Hallo,
bin getrennt, ohne SR, Kind ist zwei, habe viel Umgang und sehr gutes Verhältnis, mache mit der Mutter Mediation bei einer EBStelle.
Nach vielen Überlegungen habe ich mich nun entschlossen das GSR zu beantragen.
Daraufhin hat die EBStelle sämtliche Mediationstermine gecancelt.
Ich habe sie darauf hingewiesen, dass es neben dem SR noch viele andere Themen gibt, die zu besprechen sind. Gefragt, womit sie diese kontraproduktive Massnahme begründen, wurde mir gesagt, man habe schlechte Erfahrungen gemacht. Welche das konkret wären, könne man aber nicht sagen.
Ich bin da gerade etwas schockiert, weil die Kommunikation gerade in der jetzigen Phase extrem wichtig ist.
Ich kann diese begründungslose Vorgehensweise nicht nachvollziehen.
Frage 1 Ist das so Usus?
Frage 2 Warum?
Ich würde das wirklch gern verstehen. Im Moment fühlt es sich für mich irgendwie wie Erpressung an ...
Vielen Dank für eure erhellenden Antworten - ich bin sehr verwirrt.
Grüße, herbart
give respect
get respect
Moin!
Machst Du die EB-Gespräche mit der KM freiwillig oder wurden die vom Gericht angeordnet? Im ersteren Fall ist es daher wirklich sonderbar, das die EB-Stelle die von sich aus cancelt. Also da würde ich vermuten, hat die Mutter die Gespräche abgesagt.
Warum hast Du die Gespräche nicht abgewartet? Wurden da irgendwelche Absprachen erzielt/protokolliert, die Du jetzt vor Gericht verwenden möchtest? Oder schienen die aussichtslos?
Gruss
BP
Also, das ist jetzt der zweite Fall, wo ich das höre.
Mein LG hat mit seiner Ex freiwillig eine Mediation angefangen. Als er jetzt wegen ASR und ABR zur Anwältin ist, ist die Ex geklingt, hat den nächsten Mediationstermin einfach beimMediator abgesagt und später meinem LG gegenüber geäussert, dass sie die Mediation abbricht.
Mein LG war beim Mediator zum vereinbarten Termin und fiel wegen der Absage aus allen Wolken. Er sprach dann den Mediator wegen dem Gerichtstermin angesprochen, daraufhin hat der Mediator die Termine auch aussetzen lassen.
Die Begründung des Mediators: Die Gespräche gehen dann immer in die Richtung des Verfahrens und sind damit nicht produktiv. Die meisten scheinen es nicht zu schaffen, das Thema Gericht aussen vor zu lassen und bekriegen sich da. Also wird abgewartet.
Nach dem Gerichtstermin könnt ihr ja ohne Probleme weitermachen. Es kann auch sein, dass das Gericht eine Mediation dann anordnet, wenn sie bisher freiwillig war. (so ergeht es meinem LG, der sich darüber freut, denn er möchte die Kommunikation verbessern)
A life lived in fear is a life half lived
Das Gericht ordnet Mediationsgespräche aber nur an, wenn beide Elternteile dem vor Gericht zustimmen. Ansonsten muss es über den Antrag entscheiden.
@BP
Die Gespräche laufen auf meine Initiative freiwillig.
Die KM hat natürlich in ihrer ersten Hilflosigkeit erstmal komplett geblockt, was ich ihr auch nicht übel nehme. Wenn ich damit durchkomme solle ich das Kind nehmen und mich verpissen. Dann hätte sie keinen Bock mehr. Ich habe sie dann vorsichtig darauf aufmerksam gemacht, dass ich nicht das ASR, sondern lediglich das GSR beantragen wolle.
Problematisch ist für meine Begriffe, dass sie sich durch die Weigerung er EB Stelle jetzt sozusagen "moralisch" im Recht wähnt. A la "Die finden das genauso dreist, wie ich!" was natürlich dann den kompletten Kommunikationsabbruch für sie legitimiert zum Mittel der Wahl macht.
