Servus,
hab ne ältere Sache, wurde vom Gericht tutiliert. Jetzt streite ich mich mich mit dem "einziehenden" Rechtsanwalt um seine Kosten.
Folgendes steht auf der Kostenaufstellung:
1. Hauptforderung xxx
2. Nebenforderung 6,00
3. vorgerichtliche RA Gebühren 29,25
4. festgesetzte Kosten xx
5. festgesetzte Kosten xx
6. festgesetzte Kosten xx
7. festgesetzte Kosten xx
dann folgt eine Aufstellung von berechneten Zinsen minus meinen Zahlungen
zwischendurch dann mal wieder
VA-Geb. Nr. 3309 VV RVG 23,40
Adressreserch 3,57
VA-Geb. Nr. 3309 VV RVG 12,00
zwischen durch hatte ab und zu mal die Zahlung eingestellt da die Herrschaften meine Zahlung nicht nach meinen Wünschen, sondern nach gut dünken eingeordnet haben. Ich hatte bei den Überweisungen immer HF angegeben, als diese getilgt war haben die Herren selbständig auf Zinsen eingeordnet obwohl lt. BGB dann erstmal Kosten dran wären
Die o.g. Punkte hab ich schon mehrfach angesprochen und moniert, jetzt kam endlich mal eine Antwort:
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Kosten, hier die Position 3
aus dem Forderungskonto vom 22.06.2010 (29,25 € vorgerichtliche RAGebühren
gem. Gebühr Nr. 2400 VV RVG), teilen wir mit, dass diese im
Anerkenntnisurteil vom xx.xx..2007 des AG xyz - x x 000/00 -
tituliert und somit zur Zahlung fällig sind. Die unter der Position 40 aus
dem o. g. Forderungskonto aufgeführte VA-Gebühr Nr. 3309 VV RVG i.
H. v. 12,00 € ist entstanden durch die Vollstreckungsandrohung an Sie
vom 15.06.2010 und somit ebenfalls zur Zahlung fällig.
Die VA kam weil meine Zahlung ausblieb, die blieb (angekündigt) aus weil das Ford.-Konto falsch war. Ich hab immer angekündigt das die Zahlung sofort weitergehen (inkl. zurückliegender Monate) sobald das Ford.Konto in Ordnung gebracht ist.
wie stehen hier die Aktien? was muss ich zahlen ausser den festgesetzten Kosten + Zinsen?

hat keiner eine Idee? ;(

hat keiner eine Idee? ;(
kann man angesichts dieser - zumindest für Aussenstehende - völlig wirren Beschreibung überhaupt eine Idee haben, die nicht aus der Glaskugel oder dem Kaffeesatz stammt?
Manchmal ist auch "keine Antwort" eine Antwort...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
was ist denn verwirrend? Ich bin doch auch nur ein Mensch 😉
Meine Frage ist ob er:
eine Nebenforderung von 6,00 €
vorgerichtliche RA Gebühren von 29,25 €
geltend machen kann wenn es festgesetzte Kosten vom Gericht gibt!?
und ob und in welchem Umfang er diese Vollstreckungsandrohungsgebühr geltend machen kann?

moin, ingo,
aus meiner sicht gibt es 2 möglichkeiten:
1. du widersprichst deinem RA (nochmals) schriftlich, machst eine gegenrechnung auf, bestehst auf klärung (zur not letztendlich gerichtlich), schaltest parallel dazu die anwaltskammer ein zwecks überprüfung der rechnung (erfährst dann, das die dafür nicht zuständig sind und lässt daraufhin einen anderen anwalt die rechnung gebührenpflichtig überprüfen), investierst zeit und energie - und wirst letztendlich irgendwann voraussichtlich 47,25 euro zahlen müssen plus zinsen, porti, evtl. mahn- und/oder gerichtsgebühren sowie 2. RA.
oder:
2. du nimmst die 47,25 abgezählt in die hand, gehst (am besten kurz vor büroschluss) zur kanzlei deines RA, bittest den kanzleivorsteher (o.ä.) oder den RA selbst um kurze mündl. erläuterung 'ohne die vielen verwirrenden paragrafen', findest dabei heraus, dass anscheinend bereits 2007 gerichtlich festgelegt wurde, dass du die 29,25 an den RA zu zahlen hast (da sie scheinbar nicht im rahmen eines verfahrens angefallen sind, sondern im vorfeld dazu), legst die 12,- und die 6,- noch drauf (auch wenn es dir immer noch nicht supersonnenklar ist, wofür die sind), bittest um eine quittung für alles - und vergisst den punkt für den rest deines lebens.
mir pers. wären - finanzielle situation hin oder her - die 47,25 (die ja anscheinend schon länger 'im gespräch' sind), letztendlich zu wenig, um großartig nerven, zeit etc. zu investieren (was ist dein pers. stundenlohn/-satz ? rechne den aufwand damit mal hoch!).
gruß
ulli
p.s.: falls ich mit meiner obigen interpretation deiner postings daneben liege, schließe ich mich brille vollinhaltlich an.
vor allem dein satz mit der HF (?) und den 'selbständigen zinsen' ist mir immer noch unverständlich, ebenso wie die 4x festgesetzten kosten (von wem? wofür? wie hoch (4x der selbe betrag, da 4x 'xx'?)?
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
