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§ 1626a und kein Ende...

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das klingt ja nicht so doll:

„Ich denke, dass die Väter das gemeinsame Sorgerecht dann zwar auch gegen den Willen der Mutter beantragen dürfen - aber ob sie es dann auch bekommen?“ Schließlich werde mit dem Gesetz nicht gleich die gesamte konservative Richterschaft ausgetauscht.

Mein reden. Weg mit dem Pack.

„Ich denke, wir werden deshalb das Antragsrecht bekommen“

Und das von einem, der dabei sitzt.  😡


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 20:20
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wurde auch Zeit, dass die Katze aus dem Sack kommt. Aus keinem anderen Grund hat das BVerfG nochmals entschieden. Damit nur jeder weiß, was (minimal) zu tun ist. Und das wird sicherlich in der ersten VB wieder Bestand haben.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 21:13
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wie viel die Menschenrechte der Väter, also der Männer, wert sind, zeigt deutlich der

Neunte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen

vom 26.08.2010.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/028/1702840.pdf

Man achte auf die Gliederung:

A. 1 Bürgerliche und politische Rechte
A. 2 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
A. 3 Menschrechte von Frauen und Mädchen
A. 4 Menschenrechte von Kindern
...

Wo ist denn da die Gruppe der Männer geblieben?

Nicht dass die uns vergessen hätten, denn das Urteil Zaunegger./.Deutschland wird erwähnt. Aber eben nur unter Bürgerliche und politische Rechte (S.7).

Mit anderen Worten sind wir Männer als Väter eben nur Bürger, und im Verhältnis zu Frauen, Mädchen und Kindern nur 2. Klasse.

Interessant auch, dass das Urteil bei den Menschenrechten der Kinder keine Erwähnung findet. Nicht dass nun auch noch jemand auf den Gedanken kommt, dass durch § 1626a den Kindern eine Korrekturfunktion aus dem Ehelichenrecht verwehrt blieb, nämlich die Eingriffsschwelle der besseren Erziehungseignung noch vor dem Eintreten massiver Kindeswohlgefährdung.
Eigentlich dürfte ich das auch nicht im Imperfekt schreiben, denn diese Schwelle "bleibt" mit dieser Augenwischerei der Übergangslösung bestehen. Und mehr wird nach den letzten Meldungen wohl auch für die Neuregelung nicht rauskommen, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.

Ich hab´s ja von Anfang an gesagt. Es war ein einziges Schmierenstück vom BMJ und BVerfG.

Gestern sollen die Fraktionen ja mit dem BMJ über einen Referentenentwurf beraten haben. Hat da jemand was von gehört?

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2010 10:58
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Moment, woher der Pessimismus? Nichts ist entschieden. Die Logik sagt, alles was der Zustimmung der Mutter bedarf, verstößt gegen die Menschenrechte des Kindes und des Vaters und würde genau das Gegenteil der beiden Urteile bewirken!! Es kann also kein Antragsverfahren so wie jetzt in der Übergangsregelung angewiesen die Lösung sein. Einzig die Widerspruchslösung entspricht den Vorderungen des Europäischen Menschengerichtshofes. In 19 von 27 Ländern ist das automatische Sorgerecht die Regel. Wozu sollen unsere Politiker und Juristen jetzt schon wieder einen Prozess vor dem Menschengerichtshof riskieren? Wir Männer und Väter wären jetzt schön dumm, wenn wir uns jetzt nochmal diskriminieren lassen würden!
Das ist ja grad so, wie damals, als Honecker gesagt hat, ja die Mauer wird noch in 100 Jahren stehen... Die einen habens gelaubt, die anderen sind auf die Straße und sind laut gworden.
Pustekuchen, die Mauer für unsere Kinder wird jetzt eingerissen!!!  :gunman: Wenn in den nächsten Wochen der Gesetzesentwurf das Antragsverfahren zum Inhalt hat, gehen wir alle auf die Straße!! Väter, Mütter, Großeltern, Kinder. Es darf keine 2. Klasse Menschen, keine Diskriminierung mehr geben!!!  :gunman:
Der Väteraufbruch für Kinder hat in seiner Stellungnahme das automatische Sorgerecht gefordert. Bei Problemen soll ein Vermittler eingreifen. http://www.tagesspiegel.de/politik/wenn-eltern-streiten-soll-der-kooperationsmanager-helfen/1920118.html
Der Bund der Juristinnen fordert das differenzierte Widerspruchsrecht.  http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-24_Sorgerecht/
Die Kinderrechtsorganisationen bergrüßen das gemeinsame Sorgerecht.    http://www.presseportal.de/pm/66865/1658957/neue_presse_hannover
Die SPD Juristen fordern gemeinsames Sorgerecht als Regelfall:       http://www.spd-berlin.de/aktuell/news/august-2010/spd-juristen-sorgerecht-zuegig-neu-regeln/
Die FDP mit Frau Leutheuser Schnarrenberger will ein Gesetz welches der Zukunft entspricht und fordert die Widerspruchslösung. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710152,00.html
Die Stimmen in der CDU sind geteilt. Die CSU will die Antragslösung.   http://www.cducsu.de/Titel__elterliches_sorgerecht_zuegig_reformieren/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__16356/Inhalte.aspx