@Hexesyl
Ich bin schockiert, weil für meine Begriffe Mediation ausschliesslich den Gesprächsverlauf zu überwachen hat und keine Zensurfunktion ausübt. Wenn ich den Fall habe, dass sich zwei Leute dann nur noch mit der Gerichtssache beschäftigen, ist es mein Job als Moderator hier die Ebenen zu trennen. Gelingt mir das nicht (ist das meinem Unvermögen geschuldet) und ich muss das Gespräch eventuell aussetzen.
Aber ich kann doch nicht von vornherein sagen:"Ach über das spreche ich nicht, das gibt nur Streit!" und damit alle anderen anstehenden Themen den Bach runter schicken!
Ich muss sagen, der Eindruck der hierbei entsteht ist fatal. Das Signal heisst: "Denk noch nicht mal an das GSR, sonst ist mit Kommunikation komplett Sense." Das nenne ich Kindswohlorientierung!
Ich bin gerade ein bisschen fassungslos!
give respect
get respect
Auch wenn diese Maßnahme, so ganz ohne Erklärung, kein besonders freundlicher Akt sein mag, habe ich dafür ein gewisses Verständnis.
Es macht einfach keinen Sinn über die gleiche Sache gleichzeitig vor Gericht und beim Mediator zu sitzen.
Welches Ergebnis soll denn dann zählen?
Das vereinbarte oder das ausgeurteilte?
Zum Wesen der Mediation gehört auch, dass alles was gesagt wird, vertraulich behandelt wird, damit niemand mit seinem Standpunkt hinter dem Berg halten muss.
Vor Gericht gilt genau das Gegenteil.
Nicht ohne Grund haben Beklagte vor Gericht das Recht, zu schweigen.
Und dann würde ich auch in der Mediation nix mehr sagen.
Insofern war das Timing sicher suboptimal.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zum Wesen der Mediation gehört auch, dass alles was gesagt wird, vertraulich behandelt wird, damit niemand mit seinem Standpunkt hinter dem Berg halten muss.
Vor Gericht gilt genau das Gegenteil.
Ok. das ist jetzt mal was, womit ich im Ansatz etwas anfangen kann. Wobei ich wie gesagt mit einem vollständigen Abbruch, nach wie vor nicht klarkomme.
give respect
get respect
Naja, der Abbruch der Gespräche ist keine Katastrophe. Immerhin hast Du sie angeleiert und damit Gesprächsbereitschaft gezeigt. Wenn die Mutter sagt, bei "GSR kannst Du Dich verpissen, dann habe ich kein Bock mehr" sind auch keine kindeswohlgefärdenden Gründe, die gegen das GSR sprechen. Sie zeigen nur: Mama will nicht. Aber genau für diese Fälle gibt es ja das Urteil des BverfG.
Also, die Dinge sind wie sind und jetzt heisst es im Verfahren, auf die Gemeinsamkeiten zu verweisen, die ihr evtl. bereits in der Vergangenheit gemacht habt, dass ihr euch in wichtigen Dingen immer einig seid und die Kommunikation im Großen und Ganzen trotz Abbruch der Gespräche läuft. Und Du solltest jetzt vielleicht darauf hinweisen, dass die EB-Gespräche bzgl GSR keine Fortschritte gebracht haben und Du daher den Antrag gestellt hast, weil Du nicht mehr läner warten willst.
Problematisch wirds, wenn die Mutter nun komplett nicht mehr kommuniziert. Dann kann das Gericht ggf. auf die Fortsetzung der Gespräche bestehen, um die Kommunikation wieder anzukurbeln.
Es scheint mir aber offenbar fast normal zu sein, dass Mütter beim Thema GSR zunächst Amok laufen, weil sie nicht wissen, was das genau bedeutet. Kommt noch ein RA ins Spiel, werden sie noch mehr angestachelt.
