Auch interessant die Stellungnahme des www.vamv.de
Gruss Mappi
Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete
Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?
Berlin, 28. Juli 2010. Mitten im Sommerloch macht Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorschlag, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern in einem zentralen Punkt massiv zu verändern: Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht automatisch an beide Eltern fallen. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, muss sie vor Gericht ziehen und entsprechende Gründe darlegen. Bisher haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter akzeptiert. Damit könne ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern vermieden werden, der dem Kindeswohl eher schade, so das Urteil. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern machen zu können, beauftragte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit einer Forschung zu diesem Thema. Der abschließende Bericht wird im September 2010 vorliegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. "Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert ", so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab. Zu Streitigkeiten um das Sorgerecht kommt es nur in Fällen, in denen die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden. "In dieser bereits oft belastenden Situation kann das alleinige Sorgerecht die bessere Alternative sein und für die nötige Ruhe, vor allem für die Kinder, sorgen", so Edith Schwab.
Das Umgangsrecht bleibt davon vollkommen unangetastet. Alle Eltern, unabhängig von der Familienform, haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das Problem liegt tatsächlich aber ganz woanders: Ein großer Teil der Väter nimmt das Umgangsrecht nicht oder nicht regelmäßig wahr. "Entgegen der geäußerten Ansicht der Ministerin verbessert das Sorgerecht von Vätern für sich allein gesehen nicht die Situation der Kinder, wenn es völlig abgekoppelt von jeglicher Übernahme von Verantwortung und Empathie für das Kind daher kommt. Die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Väter seit der Reform 1998 ohne weiteres die gemeinsame Sorge mit Zustimmung der Mutter erwerben können, ist bisher nicht widerlegt ", so Edith Schwab.
Mit diesem Vorstoß schießt die Ministerin weit über das durch die Gerichte vorgegebene Ziel hinaus, düpiert das Bundesverfassungsgericht und setzt sich über die wissenschaftlichen Erkenntnisse des von ihrer Vorgängerin Frau Ministerin Brigitte Zypries erteilten Forschungsauftrags zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hinweg. Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. Ohne den Abschlussbericht des Forschungsauftrags abzuwarten, will sie das Sorgerecht im Alleingang "modernisieren". Aber der Wille der Ministerin, modern sein zu wollen und das Sommerloch zu füllen, wird dem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.
Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)
Hi Freunde
Von der Schwab war nichts anderes zu erwarten. Für die sind wir alles Verbrecher Vergewaltiger oder sonst was wenn es nach der gehen würde nur zahlen sonst nix. Jetzt erdreisten wir uns auch noch das Sorgerecht zu bekommen was für ein Stress für die Mutter und das Kind Pfui wir sollten und was schämen Keine weiteren Kommentare zu der Frau :gunman:
OSR
moinsen,
jenes hab ich heute morgen im Radio gehört: da ist mir zwischendurch schon mal die Galle hochgekommen.
http://www.ndrinfo.de/interviews/sorgerecht116.html
Und laut ihres Lebenslaufes hat sie es tatsächlich geschafft 6!!!! Jahre lang Politikwissenschaften zu studieren, da zieh ich meinen Hut vor.
Wer ihr das wohl finanziert hat??
grüßles
jo
Aus dem von Papajo genannten Interview kann ich nur eins sagen...
Frau Bär hat doch bestimmt die Möglichkeit zu schauen wieviele Fälle es gibt
....
NDR Info: Egal wie das jetzt weitergeht, es soll ja schnell ein Gesetz daraus werden. Rechnen Sie jetzt mit einer großen Prozessflut?Bär: Also, man muss mal ganz ehrlich sagen, um wie viele Fälle wird es sich handeln? Da muss man auch nochmal genau hinschauen, wie hoch die Zahlen tatsächlich sind, weil der Normalfall - auch bei nichtverheirateten Paaren - ist ja, dass man sich einig ist und das man dann eben gemeinsam zum Jugendamt geht, um sich die gemeinsame Sorge einzutragen. Das wird ja wirklich nur in Extremfällen sein und vielleicht ist es dann auch besser. Weil in einem Extremfall nochmal genau darauf geschaut wird.
Und was den Normalfall angeht kenn ich einige "nichtverheiratete Paare" die eben nicht zum JA gehen
um das GSR einzutragen WEIL man sich ja einig ist und bald vielleicht heiraten will ... es zwischen ihnen doch so gut klappt ... usw. usw.
Gruss Mappi
Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)
Hi
Frau Bär hat doch bestimmt die Möglichkeit zu schauen wieviele Fälle es gibt
Jetzt unterstellst Du aber ein bischen viel der armen Frau. Erstens müsste es belastbare Erhebungen geben, welche sie zudem auch noch lesen müsste. Dies wurde mit grösster Sorgfalt vermieden, ja man kann es eigentlich Sabotage nennen. Aber wie kommst Du darauf, dass diese Dame überhaupt in der Lage ist dies zu verarbeiten, zu verstehen - dass sie es vor allem will?
