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Rechtschutzversicherung, obwohl Baby bereits geboren?

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 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zuersteinmal muss ich dieses Forum echt loben!

Bin schon ne ganze Weile auf der Suche im Internet nach nem gescheiten "Vater"-Forum und bin wohl hier fündig geworden  🙂

Aber nun zu meiner Frage: Ich habe mit meiner jetzigen Ex letztes Jahr nen kleinen Sohn bekommen und würde nun gerne kommende Dinge absichern.

Habt Ihr nen Tipp bezüglich ner guten Rechtschutzversicherung?
Hab schon ein paar angeschrieben, jedoch bieten die meisten lediglich ne Erstberatung an.

Hätte aber gerne eine, bei der auch ein Anwalt möglich wäre, der den Schreibkram übernehmen würde.

Ich denke, ihr habt da sicherlich gute Tipps!

Was mich auch noch interessieren würde: kann ich dies eigentlich überhaupt absichern lassen, da der Kleine (und somit der "Auslöser") ja bereits geboren ist und somit es immer darauf ausgelegt werden kann, dass das Ereignis bereits eingetreten ist?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 17:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nowo,

welche Risiken soll diese RS-Versicherung denn genau absichern? Falls es irgendwelche Streitereien wegen Umgang, Sorgerecht etc. sein sollen: Vergiss es gleich wieder; familienrechtliche Auseinandersetzungen sind von den gängigen RS-Versicherungen sowieso nicht gedeckt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 17:52
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo nowo,

generell kenne ich keine legale Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Anders ausgedrückt: Die Kasko-Versicherung für mein Auto zahlt auch nur, wenn ich sie abschließe, bevor ich das Auto in eine Leitplanke oder gegen einen Baum setze.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 17:57
 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

OK, vielen Dank.

Genau um diese Sachen sollte es sich handeln...
Also Unterhalt und was sonst noch so auftreten kann.

Dann hätt ich aber mal ne Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, gegen solche Dinge vorzugehen?

Also im Moment habe ich Angst vor einer Unterhaltsklage, da das Jugendamt will, dass ich nen Unterhaltstitel unterschreibe, obwohl ich regelmäßig den vom Jugendamt berechneten Betrag überweise.
Da das Kind allerdings ein Recht auf einen Unterhaltstitel hat, wird dieses Recht eingefordert.
Da es sich beim Unterhaltstitel wohl mehr um einen "Vollstreckungsbefehl" handelt, möchte ich diesen natürlich so gut es geht abwehren.
Die Folge ist eine Unterhaltsklage gegen mich. Da das Kind kein Geld hat, muss ich die Kosten der Klage übernehmen.
Hat man hier den überhaupt ne Chance dagegen vorzugehen?

Bzw. gibt es "Vereine/Organisationen", die einen hierbei unterstützen/beraten (habe von Rechtsanwälte keinen guten Eindruck, da diese letztendlich wohl eh für die eigene Tasche arbeiten)?

@Schmusepapa: Ist mir schon klar  🙂 Aber ist eben ne Auslegungssache, da z.B. noch keine Unterhaltsklage eingereicht worden ist und somit ich diesen Bereich noch abdecken könnte?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 18:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nowo,

Da es sich beim Unterhaltstitel wohl mehr um einen "Vollstreckungsbefehl" handelt, möchte ich diesen natürlich so gut es geht abwehren.

Das hast du ziemlich gut erkannt.
Das ist Bestandteil der "Sonderbehandlung" die man Vätern im Deutschen Familienrecht zukommen lässt.

Und, ja es ist genau der Sinn der Sache, sofort gegen dich vollstrecken zu können.
Und nein, es gibt es keine legale Möglichkeit sich dagegen zu wehren.
Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch auf einen Titel, damit du dich eben nicht wehren kannst.
Das ist einzigartig in Deutschland.

Es gibt deswegen aber auch keine Versicherung dagegen und auch keinen Sinn sich dagegen zu wehren, wenn der Berechtigte darauf besteht.

Du bist daher gut beraten, wenn du einen Titel in der von dir für erachteten Höhe erstellen lässt.
Wenn dann jemand (KM oder JA) der Meinung, für einen Titel vor Gericht zu wollen, so ist zumindest der Streitwert nur die Differenz der Beträge.

Bist du dir über die Höhe im klaren? Sonst stelle mal ein paar Zahlen rein, damit wir mal rechnen können.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 18:15
 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

Naja, also im generellen habe ich kein Problem, den Unterhaltstitel zu unterschreiben.
Da dieser sich jedoch auf die Höhe bezieht (sind bei mir 242€), habe ich eben ein Problem, wenn ich mal arbeitslos werden sollte (habe mitbekommen, dass man dann wohl erst nach 6 Monaten ne Abänderungsklage stellen kann, die sich wederum sehr ziehen kann. Sollte man Recht bekommen, ist das zu viel bezahlte Geld futsch) oder er eben mind. 18 ist, da ab diesem Zeitpunkt eigentlich auch die Mutter Unterhalt zahlen müsste, was sie dann eben nicht mehr braucht, da ich ja unterschrieben habe, den vollen Unterhalt alleine zu bezahlen.

