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§ 1626a und kein Ende...

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(@Peter2010)

Hallo.

Die Empfehlung des JA ist, dass ich die Mutter zuvor anschreibe, mit den ganzen Verweis auf die neue Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe und sie dann gleich bitten sollte ebenfalls zum Termin beim JA zu kommen.

Das würde ich auch per Einwurfeinschreiben machen, damit auch dokumentiert ist, dass sie es erhalten hat, zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Wenn die KM aber nicht auf deine Bitte eingeht, dann ist das mindestens das erste Dokument, das belegt, dass die Kommunikation zwischen euch gestört ist. Von wem diese Störung ursprünglich herbeigeführt wurde, ist dann auch eine Frage. Wenn die KM sich von den Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken lässt und auf eine Entscheidung des Gerichts wartet, dann wird sie wohl auch ihren Gründekatalog bereits ausgearbeitet haben, mit dem sie Gegenwind bei Gericht erzeugen wird.

Meiner Ansicht nach ist der aktuelle Zeitpunkt grundsätzlich der beste, um einen Antrag bei Gericht zu stellen, aber die vorherige Kontaktaufnahme mit der Mutter ist erst einmal Voraussetzung. Kommunikation zwischen den Eltern ist schließlich bei GSR ein wesentlicher Baustein. Wenn man schon vor dem Antrag bei Gericht nicht mit der KM spricht, weil man selbst schon ahnt, dass Gegenwind kommen wird, wird sich vielleicht auch das Gericht fragen, wie du dir in Zukunft das GSR zum Wohle des Kindes vorstellst. Streit ist unter der Voraussetzung ja schon praktisch vorprogrammiert.

Also der KM schreiben, ihr eine Frist setzen, sie ggf. um eine Begründung ihrer Ablehnung des GSR bitten. Wenn das nicht fruchtet, dann gehst du eben vor Gericht. Das JA hilft als Zwischenschritt nicht mehr weiter, da das JA keine über deinen Kontaktversuch mit der KM hinausgehenden realistischen Handlungsmöglichkeiten hat.

Aber wenn die Kommunikation schon zwischen KM und KV so schlecht ist, erscheint es mir vor einem gerichtlichen Antrag sinnvoller, die Kommunikationsbasis aktiv zu verbessern. Wenn das Kind noch nicht so alt ist, lohnt es sich wohl auch, über einen Zeitraum von vielleicht zwei Jahren erst einmal an der Kommunikation zu arbeiten. Dann ist ein Antrag auf GSR auch realistischer erfolgsgekrönt.

Schöne Grüße,

Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 17:33
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich hab mich jetzt mal bei unseren europäischen nachbarn umgesehen.

ich könnte mir vorstellen, das deren gesetzte durcháus masstab für die gestaltung unserer (frau schnarres) Gesetze werden könnten.
auch da wird immer wieder das kindeswohl angeführt.

so selbstverständlich mann das gemeinsame sorgerecht bekommen kann, so schnell kann man es auch wieder verlieren.
die grenze liegt jedenfalls nicht nur bei vergewaltigern und gewalttätigen.

es bleibt wohl ein eiertanz

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 19:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mehr Rechte für ledige Väter?

Das gemeinsame Sorgerecht und das Bundesverfassungsgericht

Etwas blauäugig hat der Bundestag im Jahre 1998 eine Reform des Kindschaftsrechts auf den Weg gebracht. Motto: Wir sorgen dafür, dass das gemeinsame Sorgerecht, die harmonische Kooperation zwischen Vater und Mutter, zum Normalfall wird. Doch ein Webfehler im Gesetz hat das Ziel vereitelt. Gegen den Willen der Mutter hat der ledige Vater praktisch keine Chance in den Sorgeverbund einzusteigen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das im Dezember vergangenen Jahres moniert. Im Bundesjustizministerium bastelt man an einer Reform der Reform. Und jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht das Vetorecht der Mutter als verfassungswidrig aus dem Verkehr gezogen.

Radioreport Recht fragt nach: Wie ist die Rechtslage bis zum Inkrafttreten der Neuregelung? Wie werden die Familiengerichte auf Väterwünsche nach einem Sorgerecht reagieren? Wie ist die Rechtslage in Nachbarländern wie Frankreich oder Belgien? Als Experte steht Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Rede und Antwort.

