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Mit Hartz IV nach Indonesien?

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(@riviera68)

@LBM & Martin

:thumbup:

...was ist eigentlich mit der Eigenverantwortung passiert? Abgeschafft?


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und, Martin und LBM, wie beurteilt ihr diese Frage vor dem Hintergrund von diesem Fall?

Link gelöscht

Ist der Staat, namentlich das KG, auch hier völlig unschuldig und hilflos?
Hat der Staat seine Aufgaben richtig gemacht?
Hat Roke nun das Recht, sauer auf den Staat zu sein, oder darf er auch lediglich ein wenig "enttäuscht" sein?

Lässt sich da auch die Schuld auf den Vater schieben, mit dem Argument von alten Männern und Katalogfrauen?
Oder wie rechtfertigt ihr dieses Fiasko?
"Bedauerlicher Einzelfall"?
"Der Staat kann nicht alle Probleme der Eltern lösen"?

Der Staat soll endlich aufhören so eine Sch* zu bauen.

Er soll sich gefälligst ganz raus halten, wenn er nicht in der Lage ist etwas anderes zu tun als Familien zu zerstören.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 13:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

RoKe hat das Recht auf seine Ex sauer zu sein. Und auf den neuen Mann, der sich über alle Maße einmischt. Und ganz sicher muss er nicht toll finden, dass er das Verfahren verloren hat.

Du verwechselst hier aber m. E. etwas: der Staat hat sich nicht eingemischt, weil er gerade Lust dazu hatte, irgendeinem Vater mal richtig das Leben zu versauen, sondern weil er von zwei zerstrittenen Sorgeberechtigten ins Boot geholt wurde. Nebenbei bemerkt hat er genau das getan, was du verlangst, er hat RoKe partiell von der Unterhaltszahlung freigestellt, damit er Umgang wahrnehmen kann.

Dass die KM eine blöde ... ist, und lieber hätte in D bleiben sollen, ändert doch nichts daran, dass der Staat nur die beiden Varianten der Entscheidung hat: für die Lösung von einem der Erwachsenen. Und die Kinder haben auch deutlich gemacht, wenn ich mich nicht irre, dass sie bei der Mutter bleiben wollen.

Und ja, wenn mein Ex mein Kind verschleppt, dann habe ich Wut. Auf meinen Ex, auf mich, weil ich mich auf diesen Menschen eingelassen habe und ich brauche keinen unbestimmten Dritten, auf den ich meine Wut lenken muss, denn ICH habe mich im Vollbesitz meiner Kräfte auf den falschen Menschen eingelassen und nicht der Staat hat mir den falschen Kerl ins Bett gelegt und mir 1-3 Kinder gemacht um mir damit mal richtig das Leben zur Hölle zu machen. Und nicht der Staat ist in der Pflicht meine Probleme zu lösen. Und schon gar nicht ist es seine Aufgabe mich als Opfer und meinen Ex zum Täter zu wählen.

Hätte der Staat sich rausgehalten, wäre RoKes Ex eben sofort nach Norwegen abgehauen. Vielleicht hätte er die Kinder nach einem Umgang einfach einbehalten. Und die Ex hätte sie sich wiedergeholt. Ist das besser?

Es wird bei solchen Stories NIE Gewinner geben und der Staat wird NIE irgendwas richtig machen können. Eine Seite wird immer jammern.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte, Beppo, heb den Blick mal ein wenig.

Und, Martin und LBM, wie beurteilt ihr diese Frage vor dem Hintergrund von diesem Fall?

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13089-start-msg322425.html#msg322425

es ist nicht besonders sinnvoll, auf ein Sonderfallforum zu verlinken, das die meisten User gar nicht einsehen können. Ich habe @Roke dort vorhin allerdings zu möglichst viel zivilem Ungehorsam geraten, indem er seine Unterhaltszahlungen mit Ansage so lange einstellt, bis seine Ex ihren Teil der Deals erfüllt. Dann kann sie ja versuchen, über 3.000 Kilometer Entfernung die Kohle einzutreiben.