Und wenn ich einen Titel in der von mir für erachteten Höhe erstellen lasse, wird doch sofort auf meine Kosten geklagt?

Also ums aufn Punkt zu bringen: Titel ist kein Problem, sofern er fair wäre, was er jedoch in keinster Weise ist.

Geht bei mir konkret um 242€ (eigentlich weniger, aber da ich eben nur ein unterhaltsberechtigtes Kind habe wurde ich ne Stufe rauf gesetzt).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 19:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nowo,

Du musst darauf achten, dass der Titel bis zum 18. LJ befristet ist. Du kannst aber genauso auch eine kürzere Befristungsdauer anbringen. Das JA muss in den Titel Deine Forderungen aufnehmen. Lediglich wenn Du "zu niedrig" titulierst, könnte auf einen höheren Titel geklagt werden.

Du kannst aber auch einen notariellen Titel erstellen lassen. Der verursacht zwar Kosten, jedoch vertritt der Notar DEINE Interessen und die Wahrscheinlichkeit, dass Du über den Tisch gezogen wirst ist geringer. Da kannst Du auch diverse Dinge einbauen lassen, wie Du sie willst. Beispielsweise könnte der Titel statisch sein (feste Beträge) statt dynamisch.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du mit der Höhe einverstanden bist, solltest du den Titel in genau der Höhe erstellen lassen.
Die Möglichkeit arbeitslos zu werden, gilt für alle Anderen auch und ist kein Grund keinen Titel fordern zu können.
Du hast nur die Möglichkeit, den Titel zu befristen. Z.B. auf den 18. Geburtstag.

Das mit dem halben Jahr ist auch richtig und träg mit dazu bei, dass z.B. Frau Zypries und andere feministische Figuren des Justizapparates so zufrieden mit dem Unterhaltsrecht sind.
Ist es doch eine so schöne Möglichkeit, den Männern mal so richtig eine rein zu würgen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nowo,

wie schon gesagt: Einen Unterhaltstitel kannst Du nicht verhindern, da Dein Kind ein Recht darauf hat, Du kannst aber selbst bestimmen, was drinsteht (im Gegensatz zu einer Unterhaltsklage, wo das am Ende andere für Dich formulieren).

In Deinem Fall könntest Du also zum Jugendamt gehen und einen Unterhaltstitel in für Dich unstrittiger Höhe unterschreiben; beispielsweise eine Stufe tiefer über 310 EUR abzgl. halbes Kindergeld = 228 EUR. Zusätzlich kannst Du Ausstiegsklauseln einbauen wie eine Befristung auf das 18. Lebensjahr oder eine Reduktion im Fall nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Egal, was man Dir dort erzählt: In einem freiwilligen Titel steht das drin, was Du drinhaben möchtest. Damit wäre höchstens die Differenz strittig - und darüber vor Gericht zu streiten muss nicht unbedingt lohnend sein, weder für Deine Ex noch für einen Anwalt.

Aber nachdem keine Rechtsschutzversicherung dieses Prozessrisiko übernimmt, brauchst Du dafür auch keine abschliessen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:32
 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

@Lausebackesmama: erstmal vielen Dank für den Tipp.

Habe jedoch in einem anderen Forum gelesen, dass das Kind einen befristeten Titel nicht akzeptieren muss (inkl. Gerichtsurteil), was wohl auch die Jugendämter wissen werden.
Es wäre zwar möglich, den Titel zu begrenzen, jedoch würde ich mir damit wohl nur selbst schaden, da das Jugendamt gegen mich klagen würde und Recht bekommen würde (habe mich mal persönlich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt getroffen: die ist knallhart und läst nicht mit sich spaßen!).
Was für einen Sinn macht es, zum Notar zu gehen, was zahlen zu müssen, womit das Jugendamt nicht einverstanden ist und somit gegen mich zu meinen Kosten klagt?

@Beppo: auch dir vielen Dank 🙂

@brille007: Vielen Dank 🙂

Macht es denn Sinn, aufm Jugendamt den Titel befristen zu lassen oder andere Klauseln einzubauen, wogegen dann zu meinen Kosten geklagt werden würde?
Auch wenn der Titel freiwillig ist: Ich "muss" ihn letztendlich freiwillig unterschreiben und zwar so, wie er mir vorgelegt wird, da sonst eben zu meinen Lasten geklagt werden würde?

