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Moin,
PKH übernimtm die eigenen Kosten, welche durch die Führung eines Prozesses entstehen. Sobald das Gericht ein Aktenzeichen vergeben hat, gilt das Verfahren als eröffnet und PKH greift, sofern sie erteilt wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 14.07.2008 11:36
Moin!
Wenn die klage zurück gezogen ist hat sie aus eigenen mitteln die Kosten zu tragen! auch der aufwendund der gegenseite (Anwaltskosten)...
Lg Dan
ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂
Geschrieben : 14.07.2008 15:19
