Ich bin weit davon entfernt, mich hier zum Anwalt der Bundesregierung zu machen ... aber man sollte - bei allem Verständnis für die hier teilweise vertretenen, extremen Fälle (incl. meinem eigenen) - dennoch eine gewisse Objektivität wahren.
Tatsache ist doch, dass seit geraumer Zeit eine gewisse Bewegung gegen die jahrzehntelange Diskriminierung von Männern/Vätern - also in die richtige Richtung - durchaus erkennbar ist.
Ich habe nun schon von mehreren Seiten, u.a. von der in meinen Fall involvierten Verfahrenspflegerin, gehört, dass seit der Schaffung der Übergangsregelung durch das BVerfG den seitdem eingereichten Anträgen auf Übertragung der gemeinsamen Sorge überwiegend stattgegeben wurde - auch gegen den Willen der KM.
Extreme Einzelschicksale hat es - auf allen Rechtsgebieten - schon immer gegeben und wird es auch immer geben, solange in den Richterroben Menschen stecken.
Auch ich hätte natürlich viel lieber einen richtig großen Wurf bei der Neuregelung gehabt - nämlich dergestalt, dass beiden Eltern automatisch die gemeinsame Sorgepflicht obliegt, egal ob verheiratet oder OneNightStand. Allein schon, weil jede wie auch immer geartete Antragslösung wg. ihres diskriminierenden Charakters gegen mein Rechtsempfinden verstößt. Aber mal ungeachtet aller Befindlichkeiten und ganz pragmatisch betrachtet, sind wir mit der aktuell im BT diskutierten Lösung schon einen großen Schritt weiter. Denn letztendlicb geht es nicht um Papis Rechtsempfinden, sondern darum, dass die Kinder im Alltag möglichst viel von ihren beiden Eltern haben - und das wird zunehmend besser.
nix für ungut
PdG
Guten Morgen
Also wo warst du die letzten Jahre Pdg??
Ich geb dir Recht wir sind weiter unverheiratete Väter können jetzt länger als 3 Jahre BU leisten läuft richtig gut für uns!
Ein GSR haben wir wieder nicht, ich sehe nicht welche Richtung du sehen kannst ? Verständinis für so einen Blödsinn werde ich nie haben , sind wir Väter 2 Klasse??
sag mir doch bitte was genau jetzt passiert ist ?ich kann wieder zu einem RA und wieder wird es auf ein Verfahren hinauslaufen.
Es muss das GSR für alle KV ab der Geburt geben und ich widerspreche dir ganz immens genau das ist eine Diskriminierung.
*Denn letztendlicb geht es nicht um Papis Rechtsempfinden* solche Sprüche .............. :gunman:
Es muss das GSR für alle KV ab der Geburt geben und ich widerspreche dir ganz immens genau das ist eine Diskriminierung.
Ich kann es durchaus verstehen, die Frage ist, was es nützt, wenn die Mutter sich nicht an das GSR hält?
Allerdings gibt es da ja noch einige Probleme. Was ist, wenn das Kind z.B. aus einer Vergewaltigung entstanden ist? (Mal davon abgesehen, dass es für besagte Mutter eh schwierig ist, damit klar zu kommen, hat sie vielleicht nicht mehr die Chance den Abbruch zu machen, bzw. entscheidet sich klar dagegen- denn das Kind kann ja nicht für die Zeugungsart. Und was ist mit jenen Müttern, die unverantwortlich mit ihrer Gesundheit ( ungeschützter GV mit Fremden) umgehen und tatsächlich keine Ahnung vom KV haben? Wie soll man mit diesen verfahren?
Wie soll man mit den KV verfahren, die sich bewusst aus der Verantwortung stehlen, weil sie (noch) kein Bock auf ein Kind haben?
Und ja ich bin für das GSR für beide Eltern, denn jeder bringt sein Schäflein dazu.
A life lived in fear is a life half lived
Hallo Hexesyl
Die MUtter wird sich an das GSR halten müssen genau wie auch beim Umgangsrecht, Kinder aus einer Vergewaltigung dieser Prozentsatz dürfte sehr gering sein hoffe ich.
Kv die es nicht wissen können natürlich auch kein GSR haben ,sie sind ja weder als KV in der Geburtsurkunde genannt noch nehmen sie ihr Umgansrecht wahr.Ein KV der sich der Verantwortung nicht stellt kann natürlich auch kein GSR beanspruchen , dies würde aber auch für eheliche KV gelten müssen.
Die Frage ist hier warum sollte ein KV das GSR wahrnehmen wollen wenn er sich der Verantwortung entzieht , dieser wir in der Regel auch sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen.
