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ABR Umzug

 
(@seppl1880)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits,

ich habe einige Sorgen wo ich gerne einen guten Rat benötige bzw. Einschätzung(en).

Folgende Situation;

Meine Ex und ich (RLP) haben ein gemeinsames Kind (5J), wir sind bereits vor der Geburt des Kindes getrennt, die KM hat ein älteres Kind (8J), seid der Geburt unseres gemeinsamen Kindes hat sie einen neuen Partner und ist mittlerweile verlobt. Ihr Partner kommt nicht aus unserer Stadt (ca. 350 km aus NRW), der Partner ist berufstätig und sie haben seid 2016 ein gemeinsames Kind (3J).

Ich habe die Umgangsregelung in der Vergangenheit gerichtlich erwirkt ebenso die gemeinsame Elterliche Sorge.

Die KM hat mir über ihre Anwaltliche Vertretung mitgeteilt, dass sie Plant diesen Sommer vom jetzigen Ort umzuziehen nach NRW (ca. 350 - 400 km) und bat mich dem zuzustimmen. Das JA hatte zu diesem Zeitpunkt nichts von der KM erfahren bzgl. Umzug in diese Region. Einer Zustimmung erfolgte meiner Seite nicht durch Anwaltliche Vertretung.

Unser gemeinsames Kind besucht den Kindergarten und hat dort auch Freunde, ebenso hat er seine Familie mütterlicherseits und Väterlicherseits bei uns (Oma, Tante, Onkel, Cousin, etc.).

Die Umgangsregelung ist folgendermaßen geregelt jeden Mi 11:00 Uhr aus Kita – 14:00 Uhr und alle zwei Wochen über das Wochenende von Fr aus der Kita bis So 17:00 Uhr.

Das Kind kommt diesen Sommer in die Vorschulgruppe des jetzigen Kindergartens. Das Kind hat Logopädischen sowie Ergotherapeutischen Handlungsbedarf und übt diese auch aus.

Ein Umzug in eine neue Region sehe ich für das Kind nicht zum gute.

Wie ich heute von der Familienberatung erfuhr plant die KM den Umzug zum 01.07.19. Das JA würde diesem Umzug zustimmen. Die KM wird ein Eilverfahren einleiten.

Was sind eure Erfahrungen bzw. Ratschläge?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2019 22:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könntest du euer Kind betreuen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2019 22:36
(@seppl1880)
Schon was gesagt Registriert

Könntest du euer Kind betreuen?

Ja,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2019 22:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann müsstest du das ABR einklagen und das Gericht davon überzeugen, dass ein Umzug zu dir mehr Vorteile bietet als der Verbleib bei der KM. Das dürfte allerdings anhand der Tatsache, dass das Kind schon immer bei ihr lebt und es dort 2 Halbgeschwister gibt ziemlich schwierig sein.

Wenn der Wechsel in die Vorschule eh ansteht wäre das auch ein eher schwaches Argument (anders wäre ein Wechsel mitten im Schuljahr o.ä.)

Gegen den Umzug wirst du wahrscheinlich nichts ausrichten können, nur darauf drängen, dass sich die KM an den erhöhten Umgangskosten beteiligen muss und das Umgangsrecht während der Ferien sehr umfangreich gestaltet wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2019 22:47
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mit umziehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2019 11:46
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also meine Exfrau ist vor rund 7 Jahren mit unseren 3 Kindern und dem neuen Mann 700Km weit weg gezogen. Ich erfuhr von dem Umzug ein paar Wochen vorher. Allerdings hatte ich damals schlicht nicht die Kraft dagegen anzugehen und habe sie ziehen lassen. Auch wegen der Kinder, sie haben sich auch, nicht nur aber auch, auf die Ostsee, direkt am Strand wohnten sie, gefreut. Natürlich waren sie auch traurig wegen dem Papa, der Oma, dem Opa, den Klassenkammeraden ... Was ein Fehler von mir! Mitterweile hat sich der Umzug zum absoluten Fiasko entwickelt. Die 2 älteren Kinder sind nach einem und drei Jahren zu mir zurück gezogen, die kleinste ist noch oben. Die älteren haben keine Lust mehr auf Kontakt mit der Mutter und die kleinste hat keine Lust auf Kontakt zu mir. Natürlich weiss man nicht wie es sich entwickelt hätte, hätte ich damals alles getan aber ich denke, schlechter als jetzt hätte es auch nicht werden können ... Viel Glück wünsche ich dir bei deiner Entscheidung!

Gruß
Matze

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2019 14:10
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Viel Glück wünsche ich dir bei deiner Entscheidung!

Es ist nicht seine Entscheidung. Entweder er stimmt dem Umzug außergerichtlich zu oder er ist sein ABR los. Etwas Anderes wäre bei dieser Konstellation utopisch (bzw. dystopisch, je nach Perspektive)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2019 18:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Was ist ein ABR wert, wenn man bei jeder Entscheidung zustimmen muss, auch wenn man es eigentlich nicht will. Sein einziger Vorteil ist, dass er erfährt, wo das Kind hinzieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2019 11:58
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt schon...aber heute ist es der Umzug nach NRW...morgen vielleicht der Umzug nach Japan...und ohne ABR kannst du dann nur dem Flieger hinterherwinken, mit kannst du was dagegen unternehmen...n schwacher Trost, weiß ich aus erster Hand selbst...ich hab damals dem Umzug meiner Ex nach Italien auch zähneknirschend zustimmen müssen um das ABR zu behalten...war ne beschissene Zeit, aber im Endeffekt hat es sich gelohnt...

Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2019 12:19