Ist der Staat, namentlich das KG, auch hier völlig unschuldig und hilflos?
Hat der Staat seine Aufgaben richtig gemacht?
Hat Roke nun das Recht, sauer auf den Staat zu sein, oder darf er auch lediglich ein wenig "enttäuscht" sein?

abgesehen davon dass das Kammergericht nicht "der Staat" ist, sondern bestenfalls eine staatliche Institution: Was wäre denn objektiv die "richtige" Entscheidung gewesen? Vor Gericht treffen sich zwei Streitparteien; die Mutter will samt Kindern nach Norwegen auswandern; der Vater will, dass die Kinder bei ihm bleiben; auseinanderschneiden kann man die Kinder nicht, das Gericht muss eine Entscheidung treffen. Vorhersehbar wird die unterlegene Partei unzufrieden mit der Entscheidung sein; ganz egal, wie sie ausgeht. Und natürlich darf Roke sauer sein - aber sinnvollerweise vor allem auf seine Ex, die ihm den Schlamassel eingebrockt hat, weil ihr neuer Gatte in Deutschland wirtschaftlich wohl keinen Fuss mehr in die Tür bekommt und haufenweise Gläubiger hat, die noch viel Geld von ihm zu kriegen haben. Diese Sche*** müssen jetzt mittelbar Roke's Kinder ausbaden.

Lässt sich da auch die Schuld auf den Vater schieben, mit dem Argument von alten Männern und Katalogfrauen?
Oder wie rechtfertigt ihr dieses Fiasko?
"Bedauerlicher Einzelfall"?
"Der Staat kann nicht alle Probleme der Eltern lösen"?

nein, das kann er tatsächlich nicht; Familiengerichtsbarkeit ist immer nur ein blödes Hilfskonstrukt, das die privaten Probleme von Menschen nicht wirklich lösen kann. Aber kennst Du ein besseres?

Der Staat soll endlich aufhören so eine Sch* zu bauen.

Er soll sich gefälligst ganz raus halten, wenn er nicht in der Lage ist etwas anderes zu tun als Familien zu zerstören.

naja, wenn "der Staat" das getan hätte, hätte Muddi die Kids eingepackt und wäre eben ohne richterlichen Segen (und ohne Zugeständnisse für den Vater in Sachen Umgang, Umgangsfinanzierung, Telefonkontakte etc.) mit ihnen ausgewandert. Entspricht das in etwa Deiner Vorstellung von "raushalten"?

Damit es keine Missverständnisse gibt: Ich finde die Entscheidung des Gerichts überaus bedauerlich; vor allem, weil die Ex von Roke so leicht dagegen verstossen kann. Mir ist aber auch klar, dass es die bambifizierte Form von Gerechtigkeit, die in Foren wie diesem so gerne eingefordert wird, im richtigen Leben nicht gibt. Immerhin hat das Gericht die Mutter verpflichtet, die Flugkosten für den Umgang zu tragen und Roke ausserdem für die Umgangszeit vom KU freigestellt. Da das "staatlicherseits" vermutlich nicht durchgesetzt werden kann, muss er es jetzt eben selbst in die Hand nehmen.

Und zur Erinnerung: Genau daran hatte sich das Thema dieses Threads festgemacht: An der Übernahme von Umgangskosten.

Grüssles
Martin

***edit - PS: @LBM:  :thumbup:


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Achtung, ein organisatorischer Hinweis!

Der Fall von RoKe befindet sich in einem Sonderfallforum, und ist daher (aus gutem Grund) den allermeisten Usern von vatersein.de nicht bekannt; auch der Link, den Beppo gesetzt hat, führt für die gewöhnlichen User schlicht und ergreifend auf eine Fehlermeldung statt zum verlinkten Inhalt.

Ich möchte daher jene wenigen User, die den Fall kennen, doch höflichst darum bitten, dass sie genau aufpassen, was sie darüber sagen; nicht, dass hier in der Hitze des Gefechts womöglich Dinge ausgeplaudert werden, die RoKe selbst lieber nicht in der Öffentlichkeit sehen möchte!

Danke und viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Martin hat das Problem auch schon erkannt, allerdings nur am Rande erwähnt. Daher lasse ich meine Meldung der Deutlichkeit halber trotzdem stehen.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du verwechselst hier aber m. E. etwas: der Staat hat sich nicht eingemischt, weil er gerade Lust dazu hatte, irgendeinem Vater mal richtig das Leben zu versauen, sondern weil er von zwei zerstrittenen Sorgeberechtigten ins Boot geholt wurde. Nebenbei bemerkt hat er genau das getan, was du verlangst, er hat RoKe partiell von der Unterhaltszahlung freigestellt, damit er Umgang wahrnehmen kann.

Der Staat, bzw. das KG im Namen des Volkes, hat der Mutter explizit das Recht gegeben, die Kinder an den Polarkreis zu verschleppen und ihn mit ein paar, auf dem Mond abgelegten, Brocken abgespeist.

