Zahlung auf Girokon...
 
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Zahlung auf Girokonto meines RA und nicht auf mein Girokonto

 
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

nach knapp 4 Scheidungsjahren am Gericht ist das Urteil durch und die Madame hat mir ca. 15.000 Euro zu bezahlen. So wie es momentan aussieht wird sie das auch machen.

Problem ist jetzt, in einem Schreiben meines RA hat dieser die Gegenpartei aufgefordert die 15.000 Euro auf das Konto meines RA zu überweisen. Somit wird sich dann mein RA erst mal seine Kosten abziehen und den Rest wird er mir dann überweisen.

Natürlich bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass die 15.000 Euro auf mein Konto überwiesen werden, und dass ich dann in einer schönen langen Ratenzahlung monatlich meine RA Kosten abstottere. Ich hatte meinem RA schon vor 4 Jahren gesagt, dass ich die Scheidung so schnell wie möglich aus hauptsächlich Geld-Gründen benötige. So, von "schnell" kann nach 4 Jahren ja nicht gerade gesprochen werden. und deshalb wollte ich meinem RA wie gesagt in einer langen Ratenzahlung bezahlen.

Zum anderen haben sich wie erwartet in den 4 Scheidungsjahren immense Schulden meinerseits aufgehäuft und ich hätte erst mal einen Zahlungseingang von 15.000 Euro auf meinem Girokonto benötigt um von meiner Hausbank wieder einen gewissen Liquiditäts-Spielraum zu bekommen. Das scheint jetzt hinfällig zu sein wenn die 15.000 Euro wie gesagt erst mal auf das Konto meines RA geht. Zudem war mein RA unfähig den Prozess schnellstens durchzuziehen, was sichlich nicht alleine die Schuld meines RA war sondern hauptsächlich der Gegenaprtei. Und so weiter ...

So weit ich mich erinnere habe ich meinem RA keine Erlaubnis gebegeben dass evtl. Zahlungen an mich erst mal auf das Giro-Konto meines RA gehen sollen.

Kann mein RA sowas so einfach machen? Kann ich mich irgendwie gegen meinen RA wehren? Gutes Zureden hilft wahrscheinlich wenig da sich ja mein RA auch vorher Gedanken darüber gemacht hat warum er das so eingefädelt hat. Zudem ist natürlich meinem RA meine katastrophale finanzielle Situation bekannt.

Vielen Dank für etwaige Rückinformationen
Viele Grüße
papaaufpapier


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 08:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen papaaupapier,

Zahlungen an meine Exfrau habe ich auf immer auf ein Konto ihrer RA geleistet. Scheinbar eine gängige Praxis. Da Du aber der Zahlungsempfänger bist, kann m.E. Dein RA nicht so ohne weiteres seine Forderungen Dir gegnüber damit verrechnen. Hat er denn davon gesprochen?
Klär das im Gespräch ab, und nenne ein anderes Konto. Das dürfte Dir doch niemand verwehren.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 09:23
(@Inselreif)

Hallo,

der RA nimmt die Zahlung in erster Linie entgegen, damit er den Zahlungseingang überwachen und ggf. zu weiteren Massnahmen raten oder die Sache so schnell wie möglich abschliessen und weghängen kann.

Hast Du denn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen? Wenn nicht - wovon willst Du ihn denn bezahlen? Jetzt mal ganz ehrlich. Auch wenn hier in dem Forum das Ansehen von Juristen anscheinend fast auf einer Stufe mit dem von KMs steht... der Mann ist Dein RA und nicht Deine Bank und auch nicht das Sozialamt. Der muss auch wovon leben und vorher noch seine Kosten bezahlen.

Und wenn Du vernünftig mit ihm redest, findet sich bestimmt auch eine vernünftige Lösung.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 10:54
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Abgesichert dürfte das Einziehen des RA durch eine sog. Geldempfangsvollmacht sein, die im Kleingedruckten der Vollmacht normalerweise enthalten ist.
Der Rest ist Aufrechnung. Du hast einen Anspruch auf Auszahlung gegen den Anwalt, er auf Zahlung der Rechnung gegen dich, sofern er dir die Rechnung schon gestellt hat, sie fällig und auch wirksam ist.
Er darf nur dann nicht aufrechnen, wenn die Zahlung an ihn rein treuhänderisch erfolgte.

Übrigens finde ich auch deine Einstellung, den RA jetzt mit ewig langer Ratenzahlung zu vertrösten, obwohl er für das lange Verfahren ja wohl nichts kann, echt daneben. Diese typische neue Internet-Einstellung: Alles am besten umsonst aber mit 100%iger Gewähr.

Ich verrate dir was. Ich bin auch selbständig. Was glaubst du wohl, was ich von Leuten halte, die meine Arbeit sofort und gerne in Anspruch nehmen, weil sie eben nicht über die jahrelange Ausbildung verfügen, aber dann bei der Bezahlung am besten später und gar nicht mehr gerne reagieren?   :gunman:

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 12:06