Nichtöffentliche Sitzung
des Amtsgerichts
in der Familiensache
XXX ./. XXX
erschienen bei Aufruf:
Das betroffene Kind.
Der Kindesvater in Person und Rechtsanwalt XXX
Die Kindesmutter in Person und Rechtsanwältin XXX
Frau XXX für das beteiligte Jugendamt
Frau XXX als Verfahrenspflegerin
Die Sachverständige Frau Dr. XXX
Rechtsanwalt XXX erhielt Abschrift des Schriftsatzes vom 08.10.2004.
Zunächst wurde XXX im Dienstzimmer des Unterzeichners im Beisein der Verfahrenspflegerin angehört. XXX zeigte ein mitgebrachtes Spiel und war von Anfang an locker und aufgeschlossen. Es waren keine Anzeichen von Scheu, aber auch keine Undistanziertheit festzustellen. XXX verschloss sich zusehends, wenn das Thema des Aufenthalts beim Vater und/oder bei der Mutter gestreift wurde. Auf die unbedachte Äußerung des Unterzeichners, dass sie ja zur Zeit sowohl Vater und Mutter besuche, reagierte sie mit einer Richtigstellung, dass sie den Aufenthalt bei der Mutter nicht als Besuch ansieht. Daraus ist der Schluss gezogen worden, dass sie dort ihren Lebensmittelpunkt sieht.
Es wurde nochmals Belangloseres erörtert, z.B. über das Spiel gesprochen und erneut versucht, XXX auf das Thema des Aufenthalts bei ihren Eltern zu lenken. Sie blockte erneut ab, weswegen das Thema ausgespart wurde.
XXX wurde entlassen.
Die übrigen Erschienenen wurden vom Ergebnis der Anhörung unterrichtet.
Es wurde die Frage diskutiert, wie die Aufenthaltsmöglichkeiten vom Anfang her geregelt werden können.
Frau Dr. XXX erklärte:
XXX braucht beide Elternteile. Sie erfährt bei beiden unterschiedliche Erziehungsstile. Der Vater nimmt XXX gefühlsmäßig sehr viel stärker an. Sie ist in seinem Familiensystem auch in Kontakt mit der Großmutter und mit XXX, ihrem Cousin. Diese Familienbeziehung ist außerordentlich wichtig für sie. Der emotionale Bereich ist insgesamt gesehen außerordentlich gut beim Vater abgedeckt. Das andere Familiensystem, das XXX bei der Mutter erlebt, ist anders, aber vergleichbar gut. Es besteht hier auch die Beziehung XXX zu Herrn XXX, dem Lebensgefährten der Kindesmutter. XXX hat hierdurch Kontakt auch zu XXX, der Tochter des Herrn XXX, aus dessen geschiedener Ehe. Es gibt gelegentlich Eifersüchteleien, die von XXX ausgehen, weil sie sieht, dass XXX ihren, XXX Papa, im Alltag für sich hat.
Es ist aber so, dass beide Elternteile die Probleme, die sich aus dem Wechsel XXX ergeben, bewältigen. Die Leistung beider ist anzuerkennen. Auch die Lebenspartner beider Elternteile spielen mit. Beide haben den Alltag auch gut für XXX organisiert. Es ist ein Mindestmaß an gegenseitiger Achtung da und auch eine Möglichkeit, miteinander zu kooperieren, auch wenn es bei dem Rungen um konkrete Absprachen zunächst immer wieder ein Aufflammen von Konflikten gibt. XXX fühlt sich geborgen bei beiden Elternteilen und erfährt genügende Sicherheit. Sie kann den Wechsel zwischen den Haushalten und den unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern verkraften. Es wäre nur für die Zukunft wichtig, dass die Eltern ihre Verunsicherung überwinden, damit nicht XXX in die Rolle gerät, entscheiden zu müssen. Sie sieht sich jetzt gelegentlich schon zu stark als Entscheiderin. Sie müsste erkennen, dass die Eltern diejenigen sind, die bestimmen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass XXX die Eltern ausspielen könnte und ihre Position überbetonen würde.
Die Kindeseltern teilten mit, dass im Augenblick eine Regelung praktiziert werde, dass XXX sich von Donnerstagmittag nach der Schule bis Sonntagabend beim Vater aufhalte, sodann erneut am darauf folgenden Mittwochmittag zum Vater wechsele und bis Donnerstagabend dort bleibe. Am darauf folgenden Wochenende bleibe XXX dann bei der Mutter bis zum nächsten Wochenende wieder die skizzierte Regelung des Aufenthalts beim Vater einsetzt.
