Mit Hartz IV nach I...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mit Hartz IV nach Indonesien?

Seite 3 / 4
 
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

.... ohne wirkliche Ahnung davon, wie man eine Frau glücklich macht, ist nicht die Erfüllung von Jungmädchenträumen. Auch nicht von asiatischen.

Ich möchte mal meine eigenen Eindrücke zum Besten geben ...
Wenn ein sog. HARTZER eine asiatische Frau nach Deutschland gelockt bekommt, dann meist ausschließlich aus dem Grund, dass sie sich ein besseres Leben erhofft. Ich habe (in meinem Geschäftskreis) meine Erfahrungen mit aisatischen Frauen (vornehmlich chinesischen) machen dürfen, und die Ansprüche sind nicht ohne. Aber, und das halte ich vor allem maßgeblich, ticken die Frauen in Asien nicht anders wie in Europa/Deutschland. Wer also denkt, dass er auf "Katalogware" umsteigen muss, weil er im realen Leben keine richtige Beziehung hinbekommt, wird unweigerlich eine Bauchlandung hinlegen.

Ich bin nie in den Genuß einer asieatischen Verbindung gekommen und muss wirklich sagen, dass ich das persönliche Kennenlernen eher bevorzuge ... Den Augenkontakt, das Lächeln und dann die "persönliche" Anbahnungsphase ... altdeutsch "umwerben" ... das gehört dazu und macht eine Beziehung aus bzw. zeigt, wie weit es gehen kann. Ich bin mit meiner persönlichen Situation sehr zufrieden ...

Auch wenn ich Argumentativ Beppo recht geben muss, denke ich aber auch, wenn ein 62 jähriger ein Kind in Indonesien hat, das die Umstände eine Rolle spielen sollten und nicht dem Kurzen drang, sein Kind sehen zu wollen (was sind 3 Wochen im Jahr?) auf Kosten der Allgemeinheit nachgegeben werden sollte. Wobei ... und darüber muss man sich im Klaren sein, 2000 Euro sind für 3 Wochen auch nicht die Welt ... die dt. Familiengerichtsbarkeit hat in Indonesien auch nicht so viel zu melden ... Ich denke, es fehlen zuviele Informationen dazwischen, um es letztendlich wirklich beurteilen zu können.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du beantwortest meine Frage nicht.

Und was ist dann das?

Damit hast du zweifellos recht.

Plus der nachfolgende Text ist ja wohl ne Antwort auf deine Frage oder habe ich eine übersehen?

Aber worin genau liegt die Schuld des Staates? Weil er ihr das Kind nicht prophylaktisch weggenommen hat? Das in Verbindung mit Umgangsausschluss wäre die einzige Möglichkeit gewesen, die Flucht zu verhindern.

Dann haben wir genau das was keiner will: jeder Elternteil könnte mit diffusen Ängsten und Vermutungen der möglichen Kindesentziehung ins Ausland erwirken, dass dem anderen Elternteil der Umgang / das ABR entzogen wird.

Deine Argumentation ist mir im unteren Teil zu sehr mit allgemeiner Hasskappe auf "den Staat" gespickt. Der Staat wird bei Streitigkeiten immer eine Entscheidung treffen, die dem Verlierer nicht passt. Das mit "Verursacherprinzip" bestrafen zu wollen, finde ich lebensfremd.

Das habe ich doch auch schon geschrieben:
Dass die Mutter sich gar nicht fort schleichen muss.

Sie kann auch ganz einfach das Gericht um Erlaubnis bitten, nach Australien umziehen zu dürfen.
Dann bekommt sie auch noch den Segen des Staates und der Vater die Rechnung.

Und wenn sie auch noch ASR oder ABR hat, muss sie nicht mal fragen.
Hattest du das nicht gelesen?
Warum muss das der Vater bezahlen?
Bekomme ich dafür von dir eine Antwort?
Und ja, für dieses Verbrechen hat dieser Staat sich meinen Hass redlich verdient.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 00:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das habe ich doch auch schon geschrieben:
Dass die Mutter sich gar nicht fort schleichen muss.

Sie kann auch ganz einfach das Gericht um Erlaubnis bitten, nach Australien umziehen zu dürfen.
Dann bekommt sie auch noch den Segen des Staates und der Vater die Rechnung.

