Hallooooo,
ich habe meine etwas längeren Beitrag nicht geschrieben damit er in einem ewigen Gezänk untergeht.
Sorry Susi, aber es war leider nötig das gerade zu rücken.
Wie der Vergleich mit Frankreich (wo natürlich auch nicht alles Gold ist) oder wie von dir genannt mit Belgien zeigt, sind familienrechtliche Regelungen ganz stark abhängig davon welches Familienbild der Gesetzgeber für "ideal" hält. Und da ist Deutschland sehr zwiespältig. Einerseits wird von Vätern immer mehr gefordert sie sollen sich einbringen und auch vermehrt betreuen, andererseits wird im Moment der Trennung gesetzlich alles so geregelt, dass der UET (meistens der Vater) nur das Geld bringt und der BET nur betreut. Und auch wenn Belgien ähnlich wie auch Frankreich bessere Regelungen für getrennte Eltern haben (in Belgien ist das Doppelresidenzmodell z.B. gesetzlicher Standard) ist es natürlich durchaus zu hinterfragen, ob es gut ist, dass kleine Säuglinge schon sehr viel fremdbetreut werden, wie das in beiden Ländern der Fall ist.
Beste Grüße,
schultze
Moin,
Und da geb ich Martin Recht, wenn er sagt, so ganz einfach ist das nicht.
Es hat hier auch niemand behauptet, dass es einfach sei.
... und Gegenargumente wird man für jedwede Veränderung finden.
Worin genau bestanden nochmal Deine eigenen, aktiven Beiträge zur Veränderung der von Dir beklagten familienrechtlichen Missstände?
@Martin: Siehst Du ernsthaft keinerlei Missstände im Familienrecht ?
Unstrittig ist, dass das Kinderzimmer Miete kostet, Spielzeug, Handy, der Kinder Strom verbrauchen, Kinder essen, trinken und Schulmaterialien auch Geld kosten. Diese Kosten müssen ermittelt werden und dann gemäß der Betreuungsrealität aufgeteilt werden.
... und genau die Aufteilung auf Basis der "Betreuungsrealität" bietet wiederum weiteres Streitpotenzial.
Unstrittig ist in der Tat, dass Kinder Geld kosten.
... und nach Trennungen kosten sie mehr Geld als vorher.
Diese Grund- und Mehrkosten hat alleine der Umgangselternteil zu tragen.
Finanzielle Unterstützung erfährt die Familie dadurch, dass man (im Falle der Scheidung) den Splittingvorteil wegnimmt.
Insofern halte ich die Aufhebung des "kontraproduktiven Ehegattensplittings" (siehe Oldie´s <Link>) für einen Schritt in die richtige Richtung.
Auszug:
In diesem Zusammenhang geben 22 Prozent der teilzeitbeschäftigten und 14 Prozent der nicht-berufstätigen Mütter an, für sie würde sich eine Ausweitung bzw. Aufnahme der Erwerbsarbeit wegen der hohen Steuerabzüge nicht lohnen (IfD 2012: 93 ff.).
Die den hier auflaufenden Trennungsvätern immer wieder vorgeworfene "selbst gewählte" Rollenverteilung wäre dann zumindest nicht mehr staatlich gefördert.
Gruß
United
Hallo,
Wie realistisch ist es, dass die Ueberhand genommenen Trennungsfamilien einen Weg finden, der allen gerecht wird? Und da geb ich Martin Recht, wenn er sagt, so ganz einfach ist das nicht. Es ist nicht nur die fehlende Einstellung der Muetter arbeiten zu gehen und es gibt auch nicht ausschliesslich Vaeter, die ihr Leben an das des Kindes anpassen ohne Wenn und Aber.
