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§ 1626a und kein Ende...

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da keiner von uns in den Köpfen der Richter steckt ist das natürlich alles Spekulation.

Warum ist das GSR denn in deinem individuellen Fall gut für das Kindeswohl?

Hoffentlich nicht, um die Mutter zu einem kooperativeren Verhalten zu zwingen, den Umgang durchzusetzen oder einen Wegzug zu verhindern.

Viel Erfolg!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 12:12
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

Hoffentlich nicht, um die Mutter zu einem kooperativeren Verhalten zu zwingen, den Umgang durchzusetzen oder einen Wegzug zu verhindern.

Ich meine, in einem anderen Forum etwas von swatonkc gelesen zu haben, und da war irgend etwas Derartiges der Fall. Ich meine, eine (nun auch noch) verfahrensbedingte Kommunikationsverweigerung der Mutter, die dann mit Dreckschleudern verfeinert wurde. Kann mich aber auch täuschen.

Jedenfalls wäre ich echt froh, wenn es endlich mal ein Vater schaffen würde, das gemeinsame Sorgerecht gegen den erklärten Willen der Mutter per Gerichtsentscheid zu bekommen. Das wäre eine kleine Sensation.

Von daher drücke auch ich beide Daumen und hoffe, dass swatonkc das Ergebnis noch heute mitteilt.


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 12:47
(@jeanswilli)
Registriert

Hey Swatonkc, ich drück dir auch ganz, ganz dolle die Daumen!!!!

Meld dich!

Gruß Willi


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Geschrieben : 28.09.2010 13:34
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

moin, moin

Ich meine, eine (nun auch noch) verfahrensbedingte Kommunikationsverweigerung der Mutter, die dann mit Dreckschleudern verfeinert wurde.

Stimmt !

Dank an alle für's Daumendrücken.

Da keiner von uns in den Köpfen der Richter steckt ist das natürlich alles Spekulation.

Stimmt .
Ich vermute hier auf dem Land läuft alles ein wenig konservativer ab.
Aber ... ein Richter aus Korbach hat 1999 ja ein ziemlich deutliches Zeichen für uns Väter gesetzt. Vielleicht erinnert sich noch jemand.
Leider ist jener Richter nicht mehr in KB.
Trotzdem , ich packe es an - und schaue nach vorn.
Bin gespannt wie Harry - und ja so aufgeregt !
Gruß
swatonkc


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 14:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Studie, resp. der Zwischenbericht, wurde mir so eben von Krishna zwecks Onlinestellung zur Verfügung gestellt.

Studie-Zwischenbericht (pdf, 253 Seiten, 3,9 MByte)

Zusammenfassung (pdf, 56 Seiten, 0,4 MByte)


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 28.09.2010 20:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe jetzt nur die Zusammenfassung überflogen aber die fand ich nicht so schlecht.

Vermutlich wird auch diese deswegen tot geschwiegen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 00:23
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Ich werde ein paar Tage brauchen, um mir einen Überblick zu verschaffen. Eines kann man aber schon jetzt sagen, nämlich das die Studie zwar "gewisse" Probleme bei der Erklärung des GSR bestätigt, aber ansonsten nur das liefert, was die Politik damit auch bezweckte - eine klare Abgrenzung unehelicher Väter und solcher, die mit der Mutter zusammenleben. Nur bei letzteren sei ein automatisches Sorgerecht denkbar. Bei den anderen nicht. Also entweder Eltern können so gut miteinander, dass sie zusammen sind, oder das Sorgerecht bleibt bei der Mutter. Wieder eine Möglichkeit und Grund mehr, wie Frauen Männer an sich ketten können.

Und das im Jahre 2010...

Die Antragslösung wird kommen. So sicher wie das Amen in der Kirche.

@ swatonkc

Wie ist es denn jetzt gelaufen?


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 16:39
 elwu
(@elwu)

Die Studie, resp. der Zwischenbericht, wurde mir so eben von Krishna zwecks Onlinestellung zur Verfügung gestellt.

Autorinnen: sieben Frauen und ein Alibimann. No comment.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit der Überschrift, "Das Sorgerecht der nichtehelichen Väter" berichtet ein Erfurter RA, dass das AG Gotha das GSR herstellte und dem Vater das ABR übertrug, weil das praktizierte Wechselmodell durch Wegzug der Mutter zu kippen drohte (>hier<). Den Beschluss hätte ich ja gern.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 29.09.2010 17:33
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich bin aus der Ecke und kenne noch so einen ähnlichen Fall. Eltern getrennt, Mutter mit den Kids einfach umgezogen, ABR an Vater. (der Anwalt des Vaters ist auch meiner).  :luxhello:


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 18:17




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das ist nicht der Durchbruch, sondern nur ein Zugeständnis an das BVerfG und die Tatsache, dass es um eine Einstweilige Anordnung geht. In einem anderen Fall wurde der Umzug des Kindes untersagt, bis über den Sorgeantrag des Vaters entschieden ist.
Zwar sollen EA nicht unbedacht ergehen und speigeln häufig bereits die endgültige Lösung wieder. Hier scheint man aber in erster Linie "guten Willen" zeigen zu wollen. Interessant wird es erst, wenn es um die Hauptsache geht.


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 19:11
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

MOIN; MOIN;

Mein Antrag i.B. GSR läuft weiter, jetzt muss ich noch Papiere vorlegen, und dann geht es weiter - oder ich bekomme ein Urteil per Post ( falls das möglich ist).