Und was das BVerfG angeht: Was nicht passt wird passend gemacht. (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 - - 1 BvR 933/01 -)
Widersprüchlicher/Heuchlerischer geht es kaum.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
boah, dieses Interview mit der Bär zieht einem ja wirklich die Socken spiralförmig aus. Kann man wirklich so weit weg sein von der bundesdeutschen Realität wie diese Trulla? Ja, als Berufspolitikerin und noch dazu von der CSU, da kann man das. Ziemlich offensichtlich sogar ;-(
Und laut ihres Lebenslaufes hat sie es tatsächlich geschafft 6!!!! Jahre lang Politikwissenschaften zu studieren, da zieh ich meinen Hut vor.
Wer ihr das wohl finanziert hat??
Und das ist ja nur der eine Teil! Mit ihrem Studium war sie in 2005 fertig - und mit einer kurzen Unterbrechung von wenigen Monaten sitzt sie seit 2002 im Bundestag.
Hat sie also jemals irgendeine produktive Leistung für dieses Land gebracht? Kann nicht viel gewesen sein, was sie da als "Journalistin bei diversen Radiostationen, Tageszeitungen und Agenturen" geleistet hat. Dafür aber seit ihrem vierzehnten Lebensjahr in der Jungen Union bzw. CSU, und natürlich inzwischen jede Menge Posten und Pöstchen - siehe http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/B/baer_dorothee.html
In meinen Augen: Eine Parteisoldatin, die nichts als ihre politische Karriere im Sinn hat und sich offenbar nicht großartig die Hände an echter Arbeit schmutzig gemacht hat.
Es ist genau diese Art von lebensfernen Maulfurzhelden, an denen das Land zugrunde geht.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Auch nett zu lesen: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) zum GSR nichtehelicher Eltern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Na da hab ich ja Glück dass in meinem zuständigen Familiengericht nur männliche Richter sitzen. :rofl2:
Gruß Willi
Ich habe ja meinen Ohren gestern früh im Radio gar nicht trauen können..
Aber jetzt mal Butter bei die Fische um das klar zu haben..
Theoretisch wäre es also ab sofort möglich als entsorgter Vater das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und hätte, sofern keine Kindeswohlgefährdung besteht ( dies erachte ich als die üblichen Gründe wie Kriminalität/Drogen/Mißbrauch etc ), auch große Chancen darauf es zu bekommen?
Mal abgesehen von zwischenmenschlichen Problemen die die neue Regelung bei Vater und Mutter entfachen könnte und so weiter..
auch große Chancen darauf es zu bekommen?
Wie wird das Wetter in Stuttgart am 12.12.2037?
Ansonsten:
Wir wissen aber nicht, wie es geregelt werden wird. Und aus diesem Grunde würde ich jetzt schnell den Rückenwind ausnutzen. Noch bevor der Gesetzgeber zum Gegenangriff bläst und seine Auffassung zementiert. Es sei denn, du möchtest den lange währenden Weg durch die Instanzen gehen, damit Altfälle nach deiner Auffassung behandelt werden.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay freiwillige vor.. Nein mal im Ernst, ich persönlich werde zunächst beim nächsten Umgangstermin mal das aktuelle Thema bei KM im ruhigen Rahmen anschneiden, aber ich befürchte sehr stark dass das mittlerweile einigermaßen gute Verhältnis zur KM durch einen Antrag auf GSR darunter Leiden wird. Das muss gründlich überlegt werden.
Ein Telefonat mit dem RA kann wohl nicht schaden.
ps: Entschuldigung für meine Fragen, habe unabsichtlich die letzte Seite überklickt
hey,
den antrag einzureichen, halte ich für sinnvoll, auch auf die gefahr hin, das km das nicht gefällt.
das ganze internet gibt kaum protest her. kaum lobby in sicht. bis auf ein paar peanutz. naja.
aber was denken die sich mit der angleichung, nicht ehelich und ehelich noch aus.
das unterhaltsrecht der mütter könnte dann ebenso in frage gestellt werden, auch das erbrecht.
abwarten.
grüsse
gaya
ps. auch das steuerrecht
'n Abend
... , sofern keine Kindeswohlgefährdung besteht ( dies erachte ich als die üblichen Gründe wie Kriminalität/Drogen/Mißbrauch etc )
Ähm, habe ich was überlesen? M.E. war das die einsame Meinung einer nicht integren Person. Ansonsten geht die politisch korrekte Diskussion doch in die Richtung, dass es dem Kindeswohl entsprechen soll, das väterliche GSR. Ein kleiner Unterschied mit imenser Bedeutung. Na gut, warten wir es ab. Andererseits kann die öffentliche Diskussion durchaus Einfluss auf die spätere Gesetzgebung haben. Die Typen haben keinen Bock, sich mit einer Flut von Klagen, wohl möglich noch beim EMGR (igittigitt), konfrontiert zu sehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Theoretisch wäre es also ab sofort möglich als entsorgter Vater das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen
Hallo,
nein, sogar praktisch. Das Urteil des BVerfG kennt keine Altfälle.