Und wenn sie auch noch ASR oder ABR hat, muss sie nicht mal fragen.

Und wie kommst Du auf die Idee, dass jemand aus einem anderen Kulturkreis, mit vermutlich sehr rudimentären deutschen Sprachkenntnissen in Wort oder gar Schrift, kaum mehr als einer Grundschulbildung und wenig bis keinen sozialen Kontakten in diesem fremden Land sich ausführlich mit dem deutschen Familienrecht beschäftigt, um sich anschliessend buchstabengetreu an deutsche Gesetze zu halten? Oder andersrum: Wer von den Usern dieses Forums hat denn eine Ahnung von indonesischem Familien- oder südkoreanischem Arbeitsrecht - oder zumindest den unbändigen Wunsch, sich diese umgehend anzueignen?

Wer sich "interkulturell" fortpflanzt, geht einfach ein paar zusätzliche Risiken ein für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass das ganze in die Hose geht. Das sollte man sich schon leisten können. Ich fände es im übrigen genauso daneben, wenn das Kind nach entsprechendem ABR-Beschluss beim Vater geblieben wäre und auf Kosten des deutschen Steuerzahlers einmal pro Jahr die Mutter eingeflogen würde. Begründung: Auch nach einem ABR-Beschluss wäre ja der Staat "schuld" an der Entfernung zwischen Mutter und Kind. Es ist einfach krank, immer mehr der (auch finanziellen) Folgen persönlicher Lebensentscheidungen der Allgemeinheit aufladen zu wollen.

Und ja, für dieses Verbrechen hat dieser Staat sich meinen Hass redlich verdient.

diese Sehnsucht, überall Verbrechen, Benachteiligung und Verfolgung sehen zu wollen, ist schon beinahe pathologisch.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 03:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Martin jetzt tu doch nicht so, als wenn die Tatsache, dass diese Frau aus Indonesien ist, der entscheidende Umstand in diesem Fall.
Du kannst doch auch einfach mal die Frage beantworten, wie es wäre, wenn die deutsche Mutter nach Australien auswandern würde. Dann spielen deine Vorurteile doch gar keine Rolle mehr.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 04:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Martin jetzt tu doch nicht so, als wenn die Tatsache, dass diese Frau aus Indonesien ist, der entscheidende Umstand in diesem Fall.

habe ich das irgendwo behauptet? Ich stelle nur fest, dass bei solchen Verbindungen das Scheitern besonders wahrscheinlich ist.

Du kannst doch auch einfach mal die Frage beantworten, wie es wäre, wenn die deutsche Mutter nach Australien auswandern würde.

dann ist es nach meinem persönlichen Rechts- und Gesellschaftsverständnis genauso wenig die Aufgabe der Allgemeinheit, irgendwelchen Eltern Urlaubsreisen zu finanzieren. Das ist doch keine Frage der Staatsangehörigkeit! Und auch keine Frage davon, ob die Mutter mit oder ohne "richterliche Erlaubnis" ausgewandert ist.

Dann spielen deine Vorurteile doch gar keine Rolle mehr.

meine Vorurteile? 😉 Welche sollen das denn sein?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 05:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

meine Vorurteile? 😉 Welche sollen das denn sein?

Lies oben nochmal genau nach.
Ich bin sicher, du wirst bei gründlicher Betrachtung feststellen, wer hier als erster und einziger von älteren Männern und Katalogfrauen fantasiert hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 09:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin sicher, du wirst bei gründlicher Betrachtung feststellen, wer hier als erster und einziger von älteren Männern und Katalogfrauen fantasiert hat.

Phantasiert? Wenn man in der Fussgängerzone einer beliebigen deutschen Stadt die Augen aufmacht, sieht man bei diesen Konstellationen vorwiegend (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen) eine Menge "Bauer sucht Frau" mit einem leicht erkennbaren Gefälle an Alter und Aussehen - und zwar nicht in Form von "junger Europäer mit verwelkender Asiatin". Du kannst Dir auf Angebots-Websites wie DIESER ja gerne einmal die Anforderungsprofile durchlesen. Oder Experten wie "Cocktail-Detlef" fragen...

