Moin,
@gaya
Klasse!! :thumbup:
Das wird sicherlich einigen (Vätern) zumindest einen Anhaltspunkt geben - auch mir.
Letztendlich werden wie erst in einigen Monaten oder Jahren wissen, wie und in welchem Umfang es tatsächlich erfolgreiche Übertragungen GSR oder gar ASR - Anträge gegeben hat. Und auch schwer bis unmöglich zu entscheiden, weil einfach nicht voraussehbar, ob ein KV nun sofort einen Antrag stellen sollte, oder doch abwarten was der Gesetzgeber daraus nun macht.
Auch ich schwimme regelrecht gefühlsmäßig hin und her, ob es im Sorgerecht nun bahnbrechend anders werden könnte, oder doch alles nur viel Gelaber bleiben wird und noch viel mehr weiter vollzogene Ungerechtigkeit, und somit Ungleichheit bestehen wird.
Allerdings gibt es nun zumindest eine Möglichkeit für entsorgte Elternteile(Väter)! Und alleine das sollte der eine oder andere wohl auch nutzen.
Schlimmer als bisher wirds wohl kaum werden.
ES bleibt - ja auch für mich - in der Sachfrage allerdings schwer abschätzen zu können, welche Erfolgsaussichten sich nun stellen:
Am "einfachsten" wird es wohl ein getrennter und nicht ehelicher und nichtsorgeberechtigter Vater haben, der vielleicht schon immer jede Woche sein Kind bzw. seien Kinder gesehen hatte und problemlos Umgang pflegen durfte - ohne Streit mit der KM, ohne vorhergehenden langwierigen Gerichtsverfahren mit Umgangsboykott, Zerwürfnis bzw. Kommunikationsproblemen mit der (h)Ex und Gutachten usw.
Bei letzteren Vätern wird ein Antrag auf GSR oder gar ASR wohl oder übel zum absoluten Glücksspiel. Aber ehrlich: Vorher hatten diese Väter gar keine Chance und vor deutschen Gerichten war ja bisher zumeist selbst in Umgangsfragen auch alles mehr oder weniger wie auf hoher See...
Dann gibt es noch tausende von Vätern die wohl dazwischen liegen sollten: Umgang klappt ganz gut, ab und zu mal einen Streit mit der KM, vor Jahren mal vielleicht ein Umgangs oder Unterhalsverfahren durchgezogen...aber im Großen und Ganzen kein Chaos mehr. Hier bleiben die Möglichkeiten auf das GSR halt eben Glücksspielchen, im besten Falle wohl 50/50. Oder dann überraschenderweise ja auch besser...abwarten und Tee trinken.
Ich werde zumindest diese uns Vätern nun gegebene Möglichkeit nutzen wollen - wenn auch mein mehrjährig andauernder eigener (Umgangs-)Fall derart komplex und bisher absolut unbefriedigend verlaufen ist. Nur wie genau und wann kann ich ohne RA und ohne die wirklich hervorragende Expertise vieler Userinnen und User dieses Forums nicht, noch nicht, beantworten.
Und ja, wenn man als Vater dann gerichtlich "abgeschmettert" wird, was dann? Na, dann ist es halt wie vorher: Wie gehabt ohne Sorgerecht und ohne Rechte und weiterhin der Willkür vieler Mütter ausgesetzt. Und? Wäre das fatal? Ja, aber an solch eine Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Rechtsslosigkeit und vor allem der mütterlichen Willkür haben sich doch schon längst - zwangsweise(!!!) - viele tausend Väter gewöhnen haben müssen.
Und auch wird es dann, im Falle einer gerichtlichen Nichtzustimmung auf das GSR (oder ASR), ja irgendwelche Möglichkeiten geben müssen, um später doch noch mal einen Versuch auf GSR oder eben ASR zu starten. Beispielsweise dann, so phantasiere ich jetzt mal, wenn aufgrund eines jahrelangen Umgangsboykotts sich eine noch nicht tief sitzende und damit ausreichend enge Bindung zwischen Vater und Kind(Kindern) entwickeln konnte. Man stelle sich vor ein Kind ist 2 oder 4 Jahre alt. Immer wieder Boykott seit Geburt, oder in der Vergangenheit, hier und da aber immer mal wieder vereinzelt Umgang, etwaig auch regelmäßige begleitete Umgänge bei diversen Trägern. Ein erster Eltern-Kind-Kontakt ist aufgebaut, reicht aber laut den Gerichten (und etwaig laut einem Gutachten) dann vermutlich (noch) nicht für das GSR. Irgendwelche Begründungen werden gerichtlich dann schon formuliert werden.
So, dann 1-2, oder auch 3-4 Jahre später ist der Kontakt zwischen Vater und Kind dann etwaig wesentlich enger geworden. Gerichte haben vielleicht in der Vergangenheit Umgangspfleger oder Eltern-Mediation angeordnet/empfohlen.
Sollte man(n) dann nicht erneut einen Antrag auf GSR (oder ASR) stellen können dürfen? Ich glaube derzeit doch!
Ich hoffe hier im Forum in naher Zukunft viele Berichte lesen zu können, welche erfolgreich waren.
Gruß
Ariba
Nachtrag:
Man(n) könnte ja - bevor man(n) ein GSR-Verfahren in die Wege leitet - erst mal aus höflichen und juristisch formal korrekten Gründen in Erwägung ziehen, die liebe Kindesmutter darauf hinzuweisen, dass sicherlich auch sie nicht weiterhin möchte, dass Kindesväter diskriminiert werden und ihr sodann>>>folgenden Brief<<< senden den sie in Bezug auf ihrer
freiwilligen Beurkundung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts
ja entsprechend beantworten kann...oder eben halt nicht.
