Hallo !
Ich denke, dass mein Anliegen etwas ungewöhnlich ist - aber erst mal von vorne !
Ich lebe seit 6 Jahren getrennt und bin seit 4 Jahren geschieden. Das Sorgerecht für unsere jetzt 10 jährige Tochter wurde 50/50 geteilt.
Seit ca. 5 Jahren versuche ich, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Meine EX-Frau ist in den vergangenen 6 Jahren 14x Umgezogen und lebte mit mit ca. 12 verschiedenen Männern zusammen. Bei der letzten Anhörung vor dem Familiengericht wurde bestätigt, dass in der Lebenssituation meiner Tochter dringend etwas getan werden muss da die Richterin mir in soweit zustimmte, dass diese gesammte Situation für meine Tochter nicht zumutbar sei. das Jugendamt wurde angewiesen "Hilfen zur Erziehung" zu gewähren um eine Stabilisierung meiner Tochter zu erreichen bzw. auch um meine EX-Frau bei der Erziehung zu unterstützen.
Am 10.03. hatten wir jetzt einen termin beim Jugendamt wo ich den Antrag für diese Hilfen mit unterzeichnen sollte. Dabei wurde ich jedoch nicht darüber informiert welche Kosten auf mich zukommen könnten. Zum Glück habe ich " das Kleingedruckte" noch rechtzeitig bemerkt. Die Sachbearbeiterin konnte mir die Kosten jedoch nicht sagen, da die "Preisliste" nicht da sei - ABER UNTERSCHREIBEN SOLLTE ICH SCHON MAL, habe ich natürlich nicht gemacht.
Im moment habe ich einfach keine Kraft mehr zum Kämpfen und sehe es auch nicht ein das ich dafür bezahlen soll was meine Ex-Frau in den letzten Jahren kaputt gemacht hat.
Meine Ex Frau brauch nichts zu bezahlen da sie Sozi bekommt.
Ich möchte auf keinen Fall, dass meine neue Familie ( 2 Jahre verheiratet, 1 Sohn 12monate ) finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Aus diesem Grunde trage ich mich mit dem Gedanken meine 50% Sorgerecht an das Jugendamt abzugeben.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit den Kosten bei ambulanten Hilfen zur Erziehung ?
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Abgabe des Sorgerechten ?
Ich habe keine Kraft mehr weiter zu kämpfen, alle meine Anstrengungen haben nur dazu geführt, dass meine neue Familie enormen Stress hatte, tatsächlich gebracht hat es garnichts da sich keiner veranlasst fühlt meiner EX-Frau regeln aufzuerlegen - bzw. Sie diese durch ständiges Umziehen umgeht
Danke für Eure HILFE !!
Hi, Papaman
also, den Begriff "50% Sorgerecht" gibt es so nicht. Das was du meinst ist wohl eher das gemeinsame Sorgerecht, welches du mir deiner Ex-Frau zusammen hast.
An das Jugenmdamt kannst du "deine Hälfte" nicht abtreten, nur an deine Ex; aber ich frage mich, wie du das verwantworten willst, nachdem, was du über den Lebenswandel der Ex geschrieben hast. Den Antrag auf ABR kannst Du im übrigen dann auch vergessen - das ist dir aber klar, oder ?
Da ich nicht glaube, daß Aufgeben ein richtiger Schritt ist, werde ich zum Procedere der Übertragung auch nichts mehr schreiben.
Ich wünsche dir viel Glück, und ein Händchen, das Richtige zu tun
Gruß
Haddock
Hey!
"Hilfe zur Erziehung" .. wurde also gewährt?! ... In welcher Form soll die denn aussehen?
Desweiteren wenn "Hilfe zur Erziehung" doch gewährt wurde vom JA (Wirtschaftliche Jugenhilfe) dann ist doch alles ok..welche Kosten? Welche Preisliste..wieso sollst du da was für zahlen..
Wenn Hilfe zur Erziehung gewährt wird, dann wird sie gewährt, das hast die Kosten trägt das JA .. also irgendwas läuft da doch verkehrt ..