>Lesen und hören<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 14:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gerade der deutsche Familiengerichtstag hat die meisten der Verbrechen, die dieses System ausmacht, vorbereitet.

Fast alles, was der BGH verzapft wurde vorher in den Hinterzimmern dieses Lobbyverbands ausgewürfelt.
Souffliert von der versammelten Anwaltschaft.

Und nun will ausgerechnet der Chef des Ganzen schon immer dagegen gewesen sein.

Aber sowas sind wir ja schon gewöhnt.
Dasselbe haben die Richter Mitte des letzten Jahrhunderts ja auch schon gesagt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 14:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

„Lebensgemeinschaft prüfen“

Der Grüne Robert Habeck fordert von der Bundesjustizministerin: Paare sollen das gemeinsame Sorgerecht bekommen – und alleinerziehende Mütter mehr Schutz

>Weiterlesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 12:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Grüne Robert Habeck fordert ...

Au weija


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 12:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Möchte er sich für das grüne Männermanifest profilieren?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 13:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Das ist eine Lebensgemeinschaft, dann wird das Sorgerecht geteilt wie bei einer Ehe. Ansonsten bekommt es erst einmal die Mutter. Mit anderen Worten: Wer zum Zeitpunkt der Geburt eine gemeinsame Kasse hat, wer zusammen wohnt oder regelmäßig zusammen ins Bett geht, soll auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen.

Ist doch ganz geschmeidig und übersichtlich: wenn aus welchen Gründen auch immer die Beziehung vor der Geburt in die Brüche geht, schaut der werdende Vater ob er will oder nicht wieder ins Ofenrohr. Genau genommen bräuchte der Gesetzgeber nix ändern, oder?
Gott sei Dank bin ich verheiratet, denn ich wäre bei gemeinsamer Kasse schon durchgefallen... :knockout:

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 13:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[Ironieon]

Na ist doch prima. Dann muss der werdende Vater eben nur bis zur Geburt durchhalten und danach ausziehen.

[/Ironieoff]

Ist doch klasse, da weiß dann auch jede werdende Mutter nicht, ob er noch da ist wegen ihr oder weil er wenigstens das GSR noch abgreifen will.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 13:34
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
war ein paar Tage nicht im Forum.

Als ich Ariba gelesen habe, stellte ich mir die ganze Zeit nur eine Frage: Ariba, was hast du zu verlieren?

Warum nicht beim AG einen Antrag auf das GSR stellen? Weil man verlieren könnte? Was? Die paar Euro für den Antrag?
Das JA wird nicht weiterhelfen.

Falsch ist auch, was das berliner Schnuckelchen sagt. Das GSR, das zu gewinnen ist, ist nicht inhaltslos.

Ich habe das GSR und wurde nie bei Operationen, Meldeangelegenheiten, Kindergartenauswahl, Schulauswahl, ... gefragt. Aber ich weiß, dass ich mit niemanden diskutieren muss, wenn die Mutter vom Blitz getroffen wird/keine Lust mehr hat, wo mein Sohn denn nun untergebracht wird.
Und ich kann mich dagegen wenden, wenn Muttern das Kind in ein Internat geben will und mir dir Rechnung schickt. Dagegen hatte ein Mann ohne GSR mal geklagt und .... verloren.

Also: dran, drauf, drüber.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 10:05




(@ariba)
Registriert

Moin,

Als ich Ariba gelesen habe, stellte ich mir die ganze Zeit nur eine Frage: Ariba, was hast du zu verlieren?

Sehe ich mittlerweile ebenso: Weniger als kein bzw. kaum Umgang nach mehrjährigem Verfahren und NullRechte als nichtsorgeberechtigter "beinahe" Entsorgter Vater geht ja kaum noch. Zumindest meinen aufrichtigen Dank an mein JA des Vertrauens: Denn KU darf  ...ähh....muss  ich seit Geburt meines (ähhh Mamas) Kindes nach wie vor zahlen!

Warum nicht beim AG einen Antrag auf das GSR stellen? Weil man verlieren könnte? Was? Die paar Euro für den Antrag?