Eine Lotosblüte, die sich einen so genannten "Farang" (gerne auch 20 und mehr Jahre älter als sie) sucht, hat sehr konkrete Vorstellungen davon, was ihr selbst eine solche Ehe bringen soll; vor allem, wenn sie selbst bereits über 30 ist und/oder bereits Kinder hat und damit für den heimischen Heiratsmarkt "verbrannt" ist. Das ist aus ihrer Sicht auch nicht verwerflich. Man muss es aber auch nicht beschönigen oder als "Liebesheirat" verbrämen; es geht da nicht um gemeinsame Interessen wie Jazzmusik von Charlie Parker oder Gedichte von Heinrich Heine...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 12:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Phantasiert?

Phantasievoll ist es schon, wenn man vom Thema "Übernahme von Umgangskosten" auf Katalogware kommt ...

Von einem Fall, in dem einem HartzIV-Empfänger die Kosten für die Bestellung einer Thaifrau übernommen wurden, ist mir jedenfalls nichts bekannt.
... und die nächste Stufe wid das mit Sicherheit auch nicht werden.

Ich finde es jedenfalls bezeichnend, dass das Sozialrecht offenbar deutlich mehr Familiensinn hat als das "Familienrecht"

In jedem Falle ist das Sozialrecht deutlich sozialer als das Familienrecht.

Und dass angemessene "Kosten des Umgangs" berücksichtigt werden, finde auch ich in der Tat familienfreundlicher als den familienrechtlichen Ansatz.

Über die Angemessenheit lässt sich (wie man hier sieht) im Einzelfall trefflich streiten ... aber zumindest dieses Einzelfallstreiten ist vom Staat initiiert und wenn die Judikative meint, dass es in diesem Fall angemessen ist, dann haben wir alle das eben zu bezahlen.
Wie von Mux geschrieben, gibt es eben auch andere EInzelfälle, in denen Kosten nicht angemessen erschien.

Aufregen kann ich mich darüber nicht ...

@Beppo und @Martin:
Zumindest in einem Punkt seid Ihr ja einig:
Der Staat ist krank.
In der einen Sichtweise ein kranker "Verbrecher" und in der anderen Sichtweise "verseucht" von seinen egoistischen Bürgern.

Besten Gruß
United
(Immer noch froh, in Deutschland zu leben)


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 13:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo ich glaube du vergisst, dass die wenigsten Menschen mit dem BGB unterm Kopfkissen schlafen und ein Bewusstsein, sich für irgendetwas die Erlaubnis holen zu müssen, erst mal da sein muss.

Theoretisch könnte ich mit meinem Sohn jederzeit ins Flugzeug steigen und nie zurück kommen. Theoretisch könntest du mit deinem das Gleiche tun.

Du erwartest für vermutete Straftäter eine absolute Unschuldsvermutung. Gestehe bitte dem Staat zu, dass dieser diese auch Eltern gegenüber hat. Der Staat hat keine Möglichkeit die heimliche Entziehung des Kindes ins Ausland zu verhindern ohne grundsätzlich in unser aller Grundrechte einzugreifen. Und das kannst du nicht wirklich wollen.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 13:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Phantasievoll ist es schon, wenn man vom Thema "Übernahme von Umgangskosten" auf Katalogware kommt ...

nö, offensichtlich ist der Zusammenhang heute sogar recht naheliegend. Wobei die Kausalität umgekehrt liegt: Erst die Katalogfrauen; danach die Umgangskosten.

Ich erinnere mich gerade an unseren Foristen "RoKe", dessen Ex-Gattin samt Kindern mit richterlichem Segen nach Norwegen an den Polarkreis gezogen ist - auch wenn das "nur" 3.000 Kilometer sind: Ob diesem Vater zur Pflege seiner Vater-Kind-Beziehungen auch jährliche Urlaubsreisen gesponsert werden - obwohl er "blöd" genug ist, jeden Tag arbeiten zu gehen?

In jedem Falle ist das Sozialrecht deutlich sozialer als das Familienrecht.

und das wird offenbar ausgequetscht bis zum Gehtnichtmehr: Das Sozialrecht ist dafür gedacht, Menschen ein Dach über dem Kopf zu gewährleisten und sie vor dem Verhungern zu bewahren; nicht zum Abfedern sämtlicher Lebensrisiken.