Oder habt ihr andere Ideen?
Gruß
Ariba
*edit: den Brief natürlich zusätzlich noch mit der neuen Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufpimpen
Hallo Ariba,
ich habe auch schon ein paar mal darüber nachgedacht, ob dein Fall nun besonders gut oder besonders schlecht geeignet ist für einen solchen Versuch.
Dagegen spricht sicher, dass das BVerfG sich für die niedrigste aller möglichen Varianten entscheiden hat, nämlich die Kindeswohldienlichkeit zur Bedingung gemacht hat und dieses in deinem Fall nur schwer nachweisbar ist, wenn man nicht alleine schon damit auskommt, dass grundsätzlich vom Kindeswohl auszugehen ist, wenn nichts dagegen spricht.
Dagegen spricht auch, dass dir bei deinen Problemen das GSR vermutlich auch nicht viel nützen würde, denn wenn eine Mutter soviele aktive und passive Unterstützer, Nieten und Nichtstuer findet, so wird das durch das GSR nicht automatisch besser.
Dafür spricht:
Du hast nichts zu verlieren, denn schlechter kann es eigentlich kaum werden.
Du setzt damit endlich mal einen Knalleffekt, der dich in das Bewusstsein der Rechtsverweigerer bringt.
Evtl. sind die Türen für dich im Moment sogar weiter offen als später, da man nicht weiß, ob in einem späteren Gesetz die "Altväter" nicht vielleicht doch wieder ausgegrenzt werden.
Ich kann mir auch vorstellen, dass, wenn du heute mit deinem Antrag scheiterst, nach Änderung der Gesetze eine 2. Chance hättest, denn dann gibt es ja eine geänderte Rechtsgrundlage.
Ich würde daher in deinem Fall zu einem Antrag auf GSR raten.
Würde das allerdings nicht der Mutter schicken, sondern über das JA eine Sorgeerklärung unterschreiben und die auffordern, die Mutter dazu aufzufordern. Mit Fristsetzung.
Und nach Ablauf, Antrag ans Gericht.
Und sei es nur als Tritt in den Hintern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Bezüglich der Kindeswohldienlichkeit als Bedingung für das GSR:
Immer nicht ganz einfach nachzuweisen. Besonders in "komplizierten" Fällen nicht. ABER: Wenn man z.B. Berichte von Ämtern, Begleiteten Umgangs-Läden, Gutachten etc. in schriftlicher Form hat, zudem auch noch einmal vielleicht keinen Einspruch gegen eine kleinere Begutachtung hat a la "kein Problem, sie Herr Gutachter können gerne noch mal die tolle und harmonische Beziehung zwischen dem Kinde und mir begutachten" dann würde doch eigentlich nichts für eine Ablehnung des GSR sprechen.
Ist die Kommunikation der Eltern schlecht, sollte und darf das meines Erachtens nicht gegen ein GSR sprechen. Wenn Muttern nicht kommunizieren will oder kann und dies eine grundsätzliche und elementare Bedingung für das GSR sein sollte - dann muss eben gleich ein ASR installiert werden, oder? Zur Not könnte man auch Elternmediation anordnen, sofern dies eben Bedingung für ein GSR sein muss. Und dann wird sich ja zeigen, welcher Elternteil dazu nur unzureichend gewillt bzw. in der Lage ist.
Aber eine derzeit nicht stimmige Kommunikationsbasis darf einfach nicht ausreichend sein, dem Vater weiterhin das GSR zu verwehren. Das wäre zu einfach und hierzu muss der Gesetzgeber meines Erachtens schlichtweg eine Lösung zu finden.
Und meines Erachtens gerade bei vorausgegangenen Umgangsboykott sollten doch die Vorteile für ein GSR auf dem Tisch liegen, oder?
Zum Beispiel kein ASR-Machtgefälle mehr. Das Sich-Zusammenraufen müssen(wenn auch schwer). Alleine der Respekt der dann rechtlich gleichgestellten Eltern wäre etwaig wieder etwas besser. Die Akzeptanz des jeweiligen anderen Elternteil, dass auch dieser vollumfänglich für das Kind verantwortlich ist. Vielleicht auch die Erkenntnis so mancher sich bisher finanziell aushaltender Mutter sich zumindest irgendwann mal wieder selbst finanzieren zu "dürfen". Denn Papa kann und darf nun auch mal zu hause bleiben und Fläschchen geben und vor- und nachmittags ins Mutter Vater-Kind-Cafe gehen.
Und wie gesagt, macht ein Elternteil einfach partout hier und da nicht mit, dann Antrag auf ASR mit wohl größtmöglicher Erfolgsaussicht die ein vormals nichtsorgeberechtigter Vater hierzulande wohl je hatte!!
Dagegen spricht auch, dass dir bei deinen Problemen das GSR vermutlich auch nicht viel nützen würde, denn wenn eine Mutter soviele aktive und passive Unterstützer, Nieten und Nichtstuer findet, so wird das durch das GSR nicht automatisch besser.
Richtig und gleichzeitig traurig. Aber wenn die Mutter dann bei GSR weiter so "gemein" ist, Gespräche, Infos zum Kind oder gar den Umgang erschwert/vereitelt, dann hat doch ein Vater eine noch bessere und womöglich auch noch reellere Chance das ASR zum Wohle des Kindes zu erhalten.
