Hallo,
ich habe unter anderem Nick hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-15587.html meine Story kurz erzählt.
Jetzt geht's um das ABR für unser Kind. Meine Ex hat es alleine.
Vor Gericht und beim JA wurden ihre Pläne so dargestellt - sie zieht zu ihren Elten. Dort gibt es tolle Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, sie macht Refendariat und fängt bald an zu arbeiten. Bei den Eltern kann sie mietefrei wohnen.
Ich war dagegen, aber natürlich habe verloren. Mein Vorschlag das ich dem Umzug zustimme, falls sie ein Teil der Umgangskosten übernimmt wurde gar nicht betrachtet (und taucht gar nicht im Protokol auf). Sie hat also das alleinige ABR, in der Urteilsbegründung wird auf ihre Story Bezug genommen. Das ABR ist wie fast immer nicht an diesen und nur diesen Umzug gebunden.
Letzt Wochen ist die Ex weggezogen. Zu ihrem neuen Lover, er wohnt mindestens 400km von den Eltern. Offensichtlich wollte sie schon damals, als die Sache entschieden wurde, gar nicht zu den Eltern, ihre Unsicherheit isr der Richterin aufgefallen.
Umgang hat in der letzten Zeit gar nicht stattgefunden. Wir sind sehr zerstritten. Es läuft eine Unterhaltsklage ihrerseits (EU), ich habe vor kurzem einen Scheidungsantrag eingereicht. Sie will mir nicht mal die neue Adresse verraten. Ich mache mir sorgen um meine Tochter, ich hätte gern gewußt in welchen Bedingungen sie wohnt. Die kleine müßte 4 Umzüge in einem Jahr durchmachen.
Was würdet ihr an meiner Stelle unternehmen?
Zum JA gehen? Wenn ja, zu welchen - da wo das Kind wohnt?
An die Richterin schreiben?
Gemeinsames ABR wieder beantragen? Alleiniges kriege ich ja nicht. Kann man an der SR-Front etwas machen?
Die Ex psychologisch untersuchen lassen? Ich meine sie hat nicht alle Tassen im Schrank, ehrlich
Ich würde gern das laufende UH-Verfahren etwas verzögern. Kann ich ofiziell beantragen, das dieses Verfahren am neuen Wohnort weitergeführt wird?
Wie kann ich sie dazu bewegen mich über die Kleine zu informieren? Leider bringen die Gespräche nichts, gibt es härtere Massnahmen? Klagen, auf was?
Gilt dieser Umzug als "gefestigte Partnerschaft" im sinne des EU?
Noch Ideen?
ich habe unter anderem Nick hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-15587.html meine Story kurz erzählt.
Und wofür brauchst Du 2 Nicks ???
Zumal die Forenregeln dies untersagen!
Und wofür brauchst Du 2 Nicks ???
Zumal die Forenregeln dies untersagen!
Die Ex hat mir mein Notebook gestohlen, mit den Passwörtern :redhead: Vermutlich kennt sie den anderen Nick und liest mit. Hoffentlich bleibt dieser Nick für sie unbekannt.
Gibt es etwas zum Thema zu berichten?
Hmm
Die Ex hat mir mein Notebook gestohlen, mit den Passwörtern mad3 Vermutlich kennt sie den anderen Nick und liest mit. Hoffentlich bleibt dieser Nick für sie unbekannt.
Soso. Und natürlich hat sie sich unmittelbar/zeitgleich vor/bei Deiner Zweitregistrierung hier umgeschaut. Mit der selben IP wie Du jetzt. Verkaufe uns doch bitte nicht für blöd.
Gibt es etwas zum Thema zu berichten?
Nein. Wenn Du genauso offen für Ratschläge wie in den anderen Beiträgen bist ist jede Mühe verschwendet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Was meinst du, was ist meine Motivation sich zweites mal zu regestrieren und dann deutlich darauf hinweisen? Versuch' mal was schlüssiges darzustellen. Was für blödsinn mit den IPs?
