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§ 1626a und kein Ende...

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 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hier mal die schweiz

http://www.vev.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=422&Itemid=48

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 22:43
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also was Richter reitet, einem derart engagierten Vater dermaßen einen reinzuwürgen, das wüsste ich gern.

Sollte es alllerdings zutreffen, dass Vater wie Mutter vorgetragen haben, dass die Kommunikation total gestört ist und daher keine Kooperation möglich sei, dann muss die Sache in eine Richtung ausschlagen. Das ist normal. Die Richtung, in die es ausschlug, ist die übliche, und das ist für mich Hinweis genug auf die zukünftigen, spätestens 1671er-Entscheidungen.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2010 11:25
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hier noch was

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/sachsen_anhalt/?em_cnt=1640207

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 18:20
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

hier noch was

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/sachsen_anhalt/?em_cnt=1640207

Hä? Das ist ein halbes Jahr alt und bezieht sich ausschließlich auf den damaligen Stand nach dem EGMR-Urteil.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2010 21:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Hürde ist demnach sehr hoch angesiedelt. Die KM müsste sich schon echt was leisten, damit der KV das ASR bekommt.

in diesem Zusammenhang steht das GSR im Mittelpunkt. Und da geht es nicht um den Contest "wer ist der bessere Elternteil?", sondern darum, dass auch nichteheliche Kinder zwei gleichberechtigte Elternteile haben.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 22:07
(@Peter2010)

in diesem Zusammenhang steht das GSR im Mittelpunkt. Und da geht es nicht um den Contest "wer ist der bessere Elternteil?", sondern darum, dass auch nichteheliche Kinder zwei gleichberechtigte Elternteile haben.

Ich habe nichts anderes gesagt. Beim GSR werden andere Maßstäbe angesetzt als beim ASR.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 22:10
(@ariba)
Registriert

Moin!

Das hier schon gelesen? Das ermutigt einen entsorgten Vater doch nun endlich wirklich genau jetzt noch schnell 'nen Antrag auf das Gemeinsame Sorgerecht zu stellen...ne wa.... :puzz:

Oberlandesgericht Naumburg wir machen weiter, wie bisher, nur mit anderer Begründung, diesmal: Antrag des Vaters entspricht nicht dem Kindeswohl!

>>>LESEN!!!<<<< 

Und aus dem Kommentar:

Mal sehen, was das Bundesverfassungsgericht und der EGMR dazu sagen.

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 23:57
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Entscheidung zeigt deutlich, dass die Gerichte mit ihren b e s c h i s s e n ausgebildeten und feministisch verseuchten Familienrichtern nichts dazu lernen. Und das zeigt ganz deutlich, dass von einer Reform, die einem Vater auch nur irgendeine Beweislast aufbürdet oder dem Gericht seine Amtsermittlung ohne Maßgaben lässt, für die Väter für den Allerwertesten ist.

Sobald ein Entwurf unter "dehnbaren" Voraussetzungen vorliegt - und zwar noch direkt in dieser Kalenderwoche - sollten alle Väter, die davon betroffen sind, vor ihrem Familiengericht mit Pappschildern laufen. Ich werde es tun. Eine Stunde sollte schon reichen, damit ein Presse-Fritze sein Foto macht und nachfragt.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 12:31
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

Hab die Mama auch gefragt wegen GSR aber sie wollte natürlich nicht freiwillig.
Habs natürlich auch nicht schriftlich bekommen von ihr das sie nicht wollte ^^

Vor 3 Wochen hab ich mit nem Anwalt gesprochen.
An die Mama ging ein Brief mit der letzten außergerichtlichen Bitte.

Hab meinen Kleinen halt weiter jedes WE geholt, ging auch "recht" unproblematisch.