Berlin gaukelt uns vor es wird viel getan für Väter im Rahmen vom GSR ,Unterhalt usw. aber was ist jetzt wirklich neu ??
wir haben ein Unterhaltsrecht /Sorgerecht in diesem ein Richter eine Entscheidungsfreiheit hat wie noch nie in der BRD.
Es ist grundsätzlich nichts geg. Einzelfallentscheidungen zu sagen ,aber die letzten Jahre wurden selbst Urteile des BGH einfach ignoriert ohne jede Rechtsgrundlage.
Wie viele Existenzen sind hier den Bach runter gelaufen wie viel Väter haben aufgegeben......unzählbar
Hallo Hexesyl
Die MUtter wird sich an das GSR halten müssen genau wie auch beim Umgangsrecht, Kinder aus einer Vergewaltigung dieser Prozentsatz dürfte sehr gering sein hoffe ich.
Kv die es nicht wissen können natürlich auch kein GSR haben ,sie sind ja weder als KV in der Geburtsurkunde genannt noch nehmen sie ihr Umgansrecht wahr.Ein KV der sich der Verantwortung nicht stellt kann natürlich auch kein GSR beanspruchen , dies würde aber auch für eheliche KV gelten müssen.
Es geht auch darum, dass die Mütter gezwungen werden sollen, den KV anzugeben. Auch ohne, dass ein KV auf GSR klagt. Und die Fälle finde ich problematisch.
Ich sehe es aus dem Freundeskreis, wo es solche Fälle gab,nun bin ich selbst betroffen. Allerdings scheint es in Berlin in der Zwischenzeit auch JA- Mitarbeiter/-innen zu geben, die sich bemühen und nicht nur auf der Seite der Mütter stehen. Manchmal stehen die sogar eher auf der Seite der Person, die als erstes kommt (hab ich auch schon live erlebt)
A life lived in fear is a life half lived
Die Angabe des KV hat eine andere Relevanz hier geht es nicht um das GSR oder das KInd ,hier geht es ganz schlicht und einfach um Unterhalt KM und Kind.
Der Staat will hier verständlicherweise kein Unterhalt leisten weder für KM noch für Kind.ES wird hier ganz klar geprüft ob hier evtl. KU + BU auf lange Zeit von einem Leistungsfähigen **tsts - ID 28** gezahlt werden können.
M.E ist dies auch der Grund der Unterhaltsreform gegenüber nicht verheirateten KV .Berlin spart hier sehr viel Geld KU ist für mich unstritig aber BU über Jahre hinweg schon.
Arbeitet die KM ab 3 Lebesnsjahr ist unsere Regierung zufrieden, wenn nicht ist ja immer noch der alte da(das ist die Reform von 2008)
Guru
Was ist, wenn das Kind z.B. aus einer Vergewaltigung entstanden ist?
Hallo Hexesy,
Dieses Argument finde ich gegenüber der überwältigenden Mehrzahl der Männer, die nicht kriminell sind und entweder leichtfertig ("Ich bin gesund. Hier sind meine aktuellen HIV-Tests der letzten sehs Monate") oder gutgläubig ("Ich nehm die Pille." "Ich hab 'ne Spirale/Dreimonatsspritze/Eileiterverklebung.") einvernehmlichen Verkehr mit einer Frau zwischen 18 und 60 hatten, eine bodenlose Unverschämtheit.
Gegenüber Vätern, die unverheiratet jahrelang ohne Trauschein mit der Mutter ihrer Kinder zusammengelebt haben, ist diese Mithaftung für potentielle Verbrechen an fremden Frauen sogar ein noch schlimmeres Unrecht.
Man kann doch nicht wegen einer Handvoll Verbrecher unzählige unbescholtene Menschen unter :schuldig:
Generalverdacht stellen!!! :abgelehnt:
Aus meiner weiblichen Sicht stellt sich das sog. Vergewaltigungsargument gegen das GSR so dar:
Wäre ich tatsächlich das Opfer eines solchen abscheulichen Verbrechens und daraus wäre eine Schwangerschaft entstanden, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen.
Mit ärztlicher, psychologischer, seelsorgerlicher und. ggf. anwaltlicher Unterstützung könnte ich nach der grausamen Tat als werdende Mutter
a) einen Abbruch machen und/oder
b) den werdenden Vater anzeigen oder
c) nach der Geburt "Vater unbekannt" angeben.
Wenn meinen Beratern und mir eine Anzeige wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg - "Aussage gegen Aussage - In dubio pro reo" - zu heikel wäre, würde ich Option a oder c wählen.
Weil Vergewaltigungen eher selten unter der Überwachungskamera einer Tiefgarage stattfinden, sondern häufig eine 1:1 Situation zwischen Opfer und Täter sind.
Weil viele Frauen nach einer Vergewaltigung unter Schock stehen und sich wertlos, schutzlos und schmutzig fühlen. In diesem Zustand werden von vielen Opfern wertvolle forensische Spuren unter der Dusche bzw. mit der Waschmaschine bzw. in der Mülltonne vernichtet.