Wie siehts mit Umgang aus?
Gruss
BP
@BP
Umgang ist prima - aller zwei Wochen Do bis Di - wenn sie verreisen will, bin ich auch mal für eine Woche zwischendrin am Start.
Mein Sohn geniesst es bei mir zu sein, macht uns beiden grosse Freude auch Oma und Opa sind begeistert.
Im Moment Tendenz zur kurzfristigen An- und Absage, versuche, aber gelassen damit umzugehen. Was geht, geht. Was nicht geht, geht nicht.
give respect
get respect
Was ich nciht ganz versteh, du schreibst selber UG läuft gut und auch so
funktioniert mit der KM auf Elterneben alles gut !!!
Warum dann GSR ?? Hättest damit nicht warten können, bis es z.b. Probleme gibt ??
Ich hätte doch lieber die Meditation weitergeführt und den derzeitigen UG gelebt.
Wäre im Falle einer Klage deinerseits von Vorteil.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
@jenpa
Probleme gibt es auf verschiedenen Ebenen
1. behindert die Tatsache, dass sie die "schlechte Kommunikation" als Argument gegen das GSR braucht, das Wachstum einer stressfreien Kommunikation und eines vertrauensvollen Verähltnisses
2. bekomme ich meinen Sohn trotz Betreuung zum Beispiel bei der Beantragung eines WBS beim Wohnungsamt ohne Sorgerecht nicht anerkannt, das heisst ich werde auf den Bedarf einer Person beschränkt, obwohl wir de facto einen grossen Teil der Zeit zu zweit leben, das gilt auch für Kitaelternabend, pipapo.
3. nehme ich ihre Ansage, dass sie sich bundesweit (in ihrem alten Heimatort) bewirbt und mir bei einem Wegzug nicht wegen einer Unterschrift hinterherrennen will, ziemlich ernst - das wäre für mich der SuperGAU
Ich möchte die volle Verantwortung (auch auf dem Papier) für meinen Sohn mitübernehmen - da muss ich doch nicht warten bis es Probleme gibt (und 3. ist bereits ein Problem für mich)
Und die Mediation, hätte ich auch gern weitergeführt - die wurde von der EB und der KM abgebrochen. Was mir so nicht klar war und mich total überrascht hat.
give respect
get respect
Was ich nciht ganz versteh, du schreibst selber UG läuft gut und auch so
funktioniert mit der KM auf Elterneben alles gut !!!
Warum dann GSR ?? Hättest damit nicht warten können, bis es z.b. Probleme gibt ??
Klingt natürlich absurd aber das GSR bekommt man eben nur, wenn es keine Probleme gibt.
In diesem Fall ist das Timing halbwegs richtig.
Das verdeutlicht wieder mal die Absurdität des Familien"rechts".
Man wird gezwungen in guten Zeiten Streit anzufangen.
Perfider gehts nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Ganze hat mit Logik wirklich nicht viel zu tun - Franz Kafka http://de.wikipedia.org/wiki/Kafkaesk )">( http://de.wikipedia.org/wiki/Kafkaesk) wäre begeistert!
Aus diesem Grund freue ich mich besonders, dass Beppo meine eher intuitive Entscheidung nachvollziehen kann.
give respect
get respect
Du solltest, genau wie bei mir, auf die Frage des Gerichtes gefasst sein:
"Wenn Sie doch alles immer gemeinsam machen, warum brauchen Sie dann noch das GSR?" Ist ne beliebte Frage.
Und da ist Dein Argument Nr.2 als Antwort nicht soo schlecht.
Normalerweise müsste man auf diese Frage antworten: "Liebes Gericht, was spricht denn dann in diesem Fall gegen das GSR?" Aber damit verärgerst Du nur das Gericht. Und das will man ja auch nicht.