Weniger als wie bisher kann ich kaum haben. Oder gibt es eine Steigerung von "entsorgt"?
Übrigens gehe ich davon aus, dass der Antrag auf GSR für nichtsorgeberechtigter Väter eines nichtehelichen Kindes kostenlos sein sollte/muss!!??
Wenn nicht, was würde so ein Antrag/Verfahren wohl kosten? Ideen?

Also: dran, drauf, drüber.

Genau! Ich bin zumindest dabei. Zur Zeit steht es der Mutter noch frei "freiwillig" das GSR zu beurkunden. Ihre Frist läuft noch und sie hat Zeit. Nach Ablauf dieser geht der Antrag auf GSR ans Gericht.

Für alle Interessierten:
Neben dem bereits oben schon eingefügten Link, >>>guckst Du hier<<<, habe ich auch noch folgenden Antragsvorschlag bei den "Nachbarn" gefunden, >>>hier entlang<<<.

Welchen findet Ihr besser?

Gruß Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 14:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich finde den 2. noch besser.

Er verdeutlicht nochmal die Selbstverständlichkeit des Anspruchs und die Absurdität einer Ablehnung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 15:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und so sieht's in Österreich aus, die provozieren auch Kloppe vom EGHMR

OGH: Obsorge bei ledigen Eltern ist verfassungskonform

12. August 2010, 17:43

Vater-Kind-Idylle wünscht sich Justizministerin Bandion-Ortner - und will mit einer Reform des Sorgerechts nachhelfen.

Der OGH hält die Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht nicht für verfassungswidrig - Justizministerin Bandion-Ortner will die Väterrechte dennoch ausbauen

>Weiterlesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 15:34
(@ariba)
Registriert

Moin,

ich weiß nicht, ob das hier schon irgendwo verlinkt wurde, stelle es aber mal hier rein:

Theyssen - Vergesst Daddy, Kinder
Karlsruhe hat die Rolle von Vätern gestärkt. Auf dem Papier. Die Realität in Gerichten sieht anders aus. Die meisten Kinder werden weiterhin ohne ihren Vater auskommen müssen. Und zwar aus vielerlei Gründen.

Liebe Kinder, die Richter in Karlsruhe haben es wirklich gut gemeint mit ihrem Geschenk. Aber der Rest der deutschen Justiz meint immer noch, dass Papis etwas Nebensächliches sind. Schade.

Hier geht's zum >>>Weiterlesen<<<

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 16:18
(@Peter2010)

Hallo,

mir klingt der Artikel nach Glaskugelei. Es gibt bisher sicher kein einziges Urteil zum Sorgerecht nichtehelicher Umgangselternteile seit der Entscheidung des BVerfGs. Woher wollen die Journalisten und Rechtsverdreher wissen, was die Richter nach aktueller Rechtslage denken, wenn bisher von juristischer Seite noch kein einziges Mal Tacheles gesprochen wurde?

Grüße von Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil aus alten Schläuchen nicht so einfach neuer Wein fließt.

Die meisten Richter werden jedenfalls nicht so schnell ihre überholten Denkmuster ablegen.

So schnell wird man nicht vom Saulus zum Paulus.

Die Abschaffung der Sklaverei hat auch einige Jahrzehnte gebraucht, bis sie in die Köpfe der Menschen vorgedrungen ist.

Und nicht ohne Grund wurden früher nach Revolutionen als erstes die Richter gehenkt.
Neues Recht neue Richter.

Die Anwendung des "neuen" Unterhaltsrechts von 2008 wird von den Richtern ja auch boykottiert, oder kennst du auch nur einen Fall, in dem einer Mutter der Betreuungsunterhalt ab dem 3. Lebensjahr des Kindes verweigert wurde, so wie es vom Gesetz suggeriert wird?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 21:48
(@ariba)
Registriert

Moin,

@Beppo

Und nicht ohne Grund wurden früher nach Revolutionen als erstes die Richter gehenkt.
Neues Recht neue Richter.

