RA Kosten trotz PKH
 
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RA Kosten trotz PKH

 
(@patschke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Partner wurde nun auch endlich nach über einem Jahr hin und her geschieden, aber nun stellten wir uns eine Frage:

Seine Ex-Frau hat Scheidung und Unterhaltsklage bei Gericht eingereicht. Wir nahmen uns einen Anwalt und erhielten kurz dadrauf eine Rechnung zum Vorschuss von der Unterhaltsklage, von der Scheidung wurde nichts gesagt.
Aufgrund fianzieller Mittel haben wir allgemein PKH beantragt, diese wurde auch genehmigt und zahlen schon an das Gericht.

Nun unsere Frage:
Würde wir von dem Vorschuss noch was zurück bekommen oder müssen wir damit rechnen, dass nochmals eine Rechnung kommt.
Eigentlich sind die Scheidung und das Unterhaltsverfahren 2 getrennte Sachen aber im Prozess wurde es zusammen behandelt und die Kostenaufstellung beinhaltete beides.

Bitte um Eure Mithilfe

Vielen Dank Patschke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 13:25
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Patschke,
da musst Du ein wenig genauer hinsehen.

In einer Verhandlung können durchaus mehrere Verfahren behandelt werden.

Wichtig ist das Aktenzeichen. Diesem sollte der erste Blick bei Schreiben von Rechtsanwälten und Gerichten gelten. Die Frage ist also, wie viele Aktenzeichen es gab und zu welchem die PKH beantragt und bewilligt wurde.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 14:03
(@patschke)
Schon was gesagt Registriert

Also 🙂

Im PKH-Schreiben steht:
Die Bewilligung gilt für Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Was mich gerade noch verwundert ist, dass im Urteil steht, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden..was hat das noch zu bedeuten?!
Es kam im Endeffekt zu einem Vergleich (falls das wichtig zu Wissen ist ) 🙂

Danke u Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 14:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der PKH-Antrag ist durch deinen RA gestellt worden. Das Verfahren ist vermutlich so weit fortgeschritten gewesen bei nicht genehmigter PKH, weswegen er sich genötigt sah, einen Prozesskostenvorschuss in Rechnung zu stellen.

Nun wurde, vermutlich in der m,dl. Verhandlung, PKH gewährt. Dein RA wird vom Staat bezahlt, wodurch er weniger einnimmt. Der von dir bezahlte Prozesskostenvorschuss ist aus diesem Grunde an dich zurückzuzahlen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 14:30
(@patschke)
Schon was gesagt Registriert

So nochmal:

ich habe gerade mit dem RA telefoniert und mir wurde gesagt, dass wir nichts zurück bekommen, da diese Vorrausszahlung sich auf die aussergerichtliche Unterhaltsklage bezogen hat (was vorher statt fand?!?!)
Ich versteh zwar immer noch nicht die Welt, denn das wurde ja in dem Sinn bei Gericht auch verhandelt, aber was soll man sagen....denke das die Klage vom Unterhalt erst danach eingereicht wurde und es daran liegt.Keine Ahnung

Danke trotzdem für Eure Beiträge

Das Leben geht weiter

Patschke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 15:25
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ...

aussergerichtliche Unterhaltsklage bezogen hat (was vorher statt fand?!?!)

Gibt es denn sowas wirklich?

Bei Zweifeln würde ich das mit dem RA schriftlich klären (Vorschuß zurückfordern; seine Darstellung schriftlich erbitten) und damit ggf. zum Gericht/zur RA-Kammer gehen, um das dort prüfen zu lassen ...

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2008 15:37