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§ 1626a und kein Ende...

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(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich wüsste gern, wo so manche hier ihre Zuversicht hernehmen, dass dt. Familiengerichte "auf einmal" pro Vater eingestellt sein sollen?

Es ist pubsegal, ob da steht "dem Kindeswohl entspricht" oder "dienlich ist", "nicht widerspricht" oder "nicht entgegensteht". Im Familiengericht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, und jeder Richter weiß schon anhand der Gutachterauswahl (die wohl schon die meisten Väter zum Rückzug bewegen wird, da es im Falle des Unterliegens dann nicht mehr mit 44,50 € getan ist) und der Formulierung des Beweisbeschlusses das Ergebnis entsprechend zu beeinflussen. Von "rein informativen" Telefonaten mal abgesehen.

Ich warte auf den ersten Vater, der berichtet, ich hab´s getan und das Gericht hat die Mutter strammstehen lassen, ihr klar gemacht, dass sie mit dem Vater kooperieren muss. Und ihr bei weiteren Knüppeln zwischen die Beine einen (teilweisen) Sorgerechtsentzug angedroht hat.

Leute, ich glaube, das ganze ist eine Verarsche vorm Herrn. Das Vetorrecht liegt jetzt beim Familiengericht.  Es wird sicherlich das eine oder andere geben, an dem man(n) den Antrag stellen kann. Ich persönlich kenne meinen Richter aus einem früheren Verfahren und kann mir das Ergebnis denken. Wie, Mutter will das Sorgerecht nicht teilen? Tja, erzwungene Einigkeit funktioniert eh nicht. Also alles beim alten...

Was hier passiert ist, ist lediglich eine Verschiebung des Rechts und der (gleichen) Entscheidung auf das Familiengericht. Dem EGMR und BVerfG ist genüge getan, wenn ein Vater überhaupt irgendein Gericht anrufen kann. Und sollte irgendein Familienrichter doch mal GSR anordnen, dann gibts ja immer noch das OLG oder ein späteres Verfahren nach § 1671.

Wie gesagt, wo sind die Väter, die nach Jahren des Abhängigseins von der Mutter völlig problemlos das GSR gegen den Willen der Mutter bekommen haben. Bislang gibt es nur (aus meiner Sicht viel zu) euphorische Stimmen. In ein Paar Wochen sind wir schlauer.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 11:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Krishna,

warum so negativ?

Bisher gab es keinerlei rechtliche Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen.
Diese gibt es - wenn ich die aktuellen Meldungen richtig interpretiere - ab sofort.

Dies erfüllt mich zugegebener Maßen mit Euphorie. Egal wie die Gerichte entscheiden. Mann kann es versuchen.
Mann kann in Berufung gehen. Und auch die Anzahl der Anträge von Vätern, die bisher vom Sorgerecht ausgeschlossen
waren, ist eine Willensbekundung.

Auf diesen Moment habe ich persönlich sechs Jahre lang gewartet. 

Ich bereite gerade eine Schreiben an die KM vor, in der ich sie auf die neue Rechtslage hinweise, ihr eine Frist setze und
bei der zu erwartenden Ablehnung, eines Antrag auf Übertragung des GSR beim Familiengericht stellen werde.

Wenn das keine neuen Möglichkeiten sind!

Ich finde, hier hat sich schneller als erwartet etwas getan.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 12:09
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

haallo mux,

ja, jetzt hast du ein recht.

das heisst unter umständen jahrelange zermürbende prozesse führen zu dürfen, wie geschiedene väter mit gemeinsamem sorgerecht eben auch.

willkommen im club. so seh ich das nunmal.

