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§ 1626a und kein Ende...

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mmmh...., so schlecht ist der Kompromiss m.E. nicht.

1.Wenn ein Vater nichts mit dem Kind zu tun haben will(die soll es ja auch geben), braucht er dem GSR nicht zustimmen und einfach nichts tun.

2.Wenn ein Vater das GSR ausüben will, kann er das durch seine Erklärung.

3.Wenn KM das nicht will(8 Wochen Widerspruchsfrist), aus irgendwelchen Gründen, muss ein Familiengericht entscheiden.

Zu 3. Ist es denn jetzt anders bei Vätern, die das GSR ausüben?
Es werden doch immer in strittigen Fällen irgendwelche Gründe gesucht um dem Vater das SR zu nehmen.
Es ist m.E.nichts anderes und Mütter müssen erst gute Gründe vorlegen warum GSR nicht möglich sein kann.

Oder verstehe ich das nun falsch?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 17:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, es ist nichts anderes als jetzt und beim JA müssen Mütter sicher keine Gründe angeben. Dann kommt wieder das Thema mangelnde Kommunikationsfähigkeit und schon ist das GSR vom Tisch.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 18:30
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Diesen Mix aus Widerspruchs- und Antragslösung wird es mit der CDU eher nicht geben, denn man kann doch einer Mutter keine Frist zumuten, schon gar nicht kurz nach der Geburt. Und dann auch nur acht Wochen...
Was das über Frauen aussagt, haben sich Baer und Granold eher nicht überlegt, schätze ich mal  :knockout:

Eines ist klar. Es bleibt bei der Diskriminierung, denn Frauen können per einfachem Widerspruch das Grundrecht des Vaters und des Kindes zumindest für geraume Zeit unwirksam machen. Und wenn sich die Gerichte so verhalten, wie sie es bislang eigentlich immer taten, nämlich väterfeindlich, sogar auf Dauer das Grundrecht aushebeln.

Ein paar Urteile in letzter Zeit lassen zwar hoffen, aber solange den Gerichten kein absolut klarer Katalog von Gründen an die Hand gegeben wird, wird jeder Fall ein Einzelfall bleiben und kein Vater kann verlässlich das Sorgerecht erhalten.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2010 19:10
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, lest euch mal den Dreck hier durch:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-01/19016842-vosshoff-baer-kein-automatismus-im-neuen-sorgerecht-007.htm

:gunman:

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 12:34
 elwu
(@elwu)

Hi, lest euch mal den Dreck hier durch

Warum sollte man, worum geht es da? Es waere IMO sinnvoll, wenn du kuenftig die zentralen Aussagen von dir verlinkter Medientexte kurz zusammenfassen wuerdest. Damit man weiss, ob sich der Klick lohnt.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 12:51
(@jeanswilli)
Registriert

Ich denke worum es hier geht steht in der Forenüberschrift.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 13:02
(@jeanswilli)
Registriert

Aber noch mal für dich, elwu: es geht um die Aussagen der Damen Voßhoff und Bär und deren Meinung zum Gesetzentwurf.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Willi, nimm es nicht gleich als Angriff.

Es ist tatsächlich sinnvoll und höflich, bei einem Link kurz dran zu schreiben, worum es genau geht.

Sonst sind viele Leute hinterher genervt, weil es sie doch nicht interessiert und viele schauen sich sowas auch nicht mehr an, wenn nichts dran steht.

Gehört auch zur Netiquette.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 13:42
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry, aber ich hab schon etliche Posts gesehen nur mit `nem Link. Ich dachte das wäre okay.

:angel2:

Gruß Willi und schönes WE.

Ich geh jetzt arbeiten.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2011 13:53
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, hier das neueste aus der Presse:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/schweigt-mutti-darf-papi-mitentscheiden/

Nun macht die FDP wieder einen Kompromissvorschlag und es reicht den Damen von der CDU immer noch nicht. Väter sollen auch zum Gericht müssen, wenn die Mütter sich zum Sorgerechtsantrag des Vaters nicht äußern. Können Mütter nach Meinung der CDU nicht einmal beim JA eine Unterschrift leisten? Und diese Mütter erziehen unsere Kinder?

Aber dann könnte ja rauskommen, dass es in den meisten Fällen gar keine ausreichende Begründung für einen Sorgerechtsausschluss der Väter gibt.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 11:27




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,

Zitat aus dem Artikel:

"Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechts ab, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute Granold gestern auf Nachfrage der taz."

Mir stellt sich gerade die Frage, ob die CDU dann auch vorhat, diesen "gesetzlichen Automatismus" für eheliche Kinder abzuschaffen. Das wäre doch die logische Konsequenz - oder?