Also erstmal abwarten und wenn nötig sofort reagieren und für unsere Kinder kämpfen. Wir sind laut, wenn man uns die Kinder klaut!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 12:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Andy, du weiß schon, wie publikumswirksame Politik gemacht wird? In Sicherheit wiegen und dann doch was anderes machen. Die Wahlpropaganda (lies: gebrochenen Wahlversprechen, sprich: Lügen) der vergangenen Jahre (Stichwort Umsatzsteuererhöhung auf 19%) ist jederzeit zu toppen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 13:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Logik sagt, alles was der Zustimmung der Mutter bedarf, verstößt gegen die Menschenrechte des Kindes und des Vaters und würde genau das Gegenteil der beiden Urteile bewirken!!

Woher nimmst du den Glauben, dass es in Politik und Justiz um Logik ginge?
Wenn es so wäre, wo kommen dann die heutigen Regeln her?

Der Bund der Juristinnen fordert das differenzierte Widerspruchsrecht.
                                                                                                    http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-24_Sorgerecht/
Die Kinderrechtsorganisationen bergrüßen das gemeinsame Sorgerecht.     http://www.presseportal.de/pm/66865/1658957/neue_presse_hannover
Die SPD Juristen fordern gemeinsames Sorgerecht als Regelfall:       http://www.spd-berlin.de/aktuell/news/august-2010/spd-juristen-sorgerecht-zuegig-neu-regeln/
Die FDP mit Frau Leutheuser Schnarrenberger will ein Gesetz welches der Zukunft entspricht und fordert die Widerspruchslösung. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,710152,00.html
Die Stimmen in der CDU sind geteilt. Die CSU will die Antragslösung.   http://www.cducsu.de/Titel__elterliches_sorgerecht_zuegig_reformieren/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__16356/Inhalte.aspx

Hast du mal gelesen, was der djb unter "differenziertem Widerspruchsrecht" versteht?
Das ist doch nix Anderes als die Antragslöung mit nem falschen Etikett, damit diese Bildzeitungstauglich wird.
Und das ist doch bei den Anderen nix Anderes.

Also erstmal abwarten und wenn nötig sofort reagieren und für unsere Kinder kämpfen. Wir sind laut wenn man uns die Kinder klaut!

Blauer Weihnachtsmann wa? Freut mich!

