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Zwei Anwälte gesucht

 
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
zwei Väter in ähnlicher Lage suchen zwei Anwälte in verschiedenen Gegenden Deutschlands. Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt  oder /-in für Väter von unehelichen Kindern oder besser - außerehelichen Kontakten, aus denen Kinder hervor gegangen sind und wo jetzt die ledige Mutter der Familie denLebensunterhalt streitig macht? - im Raum PLZ 46... oder auch nur 4 und außerdem in 23... oder auch nur 2... ???

Vielen Dank für Tipps jeglicher Art........!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2008 00:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolke,

wo jetzt die ledige Mutter der Familie denLebensunterhalt streitig macht?

Was beduetet das?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 10:31
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen, hallo Tina

ich hatte mal vor längerer Zeit schon was dazu geschrieben. Ich will mal versuchen, es zu verdeutlichen, wird aber etwas länger:

die ledige Mutter hat ja Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser Anspruch ist so hoch wie ihr letztes durchschn. Nettogehalt, einschl. aller Zulagen, weil IHRE Lebensstellung ja nicht absinken soll. Das ist nicht gerade wenig. Dazu steht dem Kind der Kindesunterhalt zu.

Was den einen Fall betrifft, ist es so:
Kaum war  das Kind da, hieß es: Sie forderte BU in Höhe ihres o. g. Nettogehaltes (1200 Euro) plus KU "nach den Umständen des Falles" - erstmal so ins Blaue (sie behauptete einfach irgendein Nettoeinkommen meines Mannes, der selbständig ist). Untermauert wurde das mit: "Die Ansprüche Deiner Frau haben jetzt zurück zu stehen. Deiner Frau reichen 560 Euro zum Leben, ansonsten kann sie ja Vollzeit arbeiten gehen, da Deine Kinder über 3 Jahre alt sind". Nach diesem Schreiben blieb uns erstmal die Spucke weg. Mein Mann versuchte von Ihr einen Nachweis der Bedürftigkeit zu bekommen, was sie verweigerte. Er ging zum Anwalt. Der sagte, sie sei dazu verpflichtet und forderte das ein. Sie ist nicht unvermögend.
Er rechnete außerdem anhand der Steuererklärungen der letzten 3 Jahre einen KU für das uneheliche Kind von 287 Euro aus. Dies allerdings nur, wenn sie nicht den vollen BU fordere. Denn dann müsse der KU auf Stufe 1 der DT herab gestuft werden und zwar für alle Kinder (wir haben 2 eheliche), da der Bedarfskontrollbetrag  unterschritten wäre.
Sie ging dann zum Anwalt. Der behauptete wieder das gleiche wie sie und drohte mit Klage. Er ging sogar noch weiter und meinte, ich MÜSSTE sogar arbeiten und mir stünde überhaupt nichts zu, weil SIE jetzt vorginge.
Mein Mann zahlte ihr inzw. nach Rücksprache mit ihr 300 Euro KU (JA-Titel auf 287 Euro) und 500 Euro BU, worauf sie sich zunächst einließ, denn sie bekam ja noch Elterngeld in Höhe von rd. 730 Euro und das KG.
Dann kam die erste Klageandrohung über 27 Euro Unterhalt mehr für das Kind. 300 Euro seien nicht angemessen. Nach Ende der Elterngeldzahlung, Kind war 14 Monate, droht jetzt die nächste Forderung von 1200 Euro BU.