Direkt nach erhalt des Briefes kam halt gleich ein net so "netter" böser Anruf
(von Wegen klag ruhig, ich mach die das Leben dann erst recht zur Hölle)
Das zweite Wochenende war irgendwie, in den paar Minuten als ich meinen Kleinen abholte,
ziemlich auf ignoranz geschalten, Gespräch wollte keines geführt werden ihrerseits.
Letztes WE zumindest ein kurzes Gespräch mit der Aussage
"wir machen GSR außergerichtlich, dein Anwalt weiß bescheid"

Bins echt gespannt.

Heut ist, vom Anwalt gesetztes, Fristende wo sie antworten sollte

Drückt mir bitte die Daumen,
- ich hoff auch so sehr das das vernünftig abläuft
- sie sieht das mir mein Kind ernst ist (trotz gescheiterter Beziehung)

ich berichte weiter wenn ich mehr News habe !


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 11:48
(@ariba)
Registriert

Moin,

Mir liegt eine Entscheidung des OLG Brandenburg (10 WF 187/10) vor, die unter Berücksichtigung des BVerfG-Urteils vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) meines Wissens erstmals einem Vater unehelich geborener Kinder (für die er nicht das Sorgerecht hatte) einen Teil des Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung zuspricht

Mehr dazu >>>hier<<< 

und

>>>hier<<<  .

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 21:00




(@Peter2010)

Hallo,

die Entscheidung des OLGs ist sicherlich richtig so gewesen. Das sagt aber noch nichts über den Ausgang der Hauptsache aus. Da die KM aber über viele Monate den Umgang nicht wahrgenommen hat und nun offensichtlich Streitigkeiten über das ABR ins Haus stehen, wackelt das alleinige Sorgerecht der KM sehr.

Grüße von Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 21:15
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bei diesen Umständen ...

....dass den Kindern, die seit der Trennung ihrer Eltern im Sommer 2009 im Haushalt des Vaters leben und mit denen die Mutter erst seit Mai 2010 regelmäßigen Umgang pflegt, ....

erhält der Vater ein vorläufiges Recht die Schule / den Kindergartenplatz zu bestimmen.

Von GSR habe ich nichts gelesen  😡

Gruss
Mappi


Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 21:32
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Jetzt hats mich erwischt!  😡
Antrag beim Jugendamt gestellt. Mutter vom JA Einladung zur Zustimmung Gemeinsames Sorgerecht bekommen. Mutter hat nur JA angerufen, keine Zustimmung, ich soll doch zum Gericht gehen.
Statt Zustimmung in meinem Briefkkasten: Vorladung zur Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch.    Ist das nicht krank?
Weil Sie mir per Telefon mitteilte das Sie sich nicht mehr an den Umgangsbeschluss des Amtsgerichtes halten wollte und einfach den Telefonhörer aufgelegt hatte bin ich zu Ihr nach Hause und wollte das persönlich klären. Sie öffnet die Tür sagt was willst Du hier? Ich sage Du irrst Dich es ist mein Wochenende.... hysterische Ausbrüche... keine Diskussion... Mutter schließt einfach die Tür... und weil ich jetzt das Sorgerecht beantragt habe hat Sie sich Anwalt genommen und der kommt wieder mit der alten Leiher: So viel wie möglich mit Dreck schmeißen.... wo keine Kommunikation... da auch kein Sorgerecht....
Völlig pervers das alles. Nur gut das mein Junge seit 2 Jahren gefestigten regelmäßigen Umgang hatte und mich liebt und mich nicht vergisst. Er hat sich mit 6 Jahren sogar zwischen die Tür und die Mama gestellt damit Sie diese nicht schließen konnte damit sein Wochenende geklärt werden könnte. Übrigens ich stand im Flur hab Ihre Wohnung nicht betreten und auch nicht versucht Ihre Tür aufzuhalten, was mir schon einmal eine ähnliche Anzeige einbrachte. Richterurteil: Verwahrnung auf Bewährung
Nicht entmutigen lassen!!! Das ist sicher nicht normal. Wer A sagt muss auch B sagen. Die Kinder brauchen uns, wir dürfen Sie nicht in solchen Situationen im Stich lassen!
Jetzt beantrage ich halt beim Amtsgericht. So ein Mist. Geld, Zeit, Ärger. Warum gibt es nur solch unvernünftige Menschen?
Also Männer, kämpft und wenn Ihr wisst was auf Euch zu kommt, seid mutig! Ich habe auch 2 1/2 Jahre um das Umgangsrecht unter den alten Gesetzen gekämpft, hätte ich das Geld nicht gezahlt, hätte nicht gekämpft, hätte ich 100% mein Kind verloren und diesen vielleicht randalierend mit 16 auf der Straße getroffen.
Das Glück und eine unbeschwerde Kindheit unserer Kinder ist das Ziel.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 21:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Regel Nr.1
Betrete nie die Wohnung deiner Ex, wenn du nicht von ihr persönlich hereingebeten/eingeladen wurdest.
Regel Nr.2
Verlasse dich nie auf Einladungen deiner Ex, wenn du weisst, das es böse enden kann.
Regel Nr.3
Gehe nie allein zur Ex, nehme immer einen Zeugen mit, der u.U. auch für dich aussagen könnte.
Regel Nr.4
Vertraue keinem ausser dir selbst.