Zum Sorgerecht .. also 50/50 Sorgerecht? .. ich denke mal du meinst das ihr das gemeinsame Sorgerecht hab, was anderes gibt es ja ansich nicht ...
Und du willst jetzt, obwohl du seit Jahren versucht hast das ABR zu bekommen einfach dein Sorgerecht an das JA abtreten? Was das heißt solte dir klar sein, du könntest dem ASR für die KM zustimmen, aber das Sorgerecht an das JA "abtreten"?? Also denkst du da an einen Amtsvormund?
Aber mal ehrlich, das beist sich doch total, auf der einen Seite versuchst du (und das ehrlich gesdagt nach deinen Schilderungen auch mit einem gewissen Recht und viel sinn dahinter) und auf der anderen Seite wilst du dein Sorgerecht "abtreten" .. das ist ja ein totales "Armutszeugnis" dann ..
Das kann und darf es nicht sein!
Und das solltest du auch deiner Tochter nun wahrlich nicht antun..
Davon mal abgesehen, hat die KM das ASR, wäre es das für dich, das SR wirst du wohl somit kaim mehjr wieder bekommen .. (kaum) ..
Das tue nun bitte wahrlich nicht!!!
Was hast du denn angestellt um das ABR zu bekommen und wie es begründet, und woran hat es immer gescheitert??
Ist die Km denn immer innerhalb der selben Stadt umgezogen? Oder auch an unterscheidliche Orte die weiter von einander entfernt waren .. und warum so oft, das ist ja dann demnach min jedes haleb Jahr ein Umzug..und das macht das Sozialamt mit??????
Und wie ergeht es deiner Tochter dabei, wie ist da z.B. die Situation in der Schule?
Und vorweg...das mit dem Sorgerecht, es abzugeben, tu das absolut nicht!!!!!!
Gruß
Jens
Hallo Papa Martin,
vor ca. 4 Jahren war ich auch soweit und wollte einfach nicht mehr kämpfen, denn das war es. Demütigungen hinnehemen und nichts bewirken zu können. Ich wollte deshalb gerade denen die Verantwortung geben, die dies vom Staat aus auch machen müssen, nämlich dem JuAmt. Dann kam ein Gutachter (ich prozessierte) und vorab las ich in einem Buch bzgl. der Erstellung von Gutachten, mit einigen Rechtszitaten usw.
Ich erinnere mich, dass der Verzicht auf das Sorgerecht rechtlich nicht möglich ist, da es als sittenwidrig / unmoralisch gewertet wird. Das Sorgerecht ist nicht abgebbar sondern kann nur entzogen werden, wenn größere Fehlverhalten vorliegen. Dieser Entzug geschieht aber nur auf Antrag, i.d.R. durch den anderen Elternteil.
Der Begriff des gemeinsamen Sorgerechts, um den es hier geht, ist meines Erachtens falsch. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt besitzt, hat durch den sogenannten "großen Alltagsentscheid" praktisch alle Verantwortung zu tragen. Der andere Elternteil hat mit dem gemeinsamen Sorgerecht hauptsächlich Auskunftsrechte (bzlg. Schule, Ärzte...) und es müssen wesentliche Entscheidungen (Schulwahl, größere Operationen..) gemeinsam getroffen werden. Dies ist alles, was das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet. Wenn Du also dies abgeben solltest (was nicht geht !), hast Du nichts gewonnen, sondern höchstens verloren, wenn Du wieder mehr Kraft hast. Denn Deine Kraft wird wieder kommen, davon bin ich überzeugt.
Ich möchte auf keinen Fall, dass meine neue Familie ( 2 Jahre verheiratet, 1 Sohn 12monate ) finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Aus diesem Grunde trage ich mich mit dem Gedanken meine 50% Sorgerecht an das Jugendamt abzugeben.
Also mit Kosten hat das nichts zu tun. Zahlen mußt Du, ob Du willst oder nicht !
Wenn jetzt Dein Kind ca. 10 Jahre ist und ihre Mutter kann sie nicht betreuen, dann hat Deine Tochter bereits darunter gelitten. Die Tochter bräuchte jetzt Hilfe. Hier müßtest Du über die Krankenversicherung z.B. eine Therapie für die Tochter bezahlt bekommen. Die Frage ist natürlich, ob dies notwendig ist.
