Chancen für das ABR...
 
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Chancen für das ABR ?

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(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben...

Wollte mal ein kurzes Statement von Euch haben wir ihr die Chancen seht, das ich das ABR bekommen könnte...

Zu mir:

Vater 2er Kinder:
Sohn 7 Jahre (nicht leiblich, aber seit dem 13. Lebensmonat seelischer Papa)
Tochter 3 Jahre (leiblich)
für beide Kinder kein Sorgerecht, nicht verheiratet

Die Top 10 der ferfehlungen der KM:

1. Bringt mich mit einem hinterhältigen Trick um das Sorgerecht.
2. Geht seit de Geburt meiner Tochter jedes Wochenende auf Party und Trinkt bis zum umfallen.
3. Verpasst Arzttermine der Kinder.
4. Vergisst wichtige Medikamente für den Urlaub mit zu geben.
5. Sagt zum Sohn verpiss dich, halt die schnauze, etc...
6. Bestellt sachen unter falschen Namen
7. Bricht Diabetes und Meningitisbehandlungen ab.
8. Droht mit Prostitution
9. Entzieht mir die Kinder seit 08.2009 mit dem satz du wirst deine Kinder eh nie wieder sehen...
10. Zieht Ende 08.2009 aus nimmt mein ganzes eigentum mit, keine Ahnung wo die Kids sich aufhalten oder die Mutter wohnt.

Diese 10 Beispiele sind nur ein Bruchteil von allem was pasiert ist, insgesamt habe ich 9 A4-Seiten voll.
Habe seit 2 Jahren versucht vernünftig mit ihr zu reden, aber außer Erpressung, Beleidigungen und Abblocken kam von ihr nichts. Ich habe um meine Kinder tierische Angst, weil ich weiß das sie Sozial total absacken werden, vom seelischen Zustand gar nicht zu reden...

Wie seht ihr die sache??


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

kurz und knapp:
Keine Chance.

Der §1626a verhindert das.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 20:34
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Ohje  😡

Wie seht ihr die sache??

Total schwarz.

Ähm, schon mal beim JA vorgesprochen ....

KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 20:42
(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo: es geht mir nicht darum das Sorgerecht zu teilen oder das Umgangsrecht für die KM ausser Kraft zu setzen, ich möchte mit dem ABR nur sicherstellen das die Kinder sich so entwickeln können wie Kinder es sollen. Das ist bei der KM nicht möglich, wenn die Kinder nicht pünktlich zum Arzt, zur Schule und Kindergarten kommen und jedes Wochenende zu Fremden abgeschoben werden, damit Mama feiern und saufen gehen kann. klingt hart, ist aber leider die Realität.

Und das ABR hat ja nichts mit dem ASR zu tun...

jo das JA schickt mich zu den sozialen Diensten und die mich zum Anwalt der mit mir zum Familien gericht soll und der Anwalt schickt mich wieder zum JA  :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 20:49
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

@ Beppo: es geht mir nicht darum das Sorgerecht zu teilen oder das Umgangsrecht für die KM ausser Kraft zu setzen, ich möchte mit dem ABR nur sicherstellen das die Kinder sich so entwickeln können wie Kinder es sollen.

Das ABR ist Teil des (G)SR. Du hast nicht das Sorgerecht, weder ASR noch GSR und damit auch kein ABR. Und das wirst du noch nicht einmal bekommen, wenn deine Holde in der Disse vom Saufen ins Jenseits gefallen ist.

jo das JA schickt mich zu den sozialen Diensten und die mich zum Anwalt der mit mir zum Familien gericht soll und der Anwalt schickt mich wieder zum JA  :exclam:

Familienrechtsalltag in Deutschland ... eines der demokratischsten, wirtschaftlichsten, kulturvollsten, ..... Staaten der Welt  :rofl2:

Ich hätte ja beim JA nur deshalb mal ein bisserl gerührt, damit die der KM nun mal "auf die Finger" schauen. JA sind heute deutlich nervöser bei "Kindeswohlgefährdungen" ...

