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Antrag GSR - Begründung

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 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Herbat,

ich schreibe Dir aus eigener Erfahrung. Ich habe den Antrag aufs GSR selbst geschrieben und gestellt und war auch in der Gerichtsverhandlung alleine. Die Mutter alles mit Anwalt. Ich habe das Verfahren verloren, jetzt nicht, weil ich alleine war oder den Antrag selbst geschrieben habe, sondern wahrscheinlich aufgrund meiner zahlreichen Umgangsurteile, aber...es ist wirklich nicht empfehlenswert.

1. Antragstellung: o.k. die kriegt man mit Erfahrung und wenn man Ahnung hat, hin. Dann kommt die Replik von der Gegenseite in der üblichen Schlammform. Wie darauf reagieren? Überhaupt reagieren? Wie auf irgendwelche Mitteilungen des Gerichts reagieren? Es ist sehr viel formaltechnisches zu beachten. In wieviel Kopien muss der Antrag eingereicht werden? Reichen Kopien? Oder müssen es beglaubigte Abschriften sein? Sind die Gerichtskosten vorab zu überweisen? In welcher Höhe? Man ist einfach kein ausgebildeter Anwalt. Und es geht hier um eine wichtige Sache.

2. Im Termin: Du bist alleine und hast in der Regel dann drei gegen Dich: den Richter/Richterin (die jahrezehntelang irgendwelche GSR-Anträge von Idealisten mit Hinweis auf fehlende rechtliche Grundlage abgeschmettert haben), die KM nebst Anwalt. Von drei Seiten wird emotional geschossen und Du bist allein und darfst nicht emotional werden. Es ist extrem anstrengend ruhig zu bleiben, aber nicht zu ruhig, dann entgleitet Dir die Verhandlung. Du hast keine Minute Ruhe, nachzudenken. Anwaltlich vorbereitete Finten musst Du erkennen und sehr schnell reagieren. Wenn Dich eine Aussage der KM wütend macht, weil sie einfach eine Lüge ist, kannst Du nicht mehr klar denken. Innerhalb kürzester Zeit reagierst Du nur noch und wirst untergebuttert.  Du kommst gar nicht dazu postitve Dinge hinreichend darzustellen und zu wichten.

3. Wenn Du verlierst, zahlst Du eh alles. Also Deine Gerichtskosten, die von Madame sowie den gegnerischen Anwalt. Willst Du dann in Berufung gehen, brauchst Du einen Anwalt. Der ist aber bisher nicht involviert.
Es ist auch nicht so, wie vielfach angenommen, das man vor dem OLG eine zweite Chance hat, sondern man muss Verfahrensfehler darstellen. Die Ausgangssituation ist dann vielfach ungünstiger.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nimm Dir einen Fachanwalt für Familienrecht oder lass das mit dem Antrag.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 13:58
(@wackelpudding)
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...(die jahrezehntelang irgendwelche GSR-Anträge von Idealisten mit Hinweis auf fehlende rechtliche Grundlage abgeschmettert haben)...

Am Ende pflegen die Idealisten doch Recht zu behalten, wenn auch mitunter vielleicht hundert Jahre, nachdem sie begraben sind. (Theodor Storm)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 14:16
(@fruchteis)
Registriert

Moin Herbart und @all,

ich sehe das Grundproblem solcher Anträge (auch der Gegenanträge) darin, was die Familienjustiz in Stein gemeißelt hat:
Ohne elterliches Mindestmaß an Kommunikation und Kooperation keine gem. Elterliche Sorge (gES), weder hinsichtlich des Einrückens in diese noch was deren Erhalt betrifft.

Jeder SR-Antrag bei Alleinsorge bzw. zum Erhalt gES, der stets kontradiktorisch gegen die Mutter gerichtet sein muß, belegt nach überwiegender Auffassung der Gerichte  'eo ipso', daß der gES die Basis fehlt, gES nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist - von Entscheidungen nach § 1666 BGB mal abgesehen.    

Sollte ein mutiges FamGericht mal beschließend davon abweichen und die Mutter in Beschwerde gehen,  dann ist spätestens am OLG Schluß mit gES. Am Ende steht ein Vater mit einem OLG-Beschuß da, den die Mutter triumphierend herrumzeigen kann.