Bzgl. der Erziehungshilfe für die KM ist mir keine Kostenregelung bekannt. Ich stimme Dir zu, dass dies nicht von Dir zu übernehmen ist. Schlage doch auch hier mal die Krankenversicherung vor, denn schließlich ist eine Mutter, die es nicht fertig bringt, ein (!)10jähriges Kind zu betreuen, doch auch zumindest vom Ansatz her therapiebedürftig.
Bzgl. dem ABR: hast Du hier einen Prozess laufen oder ist der letzte gerade abgeschlossen ? Dein Mail zu dieser Zeit und Deine Ohnmacht müssen einen Auslöser haben. Was ist geschehen?
Du kannst das ABR beantragen, und lass es einfach im "Hintergrund" durch einen RA laufen, ohne dass Du Dir sehr große Gedanken machst. Achte bitte darauf, dass Du Deine Tochter regelmäßig siehst.
Und jetzt komm auch auf andere Gedanken, schöpfe Kraft, und freu Dich über deinen jüngsten Nachwuchs, der gerade ein Jahr alt ist!
Kleinegon
[Editiert am 11/3/2005 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Papa Martin
Wenn das bei der Kindesmutter alles so abläuft, wie Du es schilderst,dann würdest Du deiner Tochter extrem schaden, indem du dein Sorgerecht abgeben würdest.
Kämpfe darum, deine Tochter zu dir nehmen zu können.Denn sonst hat sie keine Chance auf eine unversehrte und gute Kindheit.
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Danke Für Eure Antworten !
Natürlich fällt mir dieser Schritt die Verantwort abgeben zu wollen nicht leicht.
Leider denke ich im Moment, dass ich nur zum zahlen da bin. Aufgrund meiner Schilderungen der Lebensumstände meiner Tochter wurde in der letzten Woche eine Anhörung beim Amtsgericht angesetzt. Der ausschlaggebende Punkt war, dass meine EX meine Tochter und Ihre 3 jährige Schwester die ganze Nacht alleine gelassen hatte und auf Piste war. Am Morgen ist meine Tochter alleine aufgestanden und ist zur Schule gegangen, dort hat Sie den Direktor informiert und dieser die Polizei. Die Beamten sind zeitgleich mit meiner EX in der Wohnung eingetroffen SCHADE !! ansonsten währe meine Tochter jetzt wohl schon hier.
Die Richterin fand das garnicht lustig und schon garnicht unter der Premisse das bereits vor einem halben Jahr das JA vom Gericht aufgrund meiner Klage angewiesen wurde nach dem Rechten zu schauen - Das JA befand das meine Tochter Auffälligkeiten im Verhalten habe die KM jedoch jetzt eine Erziehungsberatung aufsuchen wolle und das es nicht gut währe meine Tochter jetzt von Ihrer Mutter und Schwester zu entfernen da Sie anscheinend Verantwortung für beide übernimmt. Das Ergebniss des JA war, das es zur Zeit keinen Handlungsbedarf gebe.
Die Richterin befand, das dringend etwas getan werden muss um das Umfeld meiner Tochter zu stabilisieren respektive die KM in Ihrer Erziehung zu unterstützen da Sie anscheinend mit dieser Aufgabe überfordert sei. das JA hat daraufhin "Hilfen zur Erziehung " vorgeschlagen dieses wurde von der Richterin auch akzeptiert.
Vor zwei Tagen hatte ich und die KM einen Termin beim JA um diese Hilfen zu besprechen. Am Anfang des Gespräches wurde ich gefragt was ich den für meine Tochter mir für Hilfen wünschen würde, daraufhin gab ich an das jemand mit Psychologischer Erfahrung meine Tochter zur Seite stehen solle um zu ergründen woran es liegt, dass Sie sich immer mehr in der Schule zurückzieht und um auch zu ergründen wie Sie mit der jetzigen Situation klar kommt.
