"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Als Konsequenz daraus müssen Hartz IV-Leistungen auch die Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern ermöglichen.
Doch was, wenn das Kind in Indonesien lebt?"
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mit-Hartz-IV-nach-Indonesien-article12578616.html
Schon bescheuert, was manche Leute für ein Verständnis von unserem "Sozialstaat" haben und wie locker sie mit Steuergeldern um sich schmeissen.
Da darf man ja gespannt sein, ob demnächst massenhaft Hartz4-Empfänger teure Auslandsurlaube auf Kosten des Steuerzahlers beantragen, weil dort zufällig jemand wohnt, den sie mal geschwängert haben. Vielleicht wird es demnächst sogar chic, sich auf diese Weise regelmässige Flugreisen zu ervögeln?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn man das Verursacherprinzip ernst nimmt, ist das nur konsequent.
Schließlich gestattet oder duldet der Staat regelmäßig, dass Mütter die gemeinsamen Kinder in die ganze Welt verschleppen.
Solange dafür immer nur der doofe Vater aufkommen musste, hat nie ein Hahn danach gekräht.
Wenn nun dem Staat die Folgen seines Tuns oder Nichttuns auferlegt werden, so kann man das nur begrüßen.
Vielleicht fällt ja der Justiz nun auch plötzlich ein, dass ein Wegzug auf die andere Seite des Globus doch nicht dem Kindeswohl dient.
So wie dem BVerfG nach dem entsprechen EGMR Urteil ja auch ganz plötzlich aufgefallen ist, dass es das GSR nun auch ganz toll findet.
So etwas kann unheimlich lehrreich sein.
Sogar für Richter, die doch sonst immer alles besser wissen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn man das Verursacherprinzip ernst nimmt, ist das nur konsequent.
Schließlich gestattet oder duldet der Staat regelmäßig, dass Mütter die gemeinsamen Kinder in die ganze Welt verschleppen.
Solange dafür immer nur der doofe Vater aufkommen musste, hat nie ein Hahn danach gekräht.Wenn nun dem Staat die Folgen seines Tuns oder Nichttuns auferlegt werden, so kann man das nur begrüßen.
Vielleicht fällt ja der Justiz nun auch plötzlich ein, dass ein Wegzug auf die andere Seite des Globus doch nicht dem Kindeswohl dient.
Guten Morgen,
ich muss Bepp da beipflichten.
Anders wäre es mit Sicherheit, wenn dieser Herr die Frau auf der Urlaubsreise geschwängert hätte und nun auf Durchführung der Reise geklagt hätte.
Das Gericht hat sein Urteil damit bgründet, dass ihm das Kind gegen seinen Willen entzogen wurde und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Nun wird es vielleicht für viele andere in der gleichen Situation leichter die Finanzierung des Umgangsrechtes durchzusetzen, auch wenn das Kind "nur" 100km weit weg wohnt.
Und diejenigen, die jetzt aufschreieen, wie schmarotzerisch dieser Mann ist und wie unglaublich unser Sozialstaat, möge sich erstmal Gedanken um die "alleinerziehenden Mütter" machen, die das Kind als Schlüssel zum Geldschrank des JC nutzen, und das mit System. Das kostet dem Steuerzahler mehr.
Gruß
Sputnik
Edit: Hat sich erledigt.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ich schließ mich Beppo an: wenn der Staat kein Problem damit hat, wenn die Mutter ohne Einverständnis des Vaters das Kind nach Indonesien verschleppt, dann sollten auch die Konsequenzen klar sein. Ich sehe da keinen Aufreger.
Aus dem Artikel:
In dem verhandelten Fall ist der Sohn des betroffenen Mannes vor einigen Jahren ohne Zustimmung mit der Mutter nach Indonesien gezogen.
Mehr weiß ich auch nicht.
Aber auch wenn der Staat der Mutter die Verschleppung des Kindes aufgrund von ASR erlaubt oder dem Vater das SR vorenthält, bleibt es dabei, dass der Staat der Mutter ganz großherzig den Weg frei räumt für ihre Handlung.
Der Vater hat keinerlei Einfluss darauf.
Weil der Staat es so einrichtet und für richtig erachtet.
Es steht dem Staat ja frei, sich diese Kosten von der alleinverziehenden Mutter (kleines Wortspiel, welches in diesem Falle besonders treffend ist. 🙂 ) zurück zu holen.
Der Vater ist, neben dem Sohn, der einzige, der überhaupt nichts dafür kann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Leider steht in dem Artikel nicht, ob GSR besteht oder nicht.