Frau Dr. XXX erklärte:
Es wäre gut, wenn XXX der Wechsel am Sonntagabend aus der besonderen Situation des langen Wochenendes beim Vater zur Mutter erspart werden könnte. Günstig wäre es, wenn sie am Montagmorgen durch den Vater zur Schule gebracht und Montagmittag durch die Mutter abgeholt werden könnte. Die Alltagssituation in der Schule würde dann praktisch einen Puffer zwischen dem langen Besuchswochenende beim Vater und dem erneuten Aufenthalt bei der Mutter bilden.
Die Kindesmutter erklärte:
Ich wäre mit einer solchen Regelung einverstanden, wenn dann das lange Besuchswochenende erst am Freitagnachmittag nach der Schule beginnen würde.
Frau Dr. XXX schlug vor zum Ausgleich für den dann wegfallenden Donnerstagnachmittag zu regeln, dass der Zwischenaufenthalt beim Vater von Mittwochmittag bis Donnerstagabend andauern sollte.
Nach intensiver Diskussion schlossen die Parteien die anliegende Vereinbarung.
Beschlossen und verkündet:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird auf die Kindeseltern zurück übertragen, so dass beide das Sorgerecht für XXX weiter gemeinsam in vollem Umfang ausüben.
Die Parteivertreter erklärten:
Wir erklären in Hinblick auf die vorstehende Vereinbarung sowie die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts das Verfahren für erledigt.
Beschlossen und verkündet:
1.) Die Prozesskostenhilfebeschlüsse erstrecken sich auch auf den Abschluss des vorstehenden Vergleichs.
2.) Die Kosten des Verfahrens, soweit diese nicht vergleichsweise geregelt worden sind, werden geteilt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.) Der Streitwert wird auf 3.000,00 € für das Verfahren im allgemeinen und für den Vergleich und für das einstweilige Anordnungsverfahren auf 900,00 € festgesetzt.
Die Parteien erklärten Rechtsmittelverzicht.
Gruß Andy
Hallo Andy,
irgendwoher kenne ich das Urteil...ging das jüngst durch andere Foren oder die papa-Liste?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi deep,
dieses urteil findes du in vielen foren.
mel
Ja das stimmt, ich habe es in mehrere Foren gestellt, da ich dachte, dass es evtl. für einige interessant sein könnte.
Gruß Andy
ist es von dir oder hast du es gefunden und in die foren gestellt??
wer soll mit diesem urteil ohne vorgeschichte was anfangen?
mel
Es ist von mir bzw. von meinem LG (Vater der Kleinen um die es in dem Urteil geht). Ich dachte, dass ich es hier herstelle, einfach nur als Beispiel, es gibt doch viele Urteilsdatenbanken, so in der Art war es gemeint. Falls Fragen dazu aufkommen, beantworte ich diese gerne. War nett gemeint.
Gruß Andy
Moin Andy,
finde ich klasse, dass du es verbreitest. Es hätte zu etwas weniger Irretation geführt, hättest du die Ergänzungen gleich dazu geschrieben.
Ist die Vorgeschichte irgendwo zu finden ? Ich würde dann einen Link setzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vorgeschichte ist sehr lang und in einzelnen Teilen im Pappa Forum zu finden.
Hier die Kurzversion:
Trennung vor gut zwei Jahren wegen neuem Freund der KM
KV zieht aus gemeinsamer Wohnung
KM nur unterwegs und vernachlässigt die Tochter (jetzt 6J.)
Tochter das erste Jahr fast nur beim KV entgegen Elternvereinbarung die mal gemacht wurde, diese besagte jeden Freitag auf Samstag und jeden Dienstag auf Mittwoch und einmal im Monat ein ganzes Wochenende
sofort guter Kontakt zwischen seiner Tochter und mir aber haben nichts überstürzt
Gewalt seitens der KM gegenüber dem Kind
Rat des Anwaltes ABR zu beantragen und Kind per einstweiliger Verfügung nicht zurück zu bringen
Einschalten eines Gutachters und einer Verfahrenspflegerin
nach einem Jahr Verhandlung mit dem Ergebnis
Das ist die Kurzversion.
Hier sind einige Links zu meinen Posts im Pappa-Forum
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=2430&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=2795&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=2054&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1996&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1861&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1676&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1587&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1531&highlight=
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1511&highlight=
Gruß Andy