Daraufhin sollte ich den Antrag unterschreiben wo eindeutig steht, dass alle Kosten von den Sorgerechtinhabern zu tragen sind - sofern es das Einkommen zuläst.
Dieses wurde also bedeuten, dass ich alles bezahle, da meine EX Sozi-Empfängerin ist. Wie hoch diese Kosten ca sein werden konnte mir nicht beantwortet werden. Warum soll ich das zahlen wo diese ganze Misere doch von meiner EX zu verantworten ist ??
Was währe wenn das Gericht eine Therapie für meine Tochter und Ihre Mutter anordnen würde ?? Ist so etwas überhaupt möglich ??
Natürlich will ich alles versuchen, damit meine Tochter einmal ein "Normales" Leben führen kann - nur glaube ich, dass das Problem nicht bei Ihr sonder bei der Mutter liegt. Leider wird jetzt vom JA versucht an den Sympthomen herumzudocktern und nicht an der Ursache.
Was seht Ihr noch für Möglichkeiten - und wie kann ich der zu befürchtenen Kostenlawine ausweichen ?
Danke für Eure Hilfe !
Moin Martin,
nach (ich meine) § 30 SGB VIII ist eine Erziehungshilfe ebenso wie auch z.B. die Leistung der Erziehungsberatungsstellen kostenfrei. Die versuchen dich zu linken, so mein Eindruck.
Der Richter kann eine wie auch immer geartete "Behandlung" deiner Tochter nicht anordnen. Hingegen kann das JA sich als Vormund z.B. in der Gesundheitsfürsorge bestellen lassen und dann agieren, wie es lustig ist.
Du solltest umgehend Antrag auf ASR stellen gekoppelt mit Antrag auf EA zum ABR. Hilfsweise ABR zum JA, wenn die mit dir schwimmen und auch der Meinung sind, deine Tochter wäre bei dir besser aufgehoben.
Es ist durchaus typisch, dass erst einmal versucht wird, in der bisherigen Umgebung der Kinder für ordentliche Verhältnisse zu sorgen. Ist ja ansatzweise auch verständlich. Hingegen wird auch dann alles versucht, wenn Hopfen und Malz längst verloren sind.
Als, gib Gas und kümmere dich um deine Tochter. Wenn's Probleme oder Fragen gibt, ruf mich an. Tel.-Nr. im Impressum.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Warum soll ich das zahlen wo diese ganze Misere doch von meiner EX zu verantworten ist ??
Davon abgesehen, dass du, wie DeepThought schon schrieb wohl nichts zahlen musst (merkwürdige Praktiken - Antrag mit Kostenübernahme :question: ), aber selbst wenn dem so wäre: sollte dir das Wohl deiner Tochter das nicht wert sein?
Ich bin mit meiner Großen im Moment bei der Erziehungsberatung der Stadt. Weder die Beratung, noch die weitere psychologische Betreuung ist mit Kosten verbunden.
Verstehe das alles irgendwie nicht...
Grüblerische Grüße von AJA
Der Richter kann eine wie auch immer geartete "Behandlung" deiner Tochter nicht anordnen. Hingegen kann das JA sich als Vormund z.B. in der Gesundheitsfürsorge bestellen lassen und dann agieren, wie es lustig ist
Frage: das könnte doch auch der Kindesvater mit einer EA machen, oder nicht? Bei mir hat die KM in der Umgangsregelung die Gesundheitsfürsorge ausdrücklich gewünscht. Der Richter hat jedoch nur den Paragraphen für den "großen Allltagsentscheid" in der gerichtlichen Vereinbarung übernommen.
Du solltest umgehend Antrag auf ASR stellen gekoppelt mit Antrag auf EA zum ABR.
Nach den Schilderungen von Martin stimme ich dem zu. Ich weise nur auf die Dauer hin: eine EA wird bei uns erst nach 2-3 Monaten bearbeitet (Überlastung des Gerichts) und wird nur bei "Gefahr in Not" positiv beschieden. Das JuAmt ist aber noch bei der Unterstützung der Mutter, eine Gefahr für die Tochter nicht erkenntlich. Auch spielt hier das andere Kind eine Rolle, wo PapaMartin, wie ich es verstanden habe, nicht der Vater ist. Positiv für PapaMartin ist bei einer bestätigten Überlastung der Mutter, dass das JuAmt für die größere Tochter eine Lösung im Vater sehen kann. Welche Chancen siehst Du für den EA und das ASR?