@Beppo und @Martin:
Zumindest in einem Punkt seid Ihr ja einig:
Der Staat ist krank.
In der einen Sichtweise ein kranker "Verbrecher" und in der anderen Sichtweise "verseucht" von seinen egoistischen Bürgern.

da muss ich widersprechen: In meinen Augen ist nicht unser Staat "krank", sondern nur das Anspruchsdenken und die Servicementalität mancher seiner Bürger.

(Immer noch froh, in Deutschland zu leben)

ich im Grossen und Ganzen auch. Und wenn ich es nicht wäre, würde ich mich energisch für Veränderungen einsetzen oder in ein Land meiner Wahl auswandern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 14:05




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ob diesem Vater zur Pflege seiner Vater-Kind-Beziehungen auch jährliche Urlaubsreisen gesponsert werden - obwohl er "blöd" genug ist, jeden Tag arbeiten zu gehen?

Hmmm ... irgendwie sehe ich hier eher Beppos Thesen bekräftigt denn Deine.

... und ja, wenn er durch die hieraus resultierenden Umgangskosten bedürftig wird und ein Sozialrichter die Kosten für angemessen hält, dann könnte das gesponsort werden.

Aber um diesen Einzelfall geht es hier ja nicht.

[...] sondern nur das Anspruchsdenken und die Servicementalität mancher seiner Bürger.

Ich hatte dieses bürgerliche "Anspruchsdenken" als Seuche verstanden ... und da die Bürger ja den Staat bilden, vielleicht ein wenig großzügig geschlussfolgert ...
😉

[...] nicht zum Abfedern sämtlicher Lebensrisiken.

Sicher nicht, aber zur Unterstützung bei der Deckung der Grundbedürfnisse ... und zu diesen gehören neben Essen, Trinken und Dach über dem Kopf eben auch andere Dinge.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 14:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Theoretisch könnte ich mit meinem Sohn jederzeit ins Flugzeug steigen und nie zurück kommen. Theoretisch könntest du mit deinem das Gleiche tun.

Schnubbi, soll ich dir jetzt zum dritten mal erklären, dass es mir weniger um die Fälle geht, in denen der Staat das nicht verhindern konnte, sondern vor Allem um die Fälle, wo er das gar nicht verhindern will, sondern aktiv fördert oder liest du das dann auch wieder nicht?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier eine, wie ich finde recht gelungene Darstellung des Sachverhalts aus dem Fratzenbuch, von "1. Öffentlicher Widerstand gegen die ARGE" samt persönlicher Meinung dazu.

Bravo: Jobcenter muss jährliche Indonesien-Reise für Hartz-IV-Bezieher zahlen!

Redaktionelle Anmerkung;

Diese Entscheidung ist entgegen der "Klatschpresse" wie Bild usw. und vielseitigen empörten Aufschrei u.a. vom Bund der Steuerzahler, ersteinmal "grundsätzlich zu begrüßen" und zwar aus vielfältigen Gründen, die hier nicht alle aufgeführt werden können.
Einige sollten jedoch genannt werden!

1) Grundsätzlich haben Kinder ein Recht auf ihre, also beide Eltern und die meisten "empörten Leser" verkennen:
Das hier ein Kind rechtswidrig einem Elternteil entzogen wurde! Der daraus entstandene seelische Schaden für das Kind, ist für einige offenbar völlig unrelevant und auch finanziell nicht heilbar!
Dem Vater muss Anerkennung gezollt werden, das er diesen schwierigen Kampf bei Gericht für das Kind und sich, aufnahm!

2) Es muss auch konkret die Frage gestellt werden, was der Deutsche Staat bisher unternommen hat:
Dass, das Kind welches deutscher Staatsbürger ist, wieder in sein soziales Umfeld/Vater und Großeltern + Freunde zurückkehren kann!?
Vermutlich nichts und so ist die Übernahme der Flugkosten, mehr als nur gerechtfertigt!