Darum stimme ich Dir auch vollumfänglich zu:
Du hast nichts zu verlieren, denn schlechter kann es eigentlich kaum werden.
Und tausend andere Väter hätten in ähnlicher Situation kaum etwas zu verlieren.
Du setzt damit endlich mal einen Knalleffekt, der dich in das Bewusstsein der Rechtsverweigerer bringt.
Eben, und wir benötigen viele solcher Knalleffekte. Dann ändert sich in einigen Jahren womöglich noch mehr!
Evtl. sind die Türen für dich im Moment sogar weiter offen als später, da man nicht weiß, ob in einem späteren Gesetz die "Altväter" nicht vielleicht doch wieder ausgegrenzt werden.
Langsam glaube auch ich daran. Besser jetzt und zuerst kommen - dann darf auch zuerst gemalt werden. 😉
Ich kann mir auch vorstellen, dass, wenn du heute mit deinem Antrag scheiterst, nach Änderung der Gesetze eine 2. Chance hättest, denn dann gibt es ja eine geänderte Rechtsgrundlage.
Genau! Also wenn ich mir das so recht überlege spricht das für sehr viele Väter in vergleichbarer Situation.
Hey, etwaig zwei Chancen! Wo gibt's denn heute noch sowas? 😉
Ich würde daher in deinem Fall zu einem Antrag auf GSR raten.
Genau, brauche nur noch einen "Schlachtplan". Aber wie gesagt, wäre das vielleicht für viele Väter unbedingt sinnvoll!
Gruß
Ariba
hallo liebes Forum...
nach den Medienberichten bin ich auch erstmal grundsätzlich froh aber auch bissl ratlos...
hab hier das Thema ab Dienstag mal überflogen...
Frage welche ich nun aber immer noch offen habe...
hab bisher ne weiße weste...
nie was mit polizei anwälten gerichten und allem drumherum zu tun.
das einzigste war für mich mal 1 Termin am Jugendamt wo sie mir
den Unterhalt ausgerechnet haben (den ich auch brav zahle)
ich bin unverheiratet und habe kein Sorgerecht für meinen Sohn
also bin ich ja erstmal Zielgruppe !
Vorab: ich war bei der Mama
(als ich den kleinen zurück gebracht habe[hatte ihn diese WE wieder])
und habe gefragt ob sie das mitbekommen hat mit dem neuen Urteil in den Medien
und ob sie nun das GSR für uns beide machen lassen will
und ob wir da zusammen auf die Stadt gehen können
Antwort: (leider wie erwartet)
im Sinne von -->
Jedes WE kannsten haben ok
Aber nö... wenn du Sorgerecht willst dann klag halt.
Frage:
- wen muss ich Montag anrufen oder
- wo muss ich Montag antanzen das ich beantragen kann
- oder reicht dieser Antrag (der bissl weiter oben verlinkt wurde)
wenn ich diesen ausdrucke, passend abändere und ans gericht nach nürnberg sende?
ich persönlich habe kein Rechtsschutz, keinen Anwalt nix...
brauch ich nen Anwalt oder reicht der Antrag und ab in die Post?
Hi
Ist die Kommunikation der Eltern schlecht, sollte und darf das meines Erachtens nicht gegen ein GSR sprechen. Wenn Muttern nicht kommunizieren will oder kann und dies eine grundsätzliche und elementare Bedingung für das GSR sein sollte - dann muss eben gleich ein ASR installiert werden, oder?
Ja, aber wegen der Kontinuität würde das ASR nie auf den Vater übertragen werden.
brauche nur noch einen "Schlachtplan".
Man(n) muss beweisen, das die Schwierigkeiten auf Seiten der Mutter liegen.
Ein GA würde da helfen, aber auch die eigene Ansage ans Gericht, das man ''Anteil'' am Leben der Kinder und deren Entwicklung haben möchte .
Selbstverständiche Dinge wie Zeugnisse, Fotos oder ausserschulische Aktivitäten wie Hobby's oder andere Interressen der Kinder bleiben bei ASG der Mutter dem Vater verwehrt.
Es geht bei Antragstellung nicht darum alles was Mutti macht in Frage zu stellen, sondern nur darum, seine Kinder wachsen zusehen, ihnen beim Erwachsen werden zuschauen zu dürfen und ihnen bei schwierigen Lebensfragen/Krisen Hilfestellung geben dürfen.
Sich Sorgen machen und auch Sorge zu tragen dürfen.
All das ist nur bei Ausübung des GSR möglich und wenn Mutti nicht möchte, das Väter sich Sorgen machen dürfen, müssen sie eines besseren belehrt werden.
Langsam glaube auch ich daran. Besser jetzt und zuerst kommen - dann darf auch zuerst gemalt werden.
Genau, morgen ist Montag. 😉
Gruss Wedi
Ja, aber wegen der Kontinuität würde das ASR nie auf den Vater übertragen werden.Man(n) muss beweisen, das die Schwierigkeiten auf Seiten der Mutter liegen.
Genau da sehe ich auch den Knackpunkt. Ich denke, ähnlich wie beim geänderten Unterhaltsrecht werden wahrscheinlich viele abweichende Regelungen ausgeurteilt werden.
Im Grunde ist es doch so: Das GSR nutzt einem getrennt lebenden Elternteil nur in Ausnahmefällen irgendwas bzw. bringt diesen nur bedingt weiter. Das ASR bekommt der vorher langjährige Umgangselterteil wegen der Kontinuität nicht. In den Extremfällen (Ariba, Dibaa) ist es vielleicht denkbar, dass Gerichte mal eine massive Kindeswohlgefährdung bei mangelnder Bindungstoleranz der Mütter erkennen und die Kinder vielleicht rausnehmen.