Vor zwei Tagen hatte ich und die KM einen Termin beim JA um diese Hilfen zu besprechen. Am Anfang des Gespräches wurde ich gefragt was ich den für meine Tochter mir für Hilfen wünschen würde, daraufhin gab ich an das jemand mit Psychologischer Erfahrung meine Tochter zur Seite stehen solle um zu ergründen woran es liegt...........
Tip: Wenn Du sagst, dass Du durch eine Untersuchung herausfinden willst, was die Ursache ist, unterstellst Du automatisch, dass die Ursache bei der Mutter liegt. Diese Schuldzuweisung ist bei getrennt lebenden Eltern üblich. Das JuAmt und das Gericht müssen überzeugt werden, dass sie selbst ein Gutachten für sinnvoll erachten und es in Auftrag geben. Ich meine, kurze, signifikante Beispiele imi gerichtlichen Antrag bringen und die Auswirkungen auf die Kinder beschreiben.
Das JuAmt hat auf die Frage eine Antwort erwartet, was Du machen kannst, um die Situation für deine Tochter zu verbessern. Wie wäre es mit: die Tochter soll nach der Schule zu mir kommen, damit ich bzw. meine neue Frau ihr bei den Hausaufgaben hilft und sei hier eine regelmäßige (!!!!) Unterstützung bekommt und ihre Schulprobleme in den Griff bekommt. Oder: die Tochter soll mal ein ganzes Wochenende, von Freitag bis Sonntag , zu mir kommen und ich mache einen Zweitages-Ausflug zum Legoland (oder sonst was), damit die Kleine sich ablenkt und wieder Freude am Leben spürt, dass sie die Sorgen abschütteln kann. (Schlecht finde ich das Argument, die Tochter soll zu Dir kommen, dass Ruhe für sie einkehrt: dies ist von vielen Müttern abgedroschen und nicht konkret genug, also ohne "messbares" Ziel bzw. Ergebnis).
Viel Glück und schreibe uns, wie es bei Dir weitergeht.
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Moin kleinegon,
das könnte doch auch der Kindesvater mit einer EA machen, oder nicht?
Sicher, das könnte er. Damit gewinnt er aber nix. Ferner bescheinigt er für alles Verbleibende der KM Erziehungsfähigkeit. Und nach meiner Sicht ist eben genau diese vollumfänglich nicht gegeben.
eine EA wird bei uns erst nach 2-3 Monaten bearbeitet
Antrag auf EA bedeutet Verfahrenseröffnung in bis zu max. 3 Monaten.
Kann ich nichts zu sagen. Ich würde ansonsten bei entsprechender Befähigung Lotto spielen und massenhaft Geld dabei gewinnen. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe vor ca. 10 Monaten Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Bisher wurde jedoch keine Entscheidung gefällt sondern das Gericht hat sich entschieden lediglich die erwähnte Anhörung zu machen wo keine Entscheidung sondern lediglich Empfehlungen ausgesprochen wurden.
Bezüglich der Kostenübernahme werde ich mich am Montag mit meinem Anwalt beraten - ich halte Euch auf dem laufenden - VIELEN DANK FÜR DEIN HILFE ANGEBOT DeepThought !!
Da ich ca. 50 Km entfernt von meiner Tochter wohne ist es leider nicht möglich das Sie nach der Schule uns besucht.
Desweiteren wird im Moment das Besuchsrecht von meiner EX torpediert insofern Sie meine Tochter damit lockt das Sie die Wochenden bei Oma und Opa verbringen darf. Ebenso hat Sie dem Jugendamt erzählt meine Tochter möchte mich nicht mehr besuchen. Das JA hat daraufhin erklärt, das die Besuche erst wieder stattfinden zu brauchen wenn meine Tochter dieses wünscht.
