Hallo zusammen,
erstmal vorab, ich bin mir nicht sicher ob der Beitrag hier reinpasst, aber irgendwie hab ich ihn hier am besten aufgehoben gesehen....
Ich habe eine Anwältin fürs ABR und "Trennung und Folgesachen" beauftragt. Für das ABR haben wir eine Vergütungsvereinbarung getroffen --> alles i.O.
Für die Trennung- und Folgesachen habe ich nun eine für mich unverständliche Abrechnung bekommen....
Ihre Berechnung:
- Sorgerecht 3000 Euro --> Beratungsgebühr 168,88 Euro denke das ist i.O., aber woher kommt der Gegenstandswert?
- dann der Unterhalt (wurde damals beim ersten Schreiben der Gegenseite so ermittelt mit einem Phantasiewert vom bereinigten Netto, mittlerweile sind wir über die Häfte runter)
das wird berechnet:
KU 609 Euro* 12= 7308 Euro
--> wir haben jetzt 471 Euro und ich denke dabei bleibts es auch
TU 1239 Euro*12= 14868 Euro
--> wir haben nun 440 Euro wegen SB sind es aber nur 67 Euro
Vermögensauseinandersetzung 4000 Euro (Wert vorläufig geschätzt, Mindesbeitrag)
--> was soll das sein wie setzt der sich zusammen?
Somit Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung
Gegenstandswert 26.176 Euro
macht nach der Geschäftsgebühr §§ 13,14 Nr. 2300 VV RVG 1,5 1.137 Euro
--> hab das mit dem Dreisatz mal gerechnet macht so 5 % aus, aber das ist sicherlich nicht der richtige Lösungsansatz, wie wird der Betrag ermittelt?
Die nächste Frage für mich, die RAin rechnet immer mit 12 Monaten, aber bei mir hier geht es momentan um den Unterhalt vom 01.07.2009 - 01.01.2010, weil dann muss ja wieder neu berechnet werden wegen der neuen Steuerklasse und das kann ich dann bestimmt alleine machen, da ich mir mittlerweile das Berechnungsregelwerk in Excel angelegt habe.
Kann mir hier irgendwie jemand auf die Sprünge helfen bzw. sagen ob das alles so i.O ist was ich da an Abrechnung bekommen habe?
Danke und Gruß
Mike
Gegenstandswert 26.176 Euro
Hallo,
1) Für Sorge- und Umgangsangelegenheiten wird 3.000€ als Standardwert genommen, regionale Abweichungen nach oben und unten sind möglich.
2) Der Streitwert bei Unterhaltsdingen bemisst sich immer nach dem zwölffachen der geforderten(!) monatlichen Beträge
Der Gegenstandswert dürfte daher korrekt sein. Die Gebühr ergibt sich aus der RVG-Tabelle. Ohne dass ich da jetzt nachrechne, halte ich die Zwischenabrechnung für zutreffend. Sofern es eine Einigung (sprich: Vergleich) gibt, kommen da noch mal rund 1.400€ dazu.
/elwu
Hallo,
aber die geforderten Beiträge waren unter der falschen Annahme der Gegenseite, die haben ledigliche einen Kontoauszug von mir gehabt und genau in diesem Monat habe ich mein 13. Gehalt bekommen, somit das doppelte des sonst üblichen Gehaltes. Kann ich jetzt wegen der Dummheit der Gegenseite wesentlich mehr bezahlen als ich normal müsste? Oder war das ggf. sogar Absicht der Gegenseite?
Gruß
Mike
Salopp gesprochen ist der Streitwert immer das Delta zwischen der Phantasieforderung des Einen und dem gegenteiligen Standpunkt des Anderen.
Je Phantasievoller die Forderungen der einen Partei sind, desto geringer ist die Chance, dieses Ziel zu 100% zu erreichen.
Wenn dieses Ziel z.B. nur zu 33% erreicht wird, hat er 67% der Kosten zu tragen.
Der Anwalt bekommt aber dennoch das volle Honorar, auch wenn er nur 33% durchgesetzt hat.
Darum gibt es ja auch immer mehr Anwälte und damit die auch alle genug verdienen, gibt es so etwas wie das Familienrecht.
Da geht es nämlich nicht um Kindeswohl sondern um Anwaltswohl.
Alles andere ist gelogen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Oder war das ggf. sogar Absicht der Gegenseite?
Hallo,
das ist sogar nicht mal Ausnahme sondern die Regel. Ändert aber nichts daran, dass der Streitwert durch die Forderungen definiert wird, so abseitig die auch sein mögen. Es gibt leider nur extrem wenige Fälle, wo Anwälte von einem Gericht in die Gebührenschranken gewiesen wurden. Bei dir ist aber (noch) gar kein Gericht involviert, also erfolgt auch keine verbindliche Streitwertfestlegung seitens eines Richters, somit auch keine Korrektur der Gebührenforderung. Tut mir leid, ich sehe für dich keine Chance, die Rechnung abzuändern.
/elwu,
been there, paid that.
hmmm, also bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das zuzahlen was die RAin fordert. Ich werd nochmal höflich nachfragen ob das alles so ok ist und dann begleichen wa das ganze. Jetzt muss ich mich auch noch über meine "verbündete" aufregen....
Gibt es eigentlich etwas bei diesem Trennungszeug was einen nicht aufregt?!?!!?!? --> sagt nichts 🙂
gut die kinder, wenn man sie denn mal sehen darf...aber sonst fällt mir nichts ein
gruß
mike
