Hallo zusammen,
ich weiß ja nicht, ob es bekannt ist, wenn ja, dann diesen Beitrag bitte in den Müll schmeißen.
Wenn bei Unterhaltsstreit zwei oder mehrere Kinder da sind, ein Kind wird volljährig, dann darf der RA nur entweder das volljährige Kind vertreten oder den Elternteil mit dem/den minderjährigen Kind/ern. Beides darf der RA nicht, da er ja befangen ist.
(Dies gilt aber nur, wenn das das volljährige Kind auch geschäftsfähig ist, also nicht geistig, körperlich oder seelisch behindert ist). Wir haben nämlich gerade so was.
Das hat der RA meines Männekens gesagt. Nun muss sich KM überlegen, ob sie sich mit Sohn vertreten lässt (der ist noch minderjährig) oder die Tochter (wird bald 18 Jahre) sich von diesem RA vertreten lässt.
Bei uns ist das ganz toll, denn die RAin der Ex ist wahrlich eine Schlimme, die frisst dich mit Haut und Haaren. :beataway:
So long KleineEli
Hallo KleineEli,
genau das habe ich letztes Jahr auch unserem RA gesagt und er wollte da aber nicht drauf eingehen. Er gab mir zwar im Wesentlichen Recht, aber in sämtlicher Korrespondenz stand nichts davon. Ich habe es übrigens nicht als Befangenheit, sondern als Interessenkonflikt gesehen.
Es wäre möglich, dass wir dieses Jahr wieder in solch eine Situation kommen können, da nun auch das zweite "Kind" volljährig wird und noch zwei minderjährige Kinder da sind.
Was hat euer RA denn konkret unternommen, damit die KM von dem Volljährigen getrennt verhandelt?
eskima
Hallo eskima,
ich habe wie wild das Schreiben vom RA gesucht, damit ich dir zitieren kann. Leider habe ich ihn, wie es bei Eile so ist, nicht zur Hand :redhead:. Sinngebmäß hat der RA die Gegenseite aufgefordert mitzuteilen, wen sie ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit der Tochter vertritt und das wars und, wie du auch sagst, hatte er Interessenkonflikt, glaube ich geschrieben. Sie hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet (das ist bei der RAin so üblich), aber es soll ein BGH-Urteil darüber geben. Ich schau zu, dass ich da mal was finden kann. Wenn ich den Brief gefunden habe, bzw. die RAin der Gegenseite sich meldet, dann trage ich hier ein was sie geschrieben hat.
Guts Nächtle KleineEli
Hallo zusammen!
Meine RAin hat mir im Zuge der Unterhaltsberechnungen gesagt, dass sie mich bzw. meine Rechte und die der 3 minderjährigen Kinder vertreten könne. Für meinen volljährigen Sohn bräuchte sie entweder ein zusätzliches Mandat, sprich einen Auftrag von ihm, ihn zu vertreten, oder mein Sohn solle mir eine Vollmacht schreiben, dass ich auch für seine Rechte streiten solle. Von einem extra RA für meinen volljährigen Sohn oder eine Kompetenzschwierigkeit / Interessenkonflikt war nie die Rede.
Offensichtlich ist es also doch möglich!
LG
Kisscologne
Hallo KleineEli,
ich habe wie wild das Schreiben vom RA gesucht, damit ich dir zitieren kann. Leider habe ich ihn, wie es bei Eile so ist, nicht zur Hand
ich wäre echt interessiert und würde mich freuen, wenn du es noch einstellst. Wir wissen ja jetzt, wie chaotisch es läuft, wenn wir nicht gegenan gehen. Bleibt die Frage, ob es besser laufen kann, wenn wir gegenan gehen :erstaunt039:
@ kisscologne
möglich ist alles, wenn niemand widerspricht. Oder anders ausgedrückt: wenn du als KM kein Problem hast, sowohl deine relevanten Unterlagen als auch die deines volljährigen Kindes herauszugeben, dann kann auch alles berechnet werden. Da es bei uns aber immer das größte Problem mit der Auskunft war, tendieren wir eher dazu, dann der KM einen Interessenkonflikt zu unterstellen.
eskima
edit: wenn die Sache zu Gericht geht, dann wird es vermutlich richtig kompliziert.
Fall 1: die minderjährigen und volljährigen Kinder werden gesamt berechnet -> das wird vermutlich relativ gerecht in Bezug auf das Einkommen des KVs.
Fall 2: die minderjährigen Kind(er), vertreten durch ihre Mutter, bekommen eine Verhandlung mit Urteil. Das/die volljährigen Kinder bekommen eine eigene Verhandlung, ohne dass auf das Urteil mit den minderjährigen Kindern geschaut wird -> noch größeres Chaos.