Und du bist nur sauer auf dich selbst, wenn der dein Kind mit ausdrücklicher Erlaubnis des Staates verschleppt, der dich dafür auch noch bezahlen lässt und seine ganze Kraft nur dafür verwendet, von dir genug Geld einzutreiben?
Das kannst du mir nicht erzählen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr habt recht, ich habe den Link raus genommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er soll sich gefälligst ganz raus halten, wenn er nicht in der Lage ist etwas anderes zu tun als Familien zu zerstören.

Nunja, zerstören tun sich die Familien von ganz alleine.
Was ich dem "Staat" ankreide, ist dass dieser sich überwiegend einseitig auf eine Seite stellt und alle anderen Randerscheinungen einfach negiert. Selbst wissenschaftliche Sichtweisen werden einfach vernchlässigt, da nicht sein kann was sein darf. Und dann halt der hohe Anteil an der Versorgung der armen, bemittleidenswerten Frau (von Ausnahmen mal abgesehen).
Ich habe mich eine Zeitlang mit dem Mißbrauch beschäftigt, und wer da tut, sieht ziemlich schnell, dass die Zahlen der Medien bei weiten nicht stimmen (können). Selbst der sex. Mißbrauch wird (ich liebe diese Dunkelzifferbetrachtungen) geschätzt auf 10% Väter und 10% Mütter verteilt, der Rest sind dann dass Umfeld und andere Zulänglichkeiten. Aber das nur am Rande ... sexuelle Belästigung ist ja meist auch nur eine weibliche Opferhaltung, die Forschung im Bezug auf Männer gibt es noch nciht einmal so ausführlich (vermutlich hat man die 3000 Männer für die Europabefragung nicht zusammen bekommen).

Der Staat zerstört nicht, aber ist Waffenträger bei der Zerstörung eines Elternteiles bzw. beim darauf folgenden Rosenkrieg. Da kann man sich noch so gut darüber auslassen, dass man vorher wusste was auf einen zukommt. Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren mehrmals geändert, die meisten Rechtsfolgen lernt man erst am eigenen Leib zu spüren wenn es soweit ist und ob einer den mahnenden Finger heben sollte, der mit einem blauen Auge davon gekommen ist, mag jeder sich selber beantworten.

Ich habe für mich selber die Entscheidung getroffen, dass meine Freiheit unbezahlbar ist und wenn der "Staat" meint, mich übermaßen zu dranglasieren, dass ich dann die Vorzüge des Sozialstaates in Anspruch nehmen werde. SChließlich kann der Einzelne nicht viel bewirken udn wenn die Allgemeinheit dies so will, dann müssen auch die negativen Seiten getragen werden.
Aber, und das meine ich aus wirtschaftlicher Betrachtung sehr ernst, die Zeichen des Umschwunges sind am Horizont bereits zu sehen. Dieser Sozialstaat, wie er hier derzeit besteht, wird meiner Meinung nach nicht mehr sehr lange so bestehen können. Die Umverteilung nach sozialistischem Muster wird so nicht klappen und mit den aufgeblähten Haushalten bei einer 2.3 Billionenverschuldung wird der Handlungsspielraum ziemlich eng. Es werden unweigerlich Einschnitte kommen, die mehr wie schmerzhaft sind ... wo allerdings dann die stehen, die nie selbst für sich selber Verantwortung übernommen haben, darf sich jeder selbst ausmalen.

Die Indonesienfinanzierung ist für mich nur ein konsequentes weiterdenken, wobei ich 2000 Euro für 3 Wochen nicht unbedingt teuer empfinde. Wenn nciht jedes Lebensrisiko abgefedert werden soll und darf, dann sollte insbesondere vor der eigenen Haustür begonnen werden, da gäbe es genügend zum Aufräumen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

ich habe mich bemüht, in meinem o. a. Post #63 keine Dinge auszuplaudern, die die Allgemeinheit nicht wissen dürfte. Allerdings wurde dieses Sonderfallforum zu einer Zeit (irgendann nach 2008, da beginnt der Thread nämlich) eingerichtet, als bei @RoKe die Hütte brannte und er aus gutem Grunde vermeiden wollte, dass seine Ex Einblick in seine Pläne und seine Taktik bekommen könnte.