Wäre ich in so einer Lage, würde ich auf eine spätere Anzeige verzichten.
Weil die Tat später nicht mehr beweisbar wäre.
Da ich als Opfer der Vergewaltigung selbstverständlich wüsste, dass das Ungeborene vom Täter abstammt, könnte mich in so einer Lage niemand zwingen, den Namen des Vaters anzugeben.
Niemand - auch der neue Gesetzentwurf nicht - kann eine werdende Mutter zwingen, mit einem Mann, den sie nicht angibt und der den Behörden (Meldeamt, Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht etc.) nicht bekannt ist, das Sorgerecht zu teilen.
Insofern finde ich diese Begründung vollkommen absurd.
Es geht auch darum, dass die Mütter gezwungen werden sollen, den KV anzugeben. Auch ohne, dass ein KV auf GSR klagt. Und die Fälle finde ich problematisch.
Was soll daran problematisch sein, Hexesyl? Wenn ich den Vater meines Ungeborenen Kindes tatsächlich nicht kenne, kann mich niemand zwingen mir ein Märchen auszudenken. Wenn ich mit einem Mann (wegen der o.g. Vergewaltigung) nichts zu tun haben will, dann wird derselbe wohl kaum vor dem Familiengericht um das GSR streiten können. Weil ich einem Verbrecher weder die Schwangerschaft noch den Geburtstermin mitteilen würde.
In dem Moment, wo ich mich nach einer grausamen Straftat entschließe, das Ungeborene nicht für das Verbrechen seines biologischen Vaters büßen zu lassen, gehört dazu auch der Mut, das Kind über seine Herkunft konsequent und unnachgiebig zu belügen.
Für ein Kind ist es weniger belastend, zu glauben, dass der unbekannte Vater ein Urlaubsflirt oder ONS der "leichtfertigen" Mama war, als in dem Wissen aufzuwachsen, dass es seine Existenz einem Verbrechen verdankt.
Jedes Kind ist je zur Hälfte Vater und Mutter und verdankt beiden die Existenz.
Jedes Kind hat Anspruch darauf, seine Wurzeln zu kennen.
Bei Kindern, die aus einer Vergewaltigung entstanden sind, kann dieses Wissen in der Kindheit allerdings mehr Schaden anrichten, als Gutes tun.
Die kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB) als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist hier sicherlich der gängigste Weg, um solche Konflikte dem Kind und der Mutter zu ersparen.
Wenn wir also davon ausgehen, dass fast alle Ungeborenen das Erzeugnis einvernehmlicher (wenn auch nicht unbedingt bewusster) Handlungen (GV) bzw. Unterlassungen (Verhütung) ihrer beiden Eltern sind.
Wenn wir weiter davon ausgehen, dass fehlendes Einverständnis bei der Zeugung (Täuschung oder Gewalttat) von einer Frau, die nicht bereit ist, unter solchen Umständen Mutter zu werden, ohne rechtliche Probleme durch einen Abbruch der unerwünschten Schwangerschaft realisiert werden kann - und i.d.R. auch wird.
Dann bleibt eine winzige Gruppe lebendgeborener Kinder, wo es zu dem von dir skizzierten Konflikt kommen kann.
Im Unterhaltsrecht ist das Argument: "Biologische Abstammung = Verantwortung für das Leben, das man in die Welt gesetzt hat." beinahe durchgängige Praxis. (Außer, wenn ein Kind unklarer Herkunft in eine bestehende Ehe hineingeboren wird.)
Sobald ein Mann die Vaterschaft für ein Neugeborenes anerkannt hat, führen an seiner Unterhaltspflicht kaum noch ein Weg vorbei. Das Argument für diese Handhabung ist aus meiner Sicht logisch und folgerichtig: Erwachsene Menschen - Männer und Frauen - sind verantwortlich für das, was sie selbst tun und lassen. Ebenso, wie für die Folgen dessen.
Zur Verantwortung für ein unmündiges Kind gehört aber nicht nur die Pflicht seinen Lebensbedarf zu sichern, sondern auch das Recht, sich um sein Wohlergehen zu kümmern. Eltern-Rechte und -Pflichten sind meiner Erfahrung nach zwei Seiten derselben Medaille.
Wenn ich mit einem bestimmten Mann die Elternschaft nicht teilen mag.
Weil mir der Kerl einfach zuwider ist und ich mit ihm überhaupt nicht kann.
Dann kommt mir so ein Widerling auch nicht so nahe, dass ich davon schwanger werde.