Es ist sicher schwierig allen gerecht zu werden. Aber bei den heute bei uns geltenden Gesetzen ist es eben so, dass sie eine vollkommen einseitige Aufgabenteilung massiv befördern. Einerseits unterhaltsrechtlich, weil für den UET ein vermehrtes zeitliches und finanzielles Engagement so gut wie nie eine unterhaltsrechtliche Anerkennung findet. Und andererseits auch sorgerechtlich. Selbst bei GSR, besonders natürlich bei ASR, hat der UET kaum noch Entscheidungsbefugnisse. Die Erfahrung, dass ein zusätzliches Engagement weder unterhaltsrechtlich noch sorgerechtlich anerkannt wird, führt bei entsprechender Konfliktlage m.E. zwangsläufig zu einem verringerten Engagement des UET und damit zu geringem oder fehlendem Kontakt zum Kind. Umgekehrt gibt es für einen umgangsunwilligen Elternteil auch keine Anreize sich mehr zu kümmern. Es kostet ihn mehr Geld und sichert ihm keinerlei zusätzliche Mitsprache. Auch wenn man sicher nicht allen möglichen Situationen gerecht werden kann, glaube ich schon, dass eine Rechtslage möglich sein muss, die den Kontaktabbruch nicht auch noch fördert statt ihn zu verhindern.
Beste Grüße,
schultze
Moin,
Offensichtlich hast du es dir zur Aufgabe gemacht, das bestehende System in aller Form zu verteidigen und zu relativieren. Eigene fortschrittliche Gedanken habe ich von dir bisher noch nicht gelesen. Einige würden sagen, es handelt sich einfach nur um Altersstarrsinn. Ich nenne es Lobbyismus.
Ich kann mich noch gut an andere Zeiten erinnern, wo nicht nur die vernünftige und sinnige Hilfe im Vordergrund stand, sondern auch, dass man sich mal richtig kräftig aufregen durfte. Die Beiträge neigen seit einiger Zeit zur Einseitigkeit und betroffenen wird (meist durch einen User) durch eine übermäßige Anzahl von Beiträgen sogleich der Mut genommen, auf nur in irgendeiner Richtung quer zu denken. Dabei sind gerade der ein oder andere "ungewöhnliche" Weg die Wege, die ein Ändern überhaupt erst ermöglichen. Von daher, ich neige zur Überzeugung, dass ein Lila-Pudel sich hier festgefressen hat und eine Kritik, vor allem über seine eigenen "Beiträge" nicht zulässt. Im Grunde vergiftet er das Forum und biegt sich die Regeln (beleidigen, in geschlossen Beiträgen schreiben - es kann ja keiner mehr gegenhalten), um sie bei anderen aber explizit einzufordern. Man könnte das jetzt armselig nennen, Ignoranz, Altersstarrsinn, oder aber auch positiv bewerten ... es bleibt jedem selber überlassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
oooch schultze,
Naja, wenn du kein Lobbyist bist, dann zumindest ein schlechter Journalist. Denn deine verlinkte Quelle trägt den Titel "Umgangsrechte des biologischen Vaters". Eine Studie über Umgangsrechte heranziehen zu wollen, um eine Aussage über Unterhaltsrecht untermauern zu wollen ist eben schlicht unseriös.
Du bist auch ein Schwätzer: Wo wollte ich denn über Unterhalt reden? Du selbst warst es doch, der in diesem Thread über Umgangsrecht und Umgangsboykott herumschwadronieren wollte:
Wie so oft, hilft hier ein Blick über den Grenzzaun hinweg, in diesem Fall nach Frankreich. Auch wenn du dir das nicht denken kannst, fast genau so ein Modell existiert in Frankreich und das schon seit vielen Jahren. Und da Umgangsboykott etc. auch in Frankreich durchaus bekannt sind, hat man dort schon seit langem Umgangsboykott als Straftat qualifiziert und nicht wie bei uns als läppische Ordnungswidrigkeit wie falsch parken. Und während bei uns hartnäckiger Umgangsboykott am Ende mit dem ASR belohnt wird, wird er in Frankreich nicht nur theoretisch sondern auch praktisch mit Gefängnisstrafen "belohnt".
Daraufhin gab's von mir einen Link über das von Dir achso hochgelobte französische Umgangsrecht, das in Wirklichkeit gar nicht so doll und unterschiedlich zu unserem ist. Offenbar hast Du nicht nur Probleme mit der Logik, sondern auch mit dem Kurzzeitgedächtnis, Dich daran zu erinnern, was Du eine halbe Stunde und drei Postings früher geschrieben hast. Darüber solltest Du Dir in Deinem beinahe noch jugendlichen Alter Sorgen machen.... 😉
Wie oben bereits gesagt hat Frankreich beim Umgang biologischer, nicht rechtlicher Väter schon länger eine weitgehend identische Gesetzeslage, wie sie in Deutschland erst 2013 geschaffen werden musste, nachdem sich Deutschland vorher mal wieder eine Klatsche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geholt hatte.
