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§ 1626a und kein Ende...

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Merkwürdig ist ja schon, dass Väter von frisch geschlüpften Babys zukünftig Sorgerecht automatisch kriegen sollen aber die Altväter müssen vor Gericht ziehen. Was ist das denn?

Jetzt kommen sie alle aus ihren Löchern gekrochen und jeder gibt dummen Senf dazu. Aber das war doch eigendlich klar. Wieso brauchen die Idioten von Politikern bis nächstes Jahr um so ein wichtiges Gesetz zu verabschieden? Beim Nichtrauchergesetz hat es nur ein paar Wochen gedauert.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 14:27
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo,

noch merkwürdiger finde ich den von den Interessenverbänden geforderten Kriterienkalalog!  :knockout:
Sorgerecht gegen Geld...

Dürfen diese Väter dann auch den Unterhalt einstellen, wenn ihnen die Teilhabe am Leben ihres Kindes verwehrt wird?


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 17:18
(@ariba)
Registriert

Moin,

Dürfen diese Väter dann auch den Unterhalt einstellen, wenn ihnen die Teilhabe am Leben ihres Kindes verwehrt wird?

:rofl2: Wenn dies so wäre, würden hier fast alle user im Forum im Geld schwimmen können  :rofl2:
Wenn man(n) dann zusätzlich auch noch Unterhalt einbehalten dürfen bei jedweder Umgangsvereitelung, dann würde ich schon längst nen schicken Sportflitzer unterm Hintern haben  😉
...so reichts nur fürn olles Radel...  :sad3:

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 17:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bleibe dabei, unterm Strich ist das nämlich genau die Entscheidung, vor die die nichtverheirateten Mütter stehen:

Entweder Unterhalt und Vater mit GSR oder
Vater unbekannt, keiner der stört aber auch kein Unterhalt.

Sorgerecht aushebeln geht dann nur noch, wenn Frau sich nach erfolgreicher Zeugung verdrückt und Vater unbekannt angibt.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 17:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sorgerecht aushebeln geht dann nur noch, wenn Frau sich nach erfolgreicher Zeugung verdrückt und Vater unbekannt angibt.

dann sollte es aber auch nicht die Aufgabe unserer Sozialtöpfe sein, diese Form der Mutterschaft anschliessend mindestens 18 Jahre lang zu alimentieren. Ich sag's mal so: Wer sich einen Schäferhund anschafft, muss auch zusehen, wie er ihn satt bekommt.

Das würde zwar sicher zum einen oder anderen Fall von "Ungerechtigkeit" führen ("...das arme Kind kann ja nichts dafür..."), aber hoffentlich auch die "Verhütungsmoral" verbessern. Heute ist es ja schon beinahe ein gutes Geschäft, sich von einem (tatsächlichen oder angeblichen) Unbekannten schwängern zu lassen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 18:10
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

denk mal, was das den staat kostet. :rofl2:
vielleicht kommen die ja noch drauf.

grüsse

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 18:14
(@ariba)
Registriert

Moin,

wollte nur noch mal nachfragen:

Was ist, wenn ein Vater denn nun Antrag auf GSR stellt und, warum auch immer - kann ja viele Gründe dafür geben(die KM, JA und Gerichte sind ja da sehr erfinderisch) - dieser Antrag abgelehnt wird:
Wann könnte bzw. dürfte dann dieser Vater einen neuen Antrag auf GSR stellen? Könnte ein Vater dann den Antrag ab Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr evtl. ein jedes Jahr aufs neue stellen? Auch das wäre doch absurd, oder?
Andererseits müsste ein Papa ja auch noch mal ne zweite, oder dritte Chance auf GSR bekommen, oder?

Gibt es hierzu schon irgendwelche "Ideen". Oder wird man(n) ggf. tatsächlich 18 Jahre lang auf GSR klagen können? Zumindest würde man ja die Robenträger in Lohn und Brot halten.  😉

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 18:38
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Ariba, ich denke das wird auf die Begründung ankommen. ich bin ja hier der Optimist und gehe davon aus dass es ohne wirklich stichhaltige Begründung keine Sorgerechtsverweigerung geben wird. Der größte Teil der Betroffenen wird den Gerichten sicher auch wegen Umgangsklagen schon bekannt sein. vielleicht werden die Gerichte ja "väterfreundlicher" als wir denken?

