Benachrichtigungen
Alles löschen

§ 1626a und kein Ende...

Seite 30 / 50
 
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

SORGERECHT: Kinder zwischen den Fronten

>Weiterlesen<

Auszug aus diesem Bericht:

[....
„Einer der Gutachter sagte zu mir, wenn ich meiner Verantwortung als Richter gerecht werden wolle, solle ich selbst in die Familien gehen und Väter und Mütter mit ihren Kindern erleben. Das habe ich getan. Danach war ich zu keinem Urteil mehr fähig!“ Es gab kein Entweder- oder. „Es geht nicht um ein Sorgerecht, sondern um eine Sorgepflicht. Und die entsteht mit der Geburt eines Kindes für beide Eltern!“ Ihrer Verantwortung dürften sich weder Väter noch Mütter entziehen. Der Staat habe kein Recht, willkürlich einzugreifen. „Nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich das Kindeswohl gefährdet ist, sind staatliche Entscheidungen nötig“, so seine Erfahrung.
....]

Soetwas sollte grundsätzlich ein Bestandteil im Familienrecht werden.
Ein Richter der sich die Situationen in den Familien persönlich anschaut - bevor er über die Zukunft eines unschuldigen Kindes ein Urteil entscheidet/entscheiden muß.

Die Cochemer Praxis ist doch auch verabschiedet worden.

Hier sollte ein Richter auch an die Praxis mit angebunden werden.

(Aber das ist wohl nicht seine Aufgabe) Er soll "nur" entscheiden.

VG LP


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2010 15:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sihe hier:

http://www.ksta.de/html/artikel/1288741296618.shtml

Michael S. darf nach einer Entscheidung des Kölner Familiengerichts in Zukunft bei der Erziehung seiner unehelichen Tochter gleichberechtigt mitentscheiden. Ein solches Urteil wäre noch vor einigen Monaten undenkbar gewesen.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2010 22:58
 elwu
(@elwu)

"Außerdem gab es ein klares Votum des Jugendamtes zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechts"

Diese Voraussetzung wird aber nur sehr selten gegeben sein.

Oft ist das JA sogar gegen das gemeinsame Sorgerecht bei Eltern, die es bereits innehaben, und wollen es allein der Mutter zuschanzen.

Been there, know that.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2010 23:08
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

Been there, know that.

Trotzdem halte ich gerade dieses Urteil für sehr wichtig für alle hier auf vatersein.de !!!


AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2010 23:37
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

@Hoffnungsträger

Ich hab seit 9 Jahren das GSR, unterzeichnet 4 Wochen vor der Geburt unseres Sohnes-

und wisch mir ständig damit den A.... ab, denn KM:

- wählt die Schule wie sie will
- boykottierte den Umgang über 4 Monate unsanktioniert
- Verfahrenspfleger und JA sind ohnmächtig (KM will nicht kommuniziene und dan ngeht nix)
- ich habe ständig Angst. das sie mir die 50% wegen mangelnder Kommunikation wegnehmen kann. . .

und grundsätzlich:

KM macht was sie will - nicht am Kindeswillen orientiert - sondern um mich zu strafen. . .

aber, es ist ein wichtiger Schritt getan. . . ich hoffe, es folgen weitere, die uns be- bzw. entsorgten Vätern mehr nützen . . .

greetz e.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2010 02:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

also das Urteil zum Sorgerecht des nicht ehelichen Vaters halte ich schon für bemerkenswert. Immerhin eine Entscheidung für den Vater TROTZ wohl schon ständiger Streits in der Vergangenheit.

Vermutlich sagt sich die Richterin (!) "jetzt schaun wa mal, was passiert und wenns gar nicht geht, dann muss halt einer alleine das Sorgerecht beantragen"...

Immerhin bewertet das Gericht (als erstes mir bekanntes) damit das Elternrecht eines Vaters genauso hoch wie das der Mutter. Die dann ja auch logisch korrekt reagierte und den nächsten Umgang absagte...


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2010 14:07
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

aber, es ist ein wichtiger Schritt getan. . . ich hoffe, es folgen weitere, die uns be- bzw. entsorgten Vätern mehr nützen . . .


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 00:40
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

siehe hier:

http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=80973

Die neue Rechtslage haben schon zahlreiche Väter nichtehelicher Kinder genutzt, einen entsprechenden Antrag vor dem Amtsgericht Sondershausen zu stellen. Allein bei Familienrichter Christian Kropp sind vier solche Verfahren anhängig. Das erste ist jetzt entschieden worden:

Ein Vater eines 8jährigen Mädchens hatte mit dem Kind schon das Recht zum Umgang, jetzt wollte er auch das gemeinsame Sorgerecht und eine Erweiterung des Umgangs. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht erklärte sich die Mutter einverstanden, so dass es zu einer einvernehmlichen Entscheidung kam. Das Umgangsrecht gestaltet sich jedoch in der Praxis recht schwierig, so dass das Gericht für das erste nur eine einvernehmliche Teillösung finden konnte. Hier wird die Zeit aufweisen, ob eine umfängliche Erweiterung des Umgangs in der Praxis überhaupt möglich ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist eben leider kein Urteil, sondern ein Vergleich.