Wenn Du ein bisschen Ahnung von Europapolitik und zugehöriger Rechtsprechung hättest, wüsstest Du, dass ausnahmslos jedes Mitgliedsland sich regelmässig solche "Klatschen" holt (ausserhalb von Stammtischen heissen die Dinger übrigens einfach "Gerichtsurteile"). Das beweist nicht, dass ein Mitgliedsland der EU sich chronisch ausserhalb von Recht und Gesetz befindet oder gar die Menschenrechte vorsätzlich missachtet, sondern nur, dass es Differenzen zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gibt. Aber zugegeben: Das klingt natürlich nicht so dramatisch, und den Oberchecker kann man damit auch nicht spielen.
Also mein Beitrag besteht im Moment zum Beispiel darin, deine Falschmeldungen gelegentlich mal gerade zu rücken.
wenn Du wenigstens Deine eigenen Falschmeldungen geraderücken oder - noch besser - weniger Blödsinn erzählen würdest, hättest Du bereits genug zu tun. Ich brauche keinen Hilfslehrer.
P.S.: Außerdem möchte ich daran erinnern, dass es mit der Aufgabe eines Moderators unvereinbar ist Forenteilnehmer zu beleidigen. Die Bezeichnung als "Schwätzer" erfüllt für mich den Tatbestand der Beleidigung.
solange ich mit schwarzen Buchstaben schreibe, hat das mit der Moderation dieses Forums nicht das Geringste zu tun (auch wenn es tatsächlich einige Arbeit macht, Unsinn geradezustellen). Und wenn jemand glaubt, er könne mich hier aus persönlichem Lebensfrust als "Lobbyisten" eines verhassten Systems darstellen, erfährt er von mir persönlich, dass er ein Schwätzer ist.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Schultze,
Es ist sicher schwierig allen gerecht zu werden. Aber bei den heute bei uns geltenden Gesetzen ist es eben so, dass sie eine vollkommen einseitige Aufgabenteilung massiv befördern.
Wenn du nicht die Eier hast durchzusetzen was dir wichtig ist musst du dich nicht hinter igendwelchen Schwarzkitteln verstecken. Es gibt absolut keinen Grund als Vater nicht ebenso schnittig die Höhen und Tiefen des Familienrechts zu surfen wie es Mütter gern tun. Mich hat niemand gezwungen als Alleinverdiener vor während und nach der Ehe eine "Mutti" zu subventionieren. Ich zahle keinen Unterhalt und ich sehe mein Kind so oft ich will. Wenn meine Ex das Wort "Anwalt" oder "Gericht" hört macht sie vor Schreck unter sich.
Die von dir laufend beklagte Ungerechtigkeit der Rechtsprechung halte ich für
eine Schutzbehauptung, die davor bewahren soll auch den eigenen Anteil an diesem Ergebnis reflektieren zu müssen. In einem ersten Anlauf würde ich mal raten, dass
dein Interesse an Kinderbetreuung und flexiblen Arbeitszeiten erst nach der Trennung erwacht ist. In der Ehe ist eine Hausfrau ja so wunderbar bequem. Wie man sich bettet so liegt man.
Mag sein das ich nicht nett bin. Aber ich heul auch nicht blos im WWW rum statt vor Gericht dafür zu sorgendas mir keiner die Butter vom Brot nimmt. bei manchen Beiträgen hier kommich aus dem Fremdschämen garnicht raus. Seid ihr Männer oder Memmen?
Gruss Horst
:thumbup:
Ich als Frau kriege immer Schimpfe, wenn ich das sage.
Jetzt hol ich mir Popcorn, Cola und mache mir das bequem und warte mal! :rofl2:
😀 LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Horst,
dein Interesse an Kinderbetreuung und flexiblen Arbeitszeiten erst nach der Trennung erwacht ist. In der Ehe ist eine Hausfrau ja so wunderbar bequem.
[...]