Dem Gros wird das überhaupt nichts bringen. Diese Umgangselternteile werden nur dann am Leben ihrer Kinder teilhaben können, wenn es der Betreuungselternteil zulässt. Lässt er es zu und nimmt den anderen Elternteil wichtig, ist das GSR sowieso nur ein Stück Papier. Lässt er es nicht, genauso.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Martin,
das hatte ich gerade oben beschrieben:
Ich würde daher in deinem Fall zu einem Antrag auf GSR raten.
Würde das allerdings nicht der Mutter schicken, sondern über das JA eine Sorgeerklärung unterschreiben und die auffordern, die Mutter dazu aufzufordern. Mit Fristsetzung.
Und nach Ablauf, Antrag ans Gericht.
Ansonsten würde ich auch den verlinkten Text verwenden.
Ich würde als Begründung auch nur angeben, dass das Kind eben ein n-Recht auf beide Eltern hat und das GSR schon deswegen dem Kindeswohl dienlich ist.
Dann soll mal der Richter begründen, warum er das nicht so sieht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist die Kommunikation der Eltern schlecht, sollte und darf das meines Erachtens nicht gegen ein GSR sprechen. Wenn Muttern nicht kommunizieren will oder kann und dies eine grundsätzliche und elementare Bedingung für das GSR sein sollte - dann muss eben gleich ein ASR installiert werden, oder?
Sollte nicht, ist aber üblich.
Mit genau dieser Begründung ist schon vielen Vätern das Sorgerecht nach §1671BGB entzogen worden und der Mutter das ASR gegeben worden obwohl selbst das Gericht erkannt hat, dass sie die Probleme verursacht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Dann soll mal der Richter begründen, warum er das nicht so sieht.
Der Richter wird sich bei strittigen Fällen erstmal beide Seiten anhören.
Wenn Mutti mit der Kommunikation kommt oder anderen erdachten Sachen, die ich mir damals anhören musste, wird er abwägen was für das Kind am besten ist.
Die Begründungen kann er dann leicht der Gegenseite entnehmen und dem zustimmen ist leichter als eine Begründung zu finden, als dem sowieso schon abgestellten Vater das anteilige SG zu geben.
Ich meine das nicht negativ, habe diesbezüglich als verheirateter Vater allerdings schon viel mitmachen müssen und weiss wie Richter argumentieren.
Deswegen muss wie Ariba sagte ein ''Schlachtplan'' daher.
(Kenne das als lediger Vater auch, nur meine LG hat dem GS zugestimmt)
Gruss Wedi
Hey Leute,
wir wollen >>>diesen Thread<<< mit Leben füllen, oder?
Also lasst uns unsere bescheidenen "Muskeln" spielen!! 😉
Ansonsten würde ich auch den verlinkten Text verwenden.
Ich würde als Begründung auch nur angeben, dass das Kind eben ein n-Recht auf beide Eltern hat und das GSR schon deswegen dem Kindeswohl dienlich ist.
Dann soll mal der Richter begründen, warum er das nicht so sieht.
Und bei vorherigem Umgangsboykott oder Manipulation des Kindes? Keine weitren Argumente/Gründe warum das GSR noch sinnvoll und wichtig wäre?
Zum Thema Kommunikationsverweigerung der Kindesmutter:
Sollte nicht, ist aber üblich.
Mit genau dieser Begründung ist schon vielen Vätern das Sorgerecht nach §1671BGB entzogen worden und der Mutter das ASR gegeben worden obwohl selbst das Gericht erkannt hat, dass sie die Probleme verursacht.
Ok, aber was könnte man dagegen tun? Es gibt doch immer eine Lösung! (Sagte schon damals mein Mathelehrer 😉 )
Zum Thema notwendiger Kontinuität:
Genau da sehe ich auch den Knackpunkt. Ich denke, ähnlich wie beim geänderten Unterhaltsrecht werden wahrscheinlich viele abweichende Regelungen ausgeurteilt werden.
Ok, aber bei z.B. vorhergehenden Umgangsboykott oder aber auch ganz normalen "Alle-14-Tagen-Umgangspapas" gibt es nun mal den gravierenden Vorteil der Kindesmütter bisher tausendfach "mehr" für das Kind/die Kinder da gewesen zu sein. Und bei einem Elternteil muss das Kind ja schließlich "gewöhnlich" wohnen - wenn nicht gerade 50/50 Wechselmodell praktiziert.
Aber sollte DAS nach dem neuen Urteil wirklich das Problem sein? Dann wäre das Urteil für die Katz und gar nix wert!
Und ist es für das Kindeswohl tatsächlich immer von entscheidender Bedeutung wie oft Papa das Kind zuvor gesehen hat?
Hätte er beispielsweise schon immer das GSR gehabt, also von Anfang an eine gleichgestellte Rechtsstellung, dann wäre es eventuell auch nie zu einer geringeren Beteiligung z.B. in Sachen Umgang gekommen. Und auch das Thema Kontinuität würde sich dann etwaig ganz anders darstellen.
Beispiel bei meinem Fall (für Nichteingeweihte: wenig Umgang in drei Jahren, reichhaltiger Boykott auf allen Ebenen, nichtsorgeberechtigt):
Wie hätte ich je das Thema Kontinuität bedienen sollen?