Wenn das doch passieren sollte (weil der Kerl nicht nur ein Widerling, sondern ein echter Gewaltverbrechr ist), habe ich als werdende Mutter drei Monate Zeit, mir die Entscheidung für oder gegen das Kind zu überlegen. Als Frau weiß ich spätestens 6 Wochen nach dem Zeugungsakt, ob ich schwanger bin oder nicht. Kein Mensch (weder der Vater des Ungeborenen noch der Papst noch meine eigenen Eltern) haben hier bei uns in Mitteleuropa noch die Macht, aus einer ungewollten Schwangerschaft eine Lebendgeburt zu erzwingen.
In dem Moment, wo ich als werdende Mutter mich entschließe, das Kind zur Welt zu bringen, muss ich mir auch Gedanken darüber machen, ob ich dem werdenden Vater mitteile, wie es um mich steht.
Zwischen meiner Erkenntnis, schwanger zu sein und dem unübersehbaren Leibesumfang, der Außenstehenden meinen Zustand verrät, liegen Wochen und Monate, die jede Frau ganz individuell nutzen kann, um Fakten zu schaffen.
In dem Moment, wo ich als Mutter mich entschließe, den Vater meines lebendgeborenen Kindes finanziell (als Unterhaltspflichtigen) mit in das Boot "Verantwortungsvolle Elternschaft" zu nehmen, halte ich persönlich es für selbstverständlich, auch meine Elternrechte mit dem Vater des Kindes zu teilen.
Auch ich hätte natürlich viel lieber einen richtig großen Wurf bei der Neuregelung gehabt - nämlich dergestalt, dass beiden Eltern automatisch die gemeinsame Sorgepflicht obliegt, egal ob verheiratet oder OneNightStand. Allein schon, weil jede wie auch immer geartete Antragslösung wg. ihres diskriminierenden Charakters gegen mein Rechtsempfinden verstößt.
100% Zustimmung, PdG, mit diesem Argument.
Vaterschaftsanerkennung = Unterhaltspflicht = Sorgerecht. Punkt.
Die Entziehung des elterlichen Sorgerechts muss bei Väter und und Müttern mit Rücksicht auf GG Art. 6 an hohe Hürden geknüpft sein.
So seh ich das.
Denn letztendlicb geht es nicht um Papis Rechtsempfinden ....
Anfang der 1990er Jahre bin ich als ledige Mutter mit solchen Vorstellungen noch an der damals geltenden Gesetzeslage gescheitert. Auch wenn ich kein Papi bin und nie einer sein werde.
Selbst wenn wir beide als Eltern es gewollt hätten, hätten der Vater und ich das Sorgerecht gar nicht teilen dürfen. Geteiltes Sorgerecht außerhalb einer bestehenden Ehe war im deutschen Familienrecht bis kurz vor Ende des 20. Jhdt. schlichtweg nicht vorgesehen. Weder vor noch nach einer Ehe. D.h. weder geschiedene noch unverheiratete Eltern konnten das GSR ausüben.
Als ledige Mutter hätte ich laut BGB das SR zugunsten des Vaters aufgeben und ihm das ASR übertragen können. Aber nur mit Zustimmung des Amtsvormunds, der mir als lediger Mutter seinerzeit automatisch und von Amts wegen zur Seite gestellt wurde. Die Übertragung des SR vom Amtsvormund und lediger Mutter auf den leiblichen Vater wäre rein rechtlich nur möglich gewesen, wenn der Vater das Kind "für ehelich erklärt" hätte. Dazu hätte er eine Ehefrau gebraucht, die dem Verwaltungsakt hätte zustimmen müssen und so zur "rechtlichen Mutter" des Kindes geworden wäre.
Das war damals gängige Praxis, wenn "der Storch schneller als der Pastor" war.
D. h. wenn die beiden leiblichen Eltern eines Kindes erst nach der Geburt geheiratet haben.
Oder wenn das Arrangement eine verkappte Leihmutterschaft war.
Der nichtsorgeberechtigte Elternteil (d.h. der Vater, der nie mit der Mutter verheiratet war oder die Mutter, die das ASR ihres unehelichen Kindes dessen Vater übertragen hatte) galt seinerzeit als nicht verwandt mit seinem/ihrem leiblichen Kind. Weder Erbansprüche noch Umgangsrechte waren zwischen diesen Kindern und dem nicht sorgebrechtigten Elternteil gesetzlich vorgesehen, auch Halbgeschwister galten nicht als Verwandte des Kindes.
Was erklärt, weshalb die Option "Vater erklärt Kind für ehelich - Mutter ist raus" bis 1998 eine sehr seltene Variante war.
Und weshalb die Variante "Mutter bringt Kind zur Welt - Vater bleibt grundsätzlich außen vor und darf nur zahlen" in den Köpfen vieler Menschen, die im 20. Jhdt. sozialisiert wurden, als völlig "normal" und "natürlich" gilt.