Du solltest aber evtl. davon ausgehen, dass nun Dein umfangreicher Umgang seitens KM gestutzt wird. Ein Umgang von Do-Di wäre mir persönlich lieber als das GSR.
Hallo Herbart,
ich versteh dich schon, aber ich habe Bekenken das du erfolg bei Gericht haben wirst.
Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg und lass mich gerne eines besseren belehren.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
@Hexesyl
Ich bin schockiert, weil für meine Begriffe Mediation ausschliesslich den Gesprächsverlauf zu überwachen hat und keine Zensurfunktion ausübt. Wenn ich den Fall habe, dass sich zwei Leute dann nur noch mit der Gerichtssache beschäftigen, ist es mein Job als Moderator hier die Ebenen zu trennen. Gelingt mir das nicht (ist das meinem Unvermögen geschuldet) und ich muss das Gespräch eventuell aussetzen.
Aber ich kann doch nicht von vornherein sagen:"Ach über das spreche ich nicht, das gibt nur Streit!" und damit alle anderen anstehenden Themen den Bach runter schicken!
Ich muss sagen, der Eindruck der hierbei entsteht ist fatal. Das Signal heisst: "Denk noch nicht mal an das GSR, sonst ist mit Kommunikation komplett Sense." Das nenne ich Kindswohlorientierung!Ich bin gerade ein bisschen fassungslos!
Mag sein, dass du das so siehst. Anscheinend haben die Mediatoren gleiche Erfahrungen gemacht und deswegen wird ausgesetzt. Ich sehe das nicht gleich als Abbruch. Mein LG hat beim JA, bei seiner Anwältin und auch vor Gericht ganz klar gesagt, er möchte die Mediation weiterführen. Und jetzt muss die KM halt weiter zu den Terminen- ob sie nun Lust hat oder nicht.
A life lived in fear is a life half lived
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das JA nicht einfach dichtmachen kann? Ich überlege in einem Zwischenschritt vor der Beantragung des GSR noch einmal dort vorbeizuschauen und dringend um Vermittlung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Kommunikation zu bitten. Vielleicht bringt es etwas? Ist auch vor Gericht nicht verkehrt, sagen zu können, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Irgendwer Erfahrungen mit dem JA in so einer Situation?
give respect
get respect
Also, ich weiss nur, dass mein LG einen Anruf von der guten Dame aus dem JA wegen der Beantragung des ABR erhielt und ihm und die KM zu einem Gespräch einladen wollte. Das kam nicht zustande. Er hat es dieser Dame nur telefonisch mitgeteilt, dass Interesse an Mediation immer noch da ist.
Da ich nicht im Gericht sass, kann ich dazu keine Aussage treffen, allerdings denke ich, dass es tatsächlich einen guten Eindruck macht, wenn man sich wegen des Kindswohl um eine bessere Kommunikation bemüht udn diese stetig verbessert.
A life lived in fear is a life half lived
Zumindest ist nur das JA berechtigt, beide Eltern einzuladen, sofern sie vom Gericht beauftragt wurden oder ein Elternteil sie um Vermittlung bittet (können natürlich auch niemanden zwingen).
Andere EB-Institutionen werden nur dann aktiv, wenn sich BEIDE Eltern dort melden (selbst wenn das Gericht EB-Gespräche angeordnet hat).
Andere EB-Institutionen werden nur dann aktiv, wenn sich BEIDE Eltern dort melden (selbst wenn das Gericht EB-Gespräche angeordnet hat).
Tja, und dann? Was passiert denn, wenn (in dem Fall die KM) ein Elternteil sich nicht meldet oder zu den Terminen nicht erscheint? Es zeigt ja dann dass dieser Teil kein Interesse an der Verbesserung hat und somit eigentlich auch nicht am Kindswohl. Der Mediator müsste dies dem Gericht dann mitteilen und dann müsste über das Sorgerecht ja anders verhandelt werden. Oder ist das eine falsche Schlussfolgerung?
A life lived in fear is a life half lived
