Hallo Ihr Lieben,
es gibt ja Gebührentabellen, bei denen man in etwa berechnen kann, welche Kosten
auf einen zukommen....
Dies bezieht sich aber immer auf "Streitwerte".
Bei mir ist es so, dass mein Ex mit seinem RA einen Vertrag aufgesetzt hat, in dem
Unterhalt, Hausbesitz usw. geregelt werden.
Wir werden uns nicht scheiden lassen, es geht nur um eine Aufteilung.
Er übernimmt das Haus und die Kredite und zahlt mich aus.
Diesen Vertrag möchte ich nun von meinem Anwalt prüfen lassen und dann
werden wir das Ganze notariell beglaubigen lassen.
Mit welchen Anwaltskosten muss ich da in etwa rechnen?
Wird da auch der "Streitwert" veranschlagt?
Wir streiten uns ja (höchstwahrscheinlich) nicht darum, sondern suchen
eine einvernehmliche Regelung.
Wenn alles glatt läuft, dann hat mein Ex die Vereinbarung so zu Papier gebracht, dass
sie ok ist....(ich hab sie noch nicht zu Gesicht bekommen und bin einigermaßen gespannt!)
Es geht bei diesem Anwaltsbesuch eigentlich nur darum, dass geprüft wird, ob
diese Vereinbarung rechtens ist, ob sie irgendwelche "Fallstricke" beinhaltet oder
ob irgendwas übersehen wurde.
LG
Smilla
Hallo Smilla,
ich weiß nicht, ob es dafür eine Gebührentabelle gibt aber ich würde das für eine Beratungsleistung halten, die auf Stundenbasis abgerechnet wird.
Ich würde vielleicht mit 100,- € rechnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen Beppo,
danke für die superschnelle Info!
🙂
Das wäre natürlich klasse!
Ich hoffe, dass wir das Ganze so geregelt kriegen.....dann hätten wir unser Ziel
der gütlichen Einigung mit minimalem Kostenaufwand erreicht!
Das Ganze zieht sich ja schon ewig hin und ich hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben....
nun zeichnet sich aber ein baldiges "Ende" ab.
LG
Smilla
Hi smilla,
ich kann dir nur ganz dringend raten - FRAG DEINEN ANWALT VORHER, WIE ER ABRECHNET !!
Ich hatte die gleiche Meinung wie beppo.
Bin mit der gleichen Problemstellung wie du zu meiner Anwältin gegangen - Notarvertag bezüglich Zugewinn.
Ich habe eine Rechnung über 1200 Euro bekommen - nach Streitwert. Wollte fast noch eine Vergleichsgebühr abrechnen - die habe ich erfolgreich abgewendet.
Deswegen mein Rat - besprich die Kostenfrage, bevor du die Leistung deines RA in Anspruch nimmst.
Viele Grüße
galaxy
Hallo galaxy,
danke für den Hinweis!
So was habe ich schon fast befürchtet :exclam:
Wenn das so ist, werde ich auf alle Fälle vorab die Kosten besprechen...
Ich hab mir nämlich eine der renommiertesten Kanzleien in meiner Gegend
ausgesucht....und ich weiß von anderen Klienten, dass die schon wesentlich
teurer sind als der "Wald-und Wiesen-Anwalt", den ich zuvor hatte.
LG
Smilla
Ja, sorry,
hatte ich vergessen zu sagen, das sowas nicht automatisch und schon garnicht nachträglich geht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Smilla,
ganz wichtig: Nicht nur "fragen", sondern konkret und schriftlich mit einem (Maximal-)Betrag vereinbaren! Eine Unterschrift unter eine Anwaltsvollmacht ist ansonsten schnell ein Blanko-Scheck und das, was mal "besprochen" wurde, kann hinterher niemand mehr beweisen.
Ich hatte das vor Jahren einmal bei einem Prozess über Urheberrechtsfragen: Im Vorgespräch war alles easy und nur eine Sache weniger Stunden. Man ist ja Profi auf dem Gebiet; eine Vereinbarung über ein bestimmtes Stundenhonorar sei viel günstiger für mich als die Abrechnung nach der BRAGO. Also unterschrieb ich die. Später bekam ich eine Rechnung über 18.000 DM; der Herr Anwalt habe sich in meinen überaus komplizierten Fall ja erst mal einarbeiten müssen und viele Stunden in der Uni-Bibliothek verbracht. Und dann fang mal an, mit einem Anwalt zu streiten...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke!
Ich werde wohl einen Maximalbetrag vereinbaren, das ist sicherlich das Beste!
Im Idealfall muss ich ja nur einmal hin... 😉
LG
Smilla
@beppo:
brauchst Dich nicht zu entschuldigen 🙂