Du hast geschrieben, das Du nicht weißt wo die Kinder und KM sind ... geht der große nicht zur Schule?!

Auweia.

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 21:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!
Wie der Kartoffelkocher schon sagte, ist das ABR Teil des SR und somit für praktisch unerreichbar.

Du hast praktisch keine Rechte als Unterhalt zu bezahlen und Umgang zu pflegen.
Ersteres wird mit aller Gewalt gegen dich durchgesetzt, Letzteres gibt es nur, wenn du es dir leisten kannst.

Ansonsten hast du nicht mal das Recht, irgendwelche Anträge zu stellen.

Es gibt zwar auch Fälle der groben Kindeswohlgefährdung, wo der Mutter das SR entzogen wird, nur hast du es damit noch lange nicht.

Der §1626a des BGB verstößt zwar gegen Grund- und Menschenrechte, das wird aber von allen im Bundestag vertretenen Parteien gut geheißen.

Daran solltest du denken, wenn du Ende des Monats wählen gehst.

Ich z.B. werde die Piraten wählen.
Die haben sich zwar noch nicht pro Väter geäußert, was immer noch besser ist als die aktive Anti-Väterpolitik der Anderen.

Gruß Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 21:27
(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert
Du hast geschrieben, das Du nicht weißt wo die Kinder und KM sind ... geht der große nicht zur Schule?!

Ich kann nicht mal in die nähe der Schule oder des Kindergartens gehen, ohne von meiner EX gerichtlich/Anwaltlich mächtig eins drauf zu bekommen.

Ich hoffe das die Kids dort regelmäßig hingehen. bei meinem Anwalt läuft momentan eine EMA um Ihren Wohnsitz heraus zu bekommen, damit ich vors Familiengericht gehen kann...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 21:30
(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt zwar auch Fälle der groben Kindeswohlgefährdung, wo der Mutter das SR entzogen wird, nur hast du es damit noch lange nicht.

Ich weiß das es ein langer und harter weg werden wird, aber ich bin bereit den auch zu gehen, ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und habe die kinder die letzten 3 1/2 Jahre erzogen und verpflegt, während die KM auf der Couch lag und im Internet surfen mußte. Wollten die Kinder was kam eh nur "Geh zu Papa"...

Für meine Kinder will und werde ich kämpfen und wenn es das letzte ist was ich im leben tu, aber die sind mein ein und alles.

Daran solltest du denken, wenn du Ende des Monats wählen gehst.

Ich werde meine Stimme auch lieber einer Randpartei geben als den großen  😉

Es gibt wenige die sich um ihre Kinder kümmern wollen und diese wenigen haben dann auch noch die schlechten Karten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 21:36
(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert

so für heute bin ich mal wech, aber freue mich trotzdem über viele zuschriften und wünsch euch noch nen schönen abend  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 21:57
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Ich kann nicht mal in die nähe der Schule oder des Kindergartens gehen, ohne von meiner EX gerichtlich/Anwaltlich mächtig eins drauf zu bekommen.

Das verstehe ich nicht. Du kannst grundsätzlich als freier mensch überall hingehen, wo du willst. Es sei denn, es ist durch einen gerichtlichen Beschluß was anderes bestimmt wurden.... :question: Gibt es da was zu berichten?

Ich hoffe das die Kids dort regelmäßig hingehen. bei meinem Anwalt läuft momentan eine EMA um Ihren Wohnsitz heraus zu bekommen, damit ich vors Familiengericht gehen kann...

Ah, hast doch ein RA. Und was machste mit dem?

Ich weiß das es ein langer und harter weg werden wird, aber ich bin bereit den auch zu gehen, ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und habe die kinder die letzten 3 1/2 Jahre erzogen und verpflegt, während die KM auf der Couch lag und im Internet surfen mußte. Wollten die Kinder was kam eh nur "Geh zu Papa"...