*Ironie on`* Nein, Nein....das wollen wir doch nicht wirklich...oder...?? Nein, Nein...Nein...wirklich nicht.... *Ironie off* 

Oder sollte man doch wieder das hier einführen:    :headcut:

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 23:33
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Beppo,

da steckt viel polemik drin 🙂

das hilft nicht weiter und macht keine gute beratung aus.

so sehr ich dich auch verstehe, so unrichtig finde ich das, es so zu verkaufen. wir sind doch hier kein emotionaler hasserverein. na klar hast du recht, das zu kritisieren,
aber das ist wie in der normalen arbeitswelt, in der immer wieder neue restritive erlassen werden normal und man muss danach handeln. das sind auch nur kollegen, die in ihrer welt funkionieren müssen. vielleicht haben die noch mehr theater das wir. 😉

also, wenn man seine position behalten will, hält man sich an neue regeln.
den einzigen lichtblick, den ich sehe, ist ein mittlerweile vollzogener generationswechsel in der richterschaft. die wirklich alten säcke dürften langsam aufgeben und ihre verdiente naja pension beziehen, nicht zu vergessen, die väterlobby greift. wenn man nach 49 das familienrecht mal zu grunde legt, mussten die kollegen schon ganz schön oft im namen des volkes ihre meinung ändern.

da liegt glaube ich hoffnung. die alten sterben aus. nicht, das ich davon sofort überzeugt bin, aber das halte ich nicht für unmöglich. mit diesem urteil gehen die ganz schön auf die knie.
das wird nicht alle betroffenen retten, aber so ist das im leben.

nichts für ungut 🙂

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 00:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gaya.

Natürlich ist das Polemik und ich hoffe doch es deutlich als solche kenntlich zu machen.

Ich stimme auch mit dir überein, dass die jüngeren (unten) besser sind, als die alten (oben).

Aber noch sitzen diese Figuren ziemlich fest auf ihren Stühlen und bestimmen, wo es lang geht.
So, dass ein Richter sogar offen zugibt, sich da nicht ran zu trauen, weil er genau weiß, wie seine Obermeier ticken, so wie hier im Beitrag #4. Und so versucht er, wie bisher, dem Vater durch ausufernde Gutachten sein Recht vorzuenthalten.

So lange Figuren, wie Hahne und ihr BGH, Willutzki und Götz vom Familiengerichtstag existieren, Frau Andreß aus Hamburg Interviews gibt, gesamte OLG-Senate wie Hamm oder Naumburg ungestraft das Recht beugen, Hassprediger wie Alice Schwarzer oder Edith Schwab vom VAMv mit Bundesverdienstkreuzen geadelt werden, der deutsche Justizverbrecherinnenbund die Diskriminierung schon in der Satzung haben, die Schlampenschutzministerin Zypries offen sich und ihre Kollegen mit Geld versorgt, und das korrupte BMJ, laut Spiegel, versucht, mit Geld das BVerfG Urteil zu verhindern nehme ich mir das Recht zur gelegentlichen Polemik heraus und ab und zu politisch unkorrekte Statements abzugeben.

Ich halte diese ganze Bande in ihrem Kampf gegen die Menschenrechte tatsächlich für genauso verbrecherisch wie den Ku-Klux-Klan.

Richtig ist es aber, mich ab und zu etwas zu zügeln. 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 01:06
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey beppo,

schön, das du darauf antwortest 🙂

waaaaaaarrrrrrrtten---------------------------------------------

das du frau schwarzer noch kennst . ist ja interessant.  😉 die frau sorgt für werbung. macht sie doch gut,oder :wink:.

vieles wird wirklich auf halbwissen und oder untertanenverhalten in verbindung mit karrierewunschvorstellungen verzapft.

lass die kollegen doch ausprobieren, sie werden alt und irgendwann weg sein, wir müssen nur aufpassen, das nicht neue pappnasen instaliert werden. glaug mirs, die beiden mädels haben das lobbyleben nicht mehr in der hand. die sorgen liegen, gierig, wie sie sind, auf ihrem bankkonto.

schöner, wärs, wenn langsam mal unsere pupatären kinder was sagen würden. das hätte sinn. aber ist vielleicht nur mein traum.

bis dahin gilt, auf die kinder aufpassen. hat doch schon was gebracht.

wann kommt diese verfluchte generation endlich in gang.

ich weiss nicht, ob das jetzt die richtige antwort war, aber ich kann nicht anders.

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 01:50




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