In der derzeitigen politischen und rechtlichen 'Landschaft' sehe ich für den ES-Antrag geringe Chancen, wenn die Mutter nicht will. Es gibt erst einige/zu wenige OLGs, die das kritisch sehen.  

Vor Zaunegger in 2009 und BVerfG im Sommer 2010 lag die ES zu unehelichen Kindern in Händen einer Mutter, nun -nach Antragsrecht- in Willkür der FamGerichte und Senate.

Auch die Sorgerechtsreform wird mE kaum etwas an der gerichtlichen Entscheidungspraxis ändern, solange nicht
- die Zutrittsschranke zur ES auf 0 gesenkt wird (automatisches Sorgerecht)  
UND
- die Eingriffsschwelle ins Elternrecht hoch beim 1666 liegt.  

Da können sich Väter in wohlgesetzten Worten und mit guten Argumenten abzappeln, soviel sie wollen...

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 14:55
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

@wildlachs

1. Wenn ich mich von Deinen Schlußfolgerungen hätte leiten lassen, hätte ich keine geS.

2. Ob in Stein gemeisselt oder self fulfilling prophecy, stelle ich mal als Frage. Ich neige zu Letzterem und halte ein Antreten ohne Anwalt nicht von vorn herein für schädlich. I. d. R. gibt das Gericht Hinweise (z. B., den nächsten Schriftsatz 3fach einzureichen), wenn man allein antritt.

3. Irgendwann, meine ich, sollte man bereit sein, das Richtige zu tun: Für sein Kind - aber auch zur Pflege des eigenen aufrechten Ganges. Erfolg ist kein dominierendes Kriterium bei der Frage nach richtig oder falsch.

4. Und natürlich kann man(n) verlieren: Aber was ist gewonnen, wenn man(n) es nicht versucht?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 15:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte, dass der Antrag auf GSR nicht so sehr von den beeinflussbaren Faktoren abhängt, sondern vor Allem von der ideologischen Grundhaltung des Richters.

Ich wage mal die Prognose, dass man bei 70% der Richter von vornherein chancenlos ist.
Die suchen nur eine Begründung, mit der sie das GSR ablehnen können.
Bei vielleicht 15 % hat man schon eine Chance, wenn man nur vernünftig auftritt und nicht wirklich etwas sachliches dagegen steht.
Und die letzten 15%  sind Paragraphenritter und achten darauf, keinen Fehler zu machen und mit dem (OLG-)Strom zu schwimmen.
(Die % sind nur ganz grob geraten)

Nur bei letzteren spielt es eine Rolle, ob man einen Anwalt hat, der einem hilft, Fehler zu vermeiden und die Verhandlung taktisch zu führen in der Lage ist.
Bei der ersten Kategorie hat man sowieso keine Chance, da sie die Alleinsorge der Mutter selbst mit der Muttermilch eingesogen haben.
Bei der letzten Kategorie kommt es auf juristische Finessen nicht an, da ist es genug, sofern man selbst juristisch ein wenig geübt ist und einen guten Auftritt hat.

Aber trotz dieses schmalen Korridors, würde ich das Risiko, da ohne Anwalt hinzugehen auch nicht eingehen.
Dafür bin ich selbst in dieser Frage zu impulsiv und emotionsgeladen.

Gruss Beppo.

P.S. So sehr ich den juristischen A.tritt deines eigenen Entwurfs mag, glaube ich auch, dass es, im Interesse des eigenen Interesses besser ist, wenn man den Richter nicht in dieser Weise belehrt und ihn, als Teil des Systems, zum Menschenrechtsverletzer erklärt.