Aber ich heul auch nicht blos im WWW rum statt vor Gericht dafür zu sorgendas mir keiner die Butter vom Brot nimmt. bei manchen Beiträgen hier kommich aus dem Fremdschämen garnicht raus. Seid ihr Männer oder Memmen?
auch von mir: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Nachdem man Jammern und anderen Schuld zuweisen erfahrungsgemäss nicht erst mit 40 lernt, ist dieses Verhalten für mich nicht selten auch eine Erklärung dafür, warum wieder einmal eine Frau die Koffer gepackt hat und gegangen ist: Weil es unerträglich ist, Tag für Tag neben jemand zu verbringen, der selbst nichts auf die Reihe bekommt, aber ganz genau weiss, dass immer die anderen daran schuld sind. Keine Frau möchte mit einer Memme verheiratet sein.
Und falls sich hier jemand davon angesprochen fühlen oder sich darin wiedererkennen möchte, soll derjenige das gerne tun 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Horst,
Mich hat niemand gezwungen als Alleinverdiener vor während und nach der Ehe eine "Mutti" zu subventionieren. Ich zahle keinen Unterhalt und ich sehe mein Kind so oft ich will. Wenn meine Ex das Wort "Anwalt" oder "Gericht" hört macht sie vor Schreck unter sich.
Das ist ja schön für dich, dass du keinen Unterhalt zahlst. Da deine Ex damit bei Gericht keinen Erfolg hatte, kann ich nur daraus schließen, dass du entweder Selbstständig mit kreativer Buchführung bist, oder auf Steuerzahlers Kosten von der Stütze lebst und deshalb nichts zu holen ist. Dies dürfte nur für eine Minderheit der Unterhaltverpflichteten zutreffen. Und dass du dein Kind sehen kannst so oft du willst, ist sicher nicht dein Verdienst, sondern offenbar der Meinung deiner Ex geschuldet, dass du für dein Kind vielleicht ein guter Betreuer bist, wenn du schon nichts zum Unterhalt beiträgst.
dein Interesse an Kinderbetreuung und flexiblen Arbeitszeiten erst nach der Trennung erwacht ist. In der Ehe ist eine Hausfrau ja so wunderbar bequem. Wie man sich bettet so liegt man.
Da muss ich dich enttäuschen. Die KM hat in meinem Fall nie für mich die Hausfrau gegeben und ich war auch nicht mit ihr verheiratet.
Beste Grüße,
schultze
Seid ihr Männer oder Memmen?
Keine Frau möchte mit einer Memme verheiratet sein.
Ich kotz gleich.
Nicht jede Ex ist gleich, jeder verändert sich nach einer Trennung gerade dann wenn Kinder involviert sind, nicht jeder Mann ist gleich, auch Gerichte sind verschieden, Anwälte, Jugendämter sind verschieden und jede individuelle Geschichte auch.
Bin ich eine Memme, weil die Justizerei mit den verschiedenen Gesichtern einer EX und dessen Mann mir die Kinder genommen hat, bin ich ne Memme, weil ich Unterhalt zahle bis zum ultimo, bin ich ne Memme, weil ich diesen Umstand beklage, und ja....auch deswegen weine?
Dann bin ich eine Memme!!!!
Jetzt hol ich mir Popcorn, Cola und mache mir das bequem und warte mal! :rofl2:
Haste noch Platz auf dem Sofa? Ich hab Hunger.
Gruss Wedi
Bin ich eine Memme, weil die Justizerei mit den verschiedenen Gesichtern einer EX und dessen Mann mir die Kinder genommen hat, bin ich ne Memme, weil ich Unterhalt zahle bis zum ultimo, bin ich ne Memme, weil ich diesen Umstand beklage, und ja....auch deswegen weine?
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das folgende Urteil:
BGH, Urteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09
Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, so dass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind. Etwas anderes gilt, wenn die Aufgabe (oder der Verlust) der Arbeitsstelle ausschließlich auf Gründen beruhte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen.
