Die SPD doch keine sichere Burg der Glucken-Mafia? Hier:
http://www.spd-berlin.de/aktuell/news/august-2010/spd-juristen-sorgerecht-zuegig-neu-regeln/
sagen die "SPD-Juristen" das genaue Gegenteil, von dem, was Christine Lambrecht so stammelt die doch auch Juristin ist und im Rechtsauschschuss nach wie vor auf dem Thema sitzt wie die Glucke auf dem Nest.
:thumbup:
Das ist ja mal ne klare Ansage. Jetzt wird mir klar warum die Gelb Schwarzen abstürzen. Die haben das übrigens damals 2003 mitgetragen. Die geschändeten Seelen unserer Kinder müssen gerecht werden. Die CSU lädt jetzt noch schwere Schuld auf seine Schultern. Siehe Frau Bär. Völlig weltfremd die Partei. Und wenn die FDP und CDU nicht bald durch eine Klare Entscheidung das automatische Sorgerecht ausrufen, dann haben die alle bei uns verkackt !!! Ich fürchte durch die Hinhaltetaktik verlieren gerade einige Väter und Kinder den Kontakt zueinander, weil die Mütter unruhig werden und das über Umgangsboykott austragen. Soll schon Mütter geben, die bevor der Papa kommt lieber wegziehen wollen. Los macht hin Ihr Juristen, hattet 12 Jahre zum Schlafen und Unrechtsprechen!! 😡
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Und wenn die FDP und CDU nicht bald durch eine Klare Entscheidung das automatische Sorgerecht ausrufen, dann haben die alle bei uns verkackt !!!
Ich glaub' Du verkennst die Lage. Aus FDP und CDU kommen zur Zeit die gemässigten Töne, während die SPD fest im Würgegriff der Glucken-Mafia röchelt und die CSU zur Rettung der Kinder-Küche-Kirche-Ehe auf den Menschenrechten rumtrampelt.
Es ist nur ein kleiner Silberstreif am Horizont, dass da eine Gruppe Leute, wo auch SPD draufsteht, die sich aber nicht für den nächsten Landeslistenplatz dem femifaschistischen Terror beugen müssen, einfach mal sagen, was sie denken.
hallo,
soviel ich auch lese, der riesenknackpunkt ist<<<kindeswohl ist ein unbestimmter rechtsbegriff<<<<<<<
egal, welche partei irgendein gesetz macht, dieser begriff wird immer wieder die lücke sein.
selbst wenn man 1626a abschafft, bleibt diese megafalle.
grüsse
gaya
der riesenknackpunkt ist<<<kindeswohl ist ein unbestimmter rechtsbegriff<<<<<<<
egal, welche partei irgendein gesetz macht, dieser begriff wird immer wieder die lücke sein.
selbst wenn man 1626a abschafft, bleibt diese megafalle.
Richtig! § 1671 gehört ebenfalls abgeschafft bzw. neu formuliert, sodass auch dem letzten Unrechtsprecher bewusst wird, dass Kinder grundsätzlich zwei Eltern brauchen und nur im absoluten Ausnahmefall davon abgewichen werden darf. Nicht schon, wenn Mami Blähungen hat und meint, der Vater sei mit irgendeinem Voodoozauber der Auslöser...
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Sehe ich anders:
... soviel ich auch lese, der riesenknackpunkt ist<<<kindeswohl ist ein unbestimmter rechtsbegriff<<<<<<<
...
Dazu sagt die BVerfG-Entscheidung:
... Der gewählte Prüfungsmaßstab hinsichtlich des Kindeswohls soll sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden....
Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html Absatz 75
d.h. für mich: wer alles tut, was in seiner Macht steht, die Vaterschaft anerkannt hat, kein Kindervergewaltiger ist (sondern eine rechtlich reine Weste), regelmäßig zahlt, regelmäßigen Umgang hat, der ist mindestens "Durchschnitt". Und kann das GSR bekommen.
Denn: was soll er sonst tun? Handstand auf dem Marktplatz?
Gruß!
Rachels Vater
Ps: auch nett:
Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt.
(Absatz 77)
In Anlehnung an ein Buchtitel rufe ich Euch zu:
HUNDE, WOLLT IHR EWIG WARTEN???
(bitte richtig verstehen, aber wenn nur ein paar Hansele was tun und alle anderen sagen "Klappt ja eh nicht", dann geht die Revolution an uns verbei, weil die Mütter zu Recht sagen: "Schaut, sie wollen ja ganrnicht, also können wir das alte Recht auch lassen!")
Und nochn Hinweis zu "Kindeswohl":
Im BGH-Beschluss XII ZB 229/06 vom 26. September 2007 ist festgelegt, dass unter Umständen ein "dem Kindeswohl dienlich" im Gesetzestext bei EMRK-konformer Auslegung als ein "dem Kindeswohl nicht widerspricht" interpretiert werden muß.
