Hallo,
bei mir läuft z.Zt. die Scheidung. Aufgrund meines Einkommens und der tatsache, dass ich bereits Unterhalt an ein uneheliches Kind zahle, wurde mir volle PKH gewährt.
Nun stellt mir mein Anwalt 985,- für 'aussergerichtliche Vertretung', 'Telefon & Porto' und 'Kopierkosten' in Rechnung. Er sagte mir bei meinem ersten Besuch, dass die Scheidung in meinem Fall komplett ca. 1.500-1.700 EUR kosten wird, es aber sehr wahrscheinlich ist, dass in meinem Fall alles übernommen wird.
Bei meinem Nachfragen beim Anwalt hieß es dann, dass die PKH nur die 'gerichtlichen Prozesskosten' und die 'gerichtlichen Anwaltskosten' trägt, NICHT aber die 'aussergerichtlichen Dinge'.
Eine Bekannte von mir mußte für ihre Scheidung und vor allem für den Anwalt nichts zahlen, aufgrund gewährter PKH.
Was ist nun richtig und vor allem was kann ich machen?
Viele Grüße
Nagi
Hallo Nagi und herzlich willkommen bei vs!
Ich weiss leider nicht (noch nicht) wie man hier eine Link reinstellen kann, aber mit ein bischen googlen hab ich folgendes gefunden:
"Hinweise zur Prozesskostenhilfe
*edit link siehe unten*
Ich hoffe, dass dies ein wenig weiterhilft, zumindest hat es den Anschein, als hättest Du Dir IM VORFELD ein RA beiordnen lassen müssen.
Vielleicht weiss jemand anderes noch weiter?
Gruß
jo
Moin,
mir wäre es lieber (wg. Copyright), wenn du einfach den Link aus dem Browser einkopierst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
Mensch prima, das ist ja klasse, dass man hier so schnell eine Antwort bekommt.
Vielen Dank an den ersten Beitrag, ich habe echt heute den halben Tag gegooglet aber nichts verwertbares bekommen. Nach dem was da steht, werden die Antwaltskosten OHNE wenn und aber übernommen. Kannst du mir die Quelle noch nennen?
@DeepT.: Auch danke für deine Antworten. Ich war 09/06 das erste Mal beim RA, da habe ich sofort gefragt wie das mit den Kosten aussieht. Ich war nicht wegen der Scheidungssache da sondern wegen einer anderen Sache. Da sagte er, dass es in meinem Fall so aussehen wird, als würden meine Kosten übernommen werden. Nach der Info die ich zu dem Zeitpunkt eingeholt habe fragte ich, was er nun für die Beratung von mir bekommt. Darauf bekam ich als Antwort... "Lassen Sie mal, ich lege eine Akte an, wir sehen uns bestimmt wieder.... - Darauf hin bin ich ohne Kosten wieder raus.
Alles was mit der Scheidung zu tun hat ging dann im Januar los. Im März wurde mir dann volle PKH gewährt.
Ohne Witz, ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich beim RA jemans etwas bzgl. der Übername der Vertretung unterschrieben habe. Das will ich jetzt aber nicht ganz ausschliessen. Wenn jedoch etwas unterschrieben habe, dann muß das im Jan. oder Feb. gewesen sein.
Fest steht auf jeden Fall, dass ich bei meinem ersten Besuch schon gesagt habe, dass ich die Kosten wahrscheinlich nicht tragen kann.
Was soll ich denn nun machen? Wenn mir ein RA sagt, die 'aussergerichtlichen Kosten' werden nicht getraben, obwohl sie voll zu der Scheidung dazugehören, dann muß ich das al Laie doch erstmal glauben.
Ich habe bereits 200 EUR bezahlt letzten Monat.
Gruß und Danke vielmals für Eure Infos
Nagi
Hi,
Mal ganz grundsätzlich:
Originale (Schriftstücke) gehen nicht aus dem Haus.
Von jedem Schriftstück, das Deine Unterschrift tragen soll, verlangst Du eine Kopie, erst dann unterschreibst Du beides.
Sollten es mehrere Seiten sein, wird jede einzelne so Seite unterschrieben, dass keine Textänderungen mehr möglich sind.
Bei einer pol. Vernehmung verweist Du gleich zu Anfang auf die Ablehnung eines "Gedächtnisprotokolls", falls Dir keine Kopie Deiner Aussage ausgehändigt wird.
Dann bleiben Dir solche Situationen wie jetzt erspart.
Gruß Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin Nagi,
nach meinem Verständnis der Rechtsanwalts-Gebührenordnung beinhaltet die Prozesskostenhilfe nur die Kosten, die für eine gerichtliche Auseinandersetzung anfallen. Eine aussergerichtliche Einigung ist daher nicht zwingend davon berührt; die wäre dann "Privatvergnügen". Möglicherweise sind die Dir in Rechnung gestellten Kosten also eine Vergleichsgebühr.
Sie beispielsweise auch >>>hier<<<
Leider sagen einem das nicht alle Anwälte vorher - bzw. schreiben es so auf Papier, denn was irgendwer irgendwann mal gesagt hat, ist juristisch sowieso ohne Belang. Ich habe sogar schon von Anwälten gehört, die ihren Mandanten suggerieren, man könne eine Scheidung "gewinnen" und die Kosten würde dann (wie im Zivilprozess) die Gegenseite tragen. Das böse Erwachen kommt dann kurz nach dem Scheidungsurteil mit der Rechnung: Wenn der Mandant merkt, dass er von seinem Anwalt in ein streitiges Verfahren getrieben wurde und sich kostentechnisch besser friedlich mit seinem/seiner Ex geeinigt hätte. Aber dafür kriegt ein Anwalt keine Kohle...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Nagi,
hier noch mal "meine" Quelle.
http://www.arbg-heilbronn.de/servlet/PB/menu/1177840/index.html
@Deep: ich glaube, so meintest du das?
beim googlen folgendes eingeben: Prozesskostenhilfe außergerichtlich kosten
Gruß
jo
Hallo
Auf anfragen bei meinem AW in bezug auf PKH teielte dieser mir mit:
PKH ist derzeit nicht möglich da ein gerichtliches verfahren noch nicht besteht. Er riet mir einen "Beratungshilfeberechtigungsschein" vom ansässigen Amgericht
zu beschaffen.Zu beachten sei ,daß für jede unterschiedliche anwaltliche tätigkeit ein neuer schein beschaffen werden muss.
gruß flagorett