Es ist lustig, wie man suggeriert - auf Kosten der Allgemeinheit - das andere, keine Eier in der Hose zu haben. Und gleichzeitig meint, dass die Justiz ja nur selbstgewählte Lebenswege fortschreibt. Dies ist in vielen Fällen gerade nicht der Fall. Aber vielleicht muss man auch gewisse eigene Mängel aufweisen, um Realitäten auszublenden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi wedi,
Bin ich eine Memme, weil die Justizerei mit den verschiedenen Gesichtern einer EX und dessen Mann mir die Kinder genommen hat, bin ich ne Memme, weil ich Unterhalt zahle bis zum ultimo, bin ich ne Memme, weil ich diesen Umstand beklage, und ja....auch deswegen weine?
Ich fürchte ja, wenn es nach empathielosen Schlaumeier-Moderatoren oder Unterhaltsvermeidungsexperten hier ginge.
Aber die sind bestimmt nicht repräsentativ. Ganz sicher nicht.
Liebe Grüße,
schultze
Da deine Ex damit bei Gericht keinen Erfolg hatte, kann ich nur daraus schließen, dass du entweder Selbstständig mit kreativer Buchführung bist, oder auf Steuerzahlers Kosten von der Stütze lebst und deshalb nichts zu holen ist. Dies dürfte nur für eine Minderheit der Unterhaltverpflichteten zutreffen. Und dass du dein Kind sehen kannst so oft du willst, ist sicher nicht dein Verdienst, sondern offenbar der Meinung deiner Ex geschuldet, dass du für dein Kind vielleicht ein guter Betreuer bist, wenn du schon nichts zum Unterhalt beiträgst.
Schon irre, welche Kopfstände manche Leute veranstalten müssen - bis hin zur Unterstellung strafrechtlich relevanter Sachverhalte wie Steuerhinterziehung oder dem unberechtigten Aufenthalt in der sozialen Hängematte gegenüber anderen Usern dieses Forums - damit ihr mühsam zusammengebasteltes Weltbild von der feministischen Anti-Väter-Verschwörung bloss nicht ins Wackeln gerät.
Ich weiss ebenfalls nicht, was ich falsch gemacht habe; zum Zeitpunkt meiner Trennung vor reichlich 12 Jahren hatte ich ich (ganz offiziell und ohne "kreative Buchführung") ein 6-stelliges Jahresbrutto - und auch ich habe nie einen Cent Unterhalt an meine Ex bezahlt. Die väterfeindliche Justiz wollte mich ums Verrecken nicht zu Unterhaltszahlungen verurteilen, obwohl meine Ex sich einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3 Mille steuerfrei vorstellte - inklusive säuberlich aufgelisteter Kosten für Friseur, Putzhilfe und Jahresurlaub...
Aber vermutlich gibt es mich gar nicht 😉
PS: Ja, beim Kindesunterhalt für meine studierenden Kinder gab/gibt es aufgrund des EK-Gefälles zwei Drittel von mir und ein Drittel von Muddi - aber wen juckt's?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es ist lustig, wie man suggeriert - auf Kosten der Allgemeinheit - das andere, keine Eier in der Hose zu haben. Und gleichzeitig meint, dass die Justiz ja nur selbstgewählte Lebenswege fortschreibt. Dies ist in vielen Fällen gerade nicht der Fall.
doch, das ist der Fall. Es ist schlechterdings nicht möglich, dass die Justiz Jahre später noch gerichtsfest ermitteln könnte, dass bzw. warum einer der Ehepartner seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat. Also geht sie - zu Recht - davon aus, dass dies einvernehmlich erfolgte, wenn die Ehe anschliessend fortgesetzt wurde.
Ausnahmslos jeder (!) - Mann wie Frau - hat heute die Möglichkeit, eine Ehe zu beenden/verlassen, wenn der andere Partner eigenmächtig die Rahmenbedingungen ändert. In vielen Fällen wird es schon genügen, mit dieser Möglichkeit zu winken. Wer sich trotzdem weiterhin freiwillig (!) ins Ehebett legt, kann aber kaum verlangen, dass die Justiz ihm Jahre später "sein Recht" verschaffen und den/die Ex für seine/ihre Eigenmächtigkeit bestrafen soll; das kann sie gar nicht leisten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das folgende Urteil:
BGH, Urteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09
Verweise auf irgendwelche Urteile sind unrelevant, da wie schon gesagt die Geschichten und Hergänge zu verschieden sind. Wie ein Gericht entscheidet ist nicht vom angeführten Urteilen abhängig, sondern von Gutdenken des Richters, deswegen erübrigt sich auch:
Es ist lustig, wie man suggeriert - auf Kosten der Allgemeinheit - das andere, keine Eier in der Hose zu haben. Und gleichzeitig meint, dass die Justiz ja nur selbstgewählte Lebenswege fortschreibt. Dies ist in vielen Fällen gerade nicht der Fall. Aber vielleicht muss man auch gewisse eigene Mängel aufweisen, um Realitäten auszublenden.