Wenn du erst reagierst, wenn die Entscheidung getroffen wurde, reagierst du natürlich zu spät.
Hast du schon einen Aktion im Auge?
Warst du z.B. am 11.9. auf der Demo in Lünburg?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 13:17
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

ich entdecke nicht wirklich was neues.
genau so hat es das bverfg vorgegeben und nichts anderes.

den zeitrahmen, der da abgesteckt wird, kann man glauben, aber auch lassen. ich für meinen teil lasse es.

liest sich alles, wie eine waschmaschinenanleitung für wählende väter. so nach dem motto,

herzlichen glückwunsch, sie haben eine gute wahl getroffen, eine fdp waschmaschine gekauft zu haben. anleitung ist beigefügt,
kann sich aber bei nachfolgemodellen ändern.
tja die welt ist eben schnellebig. nachbesserungen sind doch selbstverständlich.

grüsse

gaya

tja , leute das habe ich vor ,ich glaube 10 seiten geschrieben. :redhead:

ich bin und bleibe der meinung

grüsse

gaya, die kein klugscheisser sein will, aber nichts anderes entdecken kann


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 01:13
(@ariba)
Registriert

Moin,

Die ehemalige Berliner Senatorin für Jugend, Frauen und Familie, Anne Klein ist heute eine erfolgreiche Familienanwältin.

...und gibt ihre Auffassungen und "Weisheiten" bezüglich des Gemeinsamen Sorgerechts preis.  :knockout:

Und...ach ja...der Vater aus dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht wollte, so laut Fräulein Anne Klein, die Mutter des gemeinsamen Kindes ja eigentlich nur "ärgern"...  :knockout: 

...und die Mütter wollen ja mit den Papa's kooperieren...    :knockout:

>>> Hier kann man Fräulein Klein sehen und hören. <<<

Wirklich sehr "interessant".

Gruß
Ariba

PS: Wollte das eigentlich unter "Medien" ablegen, dachte dann aber hier passt es besser.


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 15:01
(@ariba)
Registriert

Moin,

und noch etwas Interessantes gefunden:

Zum Urteil aus Naumburg a la "Wir machen weiter wie bisher" hatte ich  >>> hier <<<   ja bereits hingewiesen.

Auf der dort verlinkten Website, >>> klickst Du hier <<< kann der geneigte Leser nun weiter unten mittlerweile auch noch einen

Entwurf einer Gehörsrüge gegen den Beschluss des OLG Naumburg

lesen.

Einige interessante Passagen sind meines Erachtens im Entwurf enthalten, evtl. u.a. auch für den einen oder anderen entsorgten Vater für einen etwaig bevorstehenden Schriftsatz.

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2010 16:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe eine Bitte an euch. Wenn ihr etwas hört zu diesem Treffen im BMJ am 14.09. hört, dann stellt es bitte unmittelbar hier ein. Die Fraktionen sollen sich dort zum Thema getroffen haben.

Außerdem ist über die ganze Diskussion die einmal in Auftrag gegebene Studie zum Sorgerecht vom DJI irgendwie völlig in Vergessenheit geraten. Ich habe mich daher direkt ans DJI gewandt um zu hören, wann und ob überhaupt was kommt, aber noch nichts gehört. Die Laufzeit ist jedenfalls nach der HP des DJI bis zum 20.09. Da das Ding eh abgebrochen wurde, sollten doch jetzt auch endlich mal Erkenntnisse folgen.

Ich finde diese Ergebnisse insofern sehr interessant, als sie argumentativ durchaus für eine Einflussnahme auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren taugen könnten. Denn sollte zweifelsfrei feststehen (und das lassen die Äußerungen des BVerfG dazu vermuten), dass Mütter zum absolut überwiegenden Teil keine Gründe haben, die mit dem Kindeswohl zu tun haben, dann sollte dies Folgen bei der Beweislastverteilung der Neuregelung haben.

Da ich den VafK für nahezu unfähig halte, überhaupt etwas in der Sache zu erreichen, fände ich es super, wenn jeder, der hier das Thema verfolgt, bspw. über Abgeordnetenwatch oder persönlicher Mail, oder über den Bundestag seinen Abgeordneten (und gern auch die maßgeblichen Politiker) darauf aufmerksam macht, dass über eine Beweislastregel der Sinn und Zweck der Reform nicht unterlaufen werden darf.

Ob das am Ende wirklich etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt, aber bspw. die Granold von der CDU hat sich in einer Antwort ja schon insoweit festgelegt, als dass die Neuregelung keinesfalls nur Veränderungen auf dem Papier bringen dürfe. Und dabei dürfte die Beweislast eine enorme Rolle spielen.