<kopfschüttel>
Moin,
also ich hatte gerade mal deinen Beitrag und den Beitrag unter deinem alten Nick durchgelesen.....
So wie es sich alles so darstellt, und ich bin auch gerade in einem ABR-Verfahren, stimmt was nicht!
Du lässt hier Dinge aus, Du hörst nicht zu, gehst auf Ratschläge nicht ein, wirkst konfus ..... also wenn es so gekommen ist, wie es ist, wundert es einen nicht!
"ABR durch Lügen" ???? "ABR weil ich lüge" !!
Sorry.
Gruß
KK

WAS STIMMT NICHT? 😡 Kannst du etwas deutlicher werden?
Welche Ratschläge meinst du? Hier herrscht bei einigen Teilnehmern strengstre Kampfpflicht. Nach dem Motto, Kämpfe oder hau hier ab!
Versteht einfach, nicht jeder will sein Leben diesem Kampf widmen, schon gar nicht wenn es kampf gegen die Windmühlen ist!
Ich habe, in Gegensatz zu vielen hier, noch etwas zu verlieren. sobald ich nach langen Kampf gegen das System auf Hartz4 Level runtergeprügelt werde, fange ich vielleicht an zu kämpfen - vielleicht habe ich aber andere hobbies bis dahin.
Hi
Okay, war die falsche Schlussfolgerung. Entschuldige. Aber Du hättest zumindest eine Mail/PN schicken können als Dich einfach über die Forumsregeln hinwegzusetzen. Oder?
Zu Deinen Fragen. Ich kann nicht erkennen, was Du erreichen möchtest. Deine Fragen beschreiben Mittel, die man (teilweise) in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten anwenden kann - aber wohin soll der Zug gehen? Was erhoffst Du zu erreichen bei gemeinsamen ABR (was Du m.M.n. nicht mehr bekommen wirst)?
M.E. ist es für Dich derzeit maximal möglich, Umgang zu bekommen/einzuklagen. Allerdings kann Dir die KM da erhebliche Steine in den Weg legen. Der Weg führt erst über die KM, dann über das JA am Wohnsitz des Kindes und wenn alles nichts bringt über ein Gericht. Gerichtsstand ist bei Einreichung einer Umgangsklage ebenfalls das Gericht am Wohnort des Kindes. Um zu erfahren, wie es dem Kind geht, kann ebenfalls Klage eingereicht werden, falls sich die KM sperrt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke oldie, für die sachliche Antwort.
Die Frage "was will ich erreichen" ist gut...
Könnte ich z.B. die (Teil)Kosten des Umganges einklagen? Ehrlich gesagt, denke ich nicht, das es mit dem Umgang klappen wird. Es hat nicht geklappt, als wir bis vor kurzem 10 fußminuten voneinander entfernt gewohnt haben. Wegen der "Steine im Weg durch die Ex". Menschenrecht hin oder her... Jetzt sind 280km zwischen uns. Ich denke solange die Ex mittellos ist, wird sie den Umgang erfolgreich blockieren können, hoffentlich geht sie bald arbeiten. Ob's dann der finanzielle Druck - wenn es einen geben wird - etwas verbessert?
Kann ich durchsetzen das ich die Wohnung meiner Tochter sehe? Kann ich verlangen, das JA vor Ort die KM besonders überwacht?
In Prinzip möchte ich diesen betrug so weit wie es geht ausbeuten, finanziell. Es stehen eine UH-Verhandlung und eine Scheidungsverhandlung - mit vielen Streitfragen - an. Ich möchte sie in den Augen der richterin sehr unbeliebt machen, denn sie hat die Richterin belogen. Vielleicht klappt es mit der Verwirkung des Unterhaltes? Vielleicht wird die Richterin eine "gefestigte Lebensgemeinschaft" feststellen, mit der Option das weniger bis gar kein EU zahlen muss.
Die Frage "was will ich erreichen" ist gut...