Dieser Fisch ist längst gegessen und das Gerichtsurteil gefällt. Insofern sollte man @RoKe möglicherweise sogar fragen, ob er seinen Thread nicht (wieder) öffentlich machen möchte, um eventuell auch Anregungen von anderen Usern zu bekommen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 14:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin, hallo zusammen,

ich habe mich bemüht, in meinem o. a. Post #63 keine Dinge auszuplaudern, die die Allgemeinheit nicht wissen dürfte.

Das hab' ich auch nicht behauptet; ich habe nur die Gefahr gesehen, dass dies irgendjemandem versehentlich passieren könnte, wenn die Diskussion auf RoKes Fall abdriftet.

Dieser Fisch ist längst gegessen und das Gerichtsurteil gefällt. Insofern sollte man @RoKe möglicherweise sogar fragen, ob er seinen Thread nicht (wieder) öffentlich machen möchte, um eventuell auch Anregungen von anderen Usern zu bekommen.

Natürlich, aber das ist m.E. einzig und allein seine eigene Entscheidung - und nicht etwas, wo wir ihn, wenn auch nur aus Versehen, ungefragt vor vollendete Tatsachen stellen sollten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 16:06




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

Natürlich, aber das ist m.E. einzig und allein seine eigene Entscheidung - und nicht etwas, wo wir ihn, wenn auch nur aus Versehen, ungefragt vor vollendete Tatsachen stellen sollten.

selbstverständlich. Ich habe ihm deswegen vorhin eine PN geschickt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 16:15
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn nciht jedes Lebensrisiko abgefedert werden soll und darf, dann sollte insbesondere vor der eigenen Haustür begonnen werden, da gäbe es genügend zum Aufräumen.

Das hat das BVerfG im Zusammenhang mit Sozialleistungen für getrennt lebende Familien bereits in den 90ern eindeutig herausgestellt.

Bei mir ist es so, das ich Unterhalt im Rahmen meiner Möglicheiten bezahle, einen großen Teil der Betreuung übernehme, der
über Standardumgang hinausgeht und zum Dank sowohl von der Mutter als auch
von dem Staat einen Tritt in den Allerwertesten als Anerkennung bekomme.
Zwei Jahre hat mich das Amtsgericht zappeln lassen, damit die Höhe der Unterhaltszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten
angepaßt wurde. So wurde letztendlich der Unterhalt maßvoll herabgesetzt, aber gleichzeitig fiktives Einkommen wieder draufpackt.
Also annähernd eine Nullnummer. Hätte ich mich nicht unter den Rettungsschirm der Sozialgesetzgebung begeben, wäre ich heute in der Klapsmühle.
Als Bonbon darf ich parallel 2 1/2 Jahre ein halbes Dutzend Gerichtsverfahren gegen den hiesigen Landkreis führen, weil ihm die
vom Familienrecht ausgekippte Alimentierung zu teuer ist. In der Zwischenzeit wohne ich mit den Kindern also weiter auf dem
Haufen Sperrmüll, den ich als Hausrat nach der Trennung von der Ex vor die Tür gestellt bekommen habe. Damit ich meine Kinder sehen konnte,
mußte ich auch wichtige Gesundheitsvorsorge schleifen lassen, weil ich die Zuzahlungen dann nicht mehr bedienen konnte.
In meinen Petitionen an die zuständigen Stellen hat mir der Geschäftsführer vom Jobcenter wie auch das zuständige Ministerium sinngemäß geschrieben:
"Klagen Sie doch!".

In seiner letzten Stellungnahme schreibt der Grundsicherungsträger an das Sozialgericht, das ich es versäumt hätte, eine
Mangelfallberechnung einzureichen. Für dieses Versäumnis könne der Steuerzahler nicht die Verantwortung tragen. Ich war in dem
Unterhaltsverfahren per gesetzlichem Anwaltszwang durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten. Jetzt muß ich mir vorhalten
lassen, das ich Versäumnisse zu verschulden hätte???

Da schreibt doch Anwalt der Gegenseite an den Amtsrichter:"Herr Amtsrichter, das Geld, das Debugged von der öffentlichen Hand
für sich und den Umgang erhält, das hätten wir dann von dem Verpflichteten für den Haushalt der Unterhaltsberechtigten gerne auch noch."

