Hallo zusammen,
bin mittlerweile geschieden und das Thema Vermögensauseinandersetzung steht an. Größter Posten ist das Haus, das beiden gemeinsam gehört. Beide RAe haben schon vorläufige Zugewinnberechnungen gemacht. Vor Gericht ist das Ganze aber noch nicht.
Kann ich mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung, den ich ich ja ohne RA stellen kann, da noch Geld retten? Das Haus wäre dann aus dem Zugewinnausgleich raus, oder? Leider ist Exe kein bisschen gesprächsbereit.
Vielleicht die Verfahrensgebühr? Was zahle ich für die bisherige "Vorarbeit" (nein, keine genauen Zahlen)?
Im voraus allen Dank für Antwort!
:phantom:
Da Du geschieden bist (gilt wohl auch, wenn der Scheidungsantrag da ist), kannst Du ohne Zustimmung Deiner Ex die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft einleiten.
Meines Wissen muss das Mindestgebot alle Belastungen decken ...
http://www.kanzlei-heilbronn.de/teilungsversteigerung.html
Pluto1024
Ja, Pluto, dass ich die TV beantragen kann ist mir schon klar.
Nicht klar ist mir, ob ich das tun sollte. Wenn ich RA eh schon zahlen müsste, könnte er ja auch produktiv zu Ende arbeiten.
Ja, Pluto, dass ich die TV beantragen kann ist mir schon klar.
Nicht klar ist mir, ob ich das tun sollte. Wenn ich RA eh schon zahlen müsste, könnte er ja auch produktiv zu Ende arbeiten.
ich keine keinen RA, der erfahrungen mit der TV hat ... außerdem empfinde ich die streitwerte auch als zu hoch ...
vgl. auch
http://teilungsversteigerung.net/anwaelte.html
Moin,
Kann ich mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung, den ich ich ja ohne RA stellen kann, da noch Geld retten? Das Haus wäre dann aus dem Zugewinnausgleich raus, oder?
Nein, das kannst du nicht.
Das Haus ist dann zwar weg, aber das Geld ist dann noch da. Und um das kann man mindestens genauso gut und teuer streiten, wie um das Haus.
Zwar sind die Vermögen durch eine TV i.d.R. etwas kleiner geworden, da meistens weniger als der Verkehrswert erlöst wird und ggf. durch Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen, Anwaltskosten, etc. weiter reduziert wird.
Wenn du Hans im Glück bist, ist nach der TV und dem Zugewinnausgleich nichts mehr da um das es sich zu streiten lohnt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