Selbst die Arbeitsteilung in der Mehrzahl aller "intakten" Familien fußen auf dieser Variante.
Erst 1998 wurde das geändert.
Seitdem soll das GSR nach einer Scheidung i.d.R. beibehalten werden und kann von ledigen Eltern beantragt werden.
In der Praxis stehen und fallen diese Möglichkeiten bis heute mit der Kooperationsbereitschaft der Mutter.
Rechtliche und biologische Väter sind im deutschen Familienrecht auch nach 1998 noch "Elternteile zweiter Klasse".
Was vor der Entbindung rein biologisch und tatsächlich so ist, wird nach einer Lebendgeburt ohne zwingende Gründe rechtlich fortgeschrieben.
Seit 1998 hat sich im Familienrecht einiges in Richtung "Gleiche Rechte für alle Kinder" bewegt. Zuletzt 2008. Seitdem stehen im Unterhaltsrecht alle Minderjährigen (und privilegierte Volljährige) vor allen Erwachsenen im ersten Rang - unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern.
Im zweiten Rang gefolgt von erwachsenen Unterhaltsberechtigten, die wegen der Betreuung Minderjähriger daran gehindert sind, selbst ihren vollen Lebensunterhalt zu erwerben - unabhängig vom Familienstand der Eltern.
Im Mittelpunkt dieser Änderungen steht das Leitbild "Gleiche Rechte für alle Kinder".
Dass eine gesunde liebevolle Bindung an den eigenen Vater für das seelische und emotionale Wohlergehen sowie für die mentale und soziale Entwicklung von Kindern beiderlei Geschlechts essentiell ist, spricht sich nur sehr langsam herum. Während "Witwen und Waisen" (d. h. schicksalhaft vaterlose Familien) traditionell als notleidende Gruppe mit erhöhtem Unterstützungbedarf seitens der Gesellschaft galten, wird seit etlichen Jahren die Zielsetzung, Kinder - unabhängig vom Familienstand der Eltern - nicht zu benachteiligen, als Vorwand zur gesellschaftlichen Normalisierung vaterloser Familien genommen.
Dass vaterlosen Kindern etwas fehlt, wird in weiten Kreisen der Gesellschaft geleugnet.
Familienfeindliche Arbeitszeiten gelten als Problem für Frauen. Und zwar für alle Frauen - egal ob sie Kinder haben oder (noch) nicht.
Für Väter (mit oder ohne Trauschein, mit oder ohne gemeinsamen Wohnsitz mit ihren Kindern) fehlt in dieser Hinsicht im beruflichen Alltag jedes Bewusstsein. Überstunden, Dienstreisen, Schichtpläne für Männer (auch für Väter!) werden im Allgemeinen ohne jede Rückfrage "Was machen Sie in der Zeit mit Ihren Kindern?" geplant.
Frauen werden (mit oder ohne Nachwuchs) automatisch als potenziell unflexibel und weniger belastbar eingeplant - weil sie ja schwanger werden könnten und dann für ihre Kinder sorgen müssten.
Als ob Mütter ihre Kinder durch Windbestäubung beim Spazieren gehen oder Tröpfcheninfektion im ÖPNV bekämen.
Väter als verantwortliche, sorgeberechtigte, betreuende und fürsorgliche Elternteile sind im öffentlichen Bewusstsein einfach nicht vorhanden.
Außer in der Hinsicht, dass jeder Vater für das finanzielle Auskommen seines Nachwuchses und dessen Betreuerin ganz selbstverständlich und ohne jede Ausrede zu sorgen hat. Ohne Rücksicht auf den Familienstand der Eltern. In einer Ehe. Nach einer Ehe. In einer nichtehelichen Liebesbeziehung. Oder nach einem ONS.
Diese unterschiedliche Definition väterlicher und mütterlicher Verantwortung ist gesellschaftlicher Konsens, der von der Mehrheit genauso für richtig gehalten und im Alltag gelebt wird.
Die Angabe des KV hat eine andere Relevanz hier geht es nicht um das GSR oder das KInd ,hier geht es ganz schlicht und einfach um Unterhalt KM und Kind.
Der Staat will hier verständlicherweise kein Unterhalt leisten weder für KM noch für Kind.ES wird hier ganz klar geprüft ob hier evtl. KU + BU auf lange Zeit von einem Leistungsfähigen **tsts - ID 28** gezahlt werden können.
M.E ist dies auch der Grund der Unterhaltsreform gegenüber nicht verheirateten KV .Berlin spart hier sehr viel Geld KU ist für mich unstritig aber BU über Jahre hinweg schon.