"Das Gericht hat angeordnet, dass die Familiengerichte ab sofort auf Antrag eines Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht."
Sieh dazu auch hier.
Viel Erfolg,.
/elwu
OK, ich werde es wagen.
Kurz zum Verständnis.
Das Vorgehen ist folgendes:
Ich stelle Antrag auf "gemeinsames Sorgerecht" bei meinem JA/Stadtverwaltung, wo ich auch die Vaterschaft anerkannt habe.
KM wird dann (von wem?) angeschrieben, dem dadurch zuzustimen, daß sie den Antrag auch unterschreibt.
- Tut sie es (angesichts der neuen juristischen Situation vielleicht garnicht so unwahrscheinlich wie bislang) ist alles in Butter.
- Tut sie es nicht (auch gut möglich), gehe ich zum FG und lege Klage ein auf "Erteilung des GSR" mit Hinweis auf das BVerfG-Urteil und harre der DInge die da kommen.
Richtig?
Gruß!
RV
Richtig?
Nö. Du sprichst mit der Ex und wenn sie nicht will, ziehst du sofort zu Gericht. Je schneller dein Antrag dort liegt, desto größer sind deine Chancen, nicht von der Gesetzgebung überholt zu werden.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo RV, ich hab deb Antrag direkt beim Gericht gestellt. die Jugendämter werden diejenigen sein die GSR verhindern wollen. Das war bei mir jedenfalls so. Ich hab den Sorgeantrag dort nicht einmal bekommen.
Der Vater der beim BVerfG dieses Urteil erstritten hat ist auch ein Altfall, also warum sollten wir keine Chance haben?
Gruß Willi
Moin,
mal zwischendurch noch schnell ne Frage, welche sich mir schon "länger" stellt.
Was ist, wenn ein Vater denn nun Antrag auf GSR stellt und, warum auch immer - kann ja viele Gründe dafür geben(die KM, JA und Gerichte sind ja da sehr erfinderisch) - dieser Antrag abgelehnt wird:
Wann könnte bzw. dürfte dann dieser Vater einen neuen Antrag auf GSR stellen? Könnte ein Vater dann den Antrag ab Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr evtl. ein jedes Jahr aufs neue stellen? Auch das wäre doch absurd, oder?
Andererseits müsste ein Papa ja auch noch mal ne zweite, oder dritte Chance auf GSR bekommen, oder?
Gruß
Ariba
Die Armee steht:
"Sekundiert wird Bär von der stellvertretenden rechtspolitischen Sprecherin der SPD, Christine Lambrecht ...
...
Protest kommt auch von den Interessenverbänden. "Die Ministerin ist mit ihrem Plan eines Automatismus beim Sorgerecht weit vorgeprescht", kritisierte Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Väter und Mütter (VaMV)."
Die kampferprobte Troika zitiert dann auch ganz ungeniert aus einem "internen Zwischenbericht zum Gutachten" und wissen auch schon ganz genau, was Karnevalsprinzendirigent Dr. Thomas Meysen da reingeschrieben hat.
Wer kotzen will kann hier weiter lesen:
moinsen,
wieso denn dies?:
"WELT ONLINE hat den Kommentarbereich dieses Artikels geschlossen."
dabei könnten hierzu:
"Bevor ledige Väter das Sorgerecht erhalten, sollen sie erst nachweisen müssen, dass sie regelmäßig Unterhalt zahlen . . . . . "
doch einige nette Kommentare abgegeben werden...
Es ist einfach unglaublich. Dies wird ein hin und her Geziehe und hinterher,. . so meine Vermutung, wird sich wahrscheinlich nicht viel ändern. Ständig Interviews, viel Radaugemache und dann wieder Vollbremsung.
Interessant ist bei den Interviews (höre auf Weg zur Arbeit immer so interessante Sender wie XXX-Info, oder Station 5 von XXX..)
Dass mal die Rede ist von:
"Väter können dann das Sorgerecht einfacher erhalten"
und dann:
"Väter können dann das Sorgerecht einfacher beantragen"
Und bei der uns herrschenden Sprachverunstaltung in der Juristerei, kann man sich ungefähr vorstellen, was dann hinterher dabei rauskommen wird.
Grüßles
jo
