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§ 1626a und kein Ende...

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(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Frau Wagner fragt nach dem Protest der betroffenen Mütter und Frauen...
Klar bleibt der aus, weil die Punkte, die die gute Dame anspricht, wie Arztbesuch, Wohnsitzwechsel, Kita usw. auch von Elternteilen mit Sorgerecht fast immer durch "Fakten schaffen" ausgehebelt wird.

Außerdem ist der Protest der Lobbyistenverbände doch laut genug. Soll Frau Wagner doch ne' Demo organisieren. Frau Schwarzer kommt bestimmt.

Gruß
PP


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 11:37
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

wobei ich diesen von Ihr gelassenen Querschläger als absolute Frechheit empfinde:

"Es ist wirklichkeits- und praxisfern und mütter- und damit auch kinderfeindlich."

Somit kann man(n) nur hoffen, niemals beruflich mit dieser äääh....... , ja was denn,. Frau? zu tun zu bekommen.

grüßles
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 12:05
(@ariba)
Registriert

Moin,

auch das finde ich "lustig"

sehr geehrte Frau Wagner:

Macht sich eigentlich irgend jemand der Verantwortlichen einmal Gedanken darüber, in welcher Situation sich eine Mutter mit einem Neugeborenen befindet? Wieviel Raum in ihrem Kopf und in ihrem Tagesablauf für Behörden- und Anwaltsbesuche ist? Wer je die seitenlangen Abhandlungen frustrierter Väter gelesen hat, weiß, daß jede Mutter mit Kleinkind dem einfach nicht gewachsen ist.

Es gibt ja auch Väter die auch Vater sein wollen, aber nicht dürfen, weil Mama einfach nicht will. Wissen Sie, Frau Wagner, wie viel Zeit frisch gebackene Väter haben für diese ganzen Gespräche beim Jugendamt, Kinderschutzbund, Rechtsanwalt und bei Gericht? Für die vielen Schriftsätze die verfasst und eingereicht werden müssen? Für das Sich-Informieren was ein Vater tun kann um auch "sein" Kind mal zu sehen, geschweige denn auch mal für ein paar Stunden zu betreuen?
Viele dieser Väter gehen nämlich viele Stunden im Monat arbeiten! Oft 40 Stunden und noch viel mehr! Schließlich muss und soll ja auch ausreichend Unterhalt gezahlt werden, oder? Denn nur von Mutterns Brust, verzeihen Sie bitte meine Deutlichkeit, wird diese  neue "Familie" nämlich auch nicht satt.

Herzliche Grüße
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 12:26
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hi Ariba

Ariba: Ja da haben sie fast(!) recht Herr Richter. Aber der seit JAAAHREN andauernde Umgangsboykott und so weiter wären dann noch immer nicht gelöst. Dann nehme ich eben das ASR, ok Herr Richter? Dann schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe. Unterhalts- und Umgang-Probleme wären ein für allemal vom Tisch und Streit, lieber Herr Richter gibbet dann gar nicht mehr  🙂 Wegen wat denn??  😉

Ich spinne mal weiter:
Richter: Sie haben ja so recht, lieber Vater! Ich habe ja vollstes Verständnis. AAAAber: Das Kind hat Bindungen, starke Bindungen, zu der Mutter. Viel stärker als zu Ihnen. Die Gutachterin Frau Männerschreck hat das für 6000€ festgestellt, was sowieso jeder Dümpel sehen kann.  Ist ja auch logo, wenn das Kind bei der Mutter lebt. Und für das Kind ist Bindung das allerallerallerwichtigste. Die würde ich zerstören, wenn ich Ihnen das ASR gebe. Und da wäre da noch das Kontinuitätskriterium, wir können doch das Kind nicht aus seiner Umgebung herausreissen, das verstehen Sie doch. Es tut mir fuuuurchtbar leid, lieber Ariba, aber da wähle ich das kleinere Übel für das Kind, Sie werden wohl ohne SR und mit Umgangsboykott weiter leben müssen. Dafür dürfen Sie, wenn ich gut gelaunt bin, noch einen Umgangspfleger mitfinanzieren. Sie tun mir ja so leid, aber ich habe nicht die Eier, anders zu entscheiden.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 12:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Äusserungen wie diese

Macht sich eigentlich irgend jemand der Verantwortlichen einmal Gedanken darüber, in welcher Situation sich eine Mutter mit einem Neugeborenen befindet? Wieviel Raum in ihrem Kopf und in ihrem Tagesablauf für Behörden- und Anwaltsbesuche ist?  Wer je die seitenlangen Abhandlungen frustrierter Väter gelesen hat, weiß, daß jede Mutter mit Kleinkind dem einfach nicht gewachsen ist.