Nur, dass die KM das Kind ohne Einverständnis mitgenommen hat impliziert noch nicht, dass es um ein GSR ging. Nichteinverstanden mit Umzügen sind ja auch nichtsorgeberechtigte Väter.
In zweiterem Fall kann der Staat ja gar nix dafür, dass die KM ohne Einverständnis weggezogen ist, in diesem Fall darf sie das nunmal. (Nein, ich will jetzt nicht wieder hören, dass der Staat ja leicht das GSR zur Regel erklären könnte)
Ich finde es eine ziemlich Diskrepanz, dass auf der einen Seite solche Reisen bezahlt werden und auf der anderen Seite Kinder, die nachweislich von Elternteilen misshandelt wurden, in Pflegefamilien aufwuchsen, nie Kontakt hatten oder KU bekommen haben nun, nun zum Elternunterhalt herangezogen werden, weil die Eltern nicht genug Geld haben, um ihre Pflege zu bezahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
in diesem Fall darf sie das nunmal. (Nein, ich will jetzt nicht wieder hören, dass der Staat ja leicht das GSR zur Regel erklären könnte)
Auch wenn du es nicht hören magst:
Der Staat schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Mutter diese Kosten verursachen kann und der Vater soll es bezahlen.
Warum genau?
Wenn der Staat der das erlauben will, soll er auch die Kosten tragen und kann dann versuchen, sie sich von der Mutter zurück zu holen.
Welches selbst geschaffene Konstrukt der Staat für seine Freundlichkeit verwendet, ist dabei völlig unerheblich.
Der Staat hat dieses Problem geschaffen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich sehe es anders. Für mich hätte eben zu allererst die KM diese Kosten zu tragen, ohne wenn und aber. Und nur in Ausnahmefällen der Staat. Und nicht umgekehrt.
Was genau würde den KV daran hindern die KM auf Erstattunge oder Beteiligung an den Reisekosten zu verklagen?
Der Staat kann doch nicht für alle menschlichen Entscheidungen verantwortlich gemacht werden. Wenn ich ein Kind mit jemandem zeuge, dessen Heimat irgendwo auf der Welt ist muss ich selbst doch auch damit rechnen, dass nach einem Scheitern der Beziehung dorthin zurückgekehrt wird.
Oder umgekehrt, wie hätte der Staat den Wegzug unterbinden sollen? Das wäre wohl nru mti derÜbertragung des ABRs auf den Vater gegangen. Deiner Logik nach, müsste der Staat dann eben der KM die Rückfküge nach Deutschland finanzieren, da es für das dann hier lebende Kind wichtig ist Umgang mit der KM zu haben oder alternativ dem Kind die Flüge zur KM.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
gestern kam ein Interview auf RTL mit dem Vater. Er sagte, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat(te?) und die Mutter das Kind nur deshalb außer Landes bringen konnte, weil die Kontrollen am Flughafen mangelhaft waren. Wäre dort besser kontrolliert worden, hätte man bemerken müssen, dass die Mutter nicht das Recht hatte, das Kind außer Landes zu bringen.
PS: Er versprach auch, dass er sehr gern arbeiten würde um sich die Reise nächstes Jahr selbst finanzieren zu können.
LG eskima
PS: Er versprach auch, dass er sehr gern arbeiten würde um sich die Reise nächstes Jahr selbst finanzieren zu können.
Hierzu ist anzumerken, dass der Vater 62 Jahre alt ist.
Gruss,
gardo
Ich sehe es anders. Für mich hätte eben zu allererst die KM diese Kosten zu tragen, ohne wenn und aber. Und nur in Ausnahmefällen der Staat. Und nicht umgekehrt.
Was genau würde den KV daran hindern die KM auf Erstattunge oder Beteiligung an den Reisekosten zu verklagen?
Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Der BGH hat doch schon längst entschieden, dass die Umgangskosten alleine vom Vater zu tragen sind und die Mutter das Kind bestenfalls zum Flughafen zu bringen hat.
Und der BGH ist auch Staat.
Nur der Staat hat es in der Hand, der Mutter die Kosten aufzuerlegen. Tut er aber nicht. Er drückt sie dem Vater auf.
Und nun reicht der die Rechnung eben wieder an den Verursacher zurück.
Oder umgekehrt, wie hätte der Staat den Wegzug unterbinden sollen? Das wäre wohl nru mti derÜbertragung des ABRs auf den Vater gegangen.
Das wäre doch schon mal ne Möglichkeit.