... und, was man immer zuerst wissen muss.
Könnte ich z.B. die (Teil)Kosten des Umganges einklagen?
Nein.
Kann ich durchsetzen das ich die Wohnung meiner Tochter sehe? Kann ich verlangen, das JA vor Ort die KM besonders überwacht?
2x nein.
In Prinzip möchte ich diesen betrug so weit wie es geht ausbeuten, finanziell. Es stehen eine UH-Verhandlung und eine Scheidungsverhandlung - mit vielen Streitfragen - an. Ich möchte sie in den Augen der richterin sehr unbeliebt machen, denn sie hat die Richterin belogen. Vielleicht klappt es mit der Verwirkung des Unterhaltes? Vielleicht wird die Richterin eine "gefestigte Lebensgemeinschaft" feststellen, mit der Option das weniger bis gar kein EU zahlen muss.
Weiß denn die Richterin das Sie belogen wurde? Durch was?
Verwirkung Unterhalt??? Sie hat das Kind!
"gefestigte Lebensgemeinschaft" gilt nur in Unterhaltsfragen und wird so bei 2-3 jahren Zusammenslebens angenommen.
Wenn Du Glück hast und nur dann: kommt es auf die Leitlinien des jeweiligen OLG's an und dir werden die Fahrtkosten angerechnet (bei meinen OLG 30 Cent/km). So richtig durch ist das aber auch nicht. Gibt es aber normalerweise nicht.
Nochmals der Rat: nichts machen ohne dich von einem fähigen und engagierten RA mit Schwerpunkt Familienrecht vertreten lassen!!! Du hast es nun schon einmal vergeigt. Wobei ich immer noch gerne wissen würde, was du als echte Alternative der Richterin zum Verbleib des Kindes bei Dir angeboten hast??!!
Gruß
KK

Hi
Und hier meine Auffassung, welche mit meinem Vorschreiber ziemlich identisch ist.
Könnte ich z.B. die (Teil)Kosten des Umganges einklagen?
Möglich, aber eher unwahrscheinlich. Es finden sich Urteile und Beschlüsse dazu, doch statistisch gesehen kann man es vergessen.
Kann ich durchsetzen das ich die Wohnung meiner Tochter sehe? Kann ich verlangen, das JA vor Ort die KM besonders überwacht?
1. Frage: Nein.
2. Frage: Kompletter Schwachfug. Da gibt es keine Rechtsgrundlage für. (Du willst doch auch sachlich bleiben. :wink:)
In Prinzip möchte ich diesen betrug so weit wie es geht ausbeuten, finanziell. Es stehen eine UH-Verhandlung und eine Scheidungsverhandlung - mit vielen Streitfragen - an.
Das hört sich für mich fast wie Nötigung/Erpressung an. Dann ist Schluss mit BGB, dann kommt das StGB.
Ich möchte sie in den Augen der richterin sehr unbeliebt machen, denn sie hat die Richterin belogen.
Es ist fraglich, ob die Richterin das auch so sieht - ich möchte es erstmal bezweifeln.
Vielleicht klappt es mit der Verwirkung des Unterhaltes? Vielleicht wird die Richterin eine "gefestigte Lebensgemeinschaft" feststellen, mit der Option das weniger bis gar kein EU zahlen muss.
Die Hürden für Verwirkung von UH sind sehr hoch, selbst für eine Absenkung. Zudem steht der KM BU zu - grundsätzlich bis zum vollendetem dritten Lebensjahr des Kindes. Da hilft auch nicht der Nachweis einer gefestigten Lebensgemeinschaft, da BU vorgeht.