Ich glaube wer erfolgreiche Umgangsklagen hinter sich hat der hat auch gute Chancen auf GSR. Ich versuch`s jedenfalls, bin mal gespannt wie lange es jetzt dauert bis man überhaupt einen Verhandlungstermin bekommt.

Gruß Willi

Oh, gleich krieg ich Feuer  :gewalt006:


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 19:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Gibt es hierzu schon irgendwelche "Ideen".

Hunderte. Aber einfacher als eine (sinnvolle) Antwort darauf zu geben wäre eine Autobahn über den Atlantik zu bauen - 6-spurig. 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 19:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hi Ariba, ich denke das wird auf die Begründung ankommen.

Denke ich auch.

ich bin ja hier der Optimist und gehe davon aus dass es ohne wirklich stichhaltige Begründung keine Sorgerechtsverweigerung geben wird.

Ich bin da eher der Pessimist.Begründungen können leicht gefunden werden.
Die Richter werden ergründen müssen, wie die Kommunikation der Streithäne/Hennen ist und ob es dem Kindeswohl überhapt dient.
Wenn Mutti querschiesst kann das ein langer ''Kampf'' werden.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 19:17




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wann könnte bzw. dürfte dann dieser Vater einen neuen Antrag auf GSR stellen? Könnte ein Vater dann den Antrag ab Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr evtl. ein jedes Jahr aufs neue stellen? Auch das wäre doch absurd, oder?

Zumindest beim BVerfG kann man da schon eine innere Logik rauslesen:

Wer jetzt einen Antrag stellt dann muss der nach dem selben Masstab ("dem Kindeswohl entspricht") entschieden werden, als die Entscheidung, ob umgekehrt einem §1671 Antrag auf Alleinsorge stattgegeben würde ("dem Kindeswohl am besten entspricht"). Es gibt da also keine strenge Regelvermutung, aber einen kleinen Ausschlag in Richtung GSR.

Wenn's aber einmal entschieden ist, dann gilt ja §1696 ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1696.html ) ("wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.").

Also für die Abänderung eine deutlich höhere Schwelle, und das ist genau der Schutz gegen das, was auch Du abstrus fändest.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 20:05
(@ariba)
Registriert

Moin,

Die Richter werden ergründen müssen, wie die Kommunikation der Streithäne/Hennen ist und ob es dem Kindeswohl überhaupt dient.
Wenn Mutti querschiesst kann das ein langer ''Kampf'' werden.

Ich sehe mich schon wieder vor Gericht:
Richter: Ist denn die Kommunikation zwischen Ihnen, Herr Ariba, und ihrer Ex wirklich seit Jahren so extrem negativ und streitlustig, so wie es uns die KM und das JA hier allzu oft ausführlich darstellten?
Ariba: Nein Herr Richter, es gibt Phasen da gibt es oftmals bis zu 10 Monaten gar keine Kommunikation mit der KM - weil diese einfach nicht will, und somit dann auch gar kein Streit lieber Herr Richter.  🙂 "Krieg" ich nun dann endlich auch "mein" Sorgerechtsanteil Herr Richter?  🙂
Richter: Ähmmm....*räusper*..ähmmm....

Hunderte. Aber einfacher als eine (sinnvolle) Antwort darauf zu geben wäre eine Autobahn über den Atlantik zu bauen - 6-spurig. 😉

:rofl2: :rofl2: :rofl2: Klasse  :thumbup: Die Autobahn sollte allerdings nicht unbedint an einer Borhinsel von BP vorbeiführen!  :rofl2:

Gruß
Ariba

***edit:  DANKE  an pappasorglos für etwas Licht im dunklen GSR-Dschungel!!


Vom Amtsgericht entsorgt!
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Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

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Geschrieben : 05.08.2010 20:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ariba: Nein Herr Richter, es gibt Phasen da gibt es oftmals bis zu 10 Monaten gar keine Kommunikation mit der KM - weil diese einfach nicht will, und somit dann auch gar kein Streit lieber Herr Richter.  🙂 "Krieg" ich nun dann endlich auch "mein" Sorgerechtsanteil Herr Richter?  🙂
Richter: Ähmmm....*räusper*..ähmmm....

