PKH und wer zahlt n...
 
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PKH und wer zahlt nun??

 
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Moin Moin ,
mal eine <Frage zur PKH ...Frau bekommt PKH und zieht <Mann vor Gericht...das Verfahren wird "abgeblasen und nun--wer zahlt den Anwalt der EX die PKH oder sie selbst??


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 11:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

PKH übernimtm die eigenen Kosten, welche durch die Führung eines Prozesses entstehen. Sobald das Gericht ein Aktenzeichen vergeben hat, gilt das Verfahren als eröffnet und PKH greift, sofern sie erteilt wurde.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 11:36
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Meine Ex hatte PKH, hat das Klage zurückgezogen (nach Gutachten Vaterschaft) und musste die kompletten Kosten zahlen, die PKH wurde ihr gestrichen das es wohl zu keinem Urteil kam und Sie die Klage zurückgezogen hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 13:08
(@danimpott)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Wenn die klage zurück gezogen ist hat sie aus eigenen mitteln die Kosten zu tragen! auch der aufwendund der gegenseite (Anwaltskosten)...

Lg Dan


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 15:19