implizieren fälschlicherweise, dass sämtlicher Aufwand in Sachen Kinder allein an den Müttern hängt; und jetzt müssen die Armen zusätzlich auch noch zu Behörden und Anwälten...
Müssen sie? Nein, müssen sie nicht; nur wenn sie sich auf ihr ASR setzen wollen wie die Henne auf's Goldene Ei. Ansonsten können sie sagen "wenn der Vater mitsorgeberechtigt sein will, soll er auch mitkümmerverpflichtet sein." Und kein Vater, dem an seinem Sorgerecht etwas liegt, wird sich dagegen sträuben. So gesehen würde das GSR auch für eine Entlastung der Mütter sorgen. Aber das geht in diese Kinderbesitzerinnen-Köpfe einfach nicht rein.

Ja, es gibt nicht nur tolle Väter, sondern auch lausige. Solche, die sich nicht kümmern würden. Solche, die mit Kindern nichts anfangen können oder wollen. Solche, die das GSR nur als Möglichkeit sehen würden, weiter im Leben der Ex herumzupfuschen und ihr selbiges schwer zu machen. Für diese Einzelfälle müssten Wege gefunden werden, aus einem GSR wieder ein ASR zu machen; so, wie man einem untauglichen Autofahrer seinen Führerschein wieder wegnehmen kann. Aber man muss solche Ausnahmen ja nicht zum Anlass nehmen, überhaupt nichts verändern zu wollen. Sonst könnte man auch das Autofahren verbieten mit der Begründung, das sei die effektivste Art, Autounfälle zu verhindern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 12:42
 elwu
(@elwu)

noch merkwürdiger finde ich den von den Interessenverbänden geforderten Kriterienkalalog! 

Hallo,

du kannst ja versuchen, vom VAMV eine Antwort auf eine kritisch-konstruktive Mail zu erhalten. 

/elwu,

been there, done that, never got any reply.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 13:09
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Also, auch wenn Ihr mich steinigt, aber mein Vorschlag wäre:

Mit der Vaterschaftsanerkennung (in der Regel ja Wochen nach der Geburt) kann man seinen Willen kundtun (von mir aus via Kreuzle), dass man das gemeinsame Sorgerecht haben will. Dazu wird die Mutter gehört. Kann sie begründet Einspruch erheben (binnen 6 Wochen), wird das ganze vom Familiengericht entschieden: Standardmäßig GSR, wenn die Widerspruchsbegründung der Mutter (=Antrag auf ASR der Mutter) aufzeigt, dass ein GSR nicht dem Kindeswohl dient (weil Vater gewälttätig, Kinderschänder etc) kann zu seinen Ungunsten entschieden werden. KV kann aber auch einen Antrag auf ASR stellen (die FG-Entscheidung kann also auch zu Ungunsten der Mutter fallen, wenn der Antrag des KV begründet ist und es zu Gunsten des KIndes wäre)
Stellt sich hinterher heraus, dass Unterhaltspflichtige(r) nicht regelmässig zahlt oder der, bei dem das Kind dauerhaft ist (Vater oder Mutter) das Umgangsrecht des anderen boykotiert etc, kann jeweils der andere sofort das ASR beantragen. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wird dann wieder vom FG entschieden: GSR oder ASR (für einen von beiden).

Gruß!

RV


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 13:38
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Lest euch mal diesen Dreck durch:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gleiche-rechte-gleiche-pflichten/

Da geht mir doch jetzt langsam das Messer in der Tasche auf! Ich fühle mich von dieser Frau inzwischen schon persönlich beleidigt.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 17:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja, besser kann sich der VAMV doch gar nicht selbst demaskieren. Den 4. Buchstaben in ihrer Abkürzung können sie getrost streichen - der ist nur Makulatur. Oder die sollten sich mal mit ihrer Vorsitzenden "gemütlich zusammensetzen", so wie diese zwischen Vätern und Müttern unterscheidet, und selbst wenn es AE's sind. Allerdings würde ICH eher den Verein in Sippenhaft nehmen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 17:55
(@ariba)
Registriert

Moin,

Verzeiht mir liebes Forum, ich konnte nicht anders:

Sehr geehrte Frau Schwab!
Sie sagen:

Unter den nicht-verheirateten Eltern, um die es hier geht, haben bereits über 50 Prozent der Väter das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Zu den anderen 50 Prozent gehören aber unter anderem die Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten, und Vergewaltiger. Auch die können sich nun einklagen.