Ich habe mit meiner Tochter mehrfach gesprochen - mir hat Sie nie gesagt das Sie uns nicht mehr besuchen möchte, im Gegenteil, vor 2 Wochen bei Ihrem letzten Besuch hat Sie über 1,5 Std. mit meiner frau gesprochen und sich dort über Ihre Mutter ausgeweint ( das ist wörtlich gemeint ) Das Sie es nicht mehr will, dass Ihre Mutter ständig umzieht, dass die KM ständig neue Männer hat, das Sie immer Ihre kleine Schwester mit zum Spielen nehmen muss weil meine EX keine Lust hat rauszugehen usw.
Ich werden mich jetzt erstmal mit meinem Anwalt beraten und dann mal sehen wie es weitergeht - Ich denke zur Zeit auch das das JA mich abzocken will.
Ich halte Euch auf dem laufenden !!
VIELEN DANK !!
Hallo PapaMartin
EA heißt Einstweilige Anordnung
ASR Alleiniges Sorgerecht
In meinem Fall:
Mein Furzknoten (letztes Jahr 5 1/2 Jahre) kam zu mir (ich hole ihn vom KiGarten ab), war verstört, inssich gekehrt. Ich versuchte ihn zum lachen zu bringen etc. Endlich sagte er, dass die Mama gesagt hat, er soll bei ihr lieb und bei mir böse sein (und ganz schnell) aber das mache ich nicht. Da ich eine Kamera dabei hatte zwang ich ihn, dies zu wiederholen. Er zögerte sehr, machte es dann aber. Ich brannte die Szene auf DVD (mit anderen Filmchen, wie er sich bei mir wohlfühlt , Film bzgl. 50:50 Regelung...) legte es dem Antrag bei --- und es ging durch. Ich vermute, da die DVD sehr dünn ist, dass es versehentlich der gegnerischen Anwaltschaft weitergeleitet wurde und es zu spät war, es zurückzunhemen.
Bei der mündlichen Verhandlung wurde ich dann zurechtgewiesen, wie ich das Kind so in Bedrängnis bringen könne. Ich entnahm aber im Unterton, dass dies der Richter nur so sagte, um die Form zu bewahren. Filmaufnahmen sind keine Beweismittel.
Meine Frage: gerade wenn Deine Tochter ein gutes Verhältnis zu Deiner neuen Frau hat, dann einfach mal ne Kamera nebenher laufen lassen. Es ist zwar kein Beweismittel, wird auch nicht zugelassen, aber wenn ein Richter nur 5-10Minuten sehen muß--- das kann wirken. Und Richter sind auch nur Menschen.
Dies bitte nicht als Tip verstehen, sondern als eine Idee. Ich habs eben gemacht.
Gruß
Kleinegon
@DeepThought: Ist, glaube ich, gerade ein große Jackpot da. Probiers ! 😉
[Editiert am 12/3/2005 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo PapaMartin,
mein Mann hat Ende letzten Jahres das alleinige Sorgerecht für seine Tochter bekommen. Einiges aus Deinen Schilderungen kommt mir bekannt vor.
Die Tochter wurde ständig abgeschoben - zur Großmutter oder sie war bei uns.
Deiner Tochter muss ständig wo anders hinziehen.
Die KM ist offensichtlich nicht erziehungsfähig und fördert das Kind wohl auch nicht.
Das Wichtigste, was Kinder brauchen ist Struktur, Stabilität, Kontinuität, Verlässlichkeit etc.
Die Tochter meines Mannes ist jetzt seit drei Monaten bei uns. Seither kein Kontakt mit KM. Dieses Kind war noch nie so lange einem Ort. Das kaotische Leben der KM hat sich selbst schon auf dieses vierjährige Kind übertragen.
Ich würde versuchen das ASR hilfsweise EA auf Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Sprich mit Deinem Anwalt - vielleicht auch ein kinderpsychologisches Gutachen beantragen. Auch das mit dem Umgangsboykott sehen die Richter nicht sehr gern - das gehört auch zum Förderungsprinzip. Wurde Deine Tochter schon von einem Richter angehört ?
