Anmeldung Schule
 
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(@helga-meinersteht)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin.

Kurz zu mir ich bin 28 Jahre alt und komme aus Hamburg
.
Ich habe einen Sohn/Tochter heute 6 Jahre alt geworden :), Sie leben allerdings bei meiner Ex.
Ich habe 50% von dem Sorgerecht, Umgangs und Aufenthaltsbestimmung und jetzt zur Meiner Frage.

Meine Ex hat mir heute Formlos per Einschreiben folgendes geschickt; das ich unterschreiben soll, dass unsere kleinen ab 2017 Eingeschult werden dürfen.

Schulanmeldung von ... und ...

Guten Tag Herr ... ,
hiermit fordere ich Sie auf der Einschulung von .. und ... zuzustimmen.
Eine schriftliche Bescheinigung erwartet die Schule ... binnen 5 Tagen von Ihnen. Die Anmeldefristen sind bereits verstrichen somit lege ich Ihnen hiermit auch die Dringlichkeit dieser Angelegenheit Nahe. Bitte schicken Sie umgehend ein Zweizeiler mit Ihrer Zustimmung mit Unterschrift zur Einschulung an die Adresse: ...

Mit freundlichem Gruß
...

Die Kindesmutter hat sich samt Kindern vor einem Halben Jahr aus dem Staub gemacht ohne Zustimmung etc..
Eine Anmeldung im Kindergarten ohne mein Wissen, Zustimmung/ Benachrichtigung erfolgte ebenfalls.
Ich erinnere mich, im Letzten Jahr die Ursprüngliche Anmeldung der Grundschule hier in Hamburg in den Anmeldeformularen der Schule unterzeichnet mit meinen Angaben zu haben.

Die Kindesmutter, wollte eine generelle Bildungsvollmacht haben, dieses verneinte ich Ihr jedoch mit dem Verweis, dass ich zukünftig wenn nicht von Ihr , dann wenigstens über den Bildungsweg meiner Kinder beschied bekomme. Ich bin generell nicht gegen Ihre vorhaben, da die Kinder bei Ihr leben und sie die Entscheidungsfreiheit haben soll, jedoch nicht ohne mein Wissen.

Im Sekretariat der Schule Erreiche ich heute leider niemanden mehr, den ich zu Rate ziehen könnte

Kann mir jemand sagen b.z.w schreiben, ob dass der normale Weg ist?
Das wäre total nett.

Ich hoffe das mir da jemand helfen kann.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Viele Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2017 16:10
(@wasserfee)
Registriert

hi,
da in Deutschland Schulpflicht besteht müssen deine Kinder zur Schule gehen.
Leben sie bei der Mutter?
Wo möchtest du die Kids denn einschulen?

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2017 16:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Nein, der "normale Weg" ist das nicht.  😡
Auch getrennte Eltern mit GSR sollten (und müssen) sich über solche Entscheidungen abstimmen. So ein formelles und forderndes Schreiben erfüllt mit Sicherheit nicht die Anforderungen an einer "gemeinsamen Sorgerechtsausübung". Soviel vorab zu Deiner konkreten Frage.

Aber ja, in der Tat besteht Schulpflicht und üblicherweise auch an der dem Wohnort nahegelengsten Grundschule.

Deshalb:
Weisst Du wo die Kinder wohnen?
Ist das die dem Wohnort zugeordnete staatl. Grundschule?
Gibt es darüber hinaus irgendw. Bedenken Deinerseits zu dieser Schule?

Wenn Du die Fragen mit Ja/ Ja/ Nein beantworten kannst, dann würde ich zunächst einmal der Anmeldung zustimmen (da vermutlich in der Tat die Zeit drängt, nicht dass die Kinder deshalb auf einer logistisch ungelegene Schule Restplätze bekommen).

Aber das Thema Eures Verhältnisses als Eltern, die Wahrnehmung Deines Teil des gemeinschaftlichen Sorgerechts und des Umgang  :puzz: unverzüglich angehen!

Gruß. toto


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2017 16:41
(@helga-meinersteht)
Schon was gesagt Registriert

hi,
da in Deutschland Schulpflicht besteht müssen deine Kinder zur Schule gehen.
Leben sie bei der Mutter?
Wo möchtest du die Kids denn einschulen?

Wasserfee

Hab Ich oben geschrieben, dass ich Ihr nicht dazwischen Funke!

Es geht hier lediglich um Die Art und Weise des Handelns. Ich als Vater möchte wohl mit Teil daran haben, wie es meinen Kindern in der Schule geht, bzw., auch Auskünfte erhalten unabhängig der Kindesmutter und das wird so wohl nicht anhand eines Zwei Zeilers, den Ich so eben mal schnell dahin Faxe geklärt sein.

Es gibt doch Offizielle Anmeldeunterlagen der Schule für das jeweilige Schuljahr, so war es letztes Jahr zumindest noch, als sie hier zu schule gehen sollten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2017 16:59
(@helga-meinersteht)
Schon was gesagt Registriert

Nein, der "normale Weg" ist das nicht.  😡
Auch getrennte Eltern mit GSR sollten (und müssen) sich über solche Entscheidungen abstimmen. So ein formelles und forderndes Schreiben erfüllt mit Sicherheit nicht die Anforderungen an einer "gemeinsamen Sorgerechtsausübung". Soviel vorab zu Deiner konkreten Frage.

Vielen Dank Dir!


Anm. Mod.
Formatierung korrigiert. Bitte nicht innerhalb der Formatierungszeichen [ quote] und [ /quote] schreiben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2017 17:00
(@wasserfee)
Registriert

stimmt,

die Art und Weise ist oll.
Das muss geklärt werden.
Sicherlich aber wirst  du die Unterschrift leisten müssen.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2017 19:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sicherlich aber wirst  du die Unterschrift leisten müssen.

Nicht mal das stimmt. Wenn sich Eltern nicht einigen können, muss ein ET entsprechende gerichtliche Schritte einleiten und umsetzen lassen. Daß das zum Nachteil des anderen ET ausfallen kann und wird - bis hin zu Sorgerechtsstreitigkeiten und unangenehmen -entscheidungen - sollte dieser dabei in Kauf nehmen. Und ebenso dabei berücksichtigen, dass dies zum Nachteil des Kindes geschehen kann/wird.

GRuss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2017 20:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du Umgang, weisst du wo die KM mit den Kindern wohnt?

Gibt es dort Grundschulen im Einzugsgebiet oder ist es nicht die örtlich zuständige Grundschule?

Hat sie den Anmeldebogen der Schule beigefügt?
Hat sie bereits dort unterschrieben?

Hat die Schule eine Homepage, so dass du dort erste Eindrücke sammeln kannst?

Ansonsten würde ich am Montag bei der Schule anrufen und den Kontakt suchen. Und auch mitteilen, dass du gerade erst von der Anmeldung erfahren hast. Und ob es noch etwas gibt, was wichtig zu wissen wäre.

Da es Zwillinge sind, sollen sie in eine Klasse oder nicht? Da gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich bin selbst ein Zwilling und war mit meiner Schwester so lange in einer Klasse, bis wir entschieden haben, dass wir das nicht mehr wollen. Dann haben wir beide die Klasse verlassen und sind in eine andere gegangen.
Allerdings kenne ich Eltern von zweieigen Zwilligen, die ihre Kinder bewusst mit Schuleintritt in zwei unterschiedliche Klassen gegeben haben.
Das wäre für mich mehr ein Thema als die reine Schulanmeldung.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2017 22:48