Ich muss Dich kritisieren. Du bist viel zu sehr auf die KM fixiert als auf das Kind, worum es Dir doch geht. Mit dieser Einstellung wirst Du vorhersehbar auf voller Länge scheitern. Du hast ein Feindbild, und Du pflegst es. Lege es ab, fixiere Dich einzig und allein auf das Kind und es könnte mit dem Umgang klappen. Ein Richter wird bei Umgangsstreitigkeiten immer das Kindeswohl in den Vordergrund stellen, da sind die Elternstreitigkeiten völlig fehl am Platz. Sollten sie dennoch dominieren könnte der Richter sich veranlasst sehen einen Umgangsausschluss auszusprechen. Das hat es alles so schon gegeben.
Gruss oldie
PS: Ich übe mich gerade in Geduld. Wenn Du andere Auffassungen nicht verkraftest (so wie bei Kartoffelkocher) so zeige wenigstens "Körperbeherrschung."
sobald ich nach langen Kampf gegen das System auf Hartz4 Level runtergeprügelt werde, fange ich vielleicht an zu kämpfen - vielleicht habe ich aber andere hobbies bis dahin.
Du solltest lohnenswerte Prioritäten setzen, Hass und Verachtung gegen die KM sind jedenfalls keine.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Vermutlich kennt sie den anderen Nick und liest mit.
Dann ist es nicht besonders clever, in dem Topic unter deinem neuen Usernamen auf den bisherigen hinzuweisen. Ferner weist ein Username nicht auf die besuchte Seite hin. Zudem warst du unter dem "alten" Usernamen angemeldet und hast dich dann neu registriert. Hast du zum alten Usernamen wenigstens das Passwort geändert?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also spätestens seit diesem Ausfluss des BGH würde ich auf die Geltendmachung der Umgangskosten in keinem Fall mehr verzichten!
Erst recht nicht in so einem eklatanten Fall von Kindesentzug wie diesem, oder denen von Augentierchen und Roke2.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"gefestigte Lebensgemeinschaft" gilt nur in Unterhaltsfragen und wird so bei 2-3 jahren Zusammenslebens angenommen.
Wenn die Ex in seine stadt zieht, lügt vor Gericht um die Erlaubnis dafür zu bekommen, das Kind praktisch zum Halbweisen macht - immer noch nicht gefestigt? Ich habe die halbes Jahr nach dem kennenlernen geheiratet, blödmann. War ja gefestigt genug :thumbdown:
Wenn ich beweise, das sie bei ihm wohnt (z.B. Detektiv) - bringt es etwas?
Wenn Du Glück hast und nur dann: kommt es auf die Leitlinien des jeweiligen OLG's an und dir werden die Fahrtkosten angerechnet (bei meinen OLG 30 Cent/km). So richtig durch ist das aber auch nicht. Gibt es aber normalerweise nicht.
Worauf angerechnet? vom EU abgezogen oder von der Lohnsteuer?
Nochmals der Rat: nichts machen ohne dich von einem fähigen und engagierten RA mit Schwerpunkt Familienrecht vertreten lassen!!! Du hast es nun schon einmal vergeigt. Wobei ich immer noch gerne wissen würde, was du als echte Alternative der Richterin zum Verbleib des Kindes bei Dir angeboten hast??!!
Hälftige Betreuung im Gespräch beim JA. Aber blöd ist ihr Anwalt nicht, natürlich hat sie darüber nicht mal gesprochen. Wie hätte ich gegen diese Story argumentieren können? Tolle Betreuungsmöglichkeiten, Omas-Opas-Onkel-Tanten, mietfreies wohnen, klare Berufsperspektive - dagegen kommst Du nie. Das es nur eine toll klingende Story war interessiert später niemanden.
Nenne mir Beispiele wo ein nicht betreuender Vater einen wegzug der Ex verhindert könnte? Mit oder ohne Anwalt 😉
Ich muss Dich kritisieren. Du bist viel zu sehr auf die KM fixiert als auf das Kind, worum es Dir doch geht. Mit dieser Einstellung wirst Du vorhersehbar auf voller Länge scheitern. Du hast ein Feindbild, und Du pflegst es. Lege es ab, fixiere Dich einzig und allein auf das Kind und es könnte mit dem Umgang klappen. Ein Richter wird bei Umgangsstreitigkeiten immer das Kindeswohl in den Vordergrund stellen, da sind die Elternstreitigkeiten völlig fehl am Platz. Sollten sie dennoch dominieren könnte der Richter sich veranlasst sehen einen Umgangsausschluss auszusprechen. Das hat es alles so schon gegeben.