Arbeitet die KM ab 3 Lebesnsjahr ist unsere Regierung zufrieden, wenn nicht ist ja immer noch der alte da(das ist die Reform von 2008)Guru
Ohne die Solidarität der Väter in intakten Beziehungen, die durch ihre Forderungen nach Teilzeitarbeit, familienfreundlichen Schichtplänen und KiTa-kompatiblen Arbeitszeiten das gesellschaftliche Klima für alle Eltern und alle Kindern ändern könnten, werden nichteheliche Väter eine unterschätzte Minderheit bleiben, deren alltägliche Präsenz im Leben ihrer Kinder als "nice to have" gilt.
Und nicht als unverzichtbarer Bestandteil einer gesunden Entwicklung im Kindesalter.
Alle Versuche, Väter jenseits bislang üblicher Grenzen im Familienleben zu integrieren, ruft zwangsläufig traditionelle Besitzstandswahrerinnen auf den Plan. Denn hier geht es - wie Guru völlig zutreffend anmerkt - um sehr viel Geld.
Ebenso wie alle Versuche, Frauen jenseits bislang üblicher Grenzen im Berufsleben zu integrieren, männliche Besitzstandswahrer auf den Plan ruft. Denn auch hier geht es um viel Geld.
Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund wirkt jeder Versuch, Rechte von Kindern und Vätern zu stärken, als unzulässiger Eingriff in "naturgegebene" Rechte aller Mütter.
Dieser drohenden "Entrechtung" wird von Tradionalisten aller Couleur energisch entgegengewirkt - auch mit völlig hanebüchenen, logikfreien Vorwänden, wie dem 1000fach zitierten "Kind, das aus einer Vergewaltigung entstanden ist".
Dass mit der "Entrechtung" alleinstehender Mutter auch deren "Entlastung" verbunden ist (die bis 1998 vom Amtsvormund erbracht wurde), wird dabei mpMn viel zu sehr außer Acht gelassen. Das Argument, dass diese (bis 1998 selbstverständliche) Entlastung von Single-Müttern bzw. das Tragen der Last auf vier statt auf zwei Schultern zum Wohle jedes Kindes beiträgt, wird mpMn viel zu selten in den öffentlichen Diskurs eingebracht.
LG :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Allerdings gibt es da ja noch einige Probleme. Was ist, wenn das Kind z.B. aus einer Vergewaltigung entstanden ist? (Mal davon abgesehen, dass es für besagte Mutter eh schwierig ist, damit klar zu kommen, hat sie vielleicht nicht mehr die Chance den Abbruch zu machen, bzw. entscheidet sich klar dagegen- denn das Kind kann ja nicht für die Zeugungsart. Und was ist mit jenen Müttern, die unverantwortlich mit ihrer Gesundheit ( ungeschützter GV mit Fremden) umgehen und tatsächlich keine Ahnung vom KV haben? Wie soll man mit diesen verfahren?
Wie soll man mit den KV verfahren, die sich bewusst aus der Verantwortung stehlen, weil sie (noch) kein Bock auf ein Kind haben?
Es gibt ganz sicher Eltern, die sich nicht "kindeswohldienlich" verhalten. Mütter genauso wie Väter
Für diese Fälle gibt es den §1666 BGB um diesen das Sorgerecht zu entziehen.
Der Unterschied ist nur:
Mütter erhalten das SR automatisch, weil ihnen grundsätzlich unterstellt wird, nur das Beste für ihr zu wollen.
Vätern wird das SR automatisch verweigert, weil ihnen grundsätzlich unterstellt wird, das Schlechteste für ihr Kind zu wollen.
Und darüber entscheiden soll auch wieder die Mutter.
Ich habe schon Frauen gesehen, die im Kaufhaus gestohlen haben.
Sollen jetzt alle Frauen in den Knast gesteckt werden, bis sie einen Kaufhausbesitzer von ihrer Unschuld überzeugt haben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Biggi. :applaus1:
100%ige Zustimmung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich kann nur hoffen das der EuGH unsere Regierung noch bremst, was hier passiert ist eine Demütigung nicht ehelicher KV.
Dies bewegt sich m.e. nach der Vorgabe des EuGH ganz nahe an einem erneuten Verstoß an die Europäische Menschenrechtskonvention.
Hier wurde doch die Aufforderung aus Staßburg ganz bewusst wieder nur am Rande angekratzt, zur Not hat unsere Regierung wieder etwas Zeit gewonnen!!
Es geht auch darum, dass die Mütter gezwungen werden sollen, den KV anzugeben. Auch ohne, dass ein KV auf GSR klagt. Und die Fälle finde ich problematisch.
Dazu sind sie bereits heute verpflichtet. Personenstandsfälschung ist ein Straftatsbestand. Kassieren sie zudem noch UHV, kommt auch noch Betrug hinzu.
Guten Morgen
Also wo warst du die letzten Jahre Pdg??