Ruht die alleinige elterliche Sorge der Mutter (§ 1626 a Abs. 2 BGB), weil diese der Adoption ihres Kindes zugestimmt hat (§ 1751 Abs. 1 BGB), bedarf ein Antrag des Vaters auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB nicht mehr ihrer Zustimmung. In einem solchen Fall ist dem Antrag des Vaters im Rahmen einer verfassungsgemäßen Auslegung des § 1672 Abs. 1 Satz 2 BGB und unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention schon dann stattzugeben, wenn die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes "nicht widerspricht".
Moin,
Frage an die Väter die schon einen Antrag auf GSR bei Gericht eingereicht haben:
Zahlt Ihr dieses Verfahren alleine, oder
habt Ihr einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt, oder
geht Ihr schlichtweg davon aus, dass die Beantragung des GSR nunmehr aus verfassungsrechtlichen Gründen nach dem Urteil aus Karlsruhe kostenfrei sein müsste/sollte ?
Auch Alle Anderen, die keinen GSR Antrag gestellt haben, dürfen hierzu selbstverständlich gern eine Antwort abgeben.
Vielen Dank im voraus und
Grüße
Ariba
Hallo Ariba,
beantragt hatte ich "Die Kosten trägt die Staatskasse bzw. werden niedergeschlagen, hilfsweise die Kindesmutter." (siehe eigenen Thread)
RA habe ich keinen beauftragt. Verfahrengebühr muss man aber vorlegen. Liegt bei 44,50 Euro (also überschaubar). Wird ggf zurückerstattet.
Wenn die Gegenseite einen RA hat, so hoffe ich, dass ich mein Recht durchsetze (bin ganz zuversichtlich). Ggf muss aber die Gegenseite, auch wenn sie gewinnt, ihre Rechtsverfolgungskosten selbst tragen.
Gruß!
RV
Bei der Scheidung selbst und bei den Folgesachen oder selbständigen Verfahren betreffend Sorgerecht, Umgang, Hausrat, Wohnungszuweisung und Versorgungsausgleich erfolgt im Regelfall eine, wie die Juristen es nennen, Kostenaufhebung. Dies bedeutet, die Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt, die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html
Ganz klar werde ich rein formulieren lassen, aufgrund der Menschenrechtsverletzenden Gesetzesgebung in der Vergangenheit und der noch immer nicht geregelten Gesetzeslage, beantrage ich Kostenübernahme durch die Staatskasse, hilfsweise die Mutter. Mit dem Sorgerechtsantrag werde ich gleich den Punkt anhängen: Neuregelung des Umgangs Umgangsrecht Umgangspflicht, da dieser mir bisher aufgrund der bisherigen Rechtslage eingeschränkt wurde. Ich bin kein Wochenendpapa alle 14 Tage Freitag von der Schule bis Montag zur Schule, sondern ich möchte wissen, was mein Sohn in der Woche treibt und mich daran beteiligen in welchen Sportclub er geht, ihn begleiten oder mindestens einmal in der Woche mit bei seinen Hausaufgaben helfen inklusive Übernachtung. Kostenübernahme Staatskasse :rofl2: Und wenn Sie es splitten, wovon ich ausgehe (Streitwert jeweils 3000,-€), habe ich es wenigstens versucht. Wenn gemeinsames Sorgerecht beantragt wird, sollte man in der Erweiterung schreiben hilfsweise alleiniges Sorgerecht, wenn sich herausstellen sollte das die Mutter Erziehungsunfähigkeit dadurch beweist, das bewusst der Umgang boykottiert, verhindert oder eingeschränkt wird und fehlende Kooperationsbereitschaft nachgewiesen wird. Ich würde der Mutter niemals das Kind weg nehmen oder Umgang einschränken. Auch ein Kind hat ein Recht auf seine (eingeschränkt geeignete) Mutter. Wenn die Mutter jedoch die Seele meines Kindes verletzt indem Sie es einsperrt oder Loyalitätskonflikten aussetzt, dann sollte der die Verantwortung übernehmen der die geistige Reife dazu hat.
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
[BMJ] Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter
Berlin, 19. August 2010
Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht
Dokumente
Fragen_Antworten_Sorgerecht.pdf
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
🙂 So jetzt alles klar, Mutter nicht mehr betteln ob noch nach der alten Regelung Zustimmung erfolgt. Zustimmung mit Begründung vom Gericht auf Staatskosten holen. Mutter wird sowieso gefragt. Gerichtsgebühr 44,-€. Das war‘s. Wichtig: Entscheidungstermin muss kurzfristig erfolgen laut Ministerin. Am besten Dringlichkeitsantrag drüber schreiben und darauf hinweisen das noch vor Gesetzesvorlage abgeschlossen sein muss, da der derzeitige Zustand mit jedem Tag der Duldung einen gewollten Verstoß gegen die Menschenrechte gleich kommt.
