Künstliche Befrucht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Künstliche Befruchtung

 
(@bagger1975)

Servus,

interessante Entscheidung:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kuenstliche-befruchtung-olg-hamm-weist-klage-eines-vaters-ab-a-881353.html

Zumindest, wenn man um jeden Preis verhindern will, daß eine 3-fache Mutter zum Sozialfall wird...

Viele Grüße


Zitat
Geschrieben : 04.02.2013 21:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich dachte bisher, dass man dafür verheiratet sein muß, zumindest in Deutschland.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 21:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

ich dachte bisher, dass man dafür verheiratet sein muß, zumindest in Deutschland.

nein, diese Einschränkung ist dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zum Opfer gefallen - man kann fortpflanzungswillige Paare schliesslich nicht zum Heiraten zwingen. Strittig ist derzeit wohl nur noch, ob die Behandlungskosten bei Nicht-Verheirateten von der GKV übernommen werden. Siehe beispielsweise auch >>>HIER<<<.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 21:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

interessante Entscheidung:

Interessant ist daran vor allen Dingen die Feststellung, dass es letztlich "nur" um die Frage geht, wer für den "Schaden Kind" aufzukommen hat: der Vater (im Form des regulären Unterhalts) oder die Ärzte (in Form von Schadenersatz) - aber offenbar kommt bei den besten Juristen der Welt mal wieder niemand auf die naheliegende Idee, sich zuvörderst an jene Dame zu wenden, die die ganze Situation durch Lug und Trug überhaupt erst verursacht hat ...

Jetzt mal ganz plakativ gefragt: Wenn ich auf einem Scheck die Unterschrift meines Nachbarn fälschen würde, und es mir tatsächlich gelänge, damit bei der Bank an Geld zu kommen, und ich ein Weilchen später doch noch aufflöge - würde das Gericht dann wirklich nur darüber diskutieren, ob nun der Nachbar oder lieber doch die Bank auf dem Schaden sitzen bleiben solle?!?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 01:48