Habe übrigens mittlerweile ne halbwegs positive Antwort von der Arag erhalten: diese bietet einen Unterhaltssachen-Rechtsschutz an, welche jedoch ne Wartezeit von 1 Jahr hat. Aber immerhin hab ich mal ne Versicherung gefunden, die sowas anbietet.
Gibt es evtl. auch gemeinnützige Organisationen, die sich um die Väter kümmert?
Für die Mütter gibt es ja sehr viele, aber was ist mit den Vätern?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 19:38




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus nowo!
gegegn eine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr kann das JA nix sagen, weil die Grundvoraussetzungen für die Unterhalstpflicht sich ändern:
1. Junior vertritt seine Interessen selbst und muß seine Bedürftigkeit belegen und
2. KM ist dann ebenfalls unterhalstpflichtig.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

;oin nowo,

Habe übrigens mittlerweile ne halbwegs positive Antwort von der Arag erhalten: diese bietet einen Unterhaltssachen-Rechtsschutz an, welche jedoch ne Wartezeit von 1 Jahr hat. Aber immerhin hab ich mal ne Versicherung gefunden, die sowas anbietet.

Lies die Versicherungsbedingungen nochmal; der RS erstreckt sich nicht auf den "Schutz" vor der Zahlung von Kindesunterhalt. Auch alles, was mit "Ehe-Rechtsschutz" zu tun hat, wirst Du ebenfalls nicht einwenden können.

Nachdem Euer Sohn erst ein Jahr alt ist, könnte Deine Ex allerdings durchaus auf die Idee kommen, Dich auf die Zahlung von Betreuungsunterhalt in Anspruch zu nehmen, und das kostet dann richtig Geld, (mindestens) bis das Kind 3 Jahre alt wird. Insofern könnte es taktisch klug sein, derzeit nicht über ein paar EUR Kindesunterhalt zu streiten, wenn Du dafür das andere "Unterhaltsgespenst" von Dir fernhalten kannst...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es evtl. auch gemeinnützige Organisationen, die sich um die Väter kümmert?

Du hast ja uns!
Viel mehr gibt es nicht.
Es gibt noch einige weitere Foren und Infoseiten mehr und es gibt den VAFK, der einige Ortsgruppen hat aber ansonsten sind wir ganz unter uns.

Wir gelten ungefähr genauso schutzwürdig wie ne Horde Kakerlaken. Einzig unser Geld wird als würdig angesehen, den Müttern zu dienen und wird deswegen wirksam davor geschützt von uns anderweitig verbraucht zu werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 19:50
 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco 🙂

Ja der Meinung bin ich auch. War gerade auf der Suche nach dem Urteil, das ich mal gelesen habe, fand es aber leider nicht mehr.
Hab aber folgende gefunden:

Das OLG Düsseldorf äußert sich nur zum Basisunterhalt (Unterhalt bis zum 3. Lebensjahres des Kindes):

"Der Titel über den zeitlichen Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB ist nicht zu befristen."

In Ziffer 17.1.1. schreibt das OLG Köln:
"Der Titel über den zeitlichen Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB ist grundsätzlich nicht zu befristen."

Heißt also für mich: mit befristung is nix 🙁

@brille007: Bin ja auch nicht auf der Suche nach einem Schutz vor Zahlung des Kindesunterhalts, sondern lediglich davor mich zu schützen, falls ich mal weniger verdiene oder sogar arbeitslos werden sollte. Scheue mich eben vor den Gerichtskosten und dem ganzen drumherum, was ich eben gern duch nen Rechtschutz abgedeckt hätte.
Ehe-Rechtschutz wird sowieso nicht benötigt, da wir nicht verheiratet waren... Zum Glück...

Aber hast Recht, über Betreuungsunterhalt hab ich noch gar nicht nachgedacht. Würde da sogar die Betreuung übernehmen, aber da würde wohl die Mutter was dagegen haben, da sie sich ja selber freut, wenn Sie dies übernehmen darf...

Jaaa Beppo, freue mich auch total ein Forum gefunden zu haben, wo man mit "gleichgesinnten" drüber plaudern kann und Meinungen/Erfahrungen austauschen kann. Bin eben noch n bissle altmodisch und schätze den persönlichen Kontakt (auch wenn dieser nicht unbedingt besser sein muss).

Woher kennt ihr euch eigtl. so gut in diesem Gebiet aus?
Seid Ihr selbst betroffen, oder interessiert euch eben dieses Thema?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Seid Ihr selbst betroffen, oder interessiert euch eben dieses Thema?

Naja, nur aus Jux und Dollerei befasst sich niemand mit so einem trostlosen Thema.

Die Anwälte tun es, weil sie sich mit dem Blut ernähren, was bei Scheidungen fließt.

Die Feministen beschäftigen sich damit, weil es gegen die Männer geht.