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Mutter nicht mehr betteln ob noch nach der alten Regelung Zustimmung erfolgt. Zustimmung mit Begründung vom Gericht auf Staatskosten holen. Mutter wird sowieso gefragt.
Das wird nichts. Einen familiengerichtlichen Antrag auf Übertragung der Elterlichen Soirge des Vaters auf das Kind kann nur gestellt werden, wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge NICHT zustimmt.
Gruß!
RV
😡 Also ein letztes Mal auf Knien rutschen und kurzfristige Antwort einholen. Ich werde seeeehhhhrrrr höflich sein. Soll Sie das Gefühl haben das Sie es entschieden hat, wäre für alle das Beste. Wenn keine Zustimmung, Zeichen für Erziehungsunfähigkeit da keine Bereitschaft zur Kooperation. Dann beantrage ich sowieso hilfsweise das alleinige Sorgerecht. :phantom:
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Hallo,
was heißt denn "nicht zustimmen". Soweit ich weiß, ist Schweigen keine Willenserklärung. Meine (H)exe meinte, sie fände es besser, wenn wir erst einmal die Umgangsregelung zu einem Abschluss bringen, bevor wir das Sorgerecht diskutieren. Ist das dann auch ein "nicht zustimmen"? Ich hab' sie gefragt, aber sie hat in dem Sinn halt nichts Konkretes darüber gesagt, ob sie das Sorgerecht mit mir teilen wird oder nicht. Sie will im Bezug auf den Umgang auch erst einmal sehen, was der Verfahrensbeistand sagt, und sie will halt bis zum Abschluss des Verfahrens keine weiteren Baustellen, meinte sie.
Grüße von Peter
Ne, Du brauchst nicht auf Knien rutschen.
Frag einfach normal höflich, ob sie dem GSR zustimmt.
Sagt sie "ja": ist alles in Butter.
Sagt Sie "nein", bitte Sie, ihre Entscheidung zu überdenken.
Sagt sie immer noch "nein", kanst Du ein Antrag stellen.
Bedingung: Die beiden "Nein" musst Du beweisen können.
Also: Email oder schriftlich.
Gruß!
RV
was heißt denn "nicht zustimmen". Soweit ich weiß, ist Schweigen keine Willenserklärung. Meine (H)exe meinte, sie fände es besser, wenn wir erst einmal die Umgangsregelung zu einem Abschluss bringen, bevor wir das Sorgerecht diskutieren. Ist das dann auch ein "nicht zustimmen"? Ich hab' sie gefragt, aber sie hat in dem Sinn halt nichts Konkretes darüber gesagt, ob sie das Sorgerecht mit mir teilen wird oder nicht. Sie will im Bezug auf den Umgang auch erst einmal sehen, was der Verfahrensbeistand sagt, und sie will halt bis zum Abschluss des Verfahrens keine weiteren Baustellen, meinte sie.
Was sie will, ist nicht Dein Problem. Was sie nicht will, auch nicht.
Lass Dich nicht zum Hampelmann machen. Nirgendswo steht, dass das eine irgendwas mit dem anderen zu tun hat.
Wenn sie da was sieht, sieht sie da was. Nicht Du.
Setze ihr eine Frist, bis zu der sie dem GSR zustimmen soll. Tut sie es nicht, ist es eine Ablehnung. Und Du kannst einen Antrag stellen.
Gruß!
RV
Hallo ihr lieben Gleichgesinnten :redhead:,
bedeutet dieses Urteil, dass sich die KM überhaupt nicht dagegen wehren kann ?
Was beeinträchtigt denn "das Kindswohl" (argumentativ), wenn ich als Vater das GSR nicht habe ?
Mein kleiner Wurm ist 4 Jahre und dem ist es wohl egal, ob ich ihn alle 2 Wochen MIT oder OHNE GSR abhole :question:
LG
Holger
Was an folgendem Satz hast du nicht verstanden?
Ich möchte hier nur Statusmeldungen lesen.
Deswegen abgetrennt, hier rangehängt. Lies dich hier ein und stelle dann ggf. deine Frage nochmals.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
ich entdecke nicht wirklich was neues.
genau so hat es das bverfg vorgegeben und nichts anderes.
den zeitrahmen, der da abgesteckt wird, kann man glauben, aber auch lassen. ich für meinen teil lasse es.
liest sich alles, wie eine waschmaschinenanleitung für wählende väter. so nach dem motto,
herzlichen glückwunsch, sie haben eine gute wahl getroffen, eine fdp waschmaschine gekauft zu haben. anleitung ist beigefügt,
kann sich aber bei nachfolgemodellen ändern.
tja die welt ist eben schnellebig. nachbesserungen sind doch selbstverständlich.
grüsse
gaya
