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Deutscher Bundestag - Wissenschaftlicher Dienst: Das Sorgerecht lediger Väter

 
DeepThought
(@deepthought)
Gehört zum Inventar Moderator

Gehört ja eigentlich in zum 1626a-Thema. Ich finde in diesem Fall ist es eine gesonderte inhaltliche Diskussion wert:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste

Aktueller Begriff
Das Sorgerecht lediger Väter

In allen 27 Ländern Europas besteht die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern für ihre nichtehelich geborenen Kinder zu erhalten. Im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der Regelung der elterlichen Sorge belassen sieben EU-Mitgliedstaaten der Mutter zwar von Gesetzes wegen die Alleinsorge, ermöglichen aber dem Vater aufgrund gerichtlicher Entscheidung ein Sorgerecht. In Deutschland haben bislang Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Sorgerecht der Väter. Bisher konnten unverheiratete Väter, anders als verheiratete, das Sorgerecht für ihr Kind nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.

>Weiterlesen< (pdf)

Diese Kurzform dient den Abgeordneten zur schnellen Information, um was es bei der Abstimmung über ein Gesetz eigentlich geht - quasi ein shortcut

Besonders die beiden letzten Absätze sollten kritisch betrachtet werden.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2010 14:43
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Genau wie das BVerfG fokussiert das auf die kleinstmögliche Änderung des bestehenden Systems.

Solange dem Vater eine Klagemöglichkeit eingereäumt wird, ist den Anforderungen Genüge getan.
Ob die zu 99% zu abgewiesen wird ist dann egal, denn er hat ja seine Chance gehabt.

Vor Jahren gab es mal eine Fernsehshow, wo der Sieger angeblich 1 Million gewinnen konnte.

Am Ende gab es dann eine riesige Trommelanlage in der von einem Lüfter einige 10.000 unterschiedliche Scheine rum gewirbelt wurden.

Da durfte der Sieger dann kurz rein greifen und alles behalten, was er mit einem Griff heraus holen konnte.

Das waren dann meistens ein paar 100,- bis wenige 1.000,- DM.

Aber theoretisch hatte er ja die Möglichkeit, eine Million raus zu fischen.  

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 15:00
 Anonymous
(@Anonymous)

Ziemlich tendenziös. 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 15:24
DeepThought
(@deepthought)
Gehört zum Inventar Moderator

Wie hübsch...

Damit der Anschein gewahrt bleibt, man sei im Thema aktiv, wurde die Mitteleung des Wissenschaftlichen Dienstes vom 20.09.2010 auf den 06.10.2010 umdatiert. Wat'n Beschiss.

Einfach auf bundestag.de nach "Sorgerecht" suchen...

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2010 12:18