Schreib alles auf. Von jeder Kleinigkeit eine Aktennotiz machen.
Ich weiß, wie schwierig das ist - alles dreht sich nur noch darum. Das ist nervenaufreibend.
BLOSS NICHT AUFGEBEN !!! Deine Tochter hat jetzt schon Probleme in der Schule und wie es in ihr drin aussieht, das weiß bestimmt keiner. Kämpf um sie. Es geht um ihre Zukunft.
Wie das mit der Bezahlung bei dem JA ist, weiß ich nicht, aber ich denke für Kinder kostet doch das meiste eigentlich nichts.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Simone
Hey!
Kinners..nu lasst doch mal die Finger erstmal vom ASR weg. ... es wird schon schwer genug sein das ABR zu bekommen...
Auch wenn das absolut und offensichtlich hier Sinn macht..
Aber mit einem Antrag auf Übertragung des ASR wird @PapaMartin sich nur vollkommen schaden ...
Er sollte allerdings möglcihst bald doch vielleicht sich überlegen ob er nicht doch die Sache angeht und eben das ABR beantragt !!
ASR, das ist doch eine ganz andere Sache, die wenn dann später mal zur Sache stehen würde.. weil das wird ihm jetzt denk ich eh erstmal nicht übertragen .. ganz im Gegenteil
Man, man, das war aber ne heikle Sache mit der selbstgebrannten DVD .. klar das sowas so ausgelegt wird... würde man umgekehrt auch tun ...
Soll kein Vorwurf sein .. aber grad mit sowas solte man absolut vorsichtig sein ..weil sowas zu 100 % schief geht..
Auch wenn ich es nachvollziehen kann..
Gruß
Jens
Hallo,
Also wenn ich richtig gelesen habe, hat PapaMartin schon ABR beantragt. Warum sollte er das denn noch einmal tun?
Gruß Simone
Hey!
Ok..stimmt schon! :redhead:
Er versucht es seit..äh 5 Jahren zu bekommen .. und da sollte er zumindest auch weiter drum kämpfen..
Aber dennoch..die Finger sollte er jetzt erst recht noch vom ASR lassen..macht wenig sinn, wenn er nach 5 Jahren noch immer nicht das ABR bekommen hat..und dann jetzt mit dem ASR ankommt...der Schritt geht da erst recht nach hinten los..und das ABR wird er dann noch weniger bekommen..
Also sollte er erstmal zusehen das ABR zu bekommen...alles andere würde sich sehr beißen...
Also sagen wir es so..nicht Antrag auf ABR, sondern weiter um das ABR kämpfen ..
so wäre es dann richtig gewesen!
Gruß
Jens
Vielen Dank für Eure Schreiben,
Ich habe heute ein Schreiben vom JA bekommen wo mir geschildert wurde, dass die Hilfen nach §27/30 SGB keine Kosten für die Eltern haben. Der Antrag welcher mir damals vorgelegt wurde war falsch. Ist wohl ein versehen gewesen :-))
Wie Ihr richtigt bemerkt habt habe ich bereits Antrag auf ABR gestellt - z.Zt. möchte das Familien Gericht jedoch keine Entscheidung fällen sondern wartet ab was die Hilfen zu Erziehung ergeben.
Aus meiner Erfahrung kann ich auch nur sagen, dass der Versuch auf das ASR nur selten von Erfolg ist.
Ich denke auch, dass das ABR wichtiger ist.
Viele Grüße
Papa Martin
Hey
Na dann ist das mit den Kosten ja schon mal geklärt! 🙂
Und wie gesagt ASR zu beantragen wäre komplet erstmal blödsinnig .. da erstmal vorweg das ABR im Raum steht...
Denn deine Tochter soll ja zu dir .. und die SAche mit dem ASR wäre die heftigste Variante .. mit der du mit Sicherheit erstmal scheitern würdest ..
Wenn gehts erstmal ums ABR ..
Aber dennoch frag ich mich warum du in so vielen Jahren da nichts bewirkne konntest bezüglich des ABR ..
Und erst jetzt Hilfen der KM ins Haus stehen ...
Gruß
Jens