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 12:33
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ mux

Diese Euphorie gerade auch unter den betroffenen Vätern verstehe ich überhaupt nicht. Sie zeigt nur, dass das Theater vom BMJ und BVerfG auch die Betroffenen völlig einlullt. Wenn ich dann lese, dass der VAfK sogar die sog. Widerspruchslösung als Maximallösung klatschend akzeptiert, dann zeigt das, dass wir schlecht vertreten sind. Denn warum sollten Mütter explizit eine Widerspruchsmöglichkeit haben sollen, Väter aber nicht?
Alles unterhalb einer völligen Gleichberechtigung sendet nur wieder das Signal an die Unrechtsprecher aus, dass an Vätern grundsätzlich was faul ist und ihnen nur mit äußerster Sorgfalt überhaupt Rechte zugestanden werden sollen und können. Was hier noch fehlt, ist eine ganz klare Ansage der Politik und des Gesetzgebers, dass die Bevorzugung der Mütter im familiengerichtlichen Verfahren vorbei ist und ein GSR der Regelfall sein soll, der Entzug nur als wirkliches ultima ratio erfolgen kann.
Wenn Streit in Einzelfragen der Erziehung herrscht, dann erst einmal JA (besser: sofort verpflichtend Mediation) auf Staatskosten. Wer grundlos verweigert und Stress macht, riskiert bei Fortsetzung des Verhaltens den Verlust des Sorgeteils.

Was haben Väter von diesem Papiertiger der Altfalllösung? Bislang habe ich noch nichts Positives aus den Gerichten gehört. Eher das Gegenteil: Gutachten für ein paar tausend Euro, etc.

Wie man da noch klatschen kann, weiß ich nicht. Und das Theater wird sein Ziel anscheinend auch nicht verfehlen, denn allein die Aussicht auf eine Kack-Widerspruchslösung bei Kindeswohlentsprechung (also Nachweis der Dienlichkeit, in vielen Fällen noch bevor die Eltern überhaupt Erfahrung mit dem Kind und dem anderen Elternteil gesammelt haben) lässt die Lämmer jubeln und das Volk zufrieden wieder wegschauen.

Und was glaubt ihr, wird für die neuen Altväter kommen? Genau das, was das BVerfG gerade beschlossen hat. Das ist ja ein wirkicher Fortschritt, denn wir wissen ja nicht, wie das für die alten Altväter ausgegangen ist, nicht wahr?  😉

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 12:42
(@ariba)
Registriert

Moin Krishna

ich wüsste gern, wo so manche hier ihre Zuversicht hernehmen, dass dt. Familiengerichte "auf einmal" pro Vater eingestellt sein sollen?

Empfinde ich gar nicht so. Ich denke die meisten sind sehr skeptisch(ich auch). Vereinzelt gibt es Euphorie. Das ist auch ok. Ein langjährig gescholtener Vater wird schon mit Glückshormonen erfüllt, wenn er nun zumindest einen Antrag auf GSR stellen "darf".
Das das ALLES aber "Verarsche" sein könnte....da stimme ich Dir zu!

...da es im Falle des Unterliegens dann nicht mehr mit 44,50 € getan ist)...

Genau! Und bisher kaum irgendwo diskutiert! Darum fragte ich auch weiter oben "wie zahlt ihr Väter dieser Welt dieses Verfahren (GSR) eigentlich(?)".
Der Richter wird etwaig oft die Frage "ja, wie denn nun...soll ich nun das GSR...oder doch nicht...hmmm..." kaum beantworten können. Also fragt er seine Helfershelfer wie JA, Gutachter und Co. Das dauert dann alles mindestens 12 Monate und kostet gleich mal zig Tausend Euros. Richter dann: "Nehmen sie das alles in Kauf, lieber Herr Kindesvater?". Ohne VKH/PKH ist das dann der finanzielle Selbstmord.(und erzwingt oftmals einen Rückzug!)

Wie, Mutter will das Sorgerecht nicht teilen? Tja, erzwungene Einigkeit funktioniert eh nicht. Also alles beim alten...