Wie hätte ich mich zuvor ohne jegliche Rechte umfassend um das Kind ohne Willen der Mutter kümmern können?
Was kann ich noch dafür tun um die Kommunikation auf Elternebene zu verbessern, wenn Muttern schlichtweg nicht will?
Soll heißen: Sollten das alles Gründe sein, die tatsächlich gegen eine faire Chance auf das GSR sein, dann hätte man in Karlsruhe in der Zeit des Kopferbrechens auch Pilze sammeln oder Fußnägel schneiden können - ja...dann hätte ein entsorgter Vater auch weiterhin nicht die geringste Chance!!
Man(n) muss beweisen, das die Schwierigkeiten auf Seiten der Mutter liegen.
Ja, das ist nicht ganz so leicht und kommt immer wieder auf den persönlichen Fall an.
Aber mehr als sie Mutter schriftlich um dies und das zu bitten, Mediation anbieten und befürworten, auf Berichte der Institutionen hinweisen, die Mama als "Übeltäter" entlarven...auf Gutachten verweisen, die Umgang befürworten und jahrelanger dokumentierter Umgangsboykott mit allen Tricks und mit all erdenklichen Mitteln seitens der Kindesmutter...und letztendlich einen jahrelangen Willen des Vaters auf Wunsch und Interesse am Leben und Umgang "auch" seines Kindes kann und konnte ein Vater ohne Sorgerecht ja bisher auch nicht tun. Hoffentlich erkennt das der Gesetzgeber und vor allem die gut ausgebildeten Richterinnen und Richter dieses Landes.
Tja..und wenn alles nicht klappt?
Dann hat ein Vater ohne SR auch nicht weniger als zuvor...
Gruß
Ariba
Ariba,
das ist es genau was ich meine: Das GSR für nicht verheiratete Väter wird genauso wenig dazu führen, dass ein WM praktiziert wird oder dass die Kindern nach der Trennung bei den Vätern bleiben, als es bei den verheirateten Vätern der Fall ist.
Ich fürchte einfach, dass es den Gerichten nicht reichen wird, festzustellen, dass die Mutter vielleicht den Vater aus dem Leben des Kindes kegelt. Wenn um ein sonst gut entwickeltes Kind, das bei Muttern gut erzogen, gefördert usw. wird und dem es augenscheinlich "gut" geht, wird wegen der "guten" Situation und der Kontinuität bei der Mutter kein Gericht die Kinder um Machtfragen zwischen den Eltern zu entscheiden, von dort wegnehmen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass das zwar an sich ein Schritt zur Gleichberechtigung ist, aber das Papier-GSR noch lange nicht zu gelebter Gleichberechtigung führen wird.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und bei vorherigem Umgangsboykott oder Manipulation des Kindes? Keine weitren Argumente/Gründe warum das GSR noch sinnvoll und wichtig wäre?
In den Augen der Richter gibt es keinen Zusammenhang zwischen Sorgerecht und Umgang.
Wenn du deinen Antrag auf GSR mit deinem Recht auf Umgang begründest, wird er sagen, "dafür brauchen sie das nicht". Also abgelehnt.
Damit kannst du höchstens das ASR begründen, aber dahin wirst du diese Richterin damit auch nicht kriegen.
Ich bin immer noch der Meinung, dass du deinen Antrag mit der Selbstverständlichkeit des GSR begründen solltest, denn du bist der normalste und beste Vater der Welt.
Alles Andere liefert nur Vorlagen für die Ablehnung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
@LBM
Deshalb bin ich der Meinung, dass das zwar an sich ein Schritt zur Gleichberechtigung ist, aber das Papier-GSR noch lange nicht zu gelebter Gleichberechtigung führen wird.
Ist es aber nicht so, dass - ohne Statistiken zu kennen - bei Eltern mit GSR zwar auch, aber weit weniger Umgangsboykott stattfindet? Auch das wäre doch zumindest für den Gesetzgeber ein weiteres Argument. Und nochmal: Wenn dann erst mal ein GSR installiert wurde und ein Elternteil macht nicht mit, dann kann man(n) oder eben das Gericht immer erst mal damit "drohen", dass man Überlegungen anstellt aus dem GSR ein ASR zu machen.
Durch die "Waffengleichheit" reißen sich bestimmt einige Kinderbesitzerinnen mehr zusammen als mit ASR.
Ich würde als Begründung auch nur angeben, dass das Kind eben ein n-Recht auf beide Eltern hat und das GSR schon deswegen dem Kindeswohl dienlich ist.
Dann soll mal der Richter begründen, warum er das nicht so sieht.
und
Wenn du deinen Antrag auf GSR mit deinem Recht auf Umgang begründest, wird er sagen, "dafür brauchen sie das nicht". Also abgelehnt.
Damit kannst du höchstens das ASR begründen, aber dahin wirst du diese Richterin damit auch nicht kriegen.
Ich bin immer noch der Meinung, dass du deinen Antrag mit der Selbstverständlichkeit des GSR begründen solltest, denn du bist der normalste und beste Vater der Welt. Alles Andere liefert nur Vorlagen für die Ablehnung.
Verstehe ich Dich so, dass ein Vater wie in meinem Fall - und davon gibt es ja einige allein im Forum hier - im ersten Schritt also zunächst mit der von Dir genannten Selbstverständlichkeit das GSR beantragen sollte, welches dann etwaig gerichtlich abgelehnt wird.