Mir fallen bestimmt noch mehr ein

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 21:55
(@ariba)
Registriert

Moin,

Lesestoff:

Das Sorgerecht wird nicht einfach übertragen, weil die Vaterschaft formell besteht; die Entscheidung der Verfassungsrichter bedeutet keine automatische Übertragung des Sorgerechts bei Beantragung. Das Sorgerecht wird nur dann eingeräumt, wenn es auch dem Kindeswohl entspricht. Dies müssen die Familiengerichte nachprüfen und dies müssen die Väter vortragen, wenn sie das Verfahren positiv gestalten wollen. Väter, die ihre Kinder bereits seit Jahren nicht mehr gesehen haben, oder aber Väter, die bereits seit Jahren keinerlei Kontakt mehr zur Kindesmutter haben oder auch Väter, bei denen aus anderen persönlichen Gründen Bedenken gegen die Inhaberschaft des Sorgerechtes bestehen ( bsp. negatives Verhalten in der Vergangenheit) werden auch von der jetzigen neuen Entscheidung des Verfassungsgerichtes keinerlei Nutzen haben respektive es sehr schwer haben, einen Sorgerechtsantrag positiv zu gestalten.

>>>Weiterlesen<<<

Noch etwas zum Thema Sorgerecht:

Die Väter haben dann ein Recht auf Mitbestimmung, etwa über den Aufenthalt des Kindes, seine schulische und berufliche Ausbildung, die Religionszugehörigkeit und die Gesundheitsfürsorge. Sie können sich beispielsweise im Kindergarten oder in der Schule über die Entwicklung und die Leistungen ihrer Kinder informieren, Elternsprechstunden besuchen und dürfen vom Arzt Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Kindes einholen.

und

Die gemeinsame elterliche Sorge zu vereinbaren, reiche allerdings nicht aus. Wichtig sei, sie im Alltag so zu gestalten, dass Kinder liebevolle Anteilnahme, Verlässlichkeit und einvernehmliche Absprachen bei weitreichenden Entscheidungen ihrer Eltern erleben. Soll die gemeinsame elterliche Sorge also funktionieren, müssen die Eltern in den Angelegenheiten ihres Kindes miteinander und nicht gegeneinander handeln

>>>Weiterlesen<<<

Es sei denn:  (Kanntet ihr das Urteil schon? In der VS "Such-Maske" fand ich es nicht)

Entzug des Sorgerechts der allein sorgeberechtigten Mutter - Menne zum Beschluss des AG Pankow/Weißensee vom 27.10.2009

>>>Hier entlang<<< Seite 76 - 80 (Achtung: pdf-Datei)

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
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Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 00:44
(@ariba)
Registriert

