Meine ExFreundin, zugleich Mutter meines Sohnes, die mit diesem und einem weiteren Sohn von ihr in meiner Wohnung lebt, hatte mich auf höheren Barunterhalt verklagt, während sie bei mir wohnt. Die Klage selbst war recht aussichtslos, weil ich bereits mehr zahlte als dort gefordert ,und ging wohl darauf zurück, dass die Anwältin der Kindesmutter auf die Prozesskostenhilfe aus war. Mein Anwalt schickte mir dann bereits vor dem Prozess eine Rechnung, in der der Sreitwert auf 5000 Euro taxiert wurde. Dannach - aber noch vor dem Termin - reichte die Gegenseite ein Vergleichsangebot ein bzw stellte andere Forderungen. Vor Gericht haben wir dann tausend Sachen diskutiert, nur nicht die ursprüngliche Frage, die den Prozessbegründete. Wir haben uns dann verglichen, darin wurden geregelt: Unterhalt für meine Ex (Minimalbetrag bis der Kleine 3 Jahre alt wird), der Unterhalt für den Kleinen, der Auszugstermin aus meiner Wohnung, die Übergabemodalitäten ihrer Ersparnisse, die ich treuhänderisch verwaltet habe (und deren Herausgabe nie in Frage gestellt war). Das Gesamtpaket hat nun den Streitwert auf etwa 35 000 Euro hochgejazzt (vor allem wg Wohnung und Geldbetrag).
Den Vergleich finde ich inhaltlich tragbar. Was ich nicht verstehe - und vor allen im Vorfeld nicht ahnte - ist, dass, wenn man sich, wenn man denn schon mal da ist, recht umfangreicht einigt, die Kosten derart explodieren. Das ganze hätte ohne Gericht und Anwälte ablaufen können (die Prozessursache stand überhaupt nicht mehr zur Debatte).
Ich vermute, dass mein Anwalt mir eine fette Rechnung ausstellt (die meiner Ex wird von der Prozesskostenhilfe getagen), da der Streitwert deutlich gestiegen ist, was mich kolossal ärgert :gunman:. Dabei hatte er mir, wie gesagt, schon eine Rechnung geschickt, die den besagten Prozess abdeckte (und bereits höher ausfällt, als das, was er ganz zu Beginn als Gesamtkosten avisiert hatte). Dass er schlampig gearbeitet hat (Briefe an die Gegenseite geschickt, deren Entwürfe ich - obwohl vorher gefordert - nicht zu Gesicht bekam) kommt hinzu. Kann ich an dem voraussichtlichen Kostenhammer :crash: der anwaltlichen Rechnung was machen?
Vielen Dank für Euren Rat
PS: Großes Lob und Dank an die Verantwortlichen dieser Seite. Sie ist ein großer Trost in einer Phase, in der Mann sich meistens wie "Theo gegen den Rest der Welt" fühlt.
Kann ich an dem voraussichtlichen Kostenhammer :crash: der anwaltlichen Rechnung was machen?
Hallo,
nein, kannst du nicht. Wie teuer das wird ist hier zu ermitteln. Vergleichsgebühr nicht vergessen.
/elwu
schluck :exclam:
Dennoch danke.
Und was ist , wenn ich den Vergleich ablehne? In der Klage ging es schließlich um etwas anderes.
Grüße
Hallo Goldesel,
du hast den Vergleich doch bereits angenommen.
Da gibt es nichts mehr abzulehnen.
Das ist hier ein häufiges Thema, dass man sich in der Verhandlung nicht dazu belabern lassen soll, irgendeinem Vergleich zuzustimmen.
Anders als bei anderen unseriösen Überrumpelungsgeschäften, z.B. an der Haustür, hast du bei den Drückern vom Gericht keine Rückgabemöglichkeit.
Wenn man diesen Gangstern mal in die Hände gefallen ist, steht einem niemand mehr bei.
Gruss Beppo.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
der Vergleich mit den Haustürgeschäften trifft den Nagel auf den Kopf.
Umso mehr verwirrt es mich, dass es so geregelt ist, wie es ja offenbar ist.
Ich käme aus dem Staunen nicht mehr raus, wenn ich nicht so mit Wutausbrüchen beschäftigt wäre.
Dir jedenfalls danke für die Aufklärung.
Hallo Goldesel, hallo Beppo,
heisst das, man sollte bezüglich der Wohnung keinen Vergleich anstreben, sondern auf was plädieren? Wir müssen ein Haus auseinander dividieren mit Kostenpunkt ca. 300.000. Mir schwant Böses... Dasselbe gilt dann wohl auch für das Unterhaltsrecht? Auch hier keinen Vergleich. Stimmt das so? Sorry, Goldesel, dass ich deinen thread hier mitbenutze.
Grüße, dude
Hallo Dude,
ein Vergleich ist nicht grundsätzlich schlecht.
Er ist nur eben sehr schwer wieder zu ändern und man hat vor Allem keine Widerrufsmöglichkeit, wenn einem nach 2 Tagen auffällt, dass er einem doch nicht gefällt.
Deswegen muss man höllisch aufpassen, dass man sich vor Gericht nicht überrumpeln lässt.
Wenn man absolut sicher ist, dass der Vergleich günstig ist, kann man ihn ruhig annehmen.
Die Kunst ist nur,das während der Verhandlung zu erkennen und richtig abzuschätzen. dafür braucht man u.A. einen guten Anwalt.
Für dein konkretes Problem solltest du aber tatsächlich ein eigenes Thema unter Zugewinnausgleich mit mehr Details erstellen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
auch bei Anwälten heißt es reden, reden und nochmals reden. Jeder hat die Möglichkeit sich vorher einen "Kostenvoranschlag" zu holen. Das hat mit Beratung gar nichts zu tun. Mittlerweile müssen Anwälte im sogenannten Beratungsprotokoll aufnehmen, dass die Gebühren besprochen worden sind. Dieses ist dann wichtig, wenn eine zu hohe Rechnung vor Gericht geht.
Mein Rat daher. Immer in Vorfeld abklären, welche Kosten auf einen zu kommen können. Dann ist ein Vergleich bezüglich eines Hauses überhaupt kein Problem. Bei einem Vergleich zahlt in der Regel jeder seine Kosten.
Beispiel bei mir.
Ich wollte mein Haus komplett übernehmen. Ich habe habe im Vorfeld mit meinem Anwalt gesprochen welchen Streitwert er zu Grunde legt. Mein Anwalt hat dann den Betrag genommen, den wir meiner Ex angeboten haben. Das Ganze ging nicht vor Gericht und somit außergerichtliche Einigung. Meine Kosten um die 250,00€
Meine Ex ganz schlau hat gar nicht mit ihrer Anwältin geredet. Die hat dann von sich aus den von meiner Ex errechneten Verkehrswert als Streitwert genommen. Kosten für die Ex 2.500,00€.
Da ging es um lediglich 5.000,00€. Somit hat meine Ex nur 2.500,00€ insgesamt bekommen.
Gruß
nichtplatt
