Hallo miteinander,
bei mir sind wegen Unterhaltsstreitigkeiten und sonstiger Kleinigkeiten Anwaltskosten in Höhe von ca. 1300 Euro aufgelaufen.
Geht ganz schnell. Die Anwälte schreiben ein bisschen hin und her und innerhalb kürzester Zeit kommt da ein kleines Vermögen
zusammen.
Nun aber zu meiner Frage. Ich habe auf dem Amtsgericht angerufen und wegen Prozesskostenbeihilfe nachgefragt. Die nette Dame
stellte am Telefon gleich die Gegenfrage, um welches Verfahren es sich den handle.
Stimmt es, dass ich nur Prozesskostenbeihilfe bekomme, wenn Streitigkeiten vor Gericht gehen?
Wiso muss dann meine Frau nichts für ihren Anwalt bezahlen?
Gibt es zu dem Thema nützliche und leichtverständliche Links im Internet?
Danke für eure Antworten
pappamanne
Servus Pappamanne!
Stimmt es, dass ich nur Prozesskostenbeihilfe bekomme, wenn Streitigkeiten vor Gericht gehen?
Ja, wie der Name schon sagt, im Fall eines Prozesses=gerichtliche Auseinandersetzung...
Wiso muss dann meine Frau nichts für ihren Anwalt bezahlen?
Kann ich mir nicht vorstellen!
Gibt es zu dem Thema nützliche und leichtverständliche Links im Internet?
Google mal ein bisschen mit den Stichwörtern, welche Dich interessieren. Vielleicht findest Du auch hier im Forum mit der Suchfunktion was...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin pappamanne,
unabhängig von anderen Fragen müssen Beratungs- und Prozesskostenbeihilfen beantragt werden, BEVOR entsprechende Aktivitäten eingeleitet werden. Die Methode "jetzt lasse ich mich mal beraten und prozessiere ein bisschen - und danach überlege ich mir, wer meine Kosten übernimmt" funktioniert nicht. Auch ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Marco,
Zitat
Wiso muss dann meine Frau nichts für ihren Anwalt bezahlen?
Kann ich mir nicht vorstellen!
Doch! Wenn der Anwalt so blöd oder freundlich ist, auch für außergerichtliche Schreiben nur die Beratungshilfegebühren zu verlangen.
@ Brille
Das ist so nicht ganz richtig.
PKH kann noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beantragt werden.
Beratungshilfe auch nachträglich. Die deckt aber eben nur die mündliche Beratung und nicht außergerichtliches Tätigwerden.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Moin krishna,
Das ist so nicht ganz richtig.
PKH kann noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beantragt werden.
nein, das stimmt so nicht; zumal üblicherweise auch die Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem PKH-Antrag bekommen muss bzw. das angerufene Gericht sich ein Bild über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens machen möchte.
In PKH-Anträgen (Beispiel >>>HIER<<<) steht üblicherweise ein Passus wie "Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des vollständigen Antrags einschliesslich dieser Erklärung und aller notwendigen Belege bewilligt werden."
Natürlich kann man jederzeit alles beantragen - aber welchen Sinn sollte es machen, gegen Ende eines Verfahrens einen solchen Antrag zu stellen, wenn die entscheidenden Kosten längst angefallen sind und nicht mehr von der PKH gedeckt werden?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Natürlich kann man jederzeit alles beantragen - aber welchen Sinn sollte es machen, gegen Ende eines Verfahrens einen solchen Antrag zu stellen, wenn die entscheidenden Kosten längst angefallen sind und nicht mehr von der PKH gedeckt werden?
Das Leben schreibt doch so viele Geschichten...
Bsp.: Kläger verliert im Laufe des Prozesses seinen Job und hat keine Ersparnisse mehr, um vorschussweise die Anwaltsrechnung für die Wahrnehmung des Termins zu zahlen. Er reicht also die vollständigen PKH-Unterlagen zur mündlichen Verhandlung ein. Der Gegner kann sofort Stellung dazu nehmen. Gedeckt wäre dann nicht nur die Terminsgebühr, sondern auch die Verfahrensgebühr, da diese allein schon durch die Wahrnehmung ebenfalls ausgelöst wird, es sei denn, der Anwalt verhandelt gar nicht selbständig und gibt nur bestimmte Erklärungen ab.
Oder: Der Anwalt, der sich seiner Sache zunächst sicher war und keinen Vorschuss verlangte, ahnt "juristische Spitzfindigkeiten" des Gerichts, die im summarischen Mutwilligkeits- und Erfolgsaussichten-Prüfungsverfahren nicht zulässig wären, und geht dann lieber auf Nummer Sicher, um bei einer negativen Entscheidung seinem Geld nicht hinter rennen zu müssen.
In der Tat dürften solch späte Anträge selten sein. Möglich sind sie allerdings.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Moin Krishna,
irgendwelche Ausnahme- und Spezialfälle gibt es immer; über die Grundsätzlichkeiten - hier: Zeitpunkt der Beantragung von PKH - sagen sie wenig bis nichts aus. Es gibt auch Menschen, die Autounfälle überlebt haben, weil sie NICHT angeschnallt waren. Trotzdem ist und bleibt der Gurt bei Autounfällen Lebensretter Nr. 1...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
es geht hier doch auch um die Frage, ob man vielleicht doch noch etwas n a c h t r ä g l i c h regeln kann? Und im Falle der Beratungshilfe geht das problemlos. Da Pappamanne die Rechnung aber schon bezahlt haben wird und den Anwalt auch außergerichtliche Schreiben fertigen ließ, kann er nichts mehr machen.
Aber in manchen Fallgestaltungen geht das durchaus. Der Fall mit den Zahlungsschwierigkeiten der Mandantschaft ist im Übrigen gar nicht mal so selten.
Natürlich hast Du Recht, dass derlei Anträge g r u n d s ä t z l i c h zu Beginn eines Verfahrens gestellt werden s o l l t e n, denn nur dann kann man sich sicher sein, dass wirklich alle eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren dés Verfahrens zunächst mal abgesichert sind. Denn ein Zuwarten mit dem Antrag birgt auch Risiken, wenn bspw. das Gericht bereits Beweis erhoben hat und damit ein größerer Teil der Sache schon verloren ist, der Kläger aber erst danach den PKH-Antrag stellt. Dann wird die PKH nur noch für die restliche Forderung gewährt, sodass man auch dann auf Kosten hängenbleiben wird.
Ich finde es aber schon wichtig zu sagen, dass PKH immer noch beantragt werden kann. Denn man hört dann und wann durchaus mal, dass Anwälte nicht richtig über PKH informieren, um die ab gewissen Streitwerten im Gegensatz zur PKH höheren, normalen Gebühren zu kassieren.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