Unser Nicht-Verstehen geht dahin: Angenommen, das Netteinkommen meines Mannes betrüge etwa 4000 Euro. Dann würde er 402 minus 1/2 KG an das nicht eheliche Kind zahlen, also 325 und je 526 (abzgl KG?) an die beiden anderen.  Aber eigentlich müssten die Beträge bereits 2 Stufen abgestuft werden wegen der erhöhten Anzahl der Bedürftigen. DAS will sie schon nicht akzeptieren, entspräche aber den Berechnungen des Anwaltes meines Mannes. Bliebe ihm nach Abzug des KG noch 2931. Wenn Sie jetzt 1200 bekäme, blieben 1731 für meinen Mann und mich. Er hat 1000 Euro SB. Der BKB ist unterschritten, also würde der KU abgestuft. Selbst wenn sie dann auch nur 1000 Euro bekäme, wäre der BKB noch unterschritten.
DAS würde aber bedeuten, dass meine Kinder aus der Ehe den BU für die ledige Mutter mit bezahlen???? Sie verlieren also ihre bisherige Lebensstellung zugunsten einer Frau, die nicht arbeiten will?
Von mir ganz zu schweigen.
Ich kann das sowieso nicht einsehen, da ja auch meine Lebensstellung absinkt, obwohl ich weder mit der Mutter noch mit dem Kind was zu tun habe. Die einzige, deren Lebensstellung überhaupt nicht absinken soll - im Gegenteil, sie profitiert deutlich von dem Kind - ist die ledige Mutter??? Warum kann ihr BU nicht auch niedriger ausfallen, warum kann man nicht verlangen, dass auch SIE sich einschränkt? Sie hätte jetzt  mit Kind zum Leben, wenn sie damit durchkommt: 1200 Euro plus 325 KU und 154 Euro KG = 1679 Euro. Mein Mann und ich mit zwei Kindern hätten dann rd. 1000 Euro mehr, während mein Mann dafür rd. 70 Std. pro Woche arbeitet und ich ihm den Rücken frei halte. Ich tue dasselbe wie immer, aber meine Lebensstellung wird geschmälert für die der ledigen Mutter? Kann das denn im Sinne des Gesetzes sein?

Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht, da die junge Dame deutlich gemacht hat, worum es ihr geht.
Und nochwas: Intention des neuen Unterhaltsrecht ist doch: Die ehelichen und nicht ehelichen sollen gleich gestellt sein, auch mit gleichen Chancen, deshalb ja BU für 3 Jahre, damit die Mutter nicht arbeiten muss. Denn angeblich haben die nicht ehelichen Kinder nur dann dieselben Chancen wie eheliche...
Dabei wird aber keineswegs berücksichtigt, ob die ehelichen Kinder auch drei Jahre von der Mutter betreut wurden, was bei uns nicht der Fall war. Da wir damals kaum Geld hatten, musste ich arbeiten. Das uneheliche Kind wird in wenigen Jahren einziges unterhaltsberechtigtes Kind sein, wohin das führen wird, ist klar: Es wird eine Höherstufung in der DT beantragen und wird wiederum deutlich mehr KU bekommen, als meine ehelichen Kinder heute (14 und 15 Jahre alt).

Das ist doch nicht gerecht! Da werden doch die ehelichen Kinder deutlich schlechter behandelt, obwohl sie doch die gleichen Rechte haben sollten (im umgekehrten Fall soll das ja so sein...). Ist das im Sinne eines solchen Gesetzes?

Der Anwalt meines Mannes hat gesagt: Er soll lieber alles zahlen, weil die vor Gericht sicher mit allem durchkommt. "Arme, ledige Mami mit Kleinkind" bekäme immer was sie wolle und eine Klage wäre im Falle des Unterliegens sehr teuer....

Jetzt schwebt aber auch die Angst mit, was denn NACH 3 Jahren sein wird.... Wird sie denn nun ewig an unserem Portemonnaie hängen? Man kann ihr ja sicher keine Vollerwerbstätigkeit zumuten (BGH-Urteil vom Sommer??) (obwohl, mit anderer Steuerklasse hätte sie schon mit nur 30 Stunden dasselbe Gehalt wie vorher ohne kind mit 38 Std. ).

Wir wollen einfach Sicherheit, weil die dauernd nachlegt und wir überhaupt nicht wissen, was da noch kommt und dieser Schwebezustand unerträglich ist.

Im übrigen verstehen wir nicht, warum eine Frau mit einem Sparguthaben von einigen tsd. Euro bedürftig ist?

Wenn in unsere Familie wieder Ruhe einkehren soll - und man die Gegebenheiten akzeptieren können soll, dann muss auch mal eine vernünftige Lösung her und es kann nicht sein, dass eine Frau, die absichtlich und bewusst schwanger geworden ist, als einzige keinen Nachteil haben soll, weil der Trottel von Kindsvater und seine Familie alles zu bezahlen haben?

Bitte erspart mir jetzt die klugen Sprüche von wegen, wer ....ist selber schuld - denn DAS gilt offenbar nur für Männer und nicht für junge Damen, die es auf ein Kind von besser Verdienenden verheirateten Männern abgesehen haben...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 12:25
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigt,
habe mich nicht ordentlich verabschiedet.

Güße und Dank an alle, die Tipps haben

Wolke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 12:40