Eben! Wenn das mit den teuren Gutachten dann auch nicht ausreichend sein sollte, dann ist es eben die "Uneinigkeit". Während einem Gutachten muss die werte Mama nur Monatelang auf Zank spielen, oder Angst vor dem KV vorspielen(wie "meine"). Aber genau das ist mir zu einfach: Hier sollte der Gesetzgeber tiefgründige Überlegungen anstellen. Es muss sich eben herausstellen, dass die Mutter der Zankapfel ist. Und stellt sich das auch in einer Art Zwangsmediation heraus, dass eben ASR auf Papa.
Leider glaube ich nicht daran, dass das auch so kommen wird. Aber ich wünschte es mir.

In ein Paar Wochen sind wir schlauer.

Vielleicht aber auch erst in ein paar Jahren..? Wir stehe hier wohl in Sachen GSR ganz am Beginn einer Gleichstellung. Wichtig ist, dass eben viele Väter einen Antrag stellen sollten. Sonst bewegt sich einfach nix. Ohne die Zauneggers dieser Welt wäre auch in Karlsruhe noch nix passiert.

Aber viele Väter werden wohl keinen(!) Antrag stellen. Zumindest nach meiner Ansicht nach diese nicht, welche seit Jahren, auch als nichtsorgeberechtigter Vater, eine funktionierende(!) Umgangsregelung haben. DAS werden die wenigsten auf's Spiel setzen wollen. Verständlich!

DAS SCHLIMMSTE ist meiner Ansicht nach, dass die umgangsboykottierenden und kommunikationsunwilligen Kinderbesitzerinnen dieses Landes bei einer gerichtlichen Ablehnung von Vaddi's gestelltem GSR Antrag sich in ihrem treibendem Wahnsinn auch noch bestätigt fühlen:
"Also nun sagt sogar das Gericht, dass ich weiterhin mit meinem ASR tun und machen kann was ich will - Herrlich!!!!"

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 12:45
(@Peter2010)

Hallo,

beim ASR ist halt das Kontinuitätsprinzip ein wichtiger Faktor. Wenn Umgang statfindet, dementsprechend die Rechte des Vaters gewahrt sind, wenn auch nicht zur Zufriedenheit des Vaters, dann wird man nicht plätzlich das ASR auf den Vater übertragen. Und GSR ist eben schwierig, wenn die Kommunikation den Bach runter ist.

Grüße von Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 13:48
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

beim ASR ist halt das Kontinuitätsprinzip ein wichtiger Faktor. Wenn Umgang statfindet, dementsprechend die Rechte des Vaters gewahrt sind, wenn auch nicht zur Zufriedenheit des Vaters, dann wird man nicht plätzlich das ASR auf den Vater übertragen. Und GSR ist eben schwierig, wenn die Kommunikation den Bach runter ist.

Schlau, aber wer sagt denn, dass die Kommunikation tatsächlich den Bach runter ist?

Frauen brauchen nur den Streit anzuleiern und können sich dann auf die doofe Kommunikation stürzen. Männer müssen beweisen, dass sie gut fürs Kind sind und der Frau am besten im Gerichtssaal eine Generalvollmacht in die Hand drücken, damit sie ihre Kooperationsbereitschaft ebenfalls bewiesen haben...

Wenn du meinst, das reicht für Väter, dann bitte.

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 14:02
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Muster Anschreiben an Kindesmutter

Gemeinsame elterliche Sorge über unseren Sohn:

XX XX, geb. am XX.XX.03

Sehr geehrte Kindesmutter, Hallo XXXX,

es wird Bezug genommen auf das seit dem 03.03.2010 rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde Nr. 22028/04) und den Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) des Bundesverfassungsgerichts.

Darin wurde Deutschland vom höchsten europäischen Gericht wegen Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder verurteilt.

Es wurde in diesem Urteil festgestellt ist, dass § 1626 a Abs. 2 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Väter nichtehelicher Kinder im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder diskriminiert.
Der europäische Gerichtshof hatte im Wesentlichen beschlossen, dass die alleinige Zuweisung der Entscheidung über die elterliche Sorge an die Mutter in dem deutschen
§ 1626 a Abs. 2 BGB eine menschenrechtswidrige Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder darstellt.
§ 1626 a wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt.

