kindswohl auswirkt und das sehe ich bei der von dir beschriebenen Sache ganz und gar nicht.
Mal ehrlich, auch wenn du bald das GSR haben solltest, siehst du die Mutter dann in der Pflicht dich in der Nicht-Umgangszeit zu befragen ob du mit einer Übernachtung oder Ausflug mit ihren Eltern (Großeltern des Kindes) einverstanden bist? Besser gesagt, meinst du die Mutter sieht sich dazu verpflichtet? 😉
Während der Umgangszeit darfst du genauso autonom handeln wie die Mutter es in der Betreuungszeit tut.
Noch dazu, die Frau macht jetzt Zicken. Auch ich befinde mich momentan im Verfahren bezüglich des GSR. Die Mutter meines Kindes macht auch "Mätzchen". Dadurch wird deutlich wie diese sich winden und räkeln wie ein Aaal und sich am letzten "Strohhalm der Macht" zu klammern versuchen. Ich sehe das als Zeichen der Schwäche und Panik. So kann man da wenigstens drüber lächeln.
Guck, dass du den Dauerauftrag nach vorne legst und bleibe stanhaft. Du bist nicht da um es der Mutter recht zu machen sondern um dein Kind ein lebenlang beizustehen!
auch in meinem GSR-verfahren musste ich mir solchen Mist anhören, ich hätte das Kind einfach bei Oma und Opa abgeschoben und hätte mich dann entfernt (was totaler Plödsinn gewesen ist).
...ergänzend dazu, als zusätzliches Beispiel, ich war es am Montag schuld, dass mein Kind, welches seit letzter Woche Dienstag nach Aussagen der Mutter eine Krankheit ausbrütet, am Sonntag nach dem Umgangssamstag endgültig krank geworden ist und durfte mir dazu eine freundliche Nachricht zusenden lassen. Ich böser Papa ....... Passende Antwort mit Gegendarstellung erfolgte von mir umgehend mit dem Angebot eines sachdienlichen und klärenden Gesprächs, welches nicht angenommen wurde. Danach war Funkstille.
Während der Umgangszeit, hast du als Umgangsberechtigter das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Das heißt, dass du auch entscheidest auch ob das Kind mit Oma Freude und Spaß haben darf, und nicht die Mutter.
Ist das wirklich so ?`ich glaube nicht ...
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Ich habe auch gelesen, dass ich bei einem gSR darüber informiert werden muss bzw. meine Zustimmung eingeholt werden muss ob ich denn das auch will, dass sie bei z.B. Oma (von der Mutter) übernachtet. Aber ich würde doch da nie was dagegen sagen, ist ja Quatsch ...
Ist das wirklich so ?`ich glaube nicht ...
Doch. Ist so.
Derjenige, der das Kind in seiner Obhut hat, entscheidet auch, wo es sich aufhält und was es dort macht.
Das gilt mit und ohne Sorgerecht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Doch. Ist so.
Derjenige, der das Kind in seiner Obhut hat, entscheidet auch, wo es sich aufhält und was es dort macht.
Das gilt mit und ohne Sorgerecht.
Oh, interressant. Im Internet konnte ich immer nur anderes lesen. Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage oder Urteile ?
Oh, interressant. Im Internet konnte ich immer nur anderes lesen. Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage oder Urteile ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht
Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.
@Christian: Lass dich nicht einschüchtern. Ein paar Rechte hat ein Vater auch!
Ich habe auch gelesen, dass ich bei einem gSR darüber informiert werden muss bzw. meine Zustimmung eingeholt werden muss ob ich denn das auch will, dass sie bei z.B. Oma (von der Mutter) übernachtet. Aber ich würde doch da nie was dagegen sagen, ist ja Quatsch ...
Dem ist im übrigen nicht so. Solange keine Gefährdung deines Kindes vorliegt muss es dir egal sein!
Moin Christian,
Ich habe auch gelesen, dass ich bei einem gSR darüber informiert werden muss bzw. meine Zustimmung eingeholt werden muss ob ich denn das auch will, dass sie bei z.B. Oma (von der Mutter) übernachtet.
wo hast Du denn diesen Blödsinn gelesen? Erfreulicherweise sagt der, in dessen Obhut sich das Kind aktuell befindet, was Sache ist. Gemeinsames Sorgerecht ist nicht davon abhängig, dass Eltern sich per Smartphone ständig wegen irgendwas um Erlaubnis fragen ("...darf Thorben-Henrik einen Joghurt essen...?" - "...muss Lena-Marie wirklich schon um 7 ins Bett...?")
Weitergedacht: Was wollte man denn tun, wenn Elternteil A Elternteil B wegen irgendwas um Erlaubnis fragt, dieser diese nicht gibt, der andere sich nicht daran hält etc.? Dann könnten die Eltern ein Zelt vor dem Familiengericht aufschlagen, um dort täglich die Missachtung ihres Sorgerechts zu beklagen.
GSR bedeutet auch das wechselseitige Grundvertrauen, dass der andere Elternteil genauso am Wohlergehen gemeinsamer Kinder interessiert ist wie man selbst. Für Eltern, die das ständig in Zweifel ziehen und den anderen fortlaufend kontrollieren möchten, ist es nicht gedacht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
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