Grüße

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2010 20:12




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Plenarprotokoll< (pdf) vom 16.09.2010:

Seite 80 - Christine Lambrecht (SPD):

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen: die Frage des Sorgerechts. Auch hier gibt es ein Urteil aus Europa und vom Bundesverfassungsgericht. Wir müssen die elterliche Sorge bei nichtehelichen Eltern neu regeln. Es kann nicht weiterhin so sein, dass Vätern das gemeinsame Sorgerecht versagt wird und die Mutter allein darüber entscheidet. Auch da möchte ich Sie dringend bitten: Legen Sie etwas vor! Das, was da momentan wabert – ob es eine Regellösung oder eine Antragslösung gibt –, ist nicht sonderlich konkret und nicht geeignet, um sich damit zu beschäftigen.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann für uns sagen: Wir favorisieren eine Antragslösung. Wir glauben nämlich, es wäre sachgerecht, dass ein Vater, der sich um sein Kind kümmert, Unterhalt zahlt und tatsächlich ein Umgangsrecht wahrnimmt – also das umsetzt, was man unter elterlicher Sorge versteht –, ein Recht darauf hat, die gemeinsame elterliche Sorge übertragen zu bekommen. Insofern gibt es eine klare Ansage von uns: Wir favorisieren eine Antragslösung. Wir werden auch hier sehr konstruktiv mit Ihnen zusammenarbeiten.

Seite 81 - Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU):

Frau Kollegin Lambrecht, Sie erwähnten die Neuregelung des Sorgerechts für nichteheliche Kinder. Es ist richtig, dass der EGMR, kürzlich aber auch das Bundesverfassungsgericht uns dazu aufgefordert haben, die Rechte der Väter auf den Erwerb der gemeinschaftlichen Sorge zu stärken. Das werden wir auch tun. Es ist richtig, dass unterschiedliche Modelle in der Diskussion sind. Auch Sie wissen, dass die Diskussion darüber nicht einfach ist. Sie können aber sicher sein, dass wir in absehbarer Zeit einen guten Vorschlag vorlegen werden, über den wir dann gemeinsam diskutieren können. Vielleicht können wir dann auch Sie davon überzeugen.

Seite 85 - Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Eine weitere Ohrfeige aus Straßburg hat diese Bundesregierung beim Thema Sorgerecht erhalten; das wurde schon gesagt.

(Florian Toncar [FDP]: Uralt! – Christian Ahrendt [FDP]: Uralt!)

Es wurde festgestellt, dass nichteheliche Väter durch das Sorgerecht, wie es jetzt geregelt ist, diskriminiert werden. Wir alle kennen aber Paare, bei denen sich sowohl die Mutter als auch der Vater bestens um die Kinder kümmern. Wir meinen: Bei einer Neuregelung des Sorgerechts muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen, und wir müssen die Rechte und Pflichten für verheiratete und nicht verheiratete Väter möglichst weitgehend angleichen. Bis heute hat es die Regierung leider nicht geschafft, eine brauchbare Vorlage zu liefern. Wir Grünen werden uns jedenfalls energisch für eine Neuregelung des Sorgerechts einsetzen – im Sinne eines Antragsverfahrens.

Seite 86 - Florian Toncar (FDP):

Bevor wir zum Haushalt selbst kommen, möchte ich noch kurz etwas zum Thema Sorgerecht sagen. Frau Kollegin, es ist vielleicht ein bisschen übertrieben, zu sagen, das sei eine Ohrfeige für diese Bundesregierung. Dieser Zustand währt schon sehr lange. Ich würde Ihnen attestieren, dass die Gnade der späten Wahl Sie zu fast allem berechtigt, was Sie hier kritisieren oder vortragen. Aber ich glaube, es hätte auch schon in vorherigen Wahlperioden Gelegenheit gegeben, das zu korrigieren, im Übrigen auch für das Bundesverfassungsgericht. Das wird jetzt gemacht – die Ministerin hat es in ihrer heutigen Rede sogar angesprochen – und in absehbarer Zeit Realität werden.