Hier in Deutschland - und habe genau wie die meisten hier an sämtlichen familienrechtlichen Fronten gekämpft. Anerkennung, Umgang, Unterhalt ... 11 Verfahren in den letzten 2 1/2 Jahren.
Ich geb dir Recht wir sind weiter unverheiratete Väter können jetzt länger als 3 Jahre BU leisten läuft richtig gut für uns!
In diesem Punkt gebe ich Dir ja völlig recht. Aber um das Thema Unterhalt geht es in diesem Thread nicht.
Ein GSR haben wir wieder nicht, ich sehe nicht welche Richtung du sehen kannst ? Verständinis für so einen Blödsinn werde ich nie haben , sind wir Väter 2 Klasse??
Es muss das GSR für alle KV ab der Geburt geben und ich widerspreche dir ganz immens genau das ist Diskriminierung
Du musst mir nicht widersprechen - denn ich selbst empfinde es auch als diskriminierend und habe das auch genau so geschrieben. Wir Väter sind Eltern 2. Klasse und werden es auch nach dem derzeitigen Regierungsentwurf sein.
ABER:
Wir sind - genau wie auch Bigi schrieb - in den letzten Jahren schon mal ein gutes Stück vorangekommen. Jahrzehntelang verkrustete Strukturen (und das Rollenbild, Mutter sorgt, Vater schafft die Kohle ran, ist sogar schon Jahrhunderte alt) löst man eben nicht in wenigen Jahren auf.
Ich habe auch nicht gesagt, dass wir aufhören sollen, für die generelle Gleichberechtigung von Vätern zu kämpfen - ich für meinen Teil tue das auch und werde es auch weiterhin tun.
Aber wenn man mal die egoistische Komponente, dass wir uns (zurecht!) diskriminiert fühlen, dass diese Gesetzeslage und Rechtsprechung (zurecht!) gegen unser Rechtsempfinden verstößt, hinten anstellen und auf das blicken, was weit wichtiger ist, nämlich das Recht unsere Kinder, ihre beiden Eltern um sich zu haben, dann muss man feststellen, dass sich hier schon vieles zum besseren gewandelt hat. Unseren Kindern ist es nämlich egal, ob wir erst vor Gericht ziehen mussten, um sie regelmäßig zu sehen oder aktiv ihr Leben mitgestalten zu dürfen - Hauptsache, wir sind da!
LG
PdG
Manchmal machen Nebenkriegsschauplätze deshalb durchaus Sinn.
Wenn ein Strafurteil gegen die KM wg. z.B. falscher Verdächtigung und/oder Prozessbetrug in der Welt ist (und Strafgerichte arbeiten im Gegensatz zu Familiengerichten in der Regel vernünftig, nämlich nach der StPO - also inkl. Beweiserhebung etc.) dann schaut das auch mit KMs Glaubwürdigkeit vor dem Familiengericht gleich wieder ganz anders aus.
So, ich konstruiere hier ein Beispiel, um zu sehen, ob ich das gerade mit dem Nebenkriegsschauplatz zu verstehen.
Also KV kämpft ums Sorgerecht vor dem Gericht. Er besteht auf eine Vereidigung aller Personen, die eine Aussage machen (KM, KV und JA). Hinterher kommt heraus, dass KM einen Meineid geleistet hat, damit sie Sorgerecht nicht verliert. KV verliert und erhält kein Sorgerecht in irgendeiner Art. Er klagt sie daraufhin vor dem Strafgericht an und gewinnt durch die Beweise. Dann geht er in Berufung oder klagt erneut und nimmt das Urteil aus dem Strafgericht zur Hand. Damit soll er dann gewinnen?
A life lived in fear is a life half lived
Moin,
ich werfe noch einen weiteren, in dieser Diskussion bislang unbeachteten Aspekt, mit ein.
Die Konstellation "Geburt eines Kindes nach Vergewaltigung" dürfte zahlenmässig relativ recht selten sein. Die Aussicht, durch ein Kind ein Leben lang an eine Vergewaltigung erinnert zu werden, wird zumindest hierzulande in den meisten Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch führen; schliesslich leben wir nicht in den USA.
Diejenigen, die jetzt gleich wieder die allgemeine Väterdiskriminierung beklagen wollen, weil auch der derzeit diskutierte Gesetzentwurf kein "automatisches GSR ab oder sogar schon vor der Geburt" vorsieht, müssten vielleicht einmal den Blick ein bisschen anheben. Zum Beispiel auf den Umstand, dass der Vater - juristisch betrachtet - zu diesem Zeitpunkt oft noch gar nicht feststeht. Welche Kriterien soll der Gesetzgeber da denn anlegen? Wer soll das GSR kriegen?