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, und vor allem auch den Automatismus, mit dem Mütter das Sorgerecht bekommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 12:13
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi
ein hoch auf Sachsens Jutitzminister!
http://www.mittelsachsen-tv.de/default.aspx?ID=1765&showNews=914002
genau so wäre es richtig alles andere ist mumpitz
OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:42
(@ariba)
Registriert

Moin,

Was haben Väter eigentlich vom Gemeinsamen Sorgerecht? (Besonders dann, wenn Mutti einfach nicht will)

Hier eine zusammenfassende >>> pdf-Datei <<<  von Martin Kalmbach, Väter e.V, Hamburg.
Ich selbst habe mich mal mit ihm über meinen Fall vor 1,5 Jahren unterhalten.

Gerade für viele Väter die sich noch nicht so im GSR-Dschungel auskennen eine gute, wie ich meine, Zusammenfassung. Ernüchternde Erkenntnisse ergeben sich aber für viele sicherlich und leider auch...

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 00:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gibt ein neues Dokument beim BMJ:

http://www.bmj.de/files/394825326cd99232b2f91ada0521fa08/4815/Fragen_Antworten_Sorgerecht.pdf


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 20:35
(@lotzejong)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

ich denke das interessiert Euch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat der Endbericht für's Justizministerium zur gemeinsamen Sorge 446 Seiten.
Hier der Link. <a href="" http://maennerpartei.com/index.php/downloads/doc_download/265-endbericht-sorgerecht#new&quot ;" target="_blank">>> PDF (6,4 MB) <<</a>

Mail vorab:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
wie soeben telefonisch erbeten, übersende ich Ihnen anliegend den Endbericht zum Forschungsvorhaben
"Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern".
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin

P.S.: Einfach lange genug auf die Nerven gehen. ;-)>

Ciao
lotz ejong


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 15:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Feine Sache, dass Du den Bericht hier zur Verfügung stellen konntest. Und mir fällt nach dem Lesen einiger Kapitel auf, dass der DJI (hier Maria Burschel und Sabina Schutter) federführend sich deutlich gegen das gSR ausspricht. Gerade ihre Berichte zu den Befragungen der Beistandschaften, Urkundspersonen etc. (welche sich eigentlich klar gegen das gSR aussprechen) und dazu im Vergleich die der ASD-Mitarbeter (mehrheitlich gSR-Befürworter), ist bereits eine deutliche Wertung, offenbart ihre Einstellung zum gSR.

Dass diese beiden Damen den ASD-MA'n mangelnde Professionalität vorwerfen und dafür "Agrumente" praktisch erfinden und durch fortwährende Wiederholung versuchen zu gewichten, zeigt m.E. deren Voreingenommenheit und mangelnde Professionalität. Im Gegenzug den Urkundspersonen deren Parteilichkeit zu entschuldigen, da diese ja wegen der Willenserforschung bei den Müttern in der zwickmühle sind, ist hingegen schon peinlich.

Eine verbeamtete Urkundperson, deren Neutralität gesetzlich gefordert wird, darf also Einfluss nehmen. Und ein Sozialpädagoge darf weder eine eigene Meinung haben noch sich über die Arbeitsweise seiner Kollegen Gedanken machen.

Da haben sie ja die richtigen Kühe durchs Dorf gejagt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 18:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Endbericht für's Justizministerium zur gemeinsamen Sorge 446 Seiten.
Hier der Link.

Also mich stört weiterhin massiv die Selektive Wahrnehmung bei den quantitativen Ergebnissen in der Zusammenfassung (wo "die jeweiligen zentralen Ergebnisse vorgestellt werden")

Zum Hintergrund: die Leute, die die Antragslösung beibehalten wollen, haben schon immer behauptet, flüchtige Beziehungen sind ein erhebliches Problem und für die normalen Familien ist der Sorgeerklärungs-Quatsch kein Problem. Aber jetzt haben sie ja Wissenschaft gemacht, und die geht so:

Im Fachkapitel zur Stichprobe (Kapitel 6) steht's ja drin, dass 80% der NE-Eltern zur Zeit der Geburt eine Lebensgemeinsschaft bilden und nur 11% keine Partnerschaft haben. In der Zusammenfassung steht davon NICHTS. Das ist aber das wesentliche Ergebnis.

Zu den Sorgeerklärungen bei unverheiratet zusammenlebenden Paaren steht im Fachkapitel (Kapitel 6) sinngemäss: "die Stichprobe hat ergeben, 2/3 machen das"

Im Unterkapitel 10.1 der Zusammenfassung (=Zusammenfassung der LMU-Arbeit) steht aber dann:

Laut Kurzbefragung erklären 62 % aller nicht verheirateten Eltern die gemeinsame elterliche Sorge. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt der amtlichen Statistik für die Geburtsjahre 2004 bis 2008 (44,3 %) und auch über dem Wert für nur das Jahr 2008 (50,73 %) (siehe Kapitel 5.1). Dies weist darauf hin, dass vermutlich vor allem Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht an der Kurzbefragung teilgenommen haben.

o.k, das der Bias auch andere Ursachenhat wie z..B. die "gefühlten" Sorgeerklärungen durch Uninformiertheit) steht da nicht, aber da steht immerhin, dass die Stichprobe in dem Punkt einen erheblichen Bias hat.