Für meine Kinder will und werde ich kämpfen und wenn es das letzte ist was ich im leben tu, aber die sind mein ein und alles.

Gute Einstellung. Und bei jeder Gelegenheit daran denken: Es geht einzig nur um die Kinder. Dein Fokus liegt beim Vatersein!!!!
Was KM machte und macht, müssen andere beurteilen.

Ich werde meine Stimme auch lieber einer Randpartei geben als den großen  😉

Aber bitte nicht den braunen ... die sind stumpf und haben ja im Grunde genommen so ein Familienrecht erschaffen.....

Es gibt wenige die sich um ihre Kinder kümmern wollen und diese wenigen haben dann auch noch die schlechten Karten.

Jo. Das ist so. Kenn ich gut. Das Leben ist hart aber, ... ungerecht.

Im nächsten Leben werde ich eine Frau  :phantom:

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 22:01




(@derentsorgtevater)
Schon was gesagt Registriert

Das verstehe ich nicht. Du kannst grundsätzlich als freier mensch überall hingehen, wo du willst. Es sei denn, es ist durch einen gerichtlichen Beschluß was anderes bestimmt wurden.... :question: Gibt es da was zu berichten?

nein aber sie wird mit ihrem schauspieltalent - was im übrigen unglaublich gut ist - so eine einstweilige verfügung bekommen  😡

Ah, hast doch ein RA. Und was machste mit dem?

das ist mein größtes problem, der anwalt will nichts machen außer das umgangsrecht einklagen und da man nur einen beratungshilfeschein pro anliegen bekommt, bin ich da in den A*sch gekniffen ums deutlich zu beschreiben  :exclam:

Im nächsten Leben werde ich eine Frau  :phantom:

du sprichst mir aus der seele  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 22:09
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

nein aber sie wird mit ihrem schauspieltalent - was im übrigen unglaublich gut ist - so eine einstweilige verfügung bekommen  😡

Naja, mit ein paar Zeugen im Schlepptau und deeskalierendem Auftritt ... da tät ich mich wenig beeindrucken lassen, aber das ist immer gut reden von der Ferne.
Vielleicht mal hingehen wenn KM definitiv nicht in der Nähe ist und mal beim Lehrer vorsprechen.

das ist mein größtes problem, der anwalt will nichts machen außer das umgangsrecht einklagen und da man nur einen beratungshilfeschein pro anliegen bekommt, bin ich da in den A*sch gekniffen ums deutlich zu beschreiben  :exclam:

Außer das Umgangsrecht ?! Das ist schon eine Maximalforderung. Wie in den Beiträgen geschrieben, wärst Du mit sowas wie regelmäßiger Umgang auf der Sonnenseite. Schau dich mal im Forum um.
Dafür drücke ich Dir alle Daumen  :thumbup: , das es klappt und denke dran bei der Umgangsverhandlung, was ich geschrieben hatte!

Viel Erfolg
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 22:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Muss mich leider den anderen anschliessen - Deine Chancen gehen gegen Null.

Für den nichtleiblichen Sohn hast Du nicht einmal das Recht auf Umgang, geschweige denn auf ABR. An diesem Jungen habe ich ebenso viele/wenige Rechte wie Du. Und aus welchem Grund sollte ich für ihn Umgang oder ABR bekommen??

Für die leibliche Tochter hast Du bzw sie das Umgangsrecht. Hier hast Du Aussicht auf Erfolg, so Du es per Gericht einklagen würdest. Evtl hast Du Glück, erwischst einen offenen Schwarzkittel und der weitet es dann auch noch auf den Sohn aus. Aber da bin ich skeptisch.

Gegen den Willen der ASR-Mutter wirst Du defintiv kein ABR bekommen. Und selbst wenn sie die Kids windelweich prügeln würde, so würde das ABR eher ans Jugendamt oder eine Pflegefamilie gehen, als an Dich.