3) Einige Stimmen sagen; "Das geschehe zu Lasten des Steuerzahlers"
Ich sage, zu Recht, denn:
Ein Menschen- und Grundrecht sowie die Vater-Kind-Bindung ist mehr wert, als gut 2000€ und offenbar ist die deutsche Familienrechtsprechung nicht in der Lage:
Diese Situation für das betroffene Kind und dem Vater so zu ändern, das dieser finanzielle Aufwand unnötig werden würde!
Ich setze diesen hetzerischen Argumenten auch entgegen;
Das jährlich millionen von € durch die Flüge der Politiker innerhalb unseres Landes, vom Steuerzahler finanziert werden und da regen sich selbige Stimmen auch nicht auf!

4) Es gibt auch Stimmen die sagen:
"ich kann auch nicht fliegen, weil ich zu wenig verdiene" und der fliegt auf "Staatskosten"

Das ist grundsätzlich falsch, denn:
- Jeder, der ein Umgangs- und Besuchsrecht oder gar Sorgerecht hat und dieses aus finanziellen Gründen nicht tragen bzw. selbst finanzieren kann, ist berechtigt:
- Entsprechende Beihilfen zu beantragen;
Sei es Benzingeld oder Umgangsbeihilfe aber auch Übernachtungskosten am jeweiligen Aufenthaltsort des Kindes bei mehrtägigen Besuchen:
- Auch hier kommen sehr schnell über das Jahr 2000 € und mehr zusammen!
- Welche Argumente also sprechen gegen diese Zahlung, wenn es letztlich sich doch um die Ausübung eines Grund- und Menschenrechtes handelt?
...Keine!

Zur Geschichte:

Ein arbeitsloser Vater will einmal im Jahr sein Umgangsrecht mit seinem in Indonesien lebenden zehnjährigen Sohn nachkommen! Das Jobcenter ist zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet worden.
Dies ist erforderlich, wenn die zuvor in Deutschland lebende Mutter das Kind nach Indonesien entführt hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 1. April 2014, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER).
Die Essener Richter gaben damit einem Hartz-IV-Bezieher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren recht.

Der Mann ist Vater eines zehnjährigen Sohnes. Als die Mutter mit dem Kind ohne Zustimmung des Vaters nach Indonesien zog, wollte der Hartz-IV-Bezieher zumindest einmal im Jahr sein Kind sehen. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, beantragte er bei seinem zuständigen Jobcenter erfolglos die Übernahme der Reisekosten für einen dreiwöchigen Aufenthalt in Indonesien. Das Jobcenter sollte nicht nur die Flugkosten, sondern auch Verpflegung, Transferkosten, Unterkunft und Reisegebühren erstatten.

Das LSG entschied in seinem Beschluss vom 17. März 2014 per einstweiliger Anordnung, dass die Behörde weitestgehend die Kosten übernehmen muss. Das Umgangsrecht des Hartz-IV-Beziehers mit seinem Sohn sei für die Entwicklung des Zehnjährigen eine „wichtige Stütze“, zumal die Reise zum bevorstehenden Geburtstag des Kindes stattfinden sollte.

Die Essener Richter hielten dabei einmal im Jahr eine Reise nach Indonesien auf Jobcenter-Kosten für gerechtfertigt. Als Begründung führten sie an, dass der familiäre Kontakt im Grundgesetz besonders geschützt sei. Auch das Kindeswohl sei hier zu berücksichtigen. Der Vater könne zudem nichts dafür, dass die Mutter das Kind nach Indonesien entführt habe. Dies müsse ebenfalls berücksichtigt werden.

Wäre das Kind beispielsweise in Indonesien geboren und aufgewachsen, könnte die Entscheidung dagegen anders aussehen, so der Sprecher des LSG.

Am 20. Juni 2012 hatte das LSG Rheinland-Pfalz in Mainz in einem vergleichbaren Fall entschieden (Az.: L 3 AS 210/12 B ER; JurAgentur-Meldung vom 28. Juni 2012). Hier wollte ein Hartz-IV-Bezieher allerdings jedes Quartal für sieben Tage in die USA fliegen, um dort seinen siebenjährigen Sohn sehen zu können. Die Mutter war mit dem Kind von Deutschland dorthin gezogen.