Richter in Deutschland tun sich nach wie vor schwer damit, Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen, obwohl das eigentlich ihre Aufgabe wäre.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 13:36




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Vergleich

http://www.dnews.de/nachrichten/thuringen/360629/vater-unehelicher-tochter-klagt-sorgerecht.html


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 21:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch ein Vergleich

Nee, derselbe...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 21:32
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Nee, derselbe...

Und solche Vergleiche hat man kürzlich beim Väteraufbruch schon gefeiert, als seien sie die Lösung aller Probleme. Weil es das ja bis vor Kurzem noch nicht gab. Traumtänzer. Die bezeichnen sogar die Widerspruchslösung schon als große Lösung, und nur damit sie sich trauen, diese Lösung zu fordern, bieten sie gleich den sog. Kooperationsmanager mit an.

Dann muss wirklich niemand mehr fürchten, dass Väter etwas entscheiden könnten. Das tut dann dieser Manager, und irgendwann wird der Verpflichtung für alle Eltern...


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2010 16:56
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

😉 Heute Abend im Fernsehen !!

Anlässlich der Erstausstrahlung des Dokumentarfilms "Der entsorge Vater" im deutschen Fernsehen lade ich Sie ein und möchte Ihnen ans Herz legen,
sich den Film anzusehen, um sich in der aktuellen Problematik eine eigene Meinung zu bilden.
Es geht uns alle an, es geht um unsere Kinder und um Eltern die eine Trennung Kindeswohl orientiert verarbeiten müssen.
Auch in HDTV Qualität!
ARTE und ARTE HDTV
Mittwoch, 10. November 2010, um 21:30 Uhr
Nach den wegweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland steht die Reform der elterlichen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern an. Diese Reform sollte der gesellschaftlichen Grundüberzeugung folgen, die schon lange wissenschaftlich abgesichert ist: Kinder brauchen Mutter UND Vater für ihre Entwicklung. Deshalb sollten Eltern die Sorge grundsätzlich gemeinsam ausüben.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2010 21:10
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Andy,

1. ist das hier nicht das Thema, und

2. wenn du schon aus Väteraufbruch-Mails zitierst, dann mache das auch deutlich.

Der Väteraufbruch hat damit zum Public Viewing in die Böse Buben Bar in Berlin eingeladen.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2010 22:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das OLG Hamm hat einem nicht ehelichen Vater das GSR zugesprochen (>hier<); resp. die AG-Entscheidung bestätigt.

Etwas sauer werde ich bei dieser Passage und hänge meine Emotion am Wort "ausnahmsweise" auf.

Danach ist es bis zu einer entsprechenden Neuregelung durch den Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die elterliche Sorge ausnahmsweise auch ohne Zustimmung der bislang allein sorgeberechtigten Kindesmutter auf den nichtehelichen Kindesvater zu übertragen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2010 13:44
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

Das OLG Hamm hat einem nicht ehelichen Vater das GSR zugesprochen (>hier<); resp. die AG-Entscheidung bestätigt.

kleiner NACHTRAG:  Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Kindesmutter zur Last.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2010 13:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch diesen Fall halte ich nicht für Beispielhaft für die Masse der Anträge, da die Zustände bei der Mutter als so katastrophal angesehen wurden, dass das ABR gleich alleine auf den Vater übertragen wurde.
Das ist sicher auch schon eine Verbesserung gegenüber früher, wo das Kind erstmal in eine Pflegefamilie abgeschoben wurde aber dennoch kein Vorbild für die Regelfälle.

Insoweit stimmt das mit der Ausnahme schon ein wenig, auch wenn es eine Unverschämtheit ist, dieses hier ausdrücklich festzuschreiben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2010 14:43
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich stimme Beppo da hundertprozentig zu. Früher wäre das ein Fall gewesen, der über den einzig für Väter anwendbaren 1666 gelöst worden wäre. Natürlich nur bei Wohlwollen der beteiligten Entscheider...


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2010 12:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anwaltlicher und Richterlicher Kommentar zum Musterantrag auf GSR bei Pappa.com.

http://anonym.to/?http://blog.beck.de/2010/11/15/muster-ohne-wert


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 11:48




Seite 30 / 50