Zugewinn Haus RA is...
 
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Zugewinn Haus RA ist tätig geworden

 
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
bin mittlerweile geschieden und das Thema Vermögensauseinandersetzung steht an. Größter Posten ist das Haus, das beiden gemeinsam gehört. Beide RAe haben schon vorläufige Zugewinnberechnungen gemacht. Vor Gericht ist das Ganze aber noch nicht.
Kann ich mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung, den ich ich ja ohne RA stellen kann, da noch Geld retten? Das Haus wäre dann aus dem Zugewinnausgleich raus, oder? Leider ist Exe kein bisschen gesprächsbereit.
Vielleicht die Verfahrensgebühr? Was zahle ich für die bisherige "Vorarbeit" (nein, keine genauen Zahlen)?

Im voraus allen Dank für Antwort!

:phantom:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 21:08
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Da Du geschieden bist (gilt wohl auch, wenn der Scheidungsantrag da ist), kannst Du ohne Zustimmung Deiner Ex die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft einleiten.

Meines Wissen muss das Mindestgebot alle Belastungen decken ...

http://www.kanzlei-heilbronn.de/teilungsversteigerung.html

Pluto1024


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 21:40
(@nils_holgerss)
Schon was gesagt Registriert

Ja, Pluto, dass ich die TV beantragen kann ist mir schon klar.
Nicht klar ist mir, ob ich das tun sollte. Wenn ich RA eh schon zahlen müsste, könnte er ja auch produktiv zu Ende arbeiten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 23:00
(@childless)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, Pluto, dass ich die TV beantragen kann ist mir schon klar.
Nicht klar ist mir, ob ich das tun sollte. Wenn ich RA eh schon zahlen müsste, könnte er ja auch produktiv zu Ende arbeiten.

ich keine keinen RA, der erfahrungen mit der TV hat ... außerdem empfinde ich die streitwerte auch als zu hoch ...

vgl. auch

http://teilungsversteigerung.net/anwaelte.html


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 10:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kann ich mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung, den ich ich ja ohne RA stellen kann, da noch Geld retten? Das Haus wäre dann aus dem Zugewinnausgleich raus, oder?

Nein, das kannst du nicht.
Das Haus ist dann zwar weg, aber das Geld ist dann noch da. Und um das kann man mindestens genauso gut und teuer streiten, wie um das Haus.

Zwar sind die Vermögen durch eine TV i.d.R. etwas kleiner geworden, da meistens weniger als der Verkehrswert erlöst wird und ggf. durch Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen, Anwaltskosten, etc. weiter reduziert wird.

Wenn du Hans im Glück bist, ist nach der TV und dem Zugewinnausgleich nichts mehr da um das es sich zu streiten lohnt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 11:19