Die Mainzer Richter entschieden, dass der Arbeitslose nur einmal jährlich auf Jobcenter-Kosten in die USA fliegen dürfe, um dort sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können. Ein regelmäßiger Kontakt könne auch über das Internet mit einer Videokonferenzsoftware erfolgen. Die vom Vater geforderte jährliche viermalige Ausübung des Umgangsrechts sei aber zu viel. Die Kosten machten allein rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners aus. Angemessen sei nur einmal im Jahr eine Reise in die USA.

Diese Entscheidung ist vollumfänglich zu begrüßen und wird hoffentlich Schule machen!

Euer
P.F.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 15:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was der deutsche Staat unternommen hat um das Kind zurück zu holen?

Ach das ist Aufgabe des Staates! Vielleicht hat das Kind ja ebenfalls die indonesische Staatsbürgerschaft? Schneiden wir es dann in der Mitte durch?

Im Gegensatz zum Fall von RoKe gibt es hier meines Lesens nach kein Verfahren,  das der Mutter die Ausreise genehmigt hat. Deshalb ist für mich "die Schuld des Staates" nicht gegeben. 

Sicherlich wäre es spannend zu erfahren, wenn RoKe sich jetzt mit dem Urteil an die entsprechenden Stellen wendet und Umgangskostenzuschüsse einfordert.

Aber ich wundere mich, dass du dich im Fall oben so echauffierst und eine vom Staat zu tilgende Schuld siehst.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 15:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was der deutsche Staat unternommen hat um das Kind zurück zu holen?

Zum x-ten Male:

Der Staat soll aufhören auch noch goldene Brücken für die Entsorgung zu bauen.

Und eine ganz einfache Möglichkeit die entziehende Mutter zumindest an den Kosten zu beteiligen wäre, diese vom Unterhalt abzuziehen.
Aber auch dazu ist der deutsche Staat ja nicht bereit.
Der Vater muss alleine die Umgangskosten und trotzdem weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen.
Und komm jetzt nicht mit, "der Unterhalt ist ja fürs Kind!" Das ist der Umgang auch.

Und wenn die Mutter auf den Unterhalt nicht verzichten will, kann sie eben nicht weg ziehen.
Jedenfalls nicht mit Kind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 15:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was der deutsche Staat unternommen hat um das Kind zurück zu holen?
Ach das ist Aufgabe des Staates!

Auch wenn ich es nicht als Aufgabe des Staates sehe, das Kind zurück zu holen ...

Das Argument ist vor dem Hintergrund "Vater entführt Kinder nach Ägyten" aber nicht so ganz von der Hand zu weisen.

An einen öffentlichen Aufschrei "was die Einschaltung des Auswärtigen Amtes den Steuerzahler an Kohle kostet" kann ich mich nicht erinnern ...
... es dürften aber mehr als 2.000 EUR gewesen sein.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 16:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was der deutsche Staat unternommen hat um das Kind zurück zu holen?

die Eltern waren ja verheiratet; insofern ist zunächst von GSR auszugehen. Ohne Frage ist die Mutter ohne gerichtliche "Erlaubnis" in ihr Heimatland zurückgekehrt. Möglicherweise wusste sie nicht, dass sie eine solche Erlaubnis (in Form des ABR) braucht; möglicherweise war es ihr auch einfach egal. So ist das Leben. Niemand inhaliert die Gesetze und Gebräuche eines Landes, nur weil er einen seiner Bürger heiratet.

Ach das ist Aufgabe des Staates! Vielleicht hat das Kind ja ebenfalls die indonesische Staatsbürgerschaft? Schneiden wir es dann in der Mitte durch?

Nicht nur das; die Frage, die sich (auch) stellt lautet: Warum genau sollte nach einer Trennung die deutsche Hälfte der Identität schwerer wiegen als die indonesische?

Im Gegensatz zum Fall von RoKe gibt es hier meines Lesens nach kein Verfahren,  das der Mutter die Ausreise genehmigt hat. Deshalb ist für mich "die Schuld des Staates" nicht gegeben. 

selbst wenn es eine ABR-Entscheidung zugunsten eines Elternteils (und damit die sehnsüchtig herbeigewünschte staatliche "Schuld" an irgendwas) gegeben hätte, wäre die Entfernung zwischen Vater und Mutter keinen Meter kürzer.

Der Staat soll aufhören auch noch goldene Brücken für die Entsorgung zu bauen.

