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Welche Vorgehensweise des RAs bei Antrag auf Umgangsverfahren ...?

 
(@Der muede Luke)

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem RA, der für mich einen Antrag i. R. einer eA bzgl. Umgangsverfahren stellen soll, da bereits ein Umgangsverfahren vorhanden ist, welches mit einem Vergleich abgeschlossen ist.

Nach diesem Vergleich wollen sich KM und ich einvernehmlich bzgl. Umgangsregelung nach dem BU über IBU unter Berücksichtigung des (Ergänzungs-)Gutachtens einigen. Diese einvernehmliche Umgangsregelung wirds aber nicht geben, da KM weiterhin keinen alleinigen Umgang zwischen Sohni und mir möchte!

Jetzt suche ich einen RA, von denen es bei uns sehr sehr viele gibt, der o. g. für mich machen soll.

Ich möchte aber sehr gerne wissen, was er unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen und abgeschlossenen ersten Umgangsverfahren und des BUs nach dem Verfahren beantragen soll(te) und muss, damit ich selbst weiß, ob nicht was fehlt oder besser formuliert werden könnte ...

Wäre super, wenn ihr mir verraten würdet, was mein RA dann auf jeden beantragen sollte, damit das auch nachher nicht vom Tisch fällt und das dann nicht mitbeschlossen wird.

Vielen Dank.

Gruß

DmL


Zitat
Geschrieben : 06.04.2010 11:29
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum stellst du nicht selbst einen Antrag und sparst Dir die Kohle für den RA. Mittlerweile hast Du doch bestimmt genügend Hinweise bekommen wie es geht, oder?

Die Begründung für ein neues Verfahren ist relativ simpel: Es liegt keine konkrete und durchsetzbare Umgangsregelung vor.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 11:34
(@Der muede Luke)

Warum stellst du nicht selbst einen Antrag und sparst Dir die Kohle für den RA. Mittlerweile hast Du doch bestimmt genügend Hinweise bekommen wie es geht, oder?

Die Begründung für ein neues Verfahren ist relativ simpel: Es liegt keine konkrete und durchsetzbare Umgangsregelung vor.

Tja, das hab ich mir auch schon gedacht. Auch, wenn ich vielleicht VKH bewilligt bekommen sollte.

Wären ja immerhin ca. 850 € für RA und Gericht - bei einem Streitwert von 3000 €.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 11:57
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also Anwaltspflicht besteht hier keine. Jedoch solltest du, wenn du es alleine durchziehen wollen würdest, sehr gut vorbereitet sein.

Solltest du einen Anwalt mandatieren, so weiss dieser, was hier zu tun ist. Er wird erst mal die Akte des alten Verfahrens einsehen und
dann daran anknüpfen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 12:43
(@Der muede Luke)

... sehr gut vorbereitet sein.

Auf was z. B.?


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 15:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was willst du denn nun wissen? Eine RA-Empfehlung oder was dieser dann beantragen soll? Du vermischt hier kräftig deine Themen und bist leidlich unstrukturiert.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 15:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auf was z. B.?

Darauf z.B.

zum einen darauf, dass die Gegenseite mit allen Mittel dagegenhalten und zurückschießen wird. du solltest schon vorher ihre Aussagen "erahnen" und Dir Antworten vorbereiten. Und zum anderen, dass Du genau wissen solltest, was Du mit dem Verfahren erreichen möchtest.
Außerdem solltest Du wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Verfahren überhaupt angestrengt wird.

Die gesamte bisherige Geschichte solltest Du auch soweit aus dem eff eff berichten können. Dazu braucht es eine saubere Aktenführung....
Ein Richter wird es nicht mögen, wenn Du bei jeder Frage erst mal minutenlang in Papierbergen kramst oder im BGB rumblätterst.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 15:35
(@Der muede Luke)

Was willst du denn nun wissen? Eine RA-Empfehlung oder was dieser dann beantragen soll? Du vermischt hier kräftig deine Themen und bist leidlich unstrukturiert.

Beides!

Allerdings primär das, was der RA beantragen soll!

Meine Eingangsformulierung war diesbzgl. nicht ganz sauber strukturiert.

Welche(n) RA(e) in und um Kassel könnt ihr mir denn empfehlen?


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 15:51
(@Der muede Luke)

Darauf z.B.

...

Gut. Habe das erste Verfahren auch ohne RA überstanden. Hatte auch immer klar formuliert, was ich wollte. Dafür hat manN ja auch immer ausreichend Zeit. Und ... da habe ich auch gemerkt, dass weniger echt mehr ist. In Bezug auf Rumfaselei ...

Ganz klar formuliert, was man warum möchte und das reicht eigentlich.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 15:53