Ich weiss ebenfalls nicht, was ich falsch gemacht habe; zum Zeitpunkt meiner Trennung vor reichlich 12 Jahren hatte ich ich (ganz offiziell und ohne "kreative Buchführung") ein 6-stelliges Jahresbrutto - und auch ich habe nie einen Cent Unterhalt an meine Ex bezahlt. Die väterfeindliche Justiz wollte mich ums Verrecken nicht zu Unterhaltszahlungen verurteilen, obwohl meine Ex sich einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3 Mille steuerfrei vorstellte - inklusive säuberlich aufgelisteter Kosten für Friseur, Putzhilfe und Jahresurlaub...
PS: Ja, beim Kindesunterhalt für meine studierenden Kinder gab/gibt es aufgrund des EK-Gefälles zwei Drittel von mir und ein Drittel von Muddi - aber wen juckt's?
Du hast sicher nichts falsch gemacht, ich nenne so etwas ''Schwein gehabt''
Grus Wedi
Ich weiss ebenfalls nicht, was ich falsch gemacht habe; zum Zeitpunkt meiner Trennung vor reichlich 12 Jahren hatte ich ich (ganz offiziell und ohne "kreative Buchführung") ein 6-stelliges Jahresbrutto - und auch ich habe nie einen Cent Unterhalt an meine Ex bezahlt.
Ach ja? Wie hast du es denn vermieden KU an die Ex zu bezahlen, bei dem Traumgehalt?
Ich weiss ebenfalls nicht, was ich falsch gemacht habe; zum Zeitpunkt meiner Trennung vor reichlich 12 Jahren hatte ich ich (ganz offiziell und ohne "kreative Buchführung") ein 6-stelliges Jahresbrutto - und auch ich habe nie einen Cent Unterhalt an meine Ex bezahlt.
Schade, jetzt wo es interessant wird, wie man jegliche Unterhaltszahlungen angeblich legal an die Ex vermeiden kann, und das betrifft in diesem Faden natürlich den KU (siehe Überschrift des Fadens), da liest man plötzlich nur beredtes Schweigen. Also doch nur mit kreativer Buchhaltung oder im Fall von Stütze :wink:.
Beste Grüße,
schultze
doch, das ist der Fall. Es ist schlechterdings nicht möglich, dass die Justiz Jahre später noch gerichtsfest ermitteln könnte, dass bzw. warum einer der Ehepartner seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat. Also geht sie - zu Recht - davon aus, dass dies einvernehmlich erfolgte, wenn die Ehe anschliessend fortgesetzt wurde.
In diesem Urteil ging es gerade darum, dass die Ehefrau selbständig diese Entscheidung getroffen hat, nachweislich. Aber ist ja auch egal, da man sich dann halt etwas gerade biegt.
Verweise auf irgendwelche Urteile sind unrelevant, da wie schon gesagt die Geschichten und Hergänge zu verschieden sind. Wie ein Gericht entscheidet ist nicht vom angeführten Urteilen abhängig, sondern von Gutdenken des Richters, deswegen erübrigt sich auch:
Oh doch, gerade dann wenn es Leitsatzentscheidungen des höchsten Gerichtes sind.
Ach ja? Wie hast du es denn vermieden KU an die Ex zu bezahlen, bei dem Traumgehalt?
Das dürfte ein einmaliger Glücksfall gewesen sein, und nicht unbedingt mit "Eiern" zu erklären sein. Ich habe bisher auch keinen EU gezahlt, würde mich auch mit allem dagegen stemmen, allerdings bekomme ich auch keinen Kindesunterhalt ... egal. Ich kann mir zumindest in die Augen schauen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.