Ich stelle hierzu fest: 1) ich habe kein SR, zu den ersten 50% gehöre zumindest ich nicht! 2) ich hatte zur Mutter weder nur eine Nacht lang Kontakt, zum anderen bin ich auch kein Vergewaltigter! So, Frau Schwab: 100% sind demnach nach Ihrer Rechnung aufgebracht. Wo würden Sie mich denn da nun hin stecken wollen? Ich habe kein SR, zahle fleißig und pünktlich Unterhalt und  möchte mich aber dennoch intensiv um mein Kind kümmern. Muttern will aber nicht. Haben Sie nun eine Idee hierzu?

Warum sollte ich als Mutter entlastet sein, wenn ich etwa für mein Kind einen Pass beantrage und den anderen zehn mal bitten muss, damit er die entsprechende Unterschrift leistet? Wenn ich alleine verantwortlich bin, geht das oft schneller.

no comment!

Wenn man die bisherige Regelung nun definitiv abschaffen will, dann müssen aus unserer Sicht ganz klare Kriterien im Gesetz niedergeschrieben werden. Die Väter müssten etwa nachweisen können, dass sie eine enge Bindung zum Kind haben, bereits Verantwortung getragen haben und auch bereit sind, das weiterhin zu tun. Das ist aus unserer Sicht das mindeste, was Väter gewährleisten sollten, notfalls kann man so etwas über ein Sachverständigen-Gutachten prüfen.

Hierzu stelle ich fest, natürlich nur zu meinem eigenen Fall: 1) ich habe noch keine engste Bindung zum Kinde, weil jahrelanger Hardcoreboykott dank Mutti! 2) Ich durfte noch nie Verantwortung übernehmen! Dank Mutti! 3) Gutachten habe ich auch schon hinter mir. Und der Gutachter sagt, dass der Papa seinerzeit noch gar keine Bindung zum Kinde hatte - durch hartnäckigsten Umgangsboykott!(Dank Mutti übrigens).
Und nun Frau Schwab? Was sollte ich Ihrer Ansicht nach JETZT tun?

warum sind denn so viele Alleinerziehende Mütter? Weil die Väter keine Verantwortung übernehmen wollen.

:knockout: :knockout: :knockout:

Trotzdem verabschiedet sich statistisch gesehen jeder zweite Vater nach spätestens zwei Jahren, ein Drittel der Väter zahlt keinen Unterhalt. Sie sehen: mit der Übernahme von Verantwortung hapert es auf der ganzen Linie.

Und warum verabschieden sich diese Väter? Viele nämlich ALLEINIG DARUM, weil man(oder eher FRAU) ihnen auch ihre leiblichen Kinder nahezu vollständig entzieht!
Tja...Frau Schwab, da haben Sie recht, dass es dann an der Verantwortung hapert! Sie meinen doch die Mütter, oder??

Die Väter können natürlich die gleichen Rechte haben, dann müssen sie aber auch die gleichen Pflichten übernehmen.

Ja gut!!  :rofl2: Das sagen Sie dann mal "meiner" Kindesmutter, OK?

Die Betreuung und Sorge für das Kind liegt nach wie vor bei den Müttern, die Väter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind.

:sad3: Also ich darf noch nicht mal in den Zoo gehen...  ;(

Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren müssen.

Und wenn Mama nicht will, was dann Frau Schwab? Was dann? Bin auf Ihre Antwort nu aber gespannt wie ein räudiger Hund  🙂

Man müsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten übernehmen. Das wäre auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig.

:thumbup: Richtig Frau Schwab! Ein Mann hat zu zahlen und Basta!! Oder? Am besten mehr als er muss und sollte!! Richtig Frau Schwab.
Man sollte diese Väter die sich unverschämter Weise auch noch um das gemeinsame(!!!) Kind kümmern wollen ins Zuchthaus stecken. Oder in die Steingrube zum Felsen hacken! Und wehe dem da wird dann nicht ordentlich und ausreichend Unterhalt verdient.  :exclam:

Natürlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon dafür sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt.

Genau! Nur will meine Kindermutti weder von meiner Liebe zum Kinde, noch etwas von Lasten teilen hören. Sie will alles alleine machen. Außer Unterhalt - das darf ich  🙂 Dafür hat sie auch extra noch ne Beistandschaft eingerichtet. Und pfänden kann man nu bei mir auch gleich. Für den Fall das ich mal pünktlich zum Monatsersten im Voraus nicht zahlen sollte!