Moin,

Alleiniges Sorgerecht des Vaters nur in Ausnahmefällen 

Die Verfassungsrichter stellen aber auch klar, dass die alleinige Übertragung des Sorgerechts

auf den Vater bei entgegenstehendem Willen der Kindesmutter einen empfindlichen Eingriff in

das Elternrecht der Mutter bedeutet. Insbesondere wenn einer Mutter das von ihr bisher alleine ausgeübte Sorgerecht entzogen werden soll, kommt nach Auffassung der Richter dem Gesichtspunkt der Erziehungskontinuität und der bereits entstandenen Beziehung des Kindes zu seiner Bezugsperson Mutter eine wichtige Bedeutung im Rahmen der Kindeswohlerwägungen zu. Hiernach dürfte praktisch eine Präferenz der Mutter im Sorgerecht weiterhin bestehen bleiben.

Sämtliche Erwägungen des BVerfG sollen laut Bundesjustizministerium bei der in Arbeit befindlichen Sorgerechtsreform Berücksichtigung finden.

(BVerfG, Beschluss v 21.07.2010, 1 BvR 420/09)

Quelle Haufe Online-Redaktion

>>>Weiterlesen<<<

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
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AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 20:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Verfassungsrichter stellen aber auch klar, dass die alleinige Übertragung des Sorgerechts
auf den Vater bei entgegenstehendem Willen der Kindesmutter einen empfindlichen Eingriff in
das Elternrecht der Mutter bedeutet.

Selbstredend nur, wenn es die Mutter trifft.

Ein Vater hat natürlich kein Elternrecht. Der hat nur ein Zahlrecht und das macht ihm natürlich niemand streitig.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 20:17
(@ariba)
Registriert

Moin Beppo,

Selbstredend nur, wenn es die Mutter trifft.

Ein Vater hat natürlich kein Elternrecht. Der hat nur ein Zahlrecht und das macht ihm natürlich niemand streitig.

Es ist und bleibt irgendwie wirklich alles Väterdiskriminierend.

Aus dem Artikel:

Sämtliche Erwägungen des BVerfG sollen laut Bundesjustizministerium bei der in Arbeit befindlichen Sorgerechtsreform Berücksichtigung finden.

Tja...da bin ich aber mal gespannt...
Vielleicht wird ja die Schnarre eines Tages für den noch nicht vorhandenen  "Väter-Anti-Diskrimninierungsnobelpreis" ausgezeichnet. Wunder gibt es doch immer wieder...

Gruß
Ariba


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AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 20:56
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Freunde hier mal ein Artikel von heute aus der Eßlinger Zeitung
Gruss  OSR
http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel599563.cfm


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 18:31
(@ariba)
Registriert

Moin,

aus der Eßlinger Zeitung...

Matthias Mack rät: „Bevor sie jetzt überstürzt Klage einreichen, sollten die Väter erstmal abwarten, was bei dem Gesetz herauskommt.“ Dann sollten sie versuchen, über das Jugendamt oder den Kinderschutzbund zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Mutter zu kommen. Denn er glaubt, dass die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht dann weit höher sind, als gegen den Willen der Mutter zu klagen.

Bei den Vätern hier im Forum wird es wohl kaum eine Handvoll sein, welche darauf hoffen können
mit Mutti beim Jugendamt und Co in kleiner Runde bei Gebäck und Käffchen mal eben die Sorgeerklärung gemeinsam zu beurkunden.  :knockout:

Diejenigen Väter die das überhaupt in Erwägung ziehen könnten, sollten eigentlich eine Exe haben, mit der man auch ohne Amt vernünftig sprechen kann.
Das Jugendamt, egal ob in Umgangssachen oder Sorgerechtsangelgenheiten, macht doch sowieso immer nur alles schlimmer oder ist "Pro Mutter".

Ariba

PS:...und vorab zum Jugendamt muss man(n) wohl eh gehen. Sonst heißt es ganz schnell wieder Papa klagt mutwillig...


Vom Amtsgericht entsorgt!
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AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 19:14




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