Das neue Unterhaltsrecht sollte dazu beitragen, dass Frauen nach einer Scheidung rasch wieder arbeiten gehen müssen. Doch die Richter halten das für falsch. Solange die Kinder geschiedener Frauen betreut werden müssen, ist den Müttern allenfalls eine Teilzeitbeschäftigung zuzumuten, urteilen deutsche Familienrichter.
Warum bin ich nicht überrascht?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Warum bin ich nicht überrascht?
Weil Du schneller warst ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1537.html ) ?
Das neue Unterhaltsrecht sollte dazu beitragen, dass Frauen nach einer Scheidung rasch wieder arbeiten gehen müssen. Doch die Richter halten das für falsch.
Hallo,
das war ja eh klar, wurde doch die ausufernde Versorgung der Exfrauen wsentlich von den Richtern ab OLG aufwärts betrieben. Die sind ja bereits in der Vergangenheit über die damals geltenden Gesetze hinaus fürsorglich tätig geworden und werden sicher nicht durch popelige Gesetzesänderungen von ihren in jahrzehntelanger profeministischer Propagande gewonnenen Überzeugungen ablassen.
Was anderes. Im Artikel steht 'Denn einige Unterhaltsstreitigkeiten werden jetzt vor dem Bundesgerichtshof in dritter Instanz fortgeführt'. Erstaunlich, dass (zum einen überhaupt, zum anderen so schell) der BGH damit befasst wird.
/elwu
Ich habe den Bericht mit Entsetzen gelesen.
Die KM werden somit ganz kräftig vom OLG bevorzugt.
Wenn die Kinder wegen der schlechten Atemluft und angeblichen Allergien die OGS nicht besuchen können sowie dem KV permanent vorenthalten werden, so darf dieser letztendlich nur zahlen ... denn die KM kann ja leider nicht arbeiten gehen ...
Ich ziehe nicht aus.
Moin Deep,
Warum bin ich nicht überrascht?
Weil Du Dich nicht wunderst, dass die Richter regelhaft "vergessen", bei Scheidungen nicht nur die den Lebensstandard und die ehelichen Finanzen, sondern auch die eheliche Betreuung zu zementieren: Wenn in Richterköpfen ankäme, dass Erwachsene sich auch die Betreuung der Kinder und die Erwerbsarbeit teilen können, gäbe es dieses Problem ja überhaupt nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Leute,
was ich erstaunlich finde, ist die Tatsache, dass die Zypresse sich zu einem Satz wie "Außerdem habe sie keinen Zweifel, dass spätestens nach einigen Urteilen des Bundesgerichtshofs die Grundanliegen unseres Gesetzes vollständig zur Geltung kommen" und ihr dabei niemand auf die Finger haut.
Man stelle sich mal vor, das Parlament würde beschließen, nicht in Süd-Afghanistan einzumarschieren, aber die Armee würden trotzdem schon mal losfahren. Herr Struck würde gefragt, ob er das so tolerieren könne. Der sagte darauf, dass das schon so OK sei. Man müsse halt auf die ersten Toten warten, das gibt dann bestimmt etwas Aufruhr und dann würde sich die Heeresleitung noch mal alles überlegen. Es wäre wohl sein letztes Interview.
Es gibt da so ein Gesetz und eine recht detaillierte Begründung dazu. Seid wann dürfen OLGs mit Hilfe der Minister diese einfach ignorieren? Und wie verstehen die OLGs den Richterspruch aus Karlsruhe zur Gleichstellung der unehelichen Kinder?
@Brille
Nette Sicht zum WM aus dem Beitrag: „Ein Kind kann nicht hin- und hergeschoben werden, nur damit der Vater Geld spart“, meint Schwackenberg.
Gruß,
Michael
Die Kinder dürfen ja auch überall hin geschoben werden, nur eben nicht zum Vater.
@Weisnich, auch n schöner Vergleich.
Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben, das ein Richter zwar nicht immer ein Gesetz zur Grundlage seiner braucht, aber niemals gegen das Gesetz entscheiden dürfe.
Nur im Fam.Recht ist das OK.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