Mein Rat wäre realistisch zu bleiben, das Umgangsrecht für die leibliche Tochter durchsetzen und ansonsten die Füsse still halten.

Greetz,
Milan

Edit:

das ist mein größtes problem, der anwalt will nichts machen außer das umgangsrecht einklagen

Der Mann hat recht, lass ihn machen.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 23:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Evtl hast Du Glück, erwischst einen offenen Schwarzkittel

Im Stadtpark?

:rofl2:

Sorry, couldn't resist!

Aber im Ernst: Theoretisch gibt es auch ein Umgangsrecht mit dem sozialen Kind!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 23:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Beppo:

Aber im Ernst: Theoretisch gibt es auch ein Umgangsrecht mit dem sozialen Kind!

Ehrlich? Ein guter Freund von mir hat diese Situation, hat alles versucht aber nichts erreicht. Gibt´s da wirklich Möglichkeiten?

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 01:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp milan,

seit der Kindschaftrechtsreform von vor ein paar Jahren.

Da wurde das Umgangsrecht neu geregelt.

Der leibliche Vater hat die Pflicht zum Umgang und auch das Recht, sofern dadruch das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.

Andere enge Bezugspersonen, wie Großeltern, andere Verwandte, Stief- oder soziale Väter können dann ein Umgangsrecht haben, wenn dieses dem Wohl des Kindes entspricht.

Das ist durchaus einklagbar, wie die Erfolgschancen sind, ist eine andere Sache.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 09:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

hier ein Aufsatz, der sich näher mit der Problematik beschäftigt:
http://www.famrb.de/0407_aufsatz.pdf

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 11:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Andere enge Bezugspersonen, wie Großeltern, andere Verwandte, Stief- oder soziale Väter können dann ein Umgangsrecht haben, wenn dieses dem Wohl des Kindes entspricht.

Ach so, da kommt das her und deswegen "theoretisch". Damit hatte ich schon zu tun. Meine Ma, also die Großmutter von meinem Kurzen, wollte sich seinerzeit darauf berufen, machte ne Umgangsklage und - wurde nach allen Regeln der Kunst abgeklatscht. Kommentar vom Schwarzkittel: "Sobald der KV seine UR hat, kann er ja mit dem Kurzen mal zur Oma fahren."

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 14:04
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Moin Milan,

soweit ich das bei Dir so mit bekommen habe, hat man Dir ja so ziemlich übel mitgespielt. Du scheinst ja ganz üble Sorten von Schwarzkitteln erwischt zu haben ... :gunman:

Aber, meine Eltern mussten nun auch schon mal einen RA aufsuchen, weil Sie Ihr UR einfordern wollten. Da kam ganz klar die Aussage: Großeltern haben ihr eigenes UR, das ist rechtlich verbrieft. Es darf nur nicht das "Kindeswohl" gefährden bzw. muss diesem zuträglich sein.

"Sobald der KV seine UR hat, kann er ja mit dem Kurzen mal zur Oma fahren."

Das verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Das hat der nicht zu bestimmen. Dem Richter würde ich nochmals auf den "Zahn fühlen".  Aber mit dem größten Bohrer.

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 14:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Dem Richter würde ich nochmals auf den "Zahn fühlen".  Aber mit dem größten Bohrer.

Haben wir getan. Dienstaufsichtsbeschwerde - abgelehnt. Absetzungsverfahren (oder wie das hiess) - eingestellt. Beschwerdeschreiben vom JA ans AG - ignoriert. Beschwerdeverfahren OLG - leichte Abänderungen der Beschlüsse.

Insgesamt ging es um 11 Verfahren, in denen dieser Schwarzkittel mich "betreut" hat. Heute ist er in Rente ... und ich warte auf den Tag an dem er mir beim Spaziergang allein im Wald begegnet ..... ernsthaft!

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 15:48




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