(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: „In kürzester Zeit“, – demnächst! –, nicht „in absehbarer Zeit“!)

*schnip*

Schnarres Rede ist auf den Seiten 77 bis 79 enthalten. Nur, von einer Neuregelung des Sorgerechts nicht verheirateter Väter lese ich nix. Hat Herr Tonca geschlafen? Kennt er nur die Entwürfe der Rede und nicht die endgültige Fassung? Habe ich etwas überlesen?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 15:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil heute noch 2 Leute ihren Sorgerechtsantrag vermeldet haben und diesen unter Anderem mit Problemen mit der Mutter begründet haben, verbunden mit der Hoffnung, diese durch GSR ausräumen zu können oder gar der Mutter einen beipulen zu können.

GANZ FALSCH!

Der Sorgerechtsantrag darf nicht mit Umgangs- oder sonstigen Problemen begründet werden!
Im Gegenteil. Damit kann er abgelehnt werden!

Das ist jetzt schon mehrfach passiert.

Umgangsprobleme sind ein Indiz für magelnde Kooperationsfähigkeit der Eltern und eine Steilvorlage für jeden Richter den Antrag abzulehnen.
Und dann könnte er noch mit der Begründung abgelehnt werden, das man für Umgang kein Sorgerecht braucht, und man daher gefälligst Umgang beantragen solle und nicht GSR.

Der Antrag darf nur mit dem BVerfG Urteil und dem natürlichen Elternrecht des Vaters begründet werden.

Alles Weitere an Nebenargumenten ist schädlich.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 18:03
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Absolut richtig, Beppo. Ich habe dem User jjussuff sogleich eine PM geschrieben, als ich das gelesen hatte.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass sehr viele Väter, die aktuell ihre Anträge einreichen, leider nur auf ihr Recht aus sind. Die Verständigung unter den Eltern als Voraussetzung für GSR wird einfach nicht gesehen. Man(n) scheint zu denken, dass nun der Weg zum ASR bei durchgetickten Müttern offen steht. Aber weit gefehlt. Die Latte gegenüber einer Mutter liegt nach wie vor im Bereich des 1666. Und was der verlangt, das sollten sich diese Herrschaften mal vor Augen führen.

Und wie die Axt im Walde das Jugendamt anzugehen etc., ist mit Sicherheit auch nicht das, was sich ein Familienrichter so unter einem verantwortungsvollen Vater vorstellt.

Ich warte immer noch auf den Fall, in dem eigentlich nichts als die Weigerung der Mutter dem Sorgerecht bislang entgegen stand. Also eine Mutter, die das nicht mit nachvollziehbaren Gründen versehen kann, sondern allenfalls gefühlsmäßige Einwände, Bedenken hat, aber eben  nichts Greifbares.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2010 19:27
(@ariba)
Registriert

Moin Beppo und Krishna,

wie ich an anderer Stelle schon schrieb:

Mein GSR Antrag ist seit 4 Wochen beim Gericht und bezieht sich in der Begründung gemäß dem BVerfG Urteil und dem natürlichen Elternrecht des Vaters.
Im Übrigen habe ich noch keinerlei Rückmeldung seitens des Gerichts erhalten.

Problem: Zudem liegt auf dem selben Tisch der Richterin meine umfängliche Umgangsakte(3 Jahre Umgangsstreit, Boykott und konfliktreiche Eltern bzw. MUTTER, Kommunikationsprobleme...) und meine zuletzt beantragten "Zwangsmittel" a la Zwangsgeld und Umgangspflegschaft, da der Umgang  - mal wieder - nicht läuft.

Beide Angelegenheiten werden nun zeitgleich bearbeitet. Da darf man "gespannt" sein, was das Gericht daraus nun macht...

Gruß
Ariba

PS: In meinem Fall ist es wohl im übrigen offenbar so, dass ein Umgang bei "meiner" KM ausschließlich nur dann regelmäßig und verlässlich stattfinden wird, wenn ich das ASR hätte. Wenn ich also "Rechte" inne haben möchte und Umgang, dann würde das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in meinem Fall nur mit einem ASR des KV möglich sein. Und das ist wohl, da noch nicht einmal das ASR hilfsweise beantragt, völlig utopisch.