Ich betrachte mich als Teil der nach dieser Entscheidung durch das deutsche Rechtssystem diskriminierten Personengruppe der Väter nichtehelicher Kinder. Ich bin Vater eines nichtehelichen Sohnes. Wenn ich verheiratet wäre, würde mir automatisch die gemeinsame elterliche Sorge zustehen.

Daraus ergibt sich ein - auch gerichtlich einklagbarer, - Anspruch darauf, dass mir als Vater eines nichtehelichen Kindes bei ansonsten gleichen Voraussetzungen die gleiche Rechtsstellung eingeräumt wird wie den verheirateten Vätern, die die elterliche Sorge automatisch nach § 1626 BGB bekommen.

Die deutschen Behörden und Gerichte sind verpflichtet, die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs unverzüglich umzusetzen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 auf die Verfassungsbeschwerde entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Insgesamt hoffe ich, dass eine freiwillige Übertragung doch noch erfolgen kann, denn die Diskriminierung des nicht verheirateten Vaters ist sicherlich auch nicht Deine Absicht. Wir können uns so mindestens in einem Bereich gegenseitig den Respekt und die Anerkennung zollen, die uns der deutsche Gesetzgeber bisher versagt hat.

Zu vermerken ist, dass Diskriminierung übel ist, egal, ob gegen Mann, Frau oder Kind gerichtet, und egal, von wem das ausgeht. Bitte überlege auch, dass die elterliche Sorge für mich nicht nur ein Recht bedeuten wird, sondern auch eine Pflicht. Unser Sohn wird so zwei gleichberechtigte Eltern haben, die sich um ihn kümmern müssen und wollen. Das ist hoffentlich auch in Deinem Sinne.

Im in der Presse veröffentlichtem Schreiben der Bundesjustizministerin vom 18.8.2010 werden die Väter von Kindern aus nichtverheirateten Beziehungen aufgefordert das gemeinsame Sorgerecht bei den Familiengerichten jetzt zu beantragen, da sie nicht mehr auf die Gesetzgebung warten brauchen, da diese in jeden Fall Menschenrechtskonform ausfallen wird.

Um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten für Dich oder für mich zu vermeiden, habe ich den versöhnlichen Weg gewählt und bin heute zum Jugendamt gegangen und habe die Sorgerechtserklärung abgegeben.
Du wirst nunmehr vom Jugendamt angeschrieben und eingeladen, dieser gemeinsamen Sorgerechtserklärung zuzustimmen.

Da Du bisher allein Sorgeberechtigt bist, wäre dann im Falle der Verweigerung eine schriftliche Begründung zu meinen Händen notwendig.

Für den Fall, dass die Erklärung auf diesem Wege nicht abgegeben wird, erwäge ich, die entsprechenden dann notwendigen juristischen Schritte zu gehen, die mir der Gesetzgeber auferlegt hat und ich darf dann auch davon ausgehen, dass Du freiwillig aus diesem oder einem anderen Grund nicht bereit bist, die elterliche Sorge mit mir dem Kindesvater zu teilen. Ich behalte mir auch vor, dieses Anschreiben notfalls bei Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 15:37
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Andy

Nun ja, alles sehr förmlich. Könnte meine Ex nix mit anfangen. Aber die denkt eh, dass Väter nur zum Babysitten und Zahlen geeignet sind. Egal.

Gerade gelesen:

http://www.stephan-thomae.de/files/25461/Spiegel_Artikel.

Der letzte Absatz betrifft die neuen Altfälle. Es könnte die Widerspruchslösung auch für diese geben.