Gibt es echt Beispiele das einem Elternteil der Umgang nur wegen Streitigkeiten in anderen Fragen verweigert wurde? :puzz:
Zu meiner Story: ich war zweimal vor Gericht, wegen dem Umgang. Ich hatte nie das Gefühl das meine Richterin wirklich das Kindeswohl im Vordergrund sieht. Bei der ersten Verhandlung hat sie sich einfach gedrückt, also "ihr müßt euch irgendwie einigen". Klasse! Haben uns gerade getrennt - und auf einmal einigen wir uns in so einer wichtiger Frage, wo es um die Macht geht. Ich will ja nicht viel, nur meine Tochter menschenwürdig paar Mal pro Woche sehen.
Die zweite Verhandlung war eine Verarschung pur, ich habe sie in dem ersten Thread beschrieben. Ich will es nicht mehr, sorry. Wenn ich all das nicht bezahlen müßte, dann hätte ich vielleicht weitergemacht. Aber sich verarschen lassen - da gibt es günstigere Möglichkeiten als beim FG.
Noch eine Frage an alle:
die UH-Klage ist vor halben Jahr eingereicht worden. Eine Sitzung findet in einem Monat statt. Seit dieser Woche ist das andere FG zuständig, kann ich beantragen das das andere FG die Sache sofort übernimmt?
Hi
Gibt es echt Beispiele das einem Elternteil der Umgang nur wegen Streitigkeiten in anderen Fragen verweigert wurde? :puzz:
Das beantwortet meine Kritik komplett. :thumbdown:
Aber ich bleibe Dir ein Urteil nicht schuldig. Ein Blick in die hiesige Datenbank (siehe links oben unter Informationen/Urteile) kann Dir noch andere Blüten dt. Rechtssprechung bescheren.
OLG Köln: Umgangsausschluss, weil die Mutter nicht will (PAS)
Auch dieses Urteil solltest Du Dir noch durchlesen und besonders auf die darin enthaltenen Drohungen unter röm. II achten.
OLG Brandenburg Gemeinsame Sorge - Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten
Aber es sind ja nur alles leere Worte, die die Leute hier von sich lassen. Du solltest langsam Deine Augen öffnen.
Bei der Verlegung des Gerichtsstandes kenne ich mich nicht aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Gibt es echt Beispiele das einem Elternteil der Umgang nur wegen Streitigkeiten in anderen Fragen verweigert wurde?
Jo. Oldie hat schon einige Bsp. gebracht. Ich kenne noch eins vom OLG Frankfurt.
"ihr müßt euch irgendwie einigen". Klasse! Haben uns gerade getrennt - und auf einmal einigen wir uns in so einer wichtiger Frage, wo es um die Macht geht. Ich will ja nicht viel, nur meine Tochter menschenwürdig paar Mal pro Woche sehen.
Standardspruch von allen (JA, VP, Gericht) ... und genau: Macht! Das ist die Krux an dem ganzen, die wolltest Du ja auch unbedingt ausüben, den Braten konnte wohl jeder riechen. Der gegnerische RA hat das wohl genüsslich zu nutzen vermocht ....
die UH-Klage ist vor halben Jahr eingereicht worden. Eine Sitzung findet in einem Monat statt. Seit dieser Woche ist das andere FG zuständig, kann ich beantragen das das andere FG die Sache sofort übernimmt?
Habe ich nicht ganz verstanden, aber scheint wohl so, das das Verfahren nun an den Ort gewandert ist, an dem die KM nun wohnt. Das ist so üblich.