Und dann, im zweiten Schritt eben, es noch mal vor dem OLG versuchen, dann mit einer längeren persönlichen Fallbegründung, warum das GSR eben nicht nur laut Bundesverfassungsgericht und EGMR eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, sondern dann vor allem auch, dass die Gründe, die das Amtsgericht zuvor aufführte, also z.B Streit der Eltern, dank Umgangsboykott keine Kontinuität, hunderte von Kilometer langes Auseinanderwohnen etc... alles durch die Kindesmutter verursacht ... dann ja ein GSR für einen Vater nahezu unmöglich macht und ich mich dann komplett in meinen Rechten ausgegrenzt und verletzt fühle.
Zudem kann noch aufgeführt werden, dass das ASR der Mutter ja - in einem jahrelangen Boykottfall z.B. - auch nicht dazu führte, dass sich die Lage für das Kind verbessert hat und ein GSR vielleicht bei der beteiligten Mutter einen Gesinnungswandel hervorrufen könnte und sie genau ab JETZT beweisen "darf", dass ihr einzig und allein nur am Wohl des Kindes gelegen ist.
Außerdem: Ich sehe es doch richtig, dass, wenn mein Amtsgericht den GSR Antrag ablehnt, ich dann zum OLG gehen kann, oder?
Man(n) muss beweisen, das die Schwierigkeiten auf Seiten der Mutter liegen.
Ein GA würde da helfen, aber auch die eigene Ansage ans Gericht, das man ''Anteil'' am Leben der Kinder und deren Entwicklung haben möchte .
Selbstverständiche Dinge wie Zeugnisse, Fotos oder ausserschulische Aktivitäten wie Hobby's oder andere Interressen der Kinder bleiben bei ASG der Mutter dem Vater verwehrt.
Es geht bei Antragstellung nicht darum alles was Mutti macht in Frage zu stellen, sondern nur darum, seine Kinder wachsen zusehen, ihnen beim Erwachsen werden zuschauen zu dürfen und ihnen bei schwierigen Lebensfragen/Krisen Hilfestellung geben dürfen.
Sich Sorgen machen und auch Sorge zu tragen dürfen.
All das ist nur bei Ausübung des GSR möglich und wenn Mutti nicht möchte, das Väter sich Sorgen machen dürfen, müssen sie eines besseren belehrt werden.
Auch DAS wären doch noch einige Argumente! Ohne ein GSR kann ich - mit oder ohne Umgang - ja noch nicht einmal Lehrer, Ärzte etc. befragen.
So würde ein Vater weiterhin menschenrechtsverletztend und diskriminiert werden.
Gruß
Ariba
Moin Ariba,
ganz ehrlich: Wenn jetzt alle betroffenen Väter erst einmal monatelange Überlegungen anstellen, was das GSR ihnen im konkreten Einzelfall bringt, wenn ihr heute 1-jähriges Kind mal im Gymnasium ist; wenn sie ewig darüber nachdenken, ob sie damit nicht Muddi verärgern und sich möglicherweise irgendwelche zusätzlichen Nachteile einhandeln; wenn sie nach der Devise verfahren "ich warte jetzt erst mal ab, was andere Betroffene tun" und wenn sie am liebsten überhaupt "ja, aber..." sagen - ja, dann wird das nichts werden.
In diesem Fall kommt bei den politisch Verantwortlichen in den nächsten Monaten lediglich eine gewisse Verwunderung an, die deren Vorurteile bestätigt; sinngemäss "Jetzt haben wir den Vätern ohne Sorgerecht eine 6-spurige Autobahn gebaut und mit einem grossen Ansturm von GSR-Anträgen gerechnet - aber ausser ein paar vereinzelten Anträgen ist gar nichts passiert. Das Problem scheint in Wirklichkeit also gar keines zu sein; die Väter sind nicht am GSR interessiert, die bisherige Regelung war gut und richtig."
Das endlose Schwadronieren über das Für und Wider eines umgehenden GSR-Antrags oder die Vernetzung irgendwelcher Vätergruppen und -vereine im privaten Kreis, am Stammtisch oder in Internet-Foren bringt nicht das Geringste; so wenig wie "Demos" von vielleicht 20 oder 50 Betroffenen. Ein Zeichen würde lediglich eine Flut von GSR-Anträgen setzen, die JETZT über die zuständigen Stellen und Behörden hereinbrechen müsste. Was das in der Zukunft und im jeweiligen Einzelfall bringt, weiss niemand; Umgangsboykott und andere Schweinereien funktionieren auch mit GSR.
Aber wenn die Betroffenen sich jetzt nicht umgehend und massenhaft gegen diese Tür werfen, die aktuell einen Spalt weit offensteht, soll sich auch niemand darüber wundern, wenn "interessierte Kreise" demnächst laut sagen (und mit Statistiken belegen!), dass die überwiegende Mehrheit der nichtehelichen Väter überhaupt kein Interesse habe, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und es deswegen gut sei, ans GSR möglichst hohe Hürden anzulegen.
Das ASR ist so etwas Ähnliches wie ein Kaufhaus ohne Kameras und Detektive: Wenn für Ladendiebstahl keine Sanktionen zu befürchten wären, würden ganz viele Menschen ohne schlechtes Gewissen klauen gehen. Das GSR kann (!) so etwas wie Augenhöhe und "Waffengleichheit" zwischen Mutter und Vater schaffen - aber nur, wenn die Betroffenen aktiv und selbst dafür sorgen, dass es ein selbstverständliches Grundrecht wird. Auf dem Silbertablett wird man es nicht nachgeschmissen bekommen. Die Kommunikationswissenschaft weiss: "Der Sinn einer Botschaft entsteht beim Empfänger". Und jeder, der jetzt "sicherheitshalber" erst einmal abwartet (die persönlichen Gründe hierfür spielen keine Rolle, denn die werden nicht hinterfragt), verkündet damit die nonverbale Botschaft "ich habe kein Interesse am GSR."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Beppo und Verstehe ich Dich so, dass ein Vater wie in meinem Fall - und davon gibt es ja einige allein im Forum hier - im ersten Schritt also zunächst mit der von Dir genannten Selbstverständlichkeit das GSR beantragen sollte, welches dann etwaig gerichtlich abgelehnt wird.