Es bleibt also die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Hallo eskima,
hab den Brief gefunden. Er lautet:
nach Überprüfung der Angelegenheit halten wir einen Interessenkonflikt für gegeben, wenn Sie ExFrau wegen Kindesunterhalts für den minderjährigen Sohn vertreten und zugleich für Tochter ab deren 18. Geburtstag wegen Volljährigenunterhalt tätig werden, da sich dieser Anspruch ja bekanntlich gegen beide Elternteile richtet.
Nach unserer Überzeugung ist eine Vertretung durch Sie in beiden Angelegenheiten ab Eintritt der Volljährigkeit von Tochter nicht mehr möglich.
Wir bitten daher um möglichst rasche Mitteilung, in welcher Angelegenheit Sie zukünftig tätig werden.
Gleichzeitig erklären wir an dieser Stelle, dass Kindesvater die zur Ermittlung des Unterhalts geschuldete Auskunft über seine Einkommensverhältnisse erteilen wird. Dies wird gesondert erfolgen, sobald die Vertretungsverhältnisse geklärt sind."
Ich hoffe, ich konnte helfen. Der Anwalt erklärte uns auch, dass es eigentlich so ist, dass nicht einmal die Kollegin von ihr in der selben Kanzlei das Mandat übernehmen darf. Wir sind ja ehrlich gesagt froh, weil das wirklich eine ziemliche Giftstrippe ist und unter die Gürtellinie geht. Der Anwalt von meinem Mann geht aber kaum darauf ein.
Habe mal im Net nach der BGH-Entscheidung gesucht ... ohne Erfolg leider. Aber ich schreibe dir auf jeden Fall noch mal, wenn die Gegenseite geantwortet hat. Die findet bestimmt wieder was. Bin ja mal gespannt.
Hey Kisscologne,
also ich hab das auch erst so gesehen wie du, bis der Rechtsanwalt von meinem Mann uns mitgeteilt hat, dass das nicht gehen würde, da die Tochter ja nicht nur gegen meinen Mann Unterhaltsansprüche geltend machen kann, sondern auch gegen die Mutter. Aber, wie ich oben schon sagte, ich lass mich überraschen.
Aber, wenn sie der KM eine Vollmacht gibt, tja stimmt eigentlich; ist wahrscheinlich wieder eine Auslegungssache.
Jetzt noch einen dumme Frage: Kann man sich hier irgendwie wieder ausloggen, oder bleibt man die ganze Zeit drin? Habe ein "logout" gesucht und nicht gefunden. Bin ja auch brillenträgerin "schmunzelundrotwerd".
Grüßle KleineEli
moin, zusammen,
wenn mir das, was das kölsche bützchen zum besten gegeben hat, passiert wäre, würde die RA-kammer sofort davon erfahren.
weil, der interessenkonflikt liegt darin, dass die/der RA im ernstfall zwei sich miteinander streitende parteien gleichzeitig vertritt - nämlich die/den 18jährige/n, die/der gegen ihre/seine eltern vorgeht, und gleichzeitig (wenn auch in einer anderen sache) einen von ebenjenen eltern. das geht ja schon in richtung 'parteiverrat' und der ist strafbar.
und dass ein volljähriges kind für sein KU-verfahren von einem der eltern per vollmacht vertreten wird, geht schon mal garnicht: dann wäre ja kläger(vertreter) und (einer der) beklagte(n) ein und dieselbe person!!
als mandant wäre dies für mich ein grund, das mandat zu entziehen, da ich nicht mehr sicher sein könnte, dass die/der RA nur und ausschliesslich meine interressen vertreten würde.
gruss
ulli
edit: kleineEli war schneller, mein post hat sich durch den RA-brief erübrigt - bzw. meine ansicht bestätigt 🙂
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Servus KleineEli!
Kann man sich hier irgendwie wieder ausloggen, oder bleibt man die ganze Zeit drin? Habe ein "logout" gesucht und nicht gefunden.
Klickst auf "Deine Daten" links im Hauptmenü, dann im neuen Fenster mit Deinen Daten oben rechts auf "Abmelden". 😉
Schönes Wochenende
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
danke :redhead:
schäm
Auch schönes Wochenende.
Hallo ulliberne,
unser RA hatte gesagt, wenn die RAin das machen würde, müsste sie damit rechnen, dass sie bei der RA-Kammer angezeigt würde und sie bestimmt nicht ihre Zulassung verlieren will und sich das deshalb überlegen wird. Auch die Kollegin von ihr, die mit in der Kanzlei mitarbeitet, darf das Mandat nach Aussage unseres RA nicht übernehmen.