Und wer sonst sollte das entsprechende Regelwerk schaffen, als der Gesetzgeber?
Wer hällt ihn davon ab vernünftige Gesetze zu machen?
Er muss der Mutter den Wegzug ja gar nicht untersagen.
Nur dem Kind.
Und wenn Mütter mit Kind bei der Ausreise genauso kontrolliert würden wie Väter, ginge das auch nicht mehr so einfach.
Wenn der Staat das unterlässt, ist er eben für die Folgen verantwortlich.
So wie jeder andere auch, der durch Nachlässigkeit einen Schaden verursacht.
Z.B. weil er es unterlassen hat, auf dem Weg vor seinem Haus den Schnee rechtzeitig weg zu räumen.
Deiner Logik nach, müsste der Staat dann eben der KM die Rückfküge nach Deutschland finanzieren, da es für das dann hier lebende Kind wichtig ist Umgang mit der KM zu haben oder alternativ dem Kind die Flüge zur KM.
Wieso das denn?
Die Mutter hat dann doch selbst entschieden wegzuziehen.
Sie ist also selbst Verursacher des Problems.
Warum sollte dafür der Staat gerade stehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich bin hier auch eher bei Beppo. Zum Aufreger taugt der Fall jedenfalls nicht. Erstmal handelt es sich lediglich um einen Eilbeschluss
(Az. L 7 AS 2392/13 B ER), das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Weiterhin gibt es jede Menge anderslautende Entscheidungen,
wo Hilfen verwehrt wurden.
Als mein Sohn ca. 600 km von mir entfernt lebte (durch KM mit ASR ohne Rüchsprache verzogen), hatte ich ca. 1000 € jeden Monat
an Umgangskosten zuzätzlich zum Kindesunterhalt aufzubringen. Wäre ich nicht in der previligierten Lage gewesen, mir das leisten
zu können, was hätte ich machen sollen? Mein Kind aufgeben?
Und Eigenverantwortung impliziert, dass ich aktiv meine Lage gestalten kann. Das kann ich aber nicht, wenn der Staat die Mütter mit
weitgehenden Rechten ausstattet, die Väter entrechtet, Handlungen nicht sanktioniert, wenn gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen werden
und dann scheinheilig auf den privaten Rahmen verweist, wenn weitreichende finanzielle Folgen für den Staat entstehen.
Ich bin der grundsätzlichen Ansicht, dass jeder für seinen Lebensunterhalt sowie den seiner Kinder selbst aufkommen sollte, aber zuvor
müssen Grundlagen geschaffen werden, die dieses auch ermöglichen.
LG,
Mux
Edit: ...Handlungen nicht sanktioniert, wenn etc.
Ich sehe den Fall etwas kritisch.
1. Wird er sich mit Sicherheit nicht anstrengen, einen Job zu bekommen, denn dann könnten Sozialleistungen nicht mehr nötig sein. Somit muss er selbst blechen und ich bezweifele dass er so eine teure Reise bezahlen kann.
2. Wer garantiert, dass er dort wirklich Kind treffen kann/darf. Wer weiß, ob die Mutter ihm verbietet das Kind zu sehen? Leider gibt es hierzu recht wenige Infos leider.
Natürlich ist es völlig daneben von der Mutter. und der Mann in einer schwierigen Situation aber hat natürlich das Recht auf Umgang. aber man hätte es als Darlehen der Mutter oder dem Vater auferlegen können. oder die Reisekosten teilen und beide müssen es abbezahlen. Dieses Urteil finde ich schlichtweg schlecht.
Aber Moment mal,
wenn Hartzer die Umgangskosten erstattet bzw. als Mehrbedarf geltend machen köönen, dann muss man es auch konsequent machen.
Soll Hamburg - München oder Hamburg - Wien okay sein, aber Hamburg - Neapel nicht mehr oder Hamburg - Athen ??
Wenn dann richtig. Wenn die KM aus Indonesien ist bzw. dort lebt, dann ist das nur konsequent, dass der Umgang gefördert werden muss, oder will irgendein Richter / Gericht die EU - Grenzen für Beziehungen und Umgang mit Kindern festlegen ?
Zudem klingt hier immer latent die Feststellung Indonesien = Urlaub mit, da ist es doch rechtlich völlig wurscht ob ein Vater den Umgang in Hawaii oder Fukushima / Tschernobyl geltend machen will.
