Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. „Anwälte und Mandaten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach der ab 1. Juli geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn dennoch keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen, deren konkrete Höhe sich derzeit nicht voraussagen lässt.
Das Gesetz enthält allerdings eine Regelung, um den Verbraucher, der mit seinem Anwalt keine Vereinbarung getroffen hat, vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen. So darf der Anwalt auch in solchen Fällen für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 € und bei einer weiteren Beratung nicht mehr als 250 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer fordern. Weitere Informationen unter: www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
das dürfte dann insbesondere in Bezug auf PKH interessant werden, denn wenn die PKH "unüblich" (= zu niedrig) zahlt, findet sich schlicht kein Anwalt mehr, der dafür arbeitet, wenn sie es aber doch tut, ist das ein "Üblichkeitsstandard", der durchaus eine gewichtige Argumentation gegen überhöhte (= über PKH) Rechnungen darstellt.
Gruß, Xe
das dürfte dann insbesondere in Bezug auf PKH interessant werden, denn wenn die PKH "unüblich" (= zu niedrig) zahlt, findet sich schlicht kein Anwalt mehr, der dafür arbeitet
Hi,
keine Sorge. Bei mittlerweile rund 135.000 Advokaten ist das Land so übersät mit dieser Berufsgruppe, dass sehr viele davon fast ohne Einkommen herumkrebsen. Und daher jedes Mandat für PKH mit Kusshand annehmen. Ich freue mich über die Änderung, erlaubt sie mir doch künftig, falls ich (hoffentlich nicht) noch jemals so eine Type benötige, das Honorar frei auszuhandeln. Und Jahrzehnte härtester und erfolgreicher Vertragsverhandlungen mit Spitzenmanagern der Telekomunikationsindustrie, in diversen Ländern dieser Erde, hat mich einigermaßen fit gemacht. Da dürften nur wenige Schwarzkittel mithalten können, tja. Endlich ists vorbei mit der an Streitwert gekoppelten leistungslosen Bezahlung *eg*
cya,
elwu
Frei verhandelbar? Kann das auch heißen ,das sie sich, wie in Amerika auf eine "Gewinnbeteiligung" einigen können?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin elwu,
das macht dann knapp 611 Einwohner pro Anwalt, immerhin... bei allerdings knapp
Eingangsinstanz:
Zivilgerichte: 1.908.167 Verfahren (AG: 1.489.432, LG: 418.735)
Familiengerichte: AG: 577.146
Rechtsmittelinstanz:
Zivilgerichte 141.758
Landgerichte 74.586
Oberlandesgerichte 61.079
Bundesgerichtshof 6.093
Familiengerichte (OLG): 55.571
(Zahlen: 2003)
dürfte damit in einem Land, in dem man seinen Nachbarn auch schon mal wegen eines Gartenzwerges und der Farbe seines Briefkastens verklagen kann, kaum ein Anwalt verhungern, da stimme ich dir zu. Nur: wenn ich dringend einen Anwalt brauche, habe ich einfach nicht die Möglichkeit, den mit einer Summe X unter Druck zu setzen, wenn der ablehnt, darf ich weitersuchen. Vor allem schwierig, wenn es der "Stammanwalt" ist, der dann lange dransaß und schlagartig mehr Geld will, ein neuer Anwalt müßte sich erst einarbeiten. Damit wird der Mandant erpressbar.
Gruß, Xe