Und dann, im zweiten Schritt eben, es noch mal vor dem OLG versuchen, dann mit einer längeren persönlichen Fallbegründung, warum das GSR eben nicht nur laut Bundesverfassungsgericht und EGMR eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, sondern dann vor allem auch, dass die Gründe, die das Amtsgericht zuvor aufführte, also z.B Streit der Eltern, dank Umgangsboykott keine Kontinuität, hunderte von Kilometer langes Auseinanderwohnen etc... alles durch die Kindesmutter verursacht ... dann ja ein GSR für einen Vater nahezu unmöglich macht und ich mich dann komplett in meinen Rechten ausgegrenzt und verletzt fühle.
Nein.
Es heißt, du sollst dich nicht selbst in die Lage desjenigen bringen, der irgendetwas zu begründen und beweisen hat.
Du bist Vater und forderst eine Selbstverständlichkeit. Das muss man nicht begründen. Das ist einfach so.
Du begründest ja auch nicht, warum du Luft holen darfst.
Sobald du eine oder mehrere Begründung nennst, muss das Gericht nur diese Ablehnen und fertig.
Wenn du z.B. behauptest das GSR würde dein Umgangsrecht stärken, dann sagt das Gericht einfach: "Nein, das tut es nicht. Auf wiedersehen!" Und fertig. Chance vertan.
(Aber das habe ich oben schon mal erklärt.)
Erst wenn das Gericht dir Gründe vorlegt, warum sie es dir verweigern wollen, kannst genau dagegen argumentieren. Im Zweifelsfall vor dem OLG.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin brille und Beppo,
Richtig! Ewig herum zu philosophieren über das GSR und die dazu notwendigen Anträge sollte MANN auf keinen Fall. Bzw. muss dass ja jeder selbst entscheiden.
Aber: Meiner Ansicht nach müssen zumindest ein paar Vorüberlegungen gemacht werden, ein bisschen Gedanken-Brainstorming. Also so, wie es in diesem Thread hier gemacht wird.
In meinem Fall möchte ich nicht Monate abwarten - viele Väter wollen das bestimmt auch nicht tun(viele außerhalb der Väterforen wissen bestimmt noch gar nicht, was sie jetzt eigentlich tun müssten! Und das JA ruft bei diesen Vätern auch nicht an a la "sie dürfen jetzt gleich eine Sorgeerklärung abgeben, haben sie Lust und Zeit und Interesse?").
Aber vorschnell handeln, gerade dann, wenn vielleicht schon Umgangsverfahren zeitgleich laufen, möchte ich auch nicht.
Mein Bild hat sich nach ein paar Tagen, und die Entscheidung aus Karlsruhe ist ja auch erst ein paar Tage alt, zunehmend mit Farbe gefüllt.
Ein GSR Antrag werde ich stellen. Zuvor Kontakt mit dem JA aufnehmen zwecks Sorgeerklärung. Dann ab zum Gericht und abwarten.
Wie schon mal beschrieben: In einem harmlosen Fall kann ein Vater wirklich sofort Antrag stellen. In einer komplexen bereits bestehenden Sachlage nebst Umgangsverfahren und vorhandener Kommunikationsschwierigkeit mit der beteiligten Mutter sollte es aber nicht unsinnvoll sein, sich ein paar Tage oder auch Wochen zunächst den am geeignetsten erscheinenden "Schlachtplan" zu schmieden.
Zumindest ich habe nichts anderes vorgehabt.
Es heißt, du sollst dich nicht selbst in die Lage desjenigen bringen, der irgendetwas zu begründen und beweisen hat.
Du bist Vater und forderst eine Selbstverständlichkeit. Das muss man nicht begründen. Das ist einfach so.
...
Erst wenn das Gericht dir Gründe vorlegt, warum sie es dir verweigern wollen, kannst genau dagegen argumentieren. Im Zweifelsfall vor dem OLG.
:thumbup: Jetzt ist es mir glasklar! :fensterputz: Und vor allem wohl einfacher als gedacht. Mann fordert eine Selbstverständlichkeit und gut ist.
Gruß
Ariba
Moin,
Nachtrag und nu Butter bei die Fische 🙂
Interessant für viele nichtsorgeberechtigten Väter: Habe soeben mit dem Jugendamt(Abt. Beistandschaft) meines Vertrauens telefoniert und meinen ausdrücklichen Wunsch geäußert eine GSR-Erklärung abzugeben mit Verweis auf das Urteil des EGMR vom Dezember 2009 und der vor wenigen Tagen getroffenen Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe.
Das JA meinte dann zunächst, "dass das JA das so nicht macht" und es "auch keinen Sinn hat, wenn die Mutter nicht dabei ist". Weiterhin meinte das JA "wenn sie als Vater eine Erklärung abgeben würde, wäre diese ja ungültig, da die Unterschrift der Mutter fehle" und weiter "auch liegt es definitiv nicht in unserem Aufgabenbereich, da wir strikt nach dem BGB arbeiten, die Mutter anzuschreiben oder anzurufen, ob auch sie eine GSR Erklärung abgibt und der GSR zustimmt". Das JA sagte mir dann wörtlich "am besten sie gehen sofort zum Gericht, dann haben wir hier keine Flut von Anträgen und Erklärungen und das ist somit für alle leichter!"