In welcher Form hat er das vorliegend getan? Weil er nicht die GSG9 nach Indonesien geschickt hat, um das Kind zurückzuholen?

Und eine ganz einfache Möglichkeit die entziehende Mutter zumindest an den Kosten zu beteiligen wäre, diese vom Unterhalt abzuziehen.
Aber auch dazu ist der deutsche Staat ja nicht bereit.

Wie kommst Du darauf, dass ein langzeitarbeitsloser "Künstler" und H4-Empfänger hier überhaupt Unterhalt leisten würde, von dem man etwas "abziehen" kann?

Der Vater muss alleine die Umgangskosten und trotzdem weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen.

nach meiner Kenntnis des Falles tut er vorliegend weder das eine noch das andere.

Und wenn die Mutter auf den Unterhalt nicht verzichten will, kann sie eben nicht weg ziehen.
Jedenfalls nicht mit Kind.

Nochmal: Woraus entnimmst Du, dass hier überhaupt Unterhalt fliesst?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 16:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht wird er ja auch erst durch Unterhalt selbst bedürftig, so wie ich.

Dann würde der Staat sogar davon profitieren, wenn der Unterhalt zunächst für Umgangskosten aufzuwenden wäre.

Also auch an dieser Front hätte der Staat durchaus Möglichkeiten zu sparen.
Was kann der Vater dafür, wenn er diese nicht nutzt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 17:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb fragte ich nach den Hintergründen. Wenn ich nicht irgendwas überlesen habe, stand nirgends was über Sorgerecht,  ABR oder Ehe.

Ungeachtet dessen kann ein Elternteil trotz GSR verreisen und nicht wiederkommen und das kann eben niemand verhindern. Und das hat mit dem Unterhalt und ob welcher fließt, ebenso wenig zu tun.

Nebenbei bemerkt hat der Staat da auch keine goldene Brücke gebaut.

Klar, er könnte die Wirksamkeit eines (wenn hier überhaupt vorhandenen?) Titels natürlich darauf begrenzen, dass dieser nur so lange gilt, so lange das Kind auf deutschem Boden lebt (oder in NRW? Oder in Köln?  Oder genau Müllerstr.8?) Oder müsste man einen in Thailand untergetauchten Unterhaltsflüchtling dann auch aufspüren, einfangen und zur Zwangsarbeit für Unterhalt einsperren? Macht es der Staat nicht auch denen, die keinen Unterhalt zahlen wollen, zu leicht?

Ich stimme dir doch zu, dass nicht alles supidupi ist, aber dieses permanente Scheiß - Staat - Geschimpfe bei jeder passenden oder nicht passenden Gelegenheit geht mir ziemlich auf den Kranz. Es ist ja niemand gezwungen in diesem "Mistladen" zu leben.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 18:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und das hat mit dem Unterhalt und ob welcher fließt, ebenso wenig zu tun.

Wer sagt das?
Warum stellt man nicht einfach Umgang vor Unterhalt und verteilt die Kosten dafür auf beide?
Schließlich sind ja wohl nach der aktuellen Denkweise beide in gleicher Weise für die Trennung verantwortlich oder?
Und wenn jemand alleine entscheidet, die Kosten für den Umgang eigenmächtig in die Höhe zu treiben, so soll er eben auch die Mehrkosten dafür alleine tragen. Und wenn sie nicht anders eingetrieben werden können, werden sie eben vom Unterhalt abgezogen.
Dann wäre noch nicht mal die Staatskasse im Spiel.
Aber genau das will der liebe Staat ja nicht. Der will lieber, dass immer nur einer bezahlt. Und dafür nehme ich mir das Recht heraus, diesen Staat sch* zu finden.

Andere Leute, die anderen Leuten ihre Kinder weg nehmen und dafür auch noch Geld wollen, kommen wegen Entführung und Erpressung in den Knast. Und dabei sind die sogar oft noch so nett, die Kinder wieder zurück zu geben, wenn sie das Lösegeld haben.

Dich möchte ich mal sehen, wenn dein Ex deinen Sohn verschleppen würde und der Staat nichts eiligeres zu tun hätte als dafür Geld von dir einzutreiben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2014 19:09




Seite 3 / 4