So wie Kisscologne das gesagt hat, hatte ich aber auch gedacht und war mir dann nicht mehr sicher, was jetzt wie ist.
Werd immer gespannter, was die Gegenseite schreibt. Wie schon gesagt, die hat bestimmt wieder was in der Tasche.
Ein Grüßchen in Ehren
KleineEli
Hallo KleinEli,
vielen Dank fürs Abtippen!
Ich freue mich schon auf den nächsten Bericht von dir und fühle mich nicht mehr so allein :redhead:
eskima
Hallo eskima,
kein Thema. Manche Schreiben schickt der RA uns per E-Mail und da brauchte ich nur kopieren.
Mir geht es aber auch so. Man hat das Gefühl irgendwie alleine dazustehen. Man möchte helfen, wissen und schlussendlich kann man sich nur auf den Anwalt verlassen. Ich habe vorhin schon meine E-Mails durchstöbert und im Briefkasten nochmals nachgesehen. War aber noch nichts dabei.
Hast du irgendwo deine Geschichte? Wenn ja, ich würde sie gerne lesen.
Ein herzliches Grüßchen
KleineEli
Hallo KleineEli,
gestern abend habe ich gedacht, dass die Zeit nun eigentlich reif wäre für Teil 2 meiner Geschichte. Teil 1 beschreibt im Wesentlichen die Zeit mit meiner Tochter, du findest sie hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-6195.html
Ich werde als das "Projekt" meine Geschichte als Stiefmutter demnächst in Angriff nehmen.
Und wie sieht es bei dir aus?
eskima
edit: spontan zum Reinlesen fallen mir diese Beiträge ein:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-9172.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-8841.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-371.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-407.html
Hallo eskima,
deine Geschichte ging mir sehr ans Herz. Es ist so wunderschön, dass du dich damals für deine Kleine entschieden hast. ...
Ich werde auch meine/unsere Geschichte schreiben.
Schlaf gut
KleineEli
Hallo KleineEli,
gibt schon Neuigkeiten bei euch?
eskima
Hallo Eskima,
endlich habe ich wieder die Ruhe und die Zeit , mich zu melden. War in den letzten Monaten absolut stressig. Nach Hauptjob eine Stunde Pause und danach bis in die Puppen noch mal arbeiten. Aber es war ja nicht ganz umsonst.
RAin der Gegenseite hat sich nicht mehr gemeldet. Die Klene war ja noch beim Psychiater (hatte ich glaube ich auch irgendwo geschrieben) und die befanden sie ja für ein bisserl unterdurchschnittlich intelligent. Uns ist aber aufgefallen gewesen, dass die 2. Seite des Gutachtens gefehlt hat. Anwalt von meinem Ehemann hatte RAin aufgefordert, die 2. Seite zu schicken. Und das war es bis heute. Er hat vom JA Ende August einen Brief erhalten, dass er nach SGB VIII kostenbeitragspflichtig sei. Das wars. Kein Grund, nichts hatten die angegeben oder begründet, warum. Er soll seinen Verdienst und so angeben, damit die das berechnen können.
Der Anwalt von meinem Mann hat dann das JA aufgefordert mitzuteilen, aus welchen Gründen die Tochter Unterhalt bekommen sollte. Wie gesagt, meine Mann hat keine Ahnung, was nun los ist. Wir hoffen ja, dass sie in einer Ganztagseinrichtung ist, damit sie von Muttern weg ist und hoffen inständig, dass die dort das Mädchen auf eine gute Bahn bringen werden.
Letztens waren wir einkaufen. Da stand ein Junge mit Sonnenbrille, ich lief an ihm vorbei und sah, dass er ein Implant am Kopf hat. Am Auto fragte ich meinen Mann, ob das nicht sein Sohn war. Er war sich aber nicht sicher. Mein Mann ging dann den Wagen wegbrinen und der Bub schaute ihm nach, sagte aber nichts. Das war sein Sohn und er ist so groß geworden. Wahnsinn. Mein Mann konnte ihn aber nicht ansprechen, weil er nicht dastehen wollte, als ob er ihn belästigen würde. Das war ja mal mit der Tochter so, Mutter rief bei ihm an und sagte ihm, er hätte die Tochter möchten ins Auato ziehen, was ja nicht stimmte. Deshalb ist er vorsichtig. Papa war für den Sohn mal alles für ihn. Man was die Zeit bringt.
Ich hoffe, dir geht es (wieder) gut.
Liebe Grüße KleineEli