Und im Schlusswort (10.3 Integration der Befunde), wer auch immer das dieses "letzte Wort" hatte, steht dann:

Für zusammenlebende Paare liefern weder die standardisierten Befragungen noch die qualitativen Interviews Hinweise darauf, dass kindeswohlrelevante Kriterien bei der Entscheidung für oder gegen das gemeinsame Sorgerecht eine nennenswerte Rolle spielen. Für die Minderheit, die nicht die gemeinsame elterliche Sorge erklärt, sind es weit überwiegend nicht kindeswohlrelevante Gründe, die den Ausschlag hierfür gegeben haben. Vielfach erscheint die Erklärung zu bürokratisch oder wird aufgeschoben, oder die Eltern waren nicht ausreichend informiert.

Jetzt frage ich mich, woher wissen die, dass es die Minderheit ist? Für mich ist das die Hälfte. Ob das jetzt 45 oder 55% sind weiss ich zwar nicht - die aber auch nicht. Also ist es im Rahmen der Messgenauigkeit die Hälfte. In absoluten Zahlen 40.000 jährlich, seit Erfindung der Kindschaftreform also ca eine halbe Million. Auf jedenfall mehr als die 11% von oben, mit denen der ganze Zirkus begründet wurde das sind nämlich nur 20.000 jährlich.

Das es dennoch die Minderheit ist ist für mich ein bestelltes Ergebnis.

Ich nenne das Fälschung.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2011 23:22
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich will noch kurz auf die absoluten Zahlen eingehen. Wir haben ca. 210000 ne Geburten jährlich. Seit Jahren liegt die Quote der registrierten Sorgerechtserklärungen bei etwa 50 Prozent, also etwa 100000 Fälle jährlich. Die Zahl der registrierten Erkklärungen dürfte auch keinesfalls zu klein sein, denn die JÄ sind verpflichtet, diese zu melden, und nebenbei haben so einige Ämter auch bereits bei nur einseitiger Erklärung durch den Vater die Statistik bemüht.

Was also bleibt, ist die Feststellung Churchills, wonach man keiner Statistik trauen darf, die man nicht selbst gefälscht hat.

Tja, und wer hilft den Vätern jetzt weiter? Leider niemand. EGMR und BVerfG haben ihre Schuldigkeit getan und ihre Hände rein gewaschen. Eine wirkliche Männer-Lobby gibt es nicht, also wird alles beim Alten bleiben.

Wen noch interesseirt, was der VAFK auf die Reihe bekommt, der schaue mal auf folgende Karte

Karte Termine MdBs 2010

aus der sich ergibt, was die AKtion Väterpolitik bislang bei den MdBs erreicht hat. Nämlich praktisch nichts. Die haben ja noch nicht einmal ihre eigenen Mitglieder zur Teilnahme animieren können, oder? Lächerlicher Haufen von völlig inkompetenten Pseudo-Väterrechte-Streiter.
Die waren im Beirat dieser Studie und haben sich noch nicht einmal getraut, die Vergabe und Besetzung zu kritisieren. Erst nach dem vorgezogenen Abschluß kam ein Hinweis auf diesen Misstand. Fühlten sich wahrscheinlich auf den Bauch gepinselt, weil sie das erste Mal überhaupt bei Entscheidungsfindungen in diesem Themengebiet überhaupt mal beteiligt wurden, was für den VAMV aber seit Jahren völlig üblich ist.

*edit: Link korrigiert


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2011 14:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorgerecht am Freitag im Bundestag:

Freitag, 28. Januar 2011 (88. Sitzung)

09.00 – 10.40 Uhr 1 ¼ Std. TOP 18 Bundeswehreinsatz in Afghanistan (ISAF) [A1]
10.40 – 10.55 Uhr 15 Min. TOP 19 Wahl des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen [A2]
10.55 – 12.20 Uhr 1 ¼ Std. TOP 20 Pflegeversicherung [Ü/GrA]
12.20 – 13.00 Uhr ½ Std. TOP 21 Bericht Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ [Ü/A]
13.00 – 13.40 Uhr ½ Std. TOP 22 Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche [A]
13.40 – 14.20 Uhr ½ Std. TOP 23 Gemeinsames elterliches Sorgerecht [Ü Ff strittig]

( http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/Ablaufplan.pdf )


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2011 11:42




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