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 20:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo, Krishna und Ariba 😉

Beide Angelegenheiten werden nun zeitgleich bearbeitet. Da darf man "gespannt" sein, was das Gericht daraus nun macht...

Darum verdienen Richter soviel Geld um unparteisch und zeitgleich mehrere Akten gleichzeitig zu bearbeiten.(sie als ''Übermenschen'' sind quasi previligiert dazu)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun(sollte es jedenfalls nicht).

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 20:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://www.fr-online.de/politik/vaeter-sollen-antrag-stellen/-/1472596/4678424/-/index.html

Der Vam(V) bringt es mal wieder auf den Punkt:

"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"

Damit ist auch klar, das 90% der Anträge abgelehnt werden, denn dadurch dass ein Gericht angerufen wird, ist ja erwiesen, dass die Eltern nicht kooperieren können und somit das GSR keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sein kann.

Schade, dass man den Parteien nicht mehrfach die Stimme entziehen kann.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 10:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"

Tja. Und was wäre die Konsequenz, wenn es um einen anderen Bereich der Gesellschaft ginge, und um die entgegengesetzte Verhältniszahl von Männern und Frauen? Wir erinnern uns: Da gibt es ja das "Problem", dass zu wenige Frauen in Spitzenpositionen arbeiten. Sagen wir mal spaßeshalber, der Männeranteil betrage in diesem oder jenem gutbezahlten Sektor glatte 90%, dann kommt doch sofort und reflexartig der Aufschrei: Das darf nicht sein, das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz, das müssen wir ändern, diese männliche 90%-Festung müssen wir schleifen, her mit der Frauenquote!

Und hier? Hier haben wir also ein weibliches 90%-Bollwerk. Die Reaktion darauf ist aber die exakt entgegengesetzte: Nicht nur in Bayerns Hinterwäldern, nein, an allen Ecken der Republik steht der ein oder andere dusselige Bär herum und fordert, alles dafür zu tun, dass das auch ja so bleibt. Schade, dass das Grundgesetz nur für Frauen gilt. Jungs, machen wir uns nichts vor: Wir leben in einem femifaschistisch durchseuchten Land.

Wenn es so laufen würde wie in jenen Bereichen, in denen Frauen angeblich benachteiligt werden, dann müsste das neue Gesetz doch eigentlich so lauten:

(1) Mutter und Vater üben ab Erklärung oder Feststellung der Vaterschaft das Sorgerecht für das Kind gemeinsam aus.
(2) Das Sorgerecht kann einem Elternteil nur dann entzogen werden, wenn sonst eine massive Gefährdung des Kindeswohles bestünde.
(3) Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts strittig, so ist es bei gleicher Eignung der Elternteile dem Vater zuzusprechen.
(4) Punkt (3) gilt so lange, bis deutschlandweit ein Anteil von 50% alleinerziehender Väter erreicht ist.

OK, man wird ja noch mal träumen dürfen. Meinetwegen lasse ich mich bei Punkt (4) auch von 50% auf 40% runterhandeln; will ja nicht gar zu unverschämt sein. Allerdings, die vereinigte Tussi-Fraktion (m/w) von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken würde mir vermutlich glasklar erklären können, warum ich (a) solche Gedanken nicht einmal denken darf und (b) warum die Erde immer noch eine flache Scheibe ist.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 15:23
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Wann bringen diese Leute endlich den Entwurf auf den Tisch? Atomkraft, Harz 4, Rauchergesetz... alles geht schneller als das hier!!!!!!!!!!!!  :gunman:

Es ist Herbst!!!

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 16:17
(@ariba)
Registriert

MooOORGEN  in die Runde,

Aus dem Artikel:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit einem neuen Sorgerechtsgesetz typische Konflikte zwischen unverheirateten Eltern entschärfen.