Politisch finde ich den Text richtig, für den eigenen Erfolg nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 15:49
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Ohne elterliches Mindestmaß an Kommunikation und Kooperation keine gem. Elterliche Sorge (gES), weder hinsichtlich des Einrückens in diese noch was deren Erhalt betrifft.
Jeder SR-Antrag bei Alleinsorge bzw. zum Erhalt gES, der stets kontradiktorisch gegen die Mutter gerichtet sein muß, belegt nach überwiegender Auffassung der Gerichte  'eo ipso', daß der gES die Basis fehlt, gES nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist -

1. Dieses Mindestmaß an Kommunikation besteht.
2. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dem Antrag auch gegen den Willen der Mutter stattzugeben, soweit nicht konkret nachgewiesen werden kann, dass die GSR dem Kindswohl nicht entspricht.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 21:23
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Ich fürchte, dass der Antrag auf GSR nicht so sehr von den beeinflussbaren Faktoren abhängt, sondern vor Allem von der ideologischen Grundhaltung des Richters.
Ich wage mal die Prognose, dass man bei 70% der Richter von vornherein chancenlos ist.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Aber da bleiben 30% - und zu verlieren habe ICH im Moment gar nichts ...
Und 30% sind immerhin fast ein Drittel.

So sehr ich den juristischen A.tritt deines eigenen Entwurfs mag, glaube ich auch, dass es, im Interesse des eigenen Interesses besser ist, wenn man den Richter nicht in dieser Weise belehrt und ihn, als Teil des Systems, zum Menschenrechtsverletzer erklärt. Politisch finde ich den Text richtig, für den eigenen Erfolg nicht.

Da das nicht mein eigener Entwurf ist, und ich das genau so sehe, steht ja in Post 14 auch die entschärfte Version + meiner Begründung! -> http://www.vatersein.de/Forum-topic-26031-start-msg293132.html#msg293132

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 21:34
(@fruchteis)
Registriert

1. Dieses Mindestmaß an Kommunikation besteht.
2. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dem Antrag auch gegen den Willen der Mutter stattzugeben, soweit nicht konkret nachgewiesen werden kann, dass die GSR dem Kindswohl nicht entspricht.

zu 1. Die Tatsache, daß Du einen Antrag stellen mußt, daß beide Eltern streitend vor dem Richter stehen, belegt (im Ermessen des Gerichts!) ausreichend, daß dieses Mindestmaß NICHT besteht.

zu 2. Nach derzeitiger Rechtslage gem. BVerfG ist es noch so, daß die gES dem Kindeswohl dienlich sein muß. Positivprüfung.

Davon ist der Reformansatz zu unterscheiden, der -bei gegebener gES- vorsieht, daß Gründe vorzutragen sind, die GEGEN die gES sprechen. Negativprüfung.

Wie auch immer, stets wird nahezu beliebig und dehnbar mit dem sog. Kindeswohl argumentiert.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 21:46
(@herbart)
Rege dabei Registriert

zu 2. Nach derzeitiger Rechtslage gem. BVerfG ist es noch so, daß die gES dem Kindeswohl dienlich sein muß. Positivprüfung.

Mir kam aus halbwegs berufenen Munde zu Ohren dass im Moment abgegebene Anträge im Zweifelsfall liegenbleiben, bis die Negativprüfung greift.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 22:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

es gibt in solchen Fällen auch ein paar "soft skills", die eine Rolle spielen können, ohne dass das jemand ausspricht oder auf Papier schreibt.

Ein Richter kann den Umstand, dass ein GSR-begehrender Vater ohne Anwalt, dafür mit zusammenkopierten Informationen aus dem Internet auftritt, als mangelndes Interesse am GSR an sich ("...ist mir das Geld für einen Anwalt nicht wert...") oder als fehlenden Respekt vor dem Gericht auslegen. Juristen arbeiten nun einmal am liebsten mit Juristen und nicht mit Amateuren; schon gar nicht mit solchen, die sie über Recht, Gerechtigkeit und amtliche Väterbenachteiligung belehren wollen.

Da sollte Deine eigene, selbst gewählte Signatur "give respect - get respect" zuallererst für Dich selbst gelten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 23:54




(@herbart)
Rege dabei Registriert

Ein Richter kann den Umstand, dass ein GSR-begehrender Vater ohne Anwalt, dafür mit zusammenkopierten Informationen aus dem Internet auftritt, als mangelndes Interesse am GSR an sich ("...ist mir das Geld für einen Anwalt nicht wert...") oder als fehlenden Respekt vor dem Gericht auslegen. Juristen arbeiten nun einmal am liebsten mit Juristen und nicht mit Amateuren; schon gar nicht mit solchen, die sie über Recht, Gerechtigkeit und amtliche Väterbenachteiligung belehren wollen.
Da sollte Deine eigene, selbst gewählte Signatur "give respect - get respect" zuallererst für Dich selbst gelten.