Mein Gefühl - och , so schlecht ist es nicht gelaufen.
Ich konnte den Richter so schlecht hinter seinen Schädel gucken ( und auch sehr schlecht verstehen  weil Sprachfehler) - deshalb halbe /halbe.
JA - Dame - ein Rede gegen das GSR - würg , würg - hat rein garnix positives über das garnicht so schlechte Gespräch mit der KM geäußert.
Wie hoch wird die Aussage des JA bewertet ?
Meine Kinder wurden befragt - große Klasse für Papa.
Vorwürfe teilweise entkräftigt.
Bin gespannt

so long
swatonkc


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Geschrieben : 29.09.2010 20:01
(@ostseereiter)
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Hi Freunde
so wie diese Stellungsnahme wäre es richtig. Ab Geburt das GSR.
http://www.pas-rhein-main.de/stellungnahmen/stellungnahme-2010-9-zur-gemeinsamen-sorge

OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 01:04
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

es gibt immer noch keinen Gesetzentwurf für die Neuregelung:

http://twitter.com/LischkaB/statuses/25878651570


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 12:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sachsen Justizminister für gemeinsames Sorgerecht Unverheirateter

Sachsens Justizminister Jürgen Martens will unverheirateten Eltern zukünftig automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zusprechen. "Die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater muss zum gesetzlichen Regelfall werden", sagte der FDP-Politiker am Donnerstag im Dresdner Landtag. Es sei höchste Zeit für eine gesetzliche Neuregelung, die Mütter und Väter gleich behandele.

>Weiterlesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 01.10.2010 13:58
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wenn das BGB Landesrecht wäre, dann könnte man aufhorchen. Aber so?


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 14:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Immerhin ist es die Stimme eines Offiziellen, insofern nicht ganz bedeutungslos.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 14:17
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich habe grad mal nachgesehen. Die nächste Justizministerkonferenz ist am 4.11. Bin mal gespannt, ob Sachsen dies dort wirklich zur Sprache bringt.
Allerdings gehe ich davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Gesetzentwurf bereits vorliegen wird, und so, wie das BMJ dieses Thema bislang handhabt, legen die auf die Meinung anderer eh keinen Wert.


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 15:34
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

endlich mal einer der sich öffentlich zu einer gesetzliche Neuregelung in Sachen Familienpolitik äußert.
Ich hoffe es werden sich Ihm weitere anschließen.

ein Hoch auf Jürgen Martens  :thumbup:

VG LP


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Geschrieben : 01.10.2010 18:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Studie, resp. der Zwischenbericht

Ich habe jetzt nur die Zusammenfassung überflogen aber die fand ich nicht so schlecht.

Nicht so schlecht gemessen woran? Am üblichen Geschreibsel zu dem Thema oder am wissenschaftlichen Standard deutscher Universitäten?

Also gut finde ich, dass die Stichprobe der Umfrage bzgl. der Represäntatitivität offenbar doch nicht so schlecht ist wie anfangs angedeutet. Zumindest sind die Zahlen zur Beziehungsdynamik offenbar nicht ganz falsch, und immerhin im Zwischenfazit findet sich dann auch der Satz:

Nicht miteinander verheiratete Eltern leben bei Geburt des Kindes zu rund 80 % in einem gemeinsamen Haushalt (NEL), während sich die restlichen Eltern zu annähernd gleichen Teilen auf Partnerschaften mit separatem Haushalt (LAT) und Eltern ohne Partnerschaft verteilen.

Das ist zwar nicht wirklich was neues, weil es z.B. hier: http://www.brensche.de/1626a/ne_stat_20122009.pdf schon lange nachzulesen ist (siehe Diagramm 3), gemessen am verzerrten Bild in der politischen Diskussion mit all ihren Karnelvalsprinzen ist das aber eine ganz erstaunliche Erkenntnis und umso verwunderlicher, warum die sich im Kapitel-Fazit (Kapitel 2) versteckt und es nicht in die Gesamt-Schlussfolgerungen (=Kapitel 7) schafft.

Und in diesem Abschnitts-Fazit steht auch folgendes:

62% der Eltern geben – meist kurz vor oder nach dem Geburtstermin – übereinstimmende Erklärungen zur gemeinsamen Sorge ab.

Hallo? Gibt' dazu nicht eine Zahl des Statistischen Bundesamtes, die 47% sagt? Und auch das nur als obere Schranke, weil in dieser Zahl auch einseitige Sorgeerklärungen, Späterklärungen und Fehlgeburten subsummiert sind? Also bitteschön, wer sich den Fragebogen ansieht, der ja nun überhaupt keinen Versuch unternimmt, den Befragten zu erklären, was eine Sorgeerklärung ist und was der Unterschied zur Vaterschaftsanerkennung ist, und wenn dann bei der Befragung ein erhebliches Informationsdefizit rauskommt, also was ist da schiefgegangen? Also mich befremdet das, dass sich die Autoren hier seitenlang über einen möglichen Bildungsbias der Sichprobe auslassen, aber nicht auf die Idee kommen, dass einfach viele "gefühlte" Sorgeerklärungen hier angekreuzt wurden von Leuten, die schlicht nicht wissen, was das ist, trotzt ihrer überdurschnittllichen Abitur-Quote.

Also in dem Punkt: Klar durchgefallen. Setzen - sechs.

Naja, und über den Rest, insbesondere die Schlussfolgerungen im Kapitel 7 und das brandneue Konstrukt der "im weiteren Sinne kindeswohlrelevant" hüllen wir jetzt einfach mal den Mantel des Schweigens.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2010 12:26




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