Na, da bin ich ja mal gespannt wie Madame diese "typische Konflikte" zwischen den "unverheirateten Eltern" denn nun rein praktisch "entschärfen" möchte  :puzz:
Wahrscheinlich damit, den Papa, so er denn auch mal das GSR haben will , zum Gericht zu zwingen. Oder wie es die Gegenseite in meinem Fall es einst benannte: "Der KV schleift die noch voll-stillende und Wochen-bettlägrige Mutter mutwillig und völlig unbegründet vor das Gericht!".
Nun will die Schnarre die Papa's vors Gericht schleifen. Wirklich gemein Frau Bundesministerin...wirklich  :sad3:

Welches Modell nun Gesetz wird, ist für die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär klar. Beim letzten Gespräch der vorbereitenden Arbeitsgruppe Mitte September hätten sich alle Parteien auf die sogenannte Antragslösung geeinigt,

Alles andere hätte mich mittlerweile ja auch gewundert.

In Konfliktfällen solle das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter bleiben,

Wie definiert man denn diese "Konfliktfälle"? Wenn ein "KOnflikt" schon dann gegeben ist, wenn die Mama immerzu rumschreit das sie für immer und ewig das ASR behalten möchte - ist das schon Konflikt genug?

der Vater es aber beantragen und notfalls vor Gericht einfordern können.

...ja..aber...dann beginnt der Konflikt doch erst. Ach ja...verstehe, dann trifft obiges also zu:

In Konfliktfällen solle das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter bleiben,

Nun hab ich es verstanden! 

Auch wer kein Sorgerecht hat, kann das Kind etwa regelmäßig sehen.

Also ich sehe mein Kind auch ohne Sorgerecht nicht. Na ja, zumindest könnte ich es theoretisch sehen, sofern die werte Mama wollte. Immerhin.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich für die Antragslösung ein

Am liebsten würde ich mal ein PAPA aus diesem "Verein" persönlich kennenlernen und diesen Fragen, was ihn dazu bewogen hat dieser feministischen Interessenvertretung beizuwohnen. Auf die Antwort wär ich aber gespannt. Oder sind diese Männer dort in Wahrheit gar keine echten Männer..?
Hat das mal jemand überprüft..?

Also mittlerweile ist tatsächlich zu befürchten, dass es kaum einen einzigen Vater geben wird der das GSR mal "einfach so" erhalten wird. Den Vätern werden Hürden auferlegt die kaum bis gar nicht zu überwinden sind. Wahrscheinlich werden nicht wenige Mütter einen Konflikt erst so richtig entfachen - schön getrimmt von ihren RA - um ihr ASR zu behalten. "Bestenfalls" sehen dann viele dieser Väter, die das GSR beantragen und sehenden Auges scheitern dürften, dann vielleicht ihre Kinder noch weit weniger also je zuvor. So manche Mutti wird es dann den Vätern wohl erst recht mal so richtig zeigen wollen.

Ich denke der GSR Zug ist weitestgehend abgefahren. Warten wir auf das nächste Reförmchen. Zuvor wird "unsere" Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl noch 20 weitere Male wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden müssen. Bisher hat DAS "unsere" Minister auch nicht wirklich weiter gestört.
Mein letzter Funke Glaube ist dahin.

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
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Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 19:52
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

moin moin Beppo,

Der Antrag darf nur mit dem BVerfG Urteil und dem natürlichen Elternrecht des Vaters begründet werden.
Alles Weitere an Nebenargumenten ist schädlich.

Und das halte ich in der derzeitigen rechtlichen Situation für falsch.
Es wird , wenn es vor das Familiengericht geht, nicht nach den Situation des Vaters  gefragt, sondern danach, warum ich als Vater der Meinung bin , dass das gmSr gut für meine Kinder sein soll.
Ich habe in ein paar Stunden einen Termin zu dem Thema beim AG.
Drückt mir die Daumen, dass das AG so entscheidet, wie es seit Jahren, auch hier im Forum, für alle betroffenden Väter und Kinder erhofft wird.
Allen Kindern beide Eltern !!!!

Einen erfolgreichen Tag wünsche ich mir
swatonkc


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 11:57




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