Wenn Umgang gefördert wird, dann ganz oder gar nicht, aber dann auch nicht Hamburg - Bremen oder München - Augsburg
mekmen
1. Wird er sich mit Sicherheit nicht anstrengen, einen Job zu bekommen, denn dann könnten Sozialleistungen nicht mehr nötig sein. Somit muss er selbst blechen und ich bezweifele dass er so eine teure Reise bezahlen kann.
Es ist ja nicht unüblich, dass bestimmte Männer - ich persönlich halte die meisten von ihnen für etwas zu kurz gekommen - sich in vorgerücktem Alter eine Frau aus einem exotischen Herkunftsland per Katalog bestellen, diese nach Deutschland holen und heiraten. Und ja: Dabei geht es üblicherweise nicht um die grosse Liebe; deswegen gehen einige irgendwann wieder in ihre Heimatländer zurück; nicht selten samt Unterhaltsanspruch und/oder Kind. Ich sehe trotzdem nicht, warum der Steuerzahler anschliessend für die Folgekosten solcher Katalog-Ehen geradestehen und einmal im Jahr eine Fernreise finanzieren soll, die sich die meisten arbeitenden Menschen im Traum nicht leisten können.
2. Wer garantiert, dass er dort wirklich Kind treffen kann/darf. Wer weiß, ob die Mutter ihm verbietet das Kind zu sehen? Leider gibt es hierzu recht wenige Infos leider.
niemand garantiert das. Es ist schlechterdings gar nicht möglich, das Urteil eines deutschen Familiengerichts in einem Land wie Indonesien durchzusetzen. Abgesehen davon garantiert nicht einmal jemand, dass der Auslandsreisende das überhaupt will; wenn "Flugreise auf Kosten des Jobcenters" Schule macht, ist es vor allem eine Möglichkeit, billig Urlaub zu machen, sofern man irgendwann einmal eine exotische Schönheit geschwängert hat.
Natürlich ist es völlig daneben von der Mutter. und der Mann in einer schwierigen Situation aber hat natürlich das Recht auf Umgang. aber man hätte es als Darlehen der Mutter oder dem Vater auferlegen können. oder die Reisekosten teilen und beide müssen es abbezahlen. Dieses Urteil finde ich schlichtweg schlecht.
ob wir das "daneben" finden, wird die Dame im fernen Indonesien kaum interessieren. Aber auch hier gilt: Selbst wenn das Gericht beschlossen hätte, dass sie als Verursacherin der Entfernung die Reisekosten zu tragen hat: Wie wollte man es durchsetzen?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es ist ja nicht unüblich, dass bestimmte Männer - ich persönlich halte die meisten von ihnen für etwas zu kurz gekommen - sich in vorgerücktem Alter eine Frau aus einem exotischen Herkunftsland per Katalog bestellen, diese nach Deutschland holen und heiraten.
Der Vater ist 62, der Sohn feierte unlaengst seinen zehnten Geburtstag. Fuer viele Passanten koennte das also nach einer Grossvater-Enkel-Konstellation aussehen.
Gruss,
gardo
Der Vater ist 62, der Sohn feierte unlaengst seinen zehnten Geburtstag. Fuer viele Passanten koennte das also nach einer Grossvater-Enkel-Konstellation aussehen.
wie das für Passanten aussieht, ist unerheblich. Mich stört nur, dass man ein "Nachttischlämpchen" schwängert, das irgendwann wieder in sein Heimatland abhaut (na klar, ohne Sprachkenntnisse und ohne Job in einem fremden Land mit einem Mann, den man nicht aus Liebe geheiratet hat, ist tatsächlich kein Vergnügen) - und dass der Steuerzahler dann für die finanziellen Folgen aufkommen soll.
Ich hätte noch Verständnis dafür, wenn es wegen der ungewöhnlich hohen Kosten in Einzelfällen einen Zuschuss des Job-Centers gäbe - aber dass da mal eben eine komplette dreiwöchige Fernreise ausgespuckt wird, liegt ausserhalb meines persönlichen Horizonts. Und dass Leute, die die Zeit und Kreativität haben, solche Prozesse zu führen, ausserstande sein wollen, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, ebenfalls.
Man(n) könnte sich (Achtung: Satire!) ja nachgerade bescheuert vorkommen, wenn man nur Lieschen Müller aus Wanne-Eickel geschwängert hat, täglich arbeiten geht, Unterhalt für seine Kinder bezahlt und anschliessend keine Kohle mehr für Urlaub hat - wo man stattdessen doch auch eine Lotosblüte schwängern kann, die keinen Unterhalt verlangt und einem durch ihren Wegzug jedes Jahr einen dreiwöchigen Urlaub im Land der Lotosblüten ermöglicht...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