Und wir tun es, weil wir wollen, dass Anderen nicht das gleiche Elend passiert wie uns, bzw. um die geringen Chancen die Väter im Scheidungskampf nutzbar zu machen.

Die OLG-Urteile sind in diesem Fall nicht wichtig.
Es gibt kein Gesetz und klagen kann das JA sowieso jederzeit.
Ob sie das aber wegen der Befristung tun werden und das dann auch vom Gericht angenommen wird ist äußerst fraglich.

Andererseits ist die Befristung eines statischen Titels auf den 18. Geburtstag sowie nicht von großer Bedeutung, da sicher vorher noch ab und zu über den Betrag gesprochen wird.
Also wenn du dich besser fühlst, lasse die Befristung weg.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nowo,

mit dem 18. Geburtstag wird ein Kind volljährig. Damit entfällt automatisch jede Form von Betreuung (auch wenn Muddi vielleicht trotzdem noch Suppe kocht und T-Shirts wäscht). In jedem Fall wird Muddi an diesem Tag selbst barunterhaltspflichtig. Allein deshalb macht die Befristung Sinn.

Ich behaupte mal: Kein deutsches Jugendamt würde sich trauen, wegen einer von Dir in einen Titel hineingeschriebenen Befristung eine Klage anzustrengen. Denn nach einer Klage gibt es ein Urteil, und wenn dieses dem Beklagten (Dir?) nicht genehm wäre, könnte der sich ans zuständige OLG (und in letzter Instanz sogar an den BGH) wenden. Irgendwann wäre das Ganze jedenfalls das, was man "höchstrichterliche Rechtsprechung" nennt - und an einem entsprechenden Präzedenzfall mit entsprechendem Aktenzeichen ist den versammelten Jugendämtern überhaupt nicht gelegen; die profitieren durchaus von der Unwissenheit vieler Väter in Sachen Befristung. Du kannst ziemlich sicher sein, dass man diese arbeit-sparende Kuh nicht wegen Deines persönlichen Falles schlachtet.

Lass Dich also nicht ins Bockshorn jagen von irgendwelchen Klageandrohungen, sondern beantworte sie freundlich mit "dann tun Sie das doch einfach, wenn es Sie glücklich macht!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 20:52
 nowo
(@nowo)
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OK, vielen Dank!

Ihr habt mir alle wirklich sehr, sehr weitergeholfen.
Werde meine Unterschrift für den Titel also noch so lange wie möglich hinauszögern und dann nen auf 18 Jahre befristeten Titel mit Verweis auf monatlich anpassbare Beträge laut der Düsseldorfer Tabelle machen lassen.

Muss dann wohl hoffen, dass die Klage des Jugendamts abgewehrt wird...

Jetzt ist nur die Frage, wie lange ich mit der Unterschrift warten kann: muss das Jugendamt mich darauf hinweisen, wenn ne Klage eingereicht wurde, oder kann ich den Titel auch noch unterzeichnen, wenn ich das erste Schreiben des Gerichtes bekomme?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 21:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt ist nur die Frage, wie lange ich mit der Unterschrift warten kann: muss das Jugendamt mich darauf hinweisen, wenn ne Klage eingereicht wurde, oder kann ich den Titel auch noch unterzeichnen, wenn ich das erste Schreiben des Gerichtes bekomme?

Was soll das bringen? Lass den Quatsch.


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 21:15
 nowo
(@nowo)
Schon was gesagt Registriert

Was soll ich lassen?
Hinauszögern, unterzeichnen, oder warten bis Schreiben vom Gericht kommt?

Hab gerade mit der Mutter geredet und ist wohl so, dass sie zuerst unterschreiben muss, bevor das Jugendamt etwas unternimmt.
Wundert mich zwar, da das Jugendamt ebenfalls so viel Rechte hat wie die Mutter und somit eigtl. eigenständig wäre, aber ist mir auch recht.
Hab nun ne Abmachung, dass ich den Titel erst unterschreibe, wenn Sie den Start der Klage unterschreiben würde.

Denke, dass dies wohl ne sehr gute Lösung ist? 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 21:39
(@brille007)
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@ nowo,

Hab nun ne Abmachung, dass ich den Titel erst unterschreibe, wenn Sie den Start der Klage unterschreiben würde.

Denke, dass dies wohl ne sehr gute Lösung ist? 🙂

nein, das ist eine bescheuerte Lösung - was genau sollte daran gut sein?

Es sei denn, Du lässt Dir Dein Handeln lieber von anderen diktieren anstatt es selbst zu bestimmen.

Ansonsten gehst Du BALD zu einem Jugendamt Deiner Wahl, formulierst und unterzeichnest einen Titel nach obengenannten Kriterien und gut is'.

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 21:42




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