Aber höflich sei es doch, so meinte ich, wenn man das Ganze außergerichtlich versucht. Niemand hat doch die Absicht sofort zum Gericht gehen zu wollen, schließlich möchte die Mutter doch sicherlich auch nicht, dass ich als Vater weiterhin so doll diskriminiert werde... :rofl2:
So weit, so gut. Abwimmeln ließ ich dann aber auch nicht und wir kamen dann zu folgendem Fazit:
Nächste Woche gehe ich zum Jugendamt am Wohnort der Mutter(kann wohl aber auch das JA in meinem Wohnort aufsuchen) und unterzeichne die GSR Erklärung, bekomme also eine Urkunde, wenn diese auch ungültig ist.
Die Empfehlung des JA ist, dass ich die Mutter zuvor anschreibe, mit den ganzen Verweis auf die neue Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe und sie dann gleich bitten sollte ebenfalls zum Termin beim JA zu kommen. Dann könnten wir eine Urkunde unterzeichnen die dann auch voll rechtsgültig ist. Sollte die Mutter sich später dazu entscheiden doch noch eine "freiwillige" Erklärung abzugeben, dann bekäme auch sie eine Urkunde und dann hätten wir immer zwei Urkunden zum vorzeigen(wo auch immer).
Darum ermutigte mich die SB des JA auch noch einmal die Mutter freundlich anzuschreiben, so dass wir beide zum Termin gehen können. "Wäre doch für alle einfacher" so die Dame. Wie recht sie doch hat...oder? 😉
So, zumindest auf meinem Weg ist der erste Schritt Richtung GSR Antrag gegangen worden. Der zweite wird nun sein die Mutter höflichst und freundlichst anzuschreiben und ihr von meinem sicherlich verständlichen Wunsch nach dem GSR zu berichten.
Und natürlich werde ich sie bitten nächste Woche zum Termin zu erscheinen. 😉
Gruß
Ariba
...der das hier eigentlich in seinem Thread posten wollte, aber vielleicht ist es auch für andere Väter interessant um erst mal in die Puschen zu kommen und los zulegen. Väter regt Euch! 🙂
Das JA meinte dann zunächst, "dass das JA das so nicht macht" und es "auch keinen Sinn hat, wenn die Mutter nicht dabei ist". Weiterhin meinte das JA "wenn sie als Vater eine Erklärung abgeben würde, wäre diese ja ungültig, da die Unterschrift der Mutter fehle" und weiter "auch liegt es definitiv nicht in unserem Aufgabenbereich, da wir strikt nach dem BGB arbeiten, die Mutter anzuschreiben oder anzurufen, ob auch sie eine GSR Erklärung abgibt und der GSR zustimmt". Das JA sagte mir dann wörtlich "am besten sie gehen sofort zum Gericht, dann haben wir hier keine Flut von Anträgen und Erklärungen und das ist somit für alle leichter!"
Aber höflich sei es doch, so meinte ich, wenn man das Ganze außergerichtlich versucht. Niemand hat doch die Absicht sofort zum Gericht gehen zu wollen, schließlich möchte die Mutter doch sicherlich auch nicht, dass ich als Vater weiterhin so doll diskriminiert werde... :rofl2:
Ein typisches JA-Gespräch.
Die Beratung geht dahin, alles so zu machen, wie es für den JA-SB am einfachsten ist.
Dabei sind sie sich für keine Lüge zu blöd.
Die Sorgeerklärung ist keineswegs ungültig, wenn sie nicht von beiden gleichzeitig unterschrieben wird.
Es darf ruhig einer vor dem anderen unterschreiben, damit es kein Gedrängel vor dem Pult gibt.
Interessant ist auch die Behauptung das JA würde streng nach BGB handeln.
Dann soll er bitte mal die Stelle im BGB zeigen, in dem die Düsseldorfer Tabelle steht die, auch vom JA, so gerne zur Unterhaltsberechnung heran gezogen wird.
Ich hatte auch schon überlegt, dass in deinen Faden zu verschieben, sehe aber immer noch eine gewisse Allgemeingültigkeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Die Sorgeerklärung ist keineswegs ungültig, wenn sie nicht von beiden gleichzeitig unterschrieben wird.
Es darf ruhig einer vor dem anderen unterschreiben, damit es kein Gedrängel vor dem Pult gibt.
Die JA Dame meinte, ich könne mit der einseitig unterzeichneten Urkunde nix machen. Selbst wenn Muttern sich freiwillig zu einem späteren Zeitpunkt für ein GSR entschließen würde, müsste laut JA Dame die Mutter eine weitere Urkunde unterzeichnen. So hätten wir dann zwei. Auf "Meiner" schon unterzeichnete Urkunde kann die Mutter dann nicht mehr unterschreiben. Darum möchte das JA ja, dass ich mit der Mutter komme - so auch nur eine Urkunde.
Ich hatte auch schon überlegt, dass in deinen Faden zu verschieben, sehe aber immer noch eine gewisse Allgemeingültigkeit.
Ja, hatte ich ja auch überlegt. Dachte ebenfalls, dass es noch eine "gewisse Allgemeingültigkeit" hat.
Gruß
Ariba