Sehr geehrte Frau Schwab: Sie haben mein vollstes Verständnis, Danke für Ihren Beitarg in der "taz".
Nun werde ich ganz sicherlich niemals so ein gemeines GSR anstreben, sondern nur noch buckeln für noch mehr Unterhalt. Danke Frau Schwab,

herzliche Grüße
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 18:15




 elwu
(@elwu)

Da geht mir doch jetzt langsam das Messer in der Tasche auf! Ich fühle mich von dieser Frau inzwischen schon persönlich beleidigt.

Hallo,

ach je... Statt dich deswegen aufzuregen, was genau gar nichts bringt, verfasse doch besser einen peinlich politisch korrekten, anständigen und sachlichen Kommentar zu dem Interview. Der darauf hinweist, dass Frau Schwab ganz offenbar das Kindswohl nur periphär interessiert, und in ihren sexistischen und diskriminierenden Äußerungen allein zugunsten mütterlicher Interessen und deren Machterhalt argumentiert.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 18:37
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo elwu, das habe ich sofort getan. Vorsichtshalber haben die Leute von der TAZ ihre Seite aber so eingestellt, dass Leserkommentare zwar geschrieben werden können, aber nicht erscheinen.

So kann man Kritik auch aus dem Weg gehen. Versuch doch mal einen Kommentar dort abzugeben, vielleicht bin ja zu doof.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 18:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und dabei könnten ihre Fachkenntnisse zum Thema Sorgerecht/Sorgepflicht, und darüber hinaus welcher Zusammenhang hier in Verbindung zum Unterhaltsrecht konstruiert werden soll, als http://www.vamv.de/vamv/vorstand.htm l">Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Speyer durch aus mal angezweifelt werden. Eine nette Zusammenfassung über die Dame gibt es http://www.vaeternotruf.de/edith-schwab.ht m">>>hier<< (leider nicht ganz aktuell).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 18:51
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

mal was anderes,

wie könnte es sich verhalten, wenn der vater das GS vor jahren abgelehnt hat und jetzt auf den trichter kommt,
es jetzt nach über einem jahrzehnt doch in anspruch nehmen zu wollen? :puzz:

hat vielleicht jemand eine idee?

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2010 01:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

meine Idee, ohne Rechtssicherheit: Wenn für das ASR der Mutter nicht auf Grund einer Kindeswohlentscheidung oder anderer triftiger Gründe entschieden wurde, müsste jeder Vater ohne SR das SR einklagen können. Das sehe ich auch bei Verzicht so. Aber jemand der verzichtet wird ja nicht plötzlich nur wegen einer Rechtsänderung plötzlich Interesse bekommen?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2010 01:59
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Das Interview ist ja wirklich der Hammer. Und sowas ist auch noch in einem Verein! 😡

@Ariba: Ein Punkt zu einem Absatz habe ich auch noch hinzuzufügen:

Unter den nicht-verheirateten Eltern, um die es hier geht, haben bereits über 50 Prozent der Väter das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Zu den anderen 50 Prozent gehören aber unter anderem die Väter, die nur für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten, und Vergewaltiger. Auch die können sich nun einklagen.

Ich denk mal da gehören immer zwei dazu, denn es gibt ja auch Frauen die nur was für eine Nacht (und Unterhalt) suchen.  😉

-Hab ich gehört!!!-

MfG Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2010 14:49
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Freunde ,
Eigentlich wollte ich zur der Dame nein Dame kann man ja die nicht mehr nennen. Ich weiß nicht wie man die betiteln soll. Da ich mit meiner Ex 5 Jahre zusammen war und nicht das Sorgerecht habe also auch kein One- Night- Stand bleibt ja nur noch der Vergewaltiger. ergo bin ich ein Verbrecher. Ich nenne das Rufmord.
LG OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2010 16:03
(@Peter2010)

Hallo,

hat denn hier im Forum überhaupt schon jemand jetzt einen Antrag gestellt?

Grüße von Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2010 21:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein Artikel der Welt, der auch die reaktionär-feministische Allianz beim Familienrecht bei Namen nennt:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8876102/Unterhaltsstreit-die-Kriege-der-verletzten-Eltern.html


AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 00:02
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

hier habe ich ein antragsformular gefunden

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/08/04/entwurf-eines-antrags-auf-ubertragung-der-gemeinsamen-elterlichen-sorge/

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2010 02:25




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