In ein paar Wochen wird es einen grösseren Artikel über meine "Erfahrungen" mit dem Familienrecht und meinem Jobcenter in einer renommierten Tageszeitung geben, sobald das Urteil des Landessozialgerichtes zur Umgangswahrnehmung in meinem Fall vorliegt.
Mal sehen, wie die öffentliche Wahrnehmung das dann auffassen wird.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 16:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...und um wieder aufs Ursprungs-Thema zurückzukommen: HIER gibt es weitere Informationen (unter anderem darüber, dass wohl GSR bestand/besteht); HIER gibt es eine (von vielen) ausführlichen Diskussionen zum Thema, und HIER sogar eine "Räuberpistole", nach der er seinen Sohn schon vor zwei Jahren für 5.000 EUR hätte "zurückkaufen" können. Ein wirklich engagierter Vater hätte die Kohle aufgetrieben und das Ding einfach durchgezogen; ganz egal, ob das nun "gerecht" ist oder nicht.

An der Summe hätte es nicht liegen sollen; HIER beschreibt er sich schliesslich als erfolgreichen und gefragten Künstler. Und wenn man - wie HIER unter "artists" beschrieben - "für Bodyart-Sessions international von Werbeagenturen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltern gebucht" wird, braucht man ziemlich sicher kein Hartz4.

Und selbst, wenn man sich auf den Status "brotloser Künstler" zurückzieht: In einem Unterhaltsverfahren wäre einem Unterhaltspflichtigen der vermutlich ziemlich harsch als Liebhaberei oder Drückebergerei um die Ohren geflogen und die Aufnahme einer besser bezahlten Tätigkeit nahegelegt worden. Für mich klingt da ziemlich viel nach "Opfer-Abo".

Nicht zuletzt könnte der Vater - wenn er wirklich (wie behauptet) das ABR hat und Sohnemann zwei Staatsangehörigkeiten besitzt - bereits vor der Abreise deutsche Reisedokumente für ihn besorgen und in Indonesien während des Umgangs samt Sohn in ein Flugzeug in Richtung Deutschland steigen. Das würde ich an seiner Stelle (der Umgang findet ja erst Mitte April statt) zwar nicht vorher einem deutschen Journalisten erzählen, aber wenn er ohne Sohn zurückkehrt und sich stattdessen künftig lieber jährlich einen Indonesien-Urlaub vom deutschen Steuerzahler sponsern lässt, gehe ich davon aus, das er gar nichts anderes möchte...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 16:42
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Was mich vor allem daran stört, das Einzelfälle wie dieser, oder auch z. B. der Fall von "Florida-Rolf", von den Medien die Aufhänger sind,
das der Normalbürger mal wieder kräftig nach unten auf die breite Masse treten möchte.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2014 16:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zum Ursprungsthema <hier> die Sichtweise des LSG NRW:

Die persönliche Beziehung des Antragstellers ergibt sich auch aus dem Umstand, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden ist und durch Beschluss des Familiengerichts die Pflicht zur Herausgabe des Sohnes ausgeurteilt wurde. Auch die bisherigen Kontakte per Telefon und auf postalischem Weg sprechen für eine persönliche Beziehung des Antragstellers zu seinem Sohn. Im Übrigen spricht auch das Alter des Kindes - zehn Jahre - gegenwärtig noch für die Notwendigkeit eines solchen regelmäßigen, jährlichen Kontakts. Begründete Zweifel an einer Gewährleistung des Umgangs vor Ort zwischen dem Antragsteller und seinem Sohn bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Hört sich in diesem Falle also nicht so an, als sei das "familienrechtliche Standardversagen" eingetreten.
Vielmehr steht hier das Sozialrecht (und damit der Steuerzahler) für das Fehlverhalten einer Entführerin ein.

Ein Verschulden des Vaters an der jetzigen Situation kann ich jedenfalls nicht entdecken (und Mutmaßungen hierüber werde ich auch nicht anstellen).

... und dass es das ein oder andere schwarze Schaf unter HartIV-Empfängern gibt, sei unbestritten.

Ob man irgendwelche Marketing-Auftritte als Indiz für das Vorliegen eines solchen "schwarzen Schafes" in diesem Falle werten muss ... naja.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 13:39
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

... und dass es das ein oder andere schwarze Schaf unter HartIV-Empfängern gibt, sei unbestritten.

Ob man irgendwelche Marketing-Auftritte als Indiz für das Vorliegen eines solchen "schwarzen Schafes" in diesem Falle werten muss ... naja.

Unabhängig davon, eine gewisse Missbrauchsquote muß das Sozialsystem wohl aushalten. Das muß das die Finanzierung des Gemeinwesens durch Steuern ja auch,
wie regelmässig und gerade jüngst in der Boulevardpresse zu lesen ist.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 01:39
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