Aber trotzdem nochmals die Frage: Was konkret ist die Begründung gewesen, der KM das ABR zu übertragen? Ansonsten stochert man hier nur rum ... Das ganze will ich nur in dem Zusammenhang wissen, weil du immer was von Lüge erzählst. Denn ein Kind nur wegen der Oma/Tante/etc. wegzugeben ist rechtlich murks und anfechtbar. Warum gehst Du nicht vors OLG?? Denn dann könnte man sowas gut verwenden, ich sehe das aber leider nicht so.
Worauf angerechnet? vom EU abgezogen oder von der Lohnsteuer?
Umgangskosten, wenn überhaupt!, werden dem Unterhalt abgezogen (bei mir sogar vom KU mal). Bei der Steuer steht noch ein Verfahren beim Gericht (BGH oder BVG?) an. Da kannste die Kosten bei der Est-Erklärung reinschreiben und auf das laufende Verfahren verweisen. Damit wird das als schwebend angesehen.
Hälftige Betreuung im Gespräch beim JA. Aber blöd ist ihr Anwalt nicht, natürlich hat sie darüber nicht mal gesprochen. Wie hätte ich gegen diese Story argumentieren können? Tolle Betreuungsmöglichkeiten, Omas-Opas-Onkel-Tanten, mietfreies wohnen, klare Berufsperspektive - dagegen kommst Du nie. Das es nur eine toll klingende Story war interessiert später niemanden.
Gespräch beim JA...Toll. Und woher soll es dann die Richterin wissen??? Da kannste auch mit der Wand sprechen ...
Grundfehler war und ist ein regulierender, besonnener RA an Deiner Seite. Einer der deinen Hass auf die KM wohlfein im Gericht abgestellt und sich auf das Kind konzentriert hätte.
Und natürlich juristische Fallstricke in Kenntniss selbiger vermieden hätte und mit dem Gegner in Augenhöhe gestanden wäre.
Gruß
KK

Standardspruch von allen (JA, VP, Gericht) ... und genau: Macht! Das ist die Krux an dem ganzen, die wolltest Du ja auch unbedingt ausüben, den Braten konnte wohl jeder riechen. Der gegnerische RA hat das wohl genüsslich zu nutzen vermocht ....
Wo siehst Du hier Machtgier meinerseits? Das ich nicht über jeden Stock springe der mir hingehalten wird? Das ich mich nicht als pädophiler, psychopatischer Gewaltverbracher behandeln lasse, nur weil die KM sehr beleidigt ist? Das ich zumindest versuche mich nicht auf "Zahlen, Klappe halten" reduzieren zu lassen?
Habe ich nicht ganz verstanden, aber scheint wohl so, das das Verfahren nun an den Ort gewandert ist, an dem die KM nun wohnt. Das ist so üblich.
Formuliere die Frage einfacher: laufendes verfahren, mittendrin, zwischen sitzung Nr. 1 und Nr2 (es wird noch Nr. 3 stattfinden) zieht KM mit dem Kind fort. Wird das Verfahren beim alten Gericht fortgeführt oder kann es (auf antrag) zum neuen Wohnsitz übertragen werden?
Aber trotzdem nochmals die Frage: Was konkret ist die Begründung gewesen, der KM das ABR zu übertragen?
1. Kommunikationsprobleme (sie war lange Zeit nicht ganz gesprächsbereit, um es mal milde auszudrücken )
2. Ich habe paar Monate Unterhalt (EU) später überwiesen, ausserdem war die Höhe strittig (Stkl. 1 oder Stkl 3?). So ist man zum Thema materielle Sicherheit gekommen. Die ist dann höher, wenn die KM zum Vater umzieht, wo sie mietfrei wohnen kann. Es ist ausdrücklich der Umzug zum Vater genannt worden. auch im Protokol wird dieser Umzug ausführlichst beschrieben
3. Ich habe den nicht widersprochen, aber auch nicht ausdrücklich zugestimmt (stimmt so nicht, ich war dafür nur bei UG-Kostenbeteiligung und umfangreicherem Umgang - aber diese Bedingungen werden gar nicht erwähnt).