Ich habe nicht vor, den Richter über Recht und Gerechtigkeit zu belehren, oder zu beleidigen.
Die amtliche Väterbenachteiligung ist im Moment ein reales Problem für mich, welches einen konkreten Einfuss auf das Kindswohl hat.
Aus diesem Grund stelle ich einen Antrag, der die Situation für mich und das Kind entscheidend verbessern kann und wo der KM keine Nachteile entstehen. 
Es ist m.E. keine Bedingung mit einen Anwalt zu bemühen.
Allein die Tatsache, dass ich ohne Anwalt auftauche, stellt in meinen Augen in keinster Weise eine Respektlosigkeit dar.

Mag sein, dass es dann "softskills"mässig suboptimal ist - aber respektlos ist das wohl nicht.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 16:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allein die Tatsache, dass ich ohne Anwalt auftauche, stellt in meinen Augen in keinster Weise eine Respektlosigkeit dar.

Aus deiner Sicht sicher nicht, nur die Frage ist, wie es aus Sicht des Robenständers ist.

Es gibt nicht wenige, die es als Majetätsbeleidigung auffassen, wenn sie von einem aus dem Volk direkt angesprochen werden.

Bei so einem kannst du machen was du willst, er wird dich am ausgestreckten Arm verhungern lassen.
Schon um dir zu zeigen, wo dein Platz ist.

Ich würde dieses Risiko nicht eingehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:41
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe nicht vor, den Richter über Recht und Gerechtigkeit zu belehren, oder zu beleidigen.

Beleidigt werden und sich beleidigt fühlen sind nicht unbedingt das Gleiche. Da kannste Pech haben. Aber das ist wohl überall so...

 
Es ist m.E. keine Bedingung mit einen Anwalt zu bemühen.

Richtig, auch beim möglicherweise nachfolgenden OLG-Verfahren nicht.

Allein die Tatsache, dass ich ohne Anwalt auftauche, stellt in meinen Augen in keinster Weise eine Respektlosigkeit dar.

Wohl wahr. Kann auch sein, dass ein Gericht es zu schätzen weiss, etwas anderes als "Anwaltssprech" zu vernehmen. Auch Richtern mag ja Sehnsucht nach der realen Welt verblieben sein... So, wie Du hier kommunizierst, wirst Du wohl auch im Ton angemessen bleiben können...

Mag sein, dass es dann "softskills"mässig suboptimal ist - aber respektlos ist das wohl nicht.

Wenn Dir der Himmel auf den Kopf fällt, dann vermutlich auch nicht wegen Respektlosigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 16:51
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Nunja, die einen sagen so die anderen so. Ich denke, ihr habt mich jetzt gewarnt, da seid ihr dann auch nicht Schuld, sondern könnt zufrieden: "siehste!" sagen, wenn es schief geht.
Gibt es denn nun zu meiner Begründung noch Gedanken: http://www.vatersein.de/Forum-topic-26031-start-msg293132.html#msg293132

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist die richtige Einstellung.
Es ist und bleibt deine Entscheidung und niemand hier weiß, was auf dich zukommt.
Aber ich kenne hier niemand, der sich über eine evtl. Niederlage freuen würde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 23:13
(@bester-papa)
Registriert

Herbart,

mir war das GSR viel zu wichtig als dass ich auf einen Anwalt verzichtet hätte. Die 1.000 Euro war es mir wert (OLG-Verfahren nicht mitgrechnet). Es wird Dir niemand danken, das Du da ohne RA aufläufst, am wenigsten das Gericht. Spätestens vor dem OLG brauchst Du einen RA.

Ich denke, es haben Dir jetzt genug User gesagt, dass Du Dir besser einen RA nimmst.

Und bedenke dass Du sehr wohl was zu verlieren hast, nämlich deinen umfangreichen Umgang von Do-Di. Der kann auch schnell auf Fr-So schrumpfen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 23:59
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