Hallo!
Mir hats nach der Durchsicht meiner Unterlagen fast den Schalter nausgehaut! Da ist ein Schreiben Anwalt Gegenseite an AG: "Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung meiner Mandantin .... an." Jetzt kommt´s: "Da der Herr "Ich" ein Einkommen von "...." hat, steht ihm keine PKH zu."
Eine neue Form der Einkommenssicherung, oder? 😡
und wie mir die zustand/ zusteht!... :rofl2:
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin,
Anwälte, die glauben, dass das, was sie sagen, die Entscheidung des Richters (und meist in einem Abwasch auch den Inhalt des BGB umbiegt) wirklich relevant ist, klappern entweder in Auftrag ihres Mandanten mit dem Geschirr oder haben vor Gericht selten einen Schnitt zu machen (sog. Krawallanwälte). Wenn der PKH-Antrag mit den entsprechenden Angaben schriftlich beim Gericht vorliegt, ist bestenfall eine Anfrage des Gerichtes zur Stellungnahme dazu zu erwarten. Sollte wirklich mal ein Gericht die PKH nur aufgrund des Gefasels eines generischen Interessenvertreters ablehnt, wäre die Zeit für einen freundlichen Einspruch mit angebauter Eskalationsstufe nach oben gekommen.
Gruß, Xe
"Da der Herr "Ich" ein Einkommen von "...." hat, steht ihm keine PKH zu."
einfach ruhig bleiben. 😉
das ist nur "geschirrgeklapper" wie xe bereits bemerkte.
dieser oder ähnliche sätze finden sich in jedem 2ten schreiben eines gegnerischen RA.
hier wird nur versucht ein neues feuer zu legen das du nun löschen willst.
solange du damit beschäftigt bist könnte ja etwas anderes deiner aufmerksamkeit entgehen.
kleiner witz amrande:
mir wurde mal vom gegnerischen RA unterstellt das ein mann meiner qualifikation
mühelos 2500€ netto verdienen kann und mir deshalb:
1. die pkh gestrichen werden muss
2.der KU angehoben werden müsste
als ich dem RA in der verhandlung nach dem entsprechenden job fragte und wann ich dort anfangen kann war ruhe! :rofl2:
gruss sandgren 8)
Hallo!
Das Dingens PKH ist insofern heute noch teilweise aktuell, als dass ich monatliche Raten von 30.- Euronen zurückzahlen darf - habe irgendwo gelesen, dass es eine Begrenzung der Raten von 40 Einheiten gibt - gilt diese Begrenzung immer (gleiche Vermögensverhältnisse bei evtl. Überprüfung angenommen)? Hat jemand ein Gesetz? Ich weiss auch von einem Antrag Juni 2006 im Bundestag zur Begrenzung der PKH - glaube aber, dass die noch net beschlossen ist.
Thx! Ja ich gebe zu, habe den Bescheid/ Anweisung der Kasse verludert! Könnte ja da drauffstehen ...
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: gehört wohl jetzt zu Behörden/ Gerichte - sorry!
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin nichtaufgeber....
ich meine, es sind im höchstfall 48 Monatsraten.So steht es bei mir drin.
Schaue mal nach: § 120 Abs. 1 Zivilprozessordnung
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