Nehmen wir doch einfach eine Konstellation, die wir hier im Forum des öfteren lesen wie "KM und KV haben sich schon vor der Geburt getrennt". Wer sollte in solchen Fällen denn der "automatische GSR-Mitinhaber ab Geburt" sein? Derjenige, der zuerst schreit "ich war's!"?, Der (neue Partner), der die Mutter ins KH begleitet/bei der Geburt anwesend ist? Der, der als erster eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt? In all diesen Fällen würden zahlreiche biologische Väter in Sachen GSR schon allein deshalb in die Röhre schauen, weil sie von Schwangerschaft, Geburtstermin und ihrer (möglichen) Vaterschaft gar keine Ahnung hatten.
Gesetze zu machen, die möglichst vielen (!) Fällen und Konstellationen gerecht werden ist deutlich komplizierter als mancher Bürger sich das - ausschliesslich mit Blick auf seine eigenen, persönlichen Befindlichkeiten - vorstellt.
Grüssles
Martin
(der es überdies beachtlich findet, wie weit schwarz-gelb in dieser Frage ist - und wie rückständig rot-grün hier agiert)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, das ist jetzt Wortklauberei aber ich denke, in der Regel dürfte mit "GSR ab Geburt" "GSR ab Vaterschaftsfeststellung" gemeint sein. So wie die Vaterschaftsfeststellung ja auch die Unterhaltspflicht auslöst.
Und zwar ohne vorherige Prüfung der Umstände und des Einzelfalles.
Und die Vaterschaft kann durchaus schon vor der Geburt festgelegt werden.
Und ich kann mir nicht so wahnsinnig viele Vergewaltiger vorstellen, die an der Krankenhaustür klingeln um ihre Vaterschaft feststellen zu lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, das ist jetzt Wortklauberei aber ich denke, in der Regel dürfte mit "GSR ab Geburt" "GSR ab Vaterschaftsfeststellung" gemeint sein. So wie die Vaterschaftsfeststellung ja auch die Unterhaltspflicht auslöst.
Und zwar ohne vorherige Prüfung der Umstände und des Einzelfalles.
Und die Vaterschaft kann durchaus schon vor der Geburt festgelegt werden.
Auch wenn das Klauberei ist, ist es genau das, worauf es anscheinend ankommt. Denn sonst fühlen sich die tatsächlichen Erzeuger und Väter diskriminiert. Allerdings gibt es ja auch einen Grund, warum der KV und KM nicht zusammen sind- egal warum.
A life lived in fear is a life half lived
Allerdings gibt es ja auch einen Grund, warum der KV und KM nicht zusammen sind- egal warum.
Und was kann das Kind dafür. Hexesyl? :erstaunt039:
Was Erwachsene miteinander auf Paarebene verbocken, kann doch nicht das Recht des Kindes auf beide Elternteile mindern!
Was ist denn das für eine Logik??? :puzz:
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Was Erwachsene miteinander auf Paarebene verbocken, kann doch nicht das Recht des Kindes auf beide Elternteile mindern!
Ja, das Kind kann nichts dafür.
Was ist aber, wenn es nun wirklich gar keine Beziehung ausser einer Nacht/ paar Stunden oder wie auch immer? Und danach geht die Mutter tatsächlich eine Beziehung ein? Dann ist, wenn die Mutter nicht mit offenen Karten spielt, es ein Kuckuckskind. Und da wir nicht alle in einer Soap mitspielen- wo Friede, Freude, Eierkuchen ist- und es bei einer Notop oder sonstwo rauskommt und dann der wahre Papa auftaucht...... Solche Geschichten gibt es % genauso wenig wie das andere Beispiel.
Und da fängt es an für mich an: Nach den neuen Diskriminierunsggesetz wird immer einer schreien, das geht nicht und eventuell klagen. Also muss man eine gute Lösung finden.
Und leider ist es manchmal so, dass die sozialen Eltern einem näher sind als die tatsächlichen.
A life lived in fear is a life half lived
Dann ist, wenn die Mutter nicht mit offenen Karten spielt, es ein Kuckuckskind.
Und das findest du gut und möchtest es per Gesetz unterstützen?
So wie es Brigitte Zypries schon mit dem Schlampenschutzparagraphen getan hat?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Äh, Hexesyl,
Dann ist, wenn die Mutter nicht mit offenen Karten spielt, es ein Kuckuckskind.
Es geht dir also im Wesentlichen darum, Lügnerinnen und Betrügerinnen zu schützen?!? Ich glaub, ich bin im falschen Film!
Wobei, wenn ich's recht überlege: Damit hast du dich gerade als Bundesjustizministerin qualifiziert - die kreuzvermaledeite Zypresse ist nämlich mit dem gleichen Glaubensbekenntnis in dieses Amt gelangt ...
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. offenbar hatte Beppo gerade exakt den gleichen Gedanken wie ich ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