Fakt ist, das wenn sie gesagt hätte, das sie zum Next ziehen möchte, dann wäre es viel schwerer für sie, aber immer noch machbar.
Ich kenne keine Beispiele, wo der Vater so ein Wegzug verhindern konnte. Die KM muss es nur nicht ganz doof anstellen.
Umgangskosten, wenn überhaupt werden dem Unterhalt abgezogen (bei mir sogar vom KU mal). Bei der Steuer steht noch ein Verfahren beim Gericht (BGH oder BVG?) an. Da kannste die Kosten bei der Est-Erklärung reinschreiben und auf das laufende Verfahren verweisen. Damit wird das als schwebend angesehen.
Wäre zum Beispiel ein Antrag auf die Teilung der Umgangskosten bei der kommenden UH-Verhandlung guter Schritt?
Hallo FH,
Wo siehst Du hier Machtgier meinerseits? Das ich nicht über jeden Stock springe der mir hingehalten wird? Das ich mich nicht als pädophiler, psychopatischer Gewaltverbracher behandeln lasse, nur weil die KM sehr beleidigt ist? Das ich zumindest versuche mich nicht auf "Zahlen, Klappe halten" reduzieren zu lassen?
Ich hatte beim Lesen (zwischen den Zeilen) deiner Statements so das Gefühl ... naja, ich kann mich täuschen, aber ich habe so eine blöde Ahnung, das das wohl auch in irgendwelchen Verhandlungen "mitschwang". Ein übler Fallstrick für uns Männer.
"Zahlen, Klappe halten" kenne auch ich ganz gut. Und richtig ist, sich nicht auf das Niveau pressen zu lassen.
Stichpunkt Gerichtsstand: Wenn die Verhandlung begonnen wurde, so wird sie auch dort weitergeführt. Außer wenn ein Scheidungsantrag dazwischenkommt, aber ansonsten müsste es so sein.
Mit der Begründung ABR für Sie habe ich immer noch nicht verstanden. Wenn Sie nicht reden will/kann, ist das keine gute Sache. Was ein EU in der ABR-Verhandlung soll, weiß ich auch nicht. Großeltern sind gut, nützlich, eine Hilfe.... aber keine "Verhandlungsmasse". Die stehen in zweiter Reihe, hier ging es nur um euch drei! Irgendwie kommt immer was mit Kosten ... wolltest Du nun das Kind oder Kosten sparen?! Ein Gericht beurteilt die weitere Entwicklung des Kindes und nicht wie Papa und Mama noch Geld sparen.
Damit ist es völlig unerheblich, ob sie zum Next zieht oder wie auch immer.
So leid mir es tut, aber das Ding hast Du dir durch eine falsche Einstellung selber eingebrockt. Es wäre wirklich besser gewesen, du hättest dir fachlichen Rat geholt und wirst dir nun endlich einen gescheiten Familienrechts-RA an deine Seite nehmen. Kannst Du noch wegen dem ABR an das OLG? (Frist?) Vielleicht kann man da noch ein bisserl was rausholen.
Man man man, auf gehts. Wenn Dein Kind dir so wichtig ist, dann vorwärts.
Wäre zum Beispiel ein Antrag auf die Teilung der Umgangskosten bei der kommenden UH-Verhandlung guter Schritt?
Rechtlich gibt es sowas nicht. Aber da du ja nun mit einem ordentlichen RA ins Gericht läufst, wird er das beste versuchen.
Und dann einfach nur beten.
Gruß
KK
P.S. Und wirklich ein ganz heißer Tipp meinerseits: Alles was Du tust, machst, denkst, hat nur einen Fokus: Wie kann ich meinem Kind ein guter Vater sein!
Nicht mehr, nicht weniger. Alles andere geht dich nichts an, interessiert dich nicht!
Bitte beherzige das und dann läuft es auch besser.