Ich spinne mal weiter:
Richter:Wenn nur Streit und ansonsten keine Kommunikation stattfindet, was soll dann Ihr Sorgerechtsanteil?Was wollen sie damit?Ist es nicht besser, das alleinige SG bei der Mutter zu lassen, wie es immer schon war?
Ist es nicht im Interesse des Kindes besser kurze Entscheidungswege über die Mutter zu belassen, anstatt jede Kleinigkeit, die Entscheidungsinhalt der gemeinsamen Sorge wären, in Zukunft über lange Gerichtswege klären zu müssen?

Ariba:Ähmmm....*räusper*..ahmmm....

Vieleicht nur Spinnerei, aber genau das habe ich mir anhören müssen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 20:42
(@ariba)
Registriert

Moin wedi,

Hi Ich spinne mal weiter:
Richter:Wenn nur Streit und ansonsten keine Kommunikation stattfindet, was soll dann Ihr Sorgerechtsanteil?Was wollen sie damit?Ist es nicht besser, das alleinige SG bei der Mutter zu lassen, wie es immer schon war?
Ist es nicht im Interesse des Kindes besser kurze Entscheidungswege über die Mutter zu belassen, anstatt jede Kleinigkeit, die Entscheidungsinhalt der gemeinsamen Sorge wären, in Zukunft über lange Gerichtswege klären zu müssen?

Ariba: Ja da haben sie fast(!) recht Herr Richter. Aber der seit JAAAHREN andauernde Umgangsboykott und so weiter wären dann noch immer nicht gelöst. Dann nehme ich eben das ASR, ok Herr Richter? Dann schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe. Unterhalts- und Umgang-Probleme wären ein für allemal vom Tisch und Streit, lieber Herr Richter gibbet dann gar nicht mehr  🙂 Wegen wat denn??  😉

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 20:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein GSR KANN ja auch nicht ausgeübt werden, wenn die Eltern nur feindlich kommunizieren. Nur müssen dann andere Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden:

1. Gerichtlich verordnete Mediationen/Beratungsgespräche o. ä.
2. dem bindungsintoleranten Elternteil das SR entziehen (und das ist wohl die Schwierigkeit).

Und wie man die "richtige" juristische Entscheidung mit der Entscheidung, mit der es dem Kind am besten geht, findet, mag ich nicht beurteilen. Kann ich schlicht nicht.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 20:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und wie man die "richtige" juristische Entscheidung mit der Entscheidung, mit der es dem Kind am besten geht, findet, mag ich nicht beurteilen. Kann ich schlicht nicht.

Eben, da sind dann die Richter gefragt.

2. dem bindungsintoleranten Elternteil das SR entziehen (und das ist wohl die Schwierigkeit).

Wird sehr schwierig und deswegen

Wenn Mutti querschiesst kann das ein langer ''Kampf'' werden.

Und das weiss die Schnarre auch

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 21:22
(@ariba)
Registriert

Moin,

Und das weiss die Schnarre auch
Gruss Wedi

...was genau heißen soll..?

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 22:39
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

🙂 :thumbup: :thumbup: :thumbup:

So jetzt steht es fest. Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mitbeschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind gilt dies natürlich nicht.

Also wir 99% aller Männer die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluß Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung. Dann müssten wir Deppen sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.

ERSTER !!!!  :rofl2:
Kinder wir kommen !!!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 10:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

...was genau heißen soll..?

Du sprichst mit der Ex und wenn sie nicht will, ziehst du sofort zu Gericht. Je schneller dein Antrag dort liegt, desto größer sind deine Chancen, nicht von der Gesetzgebung überholt zu werden.

Nicht lange warten und loslegen, denn es wird noch viel darüber von den klugen Köpfen diskutiert werden, und wie es letztenendes Ausgeht, steht in den Sternen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 10:23
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

mal ein klienes Pamphlet der

"Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes" gefällig?:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1241545/

jaja, die armen, armen Mütter. Da wollen die Väter ausser den Zahlungspflichten auch noch ihre anderen Pflichten wahrnehmen, tstststs..

-kopfschüttel-


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 11:15




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