Das wäre allerdings ein Ding, denn meine Ex hat bislang noch nie rechtzeitig den Arsch hochgekriegt. (Außer dieses dumme, eine Mal...  🙂  )

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 17:03
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

klappt nicht, der link geht nicht auf :puzz:

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 17:08




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

klappt nicht, der link geht nicht auf :puzz:

Spiegel Artikel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 17:18
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hier hab ich auch noch was

http://blog.beck.de/2010/08/20/ich-verstehe-die-ministerin-nicht-mehr#comment-25485

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier mal ein kleiner Blick in die Zukunft, wie es kommen kann:

Wie vom EGMR und BVerfG verlangt, werden uneheliche Väter genauso behandelt wie eheliche:
Bei der ersten Gelegenheit, nimmt man ihnen das Sorgerecht weg.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11874053/7249995/Sorgerechts-Beschluss-hilft-nicht-allen-ledigen-Vaetern.html#  :gunman:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 20:43
(@ariba)
Registriert

Moin,

Väterdiskriminierung : Die Widerspruchslösung ist eine Mogelpackung, die Diskriminierung bleibt!

hat >>>das hier>>> schon mal jemand gelesen?

(Pressemitteilung von Horst ZAUNEGGER und Deepak RAJANI)

Gruß
Ariba


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Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 21:14
(@ariba)
Registriert

Hier gibt es auch noch etwas zum Thema:

Douglas Wolfsperger, Regisseur von "Der entsorgte Vater", über die Karlsruher Entscheidung zum Sorgerecht:
"Die Beschlüsse gehen nicht weit genug"

>>>hier lesen<<<

Gruß
Ariba


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AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 21:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hier mal ein kleiner Blick in die Zukunft, wie es kommen kann:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11874053/7249995/Sorgerechts-Beschluss-hilft-nicht-allen-ledigen-Vaetern.html#   :gunman:

Und genau das meinte ich, wenn sie nicht reden will, darf er es erst recht nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 21:20
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

sorry,

aber man konnte nichts anderes erwarten. :redhead:
ich für meinen teil erwarte noch einen richtig dicken hund. auch, wenn man sich im ausland herumtreibt, läuft das nicht anders. :phantom:
die usa sind sogar vormacher.

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 21:34
(@ariba)
Registriert

Zu Beppos Post #492 gibt es aktuell (20.08.2010 15:52:44 )

        >>>hier>>>   

noch mehr zu lesen.

Beschluss vom 12. August 2010, Aktenzeichen 10 UF 109/10, Oberlandesgericht Brandenburg

Autor: Deepak Rajani

Gruß
Ariba


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AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 21:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das ist ja der Haken an der aktuellen "Lösung": Sie kann an der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Mutter scheitern. Und wie man die torpediert, sollte jede Frau im Zweifelsfall wissen. "frau" kann sich damit die Rahmenbedingungen schaffen, die sie für's ASR braucht.

Wirkliche Gerechtigkeit wäre erst hergestellt, wenn bei Uneinigkeit über diese Frage wirklich geprüft würde, was für das Kind die bessere Lösung ist - inklusive der Gefahr für GSR-unwillige Mütter, dass sie vom SR auch ganz ausgeschlossen werden können, wenn sie sich dem dafür notwendigen Minimalkonsens verweigern.

Alles andere ist Augenwischerei nach dem Motto "Autodiebe dürfen die geklauten Autos behalten, sofern sie sich NICHT an die Verkehrsregeln halten."


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 22:09
(@Peter2010)

Hallo insbesondere brille.

Das BVerfG hat aber nicht gesagt, dass es um eine Prüfung nach dem "Besseren" fürs Kind geht, sondern nach dem, was "am besten" fürs Kind ist. Das ist noch eine Steigerung - gut, besser, am besten. Wenn also die KM nur schlechter ist und der KV nicht am besten, dann scheitert der ASR-Antrag des KVs. Die Hürde ist demnach sehr hoch angesiedelt. Die KM müsste sich schon echt was leisten, damit der KV das ASR bekommt.

Grüße vom Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 22:30




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